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   BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95   

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BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95 (https://dejure.org/1996,839)
BAG, Entscheidung vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95 (https://dejure.org/1996,839)
BAG, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 (https://dejure.org/1996,839)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht - Übertarifliche Zulage - Anrechnung der übertariflichen Zulage auf den Tariflohn - Vertragliches Anrechnungsverbot - Anrechnungsvorbehalt - Tariflohnerhöhung - Tarifliche Arbeitszeitverkürzung - Lohnausgleich für tarifliche Arbeitszeitverkürzung

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Anrechnung übertariflicher Zulage auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei arbeitsvertragswidriger Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 82, 47
  • NZA 1996, 832
  • BB 1996, 1838
  • DB 1996, 1630
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 03.06.1987 - 4 AZR 44/87

    Tariflohnerhöhung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95
    Ist eine übertarifliche Zulage (stillschweigend oder ausdrücklich) mit einem Anrechnungsvorbehalt verbunden, der sich generell auf Tariflohnerhöhungen bezieht, so erfaßt dieser Vorbehalt im Zweifel nicht den Lohnausgleich für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung (teilweise, aber nicht entscheidungserhebliche Divergenz zum Urteil des Vierten Senats vom 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).«.

    c) Im Unterschied hierzu hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt umfaßte Lohnerhöhung liege auch insoweit vor, als ein tariflicher Stundenlohn zum Ausgleich einer gleichzeitig vorgenommenen Arbeitszeitverkürzung erhöht werde (BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit ablehnender Anmerkung von Lund; ebenso Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702).

    Im Fall einer derartigen tariflichen Monatsvergütung ist auch nach Auffassung des Vierten Senats der Gegenwert einer Arbeitszeitverkürzung bei gleichbleibendem Entgelt nicht als Tariferhöhung im Sinne des üblichen Anrechnungsvorbehalts anzusehen (BAGE 55, 322, 328 = AP, aaO).

  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95
    Danach ist die Anrechnung dann nicht mitbestimmungspflichtig, wenn der Arbeitgeber aus rechtlichen Gründen keinen Entscheidungsspielraum hat (BAGE 69, 134, 168 f. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 6 b der Gründe).

    Entscheidung, die individuelle Besonderheiten außer Betracht läßt und damit die Strukturformen des Entgelts betrifft (BAGE 69, 134, 163 f. = AP Nr. 51 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu C III 3 b dd, ee der Gründe).

  • BAG, 06.02.1985 - 4 AZR 370/83

    Auslegung eines Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte in der

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95
    Es bedarf hier keiner abschließenden Beurteilung, ob die Schaffung dieses Mitbestimmungsrechts insgesamt wegen Gleichheitsverstoßes nichtig ist, wie der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts angenommen hat (Urteil vom 6. Februar 1985 - 4 AZR 370/83 - AP Nr. 16 zu § 4 TVG Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung), oder ob die Bestimmung möglicherweise insoweit noch verfassungsgemäß ist, als sie den Betriebsrat wenigstens in Härtefällen beteiligt, in denen durch die Anrechnung der Alterssicherungsbetrag vermindert würde.
  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 405/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95
    Allerdings kann der Arbeitgeber nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAGE 71, 180, 185 f. = AP Nr. 55 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu I 1 der Gründe) übertarifliche Zulagen im Fall einer Tariferhöhung grundsätzlich auf den Tariflohn anrechnen, es sei denn, dem Arbeitnehmer wäre die Zulage als selbständiger Entgeltbestandteil neben dem jeweiligen Tarifentgelt zugesagt.
  • BAG, 28.10.1987 - 4 AZR 242/87

    Anrechnung bei Arbeitszeitverkürzung - Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95
    c) Im Unterschied hierzu hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts allerdings angenommen, eine vom Anrechnungsvorbehalt umfaßte Lohnerhöhung liege auch insoweit vor, als ein tariflicher Stundenlohn zum Ausgleich einer gleichzeitig vorgenommenen Arbeitszeitverkürzung erhöht werde (BAGE 55, 322 = AP Nr. 58 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie, mit ablehnender Anmerkung von Lund; ebenso Urteil vom 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702).
  • BAG, 19.09.1995 - 1 ABR 20/95

