Rechtsprechung
   BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,129
BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75 (https://dejure.org/1976,129)
BAG, Entscheidung vom 19.10.1976 - 1 AZR 611/75 (https://dejure.org/1976,129)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 (https://dejure.org/1976,129)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,129) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragsrecht: Wirksamkeit und Anfechtung eines schuldrechtlichen Vorvertrags, Zulässigkeit von Boykottmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Boykott - Schuldrechtlicher Vorvertrag zum Abschluß eines genau bestimmten Tarifvertrages - Schriftformerfordernis - Anfechtung des Vorvertrages - Rückwirkung - Ex tunc-Wirkung - Rechtlich zulässige Arbeitskampfmitteln

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 28, 225
  • NJW 1977, 318
  • MDR 1977, 345
  • DB 1976, 2119
  • DB 1977, 405
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 482/84

    Befristung - Wissenschaftlicher Nachwuchs - Förderung - Wissenschaflicher

    Auszug aus BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75
    Da die am 11. und 12. Juli 1975 zwischen den Parteien gewechselten Fernschreiben in Bezug genommen sind, und diese offensichtlich die Verhandlungen zwischen den Parteien vollständig wiedergeben, so daß eine weitere Sachaufklärung weder zu erwarten noch erforderlich ist, ist auch das Revisionsgericht in der Lage, selbst diese Willenserklärungen nichttypischer Art anhand des vorliegenden Urkundenmaterials auszulegen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG AP Nr. 6 zu § 55= ZPO ; BAG AP Nr. 11, 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122 [127] = AP Nr. 1 zu § 164 HGB ; BAG AP Nr. 1 zu § 157 BGB ).
  • BAG, 16.05.1964 - 5 AZR 534/63

    Beweisaufnahme - Vertragsabschluß - Übereinstimmender Wille - Vertragsabsprache -

    Auszug aus BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75
    Da die am 11. und 12. Juli 1975 zwischen den Parteien gewechselten Fernschreiben in Bezug genommen sind, und diese offensichtlich die Verhandlungen zwischen den Parteien vollständig wiedergeben, so daß eine weitere Sachaufklärung weder zu erwarten noch erforderlich ist, ist auch das Revisionsgericht in der Lage, selbst diese Willenserklärungen nichttypischer Art anhand des vorliegenden Urkundenmaterials auszulegen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG AP Nr. 6 zu § 55= ZPO ; BAG AP Nr. 11, 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122 [127] = AP Nr. 1 zu § 164 HGB ; BAG AP Nr. 1 zu § 157 BGB ).
  • BAG, 31.01.1958 - 1 AZR 477/57

    Landesarbeitsgericht - Vorschriftsmäßige Besetzung - Mitwirkender Richter -

    Auszug aus BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75
    Da die am 11. und 12. Juli 1975 zwischen den Parteien gewechselten Fernschreiben in Bezug genommen sind, und diese offensichtlich die Verhandlungen zwischen den Parteien vollständig wiedergeben, so daß eine weitere Sachaufklärung weder zu erwarten noch erforderlich ist, ist auch das Revisionsgericht in der Lage, selbst diese Willenserklärungen nichttypischer Art anhand des vorliegenden Urkundenmaterials auszulegen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG AP Nr. 6 zu § 55= ZPO ; BAG AP Nr. 11, 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122 [127] = AP Nr. 1 zu § 164 HGB ; BAG AP Nr. 1 zu § 157 BGB ).
  • BAG, 20.10.1960 - 2 AZR 554/59

    Kommanditgesellschaft - Gesellschaftsvertrag - Zustimmung der Kommanditistin -

    Auszug aus BAG, 19.10.1976 - 1 AZR 611/75
    Da die am 11. und 12. Juli 1975 zwischen den Parteien gewechselten Fernschreiben in Bezug genommen sind, und diese offensichtlich die Verhandlungen zwischen den Parteien vollständig wiedergeben, so daß eine weitere Sachaufklärung weder zu erwarten noch erforderlich ist, ist auch das Revisionsgericht in der Lage, selbst diese Willenserklärungen nichttypischer Art anhand des vorliegenden Urkundenmaterials auszulegen (vgl. BAG AP Nr. 1 zu § 620 BGB Kündigungserklärung; BAG AP Nr. 6 zu § 55= ZPO ; BAG AP Nr. 11, 21 zu § 611 BGB Gratifikation; BAGE 10, 122 [127] = AP Nr. 1 zu § 164 HGB ; BAG AP Nr. 1 zu § 157 BGB ).
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 381/05

    Vorvertrag zum Tarifvertrag - Verurteilung zum Abschluss eines Tarifvertrages -

    Seine Zulässigkeit ergibt sich aus der allgemeinen Vertragsfreiheit (BAG 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - BAGE 28, 225, 230).

    Auch vor dem endgültigen Abschluss eines Tarifvertrages kann es sinnvoll sein, im Wege des Vorvertragsabschlusses eine Bindung der Tarifvertragsparteien an bereits erzielte Verhandlungsergebnisse herbeizuführen (BAG 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - aaO).

    Diese diene hauptsächlich der Klarstellung des Inhalts des Tarifvertrages gegenüber den Normunterworfenen, nicht dagegen dem Übereilungsschutz der Tarifvertragsparteien (19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - BAGE 28, 225, 230 f. zu zwischen den Tarifvertragsparteien gewechselten Fernschreiben; 25. August 1982 - 4 AZN 305/82 -BAGE 39, 346, 349; ebenso Wiedemann in Wiedemann § 1 Rn. 238; Däubler/Reim § 1 Rn. 17, 156; Kempen/Zachert/Zachert TVG 4. Aufl. § 1 Rn. 778; HWK/Henssler 2. Aufl. § 1 TVG Rn. 18; Schaub ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 199 Rn. 22; MünchKommBGB/Kramer 4. Aufl. Vor § 145 Rn. 47; Staudinger/Bork BGB 2003 Vorbem zu §§ 145 - 156 Rn. 61; Birk AuR 1977, 235, 237; Wiedemann Anm. AP TVG § 1 Form Nr. 6).

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 349/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost

    Zwar können Tarifvertragsparteien im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit oder aus Anlaß des Tarifabschlusses Abreden verschiedenster Art treffen, aus denen sich auch Verpflichtungen und Ansprüche ergeben können (vgl. BAGE 6, 321, 341 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAGE 28, 225, 230 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form; BAGE 39, 346, 348 = AP Nr. 23 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz = EzA § 72 a ArbGG 1979 Nr. 41 - die beiden letzteren zu Vorverträgen der Tarifvertragsparteien).

    Diese Abreden bedürfen - zumindest dann, wenn es sich um Vorverträge handelt - auch nicht der Schriftform (vgl. BAGE 28, 225, 230; BAGE 39, 346, 349).

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Welche Gestaltungsrechte den Tarifvertragsparteien bei Willensmängeln zur Verfügung stehen, ist für den vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich (zum Meinungsstand vgl. Däubler/Reim TVG § 1 Rn. 160 ff.; Dörner AR-Blattei SD 60 Rn. 169 ff.; ErfK/Schaub § 1 TVG Rn. 9; Kempen/Zachert TVG § 4 Rn. 48; Löwisch/Rieble TVG § 1 Rn. 355; Wiedemann TVG § 1 Rn. 210; das Bundesarbeitsgericht hat offen gelassen, ob Tarifverträge nach §§ 119, 123 angefochten werden können, vgl. BAG 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - BAGE 28, 225, 231).
  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 676/92

    Prämie an Nichtstreikende und tarifliches Maßregelungsverbot

    Die Rechtsordnung kennt dementsprechend kein geschlossenes System zulässiger Arbeitskampfmittel (BAGE 28, 295 [BAG 17.12.1976 - 1 AZR 605/75] = AP Nr. 51 zu Art. 9 GG Arbeitskampf m. Anm. von Rüthers; BAGE 28, 225 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form m. Anm. von Wiedemann; Seiter, Streikrecht und Aussperrungsrecht, S. 140 ff.; Löwisch/Rieble, Schlichtungs- und Arbeitskampfrecht, Rz 46 ff.).
  • BAG, 18.11.2009 - 4 AZR 491/08

    Vertretung bei Abschluss eines Firmentarifvertrages

    Neben dem Umstand, dass die Tarifunterworfenen sich über den Tarifvertragsinhalt unterrichten können sollen (BAG 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - zu 3 der Gründe, BAGE 28, 225, 230; 19. September 2007 - 4 AZR 670/06 - Rn. 32 mwN, aaO), muss für sie auch ersichtlich sein, ob der Tarifvertrag überhaupt für sie gelten soll.
  • LAG Hamm, 29.07.2003 - 5 Sa 828/03

    Lehrereinstellungsverfahren; Vorvertrag zum Arbeitsvertrag

    Ein solcher Vorvertrag verpflichtet die Parteien, ein Angebot auf Abschluss des Hauptvertrages abzugeben bzw. das Angebot des anderen Teiles anzunehmen (BAG AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form); er beinhaltet darüber hinaus materielle Vertragsgestaltungspflichten, insbesondere die Pflicht zur Mitwirkung an der Überbrückung der dem Hauptvertrag (noch) entgegenstehenden Hindernisse (BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB Bühnenengagementsvertrag).

    Liegen diese Voraussetzungen vor, so verpflichtet der Vorvertrag die Parteien, ein Angebot auf Abschluss eines Hauptvertrages abzugeben bzw. das Angebot des anderen Teiles anzunehmen (BAG, Urteil vom 19.10.1976 - 1 AZR 611/75 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form, unter Ziff. 2. der Entscheidungsgründe).