    Anrechnung übertariflicher Zulagen auf Tariferhöhung

    Auszug aus BAG, 07.02.1996 - 1 AZR 657/95
    Dies ergibt sich schon daraus, daß unter einer Tariferhöhung im allgemeinen Sprachgebrauch nur eine Erhöhung des tariflich geschuldeten Entgeltbetrags verstanden wird, nicht dagegen eine bloße Steigerung des Werts der Arbeitsleistung pro Zeiteinheit aufgrund einer Arbeitszeitverkürzung oder Pausenverlängerung ohne entsprechende Kürzung des Arbeitsentgelts (Senatsbeschluß vom 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, zu B II 2 a der Gründe).
  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 557/98

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG AP TVG § 4 - Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 10, 11; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP BetrVG 1972 § 87 - Lohngestaltung Nr. 85; ausführlich Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 200).

    Von einer "Tariferhöhung" kann bei einem solchen Vorgang nicht gesprochen werden (so auch BAG 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP BetrVG 1972 § 87 - Lohngestaltung Nr. 81; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47).

    c) Die Vereinbarung, daß eine "zukünftige Tariferhöhung" ganz oder teilweise auf eine übertarifliche Zulage angerechnet werden kann, berechtigt den Arbeitgeber damit regelmäßig auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient (so im Ergebnis auch Lund, Anm. zu BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 58, Bl. 716, 718; Meyer, DB 1990, 1086, 1088; Waltermann, Anm. zu BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - SAE 1997, 312, 315; Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 203; anderer Ansicht Hoß, NZA 1997, 1129, 1131).

  • LAG Niedersachsen, 27.03.1997 - 16a Sa 1651/96

    Möglichkeit der Anrechnung einer übertariflichen Zulage; Ne eat judex ultra

    Im Anschluß an die Entscheidung des BAG vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95 -.

    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - 1. Senat - (vgl. BAG vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95 in NZA 96, 832 f.) erstreckt sich allerdings der stillschweigende übliche Anrechnungsvorbehalt einer übertariflichen Zulage im Zweifel nicht auf die Steigerung des Entgelts pro Arbeitsstunde, die sich erst aus einer entsprechenden Umrechnung des Wochenlohns auf die verkürzte Arbeitszeit ergibt.

    Das Gericht schließt sich dieser Auffassung des 1. Senats des BAG (BAG vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95) aus folgenden Überlegungen an:.

    Insgesamt folgt daher das Landesarbeitsgericht den Ausführungen des 1. Senats des BAG (1 AZR 657/95 Urteil vom 07.02.1996).

  • BAG, 03.06.1998 - 5 AZR 616/97

    Anrechnung des Lohnausgleichs für eine tarifliche Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Steigen die Tariflöhne anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß eine entsprechende "Aufsaugung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG AP Nr. 10, 11 zu § 4 TVG - Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung; BAG Urteil vom 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 - Lohngestaltung = NZA 1996, 832, 833).

    Von einer "Tariflohnerhöhung" kann bei einem solchen Vorgang nicht gesprochen werden (so auch BAG Urteil vom 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP Nr. 81 zu § 87 BetrVG 1972 - Lohngestaltung = NZA 1996, 484; BAG Urteil vom 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 - Lohngestaltung = NZA 1996, 832, 833).

    Ihre Aufsaugung durch eine Tariflohnerhöhung ist deshalb nur dann gerechtfertigt, wenn sich das Gesamtvolumen des Tarifentgelts erhöht, nicht aber bei einer bloßen Arbeitszeitverkürzung mit Lohnausgleich (BAG, Urteil vom 7. Februar 1996, aaO).

  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 