    Das verfügungsbeklagte L3xx ist mit seiner Erklärung über ein bloß unverbindliches In-Aussicht-Stellen, Ankündigen, Befürworten oder Vorschlagen einer Einstellung im Rahmen von noch unverbindlichen Vorhandlungen hinausgegangen (vgl. hierzu BAG, Urteil vom 19.10.1976 - 1 AZR 611/75 -, AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form, unter Ziff. 1. der Entscheidungsgründe), es hat vielmehr die erste Phase des Einstellungsverfahrens durch den Abschluss des Vorvertrages zum Abschluss bringen wollen.

  • BAG, 17.12.1976 - 1 AZR 605/75

    Arbeitskampf: Zulässigkeit kurzer Warnstreiks

    Unsere Rechtsordnung kennt kein geschlossenes System zulässiger Arbeitskampfmittel, wie der Senat kürzlich hinsichtlich der Möglichkeit des Boykotts bereits ausgeführt hat (vgl. Urteil des Senats vom 19, Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - BAGE 28, 225 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form).
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 120/09

    Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen von einer Konzernmutter im eigenen Namen

    Neben dem Umstand, dass die Normunterworfenen sich über den Tarifvertragsinhalt unterrichten können sollen (BAG 19. Oktober 1976 - 1 AZR 611/75 - zu 3 der Gründe, BAGE 28, 225, 230) , muss für sie auch ersichtlich sein, ob der Tarifvertrag überhaupt für sie gelten soll.
  • BAG, 26.01.1983 - 4 AZR 224/80

    Begriff des Tarifvertrages - Vorvertrag - Vertrag zugunsten Dritter

    Vielmehr stellt sich die schriftliche Vereinbarung der Tarifvertragsparteien als sogenannter Vorvertrag dar, durch den sich unter dem Vorbehalt beiderseitiger Zustimmung die Tarifvertragsparteien schuldrechtlich zur Normierung bestimmter tariflicher Regelungen verpflichtet haben (vgl. BAG 28, 225, 230 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form sowie Wiedemann/ Stumpf, aaO, § 1 Rz 105; Hueck/Nipperdey, aaO, § 21 III 1 h,S. 456 und Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 2. Aufl., Band II, § 72 III 4,S. 284).
  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 391/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost - Bindung der

    Zwar können Tarifvertragsparteien im Rahmen von Art. 2 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit oder aus Anlaß des Tarifabschlusses Abreden verschiedenster Art treffen, aus denen sich auch Verpflichtungen und Ansprüche ergeben können (vgl. BAGE 6, 321, 341 = AP Nr. 2 zu § 1 TVG Friedenspflicht; BAGE 28, 225, 230 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Form; BAGE 39, 346, 348 = AP Nr. 23 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz = EzA § 72 a ArbGG 1979 Nr. 41 - die beiden letzteren zu Vorverträgen der Tarifvertragsparteien).

    Diese Abreden bedürfen - zumindest dann, wenn es sich um Vorverträge handelt - auch nicht der Schriftform (vgl. BAGE 28, 225, 230; BAGE 39, 346, 349).

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 393/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost - Anspruch auf

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 394/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost - Bindung der

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 497/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost - Bindung der

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 392/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost - Bindung der

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 396/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost - Bindung der

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 390/87

    Wegfall der bezahlten Mittagspause eines Arbeitnehmers - Anspruch auf Anrechnung

  • LAG Thüringen, 29.08.2001 - 6 Sa 370/00

    Verpflichtung zum Abschluss eines bestimmten Tarifvertrags; Genaue Beweisfrage;

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 496/87

    Anrechnung der Mittagspause auf Arbeitszeit

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 508/85

    Wegfall der bezahlten Mittagspause bei der Deutschen Bundespost - Anrechnung

  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 388/87
  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 389/87
  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 395/87
  • BAG, 28.07.1988 - 6 AZR 350/87
  • LAG Hessen, 28.08.2012 - 15 Sa 1710/11

    Anfechtung einer Aufhebungsvereinbarung wegen Verletzung von

  • BAG, 13.07.1993 - 1 AZR 675/92

    Tarifliches Maßregelungsverbot - Prämie für arbeitswillige Arbeitnehmer -

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.03.2005 - 2 Sa 139/05

    einstweilige Verfügung, Fährschiffe, Arbeitskampf, Boykott, polnische Seefahrer,

  • LAG Niedersachsen, 25.08.1998 - 11 Sa 1455/97

    Tätigkeit der internationalen Transportarbeiterförderation (ITF) als

  • LAG Hamm, 22.04.1993 - 16 Sa 1632/92

    Berufsjahr; Anzahl; Berechnung; Berufsjahre; Betriebszugehörigkeit; Tarifvertrag;

  • ArbG Bremen, 07.10.1999 - 9 Ga 79/99

    Rechtmäßigkeit einer Arbeitskampfmaßnahme auf einem Schiff ; Recht der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht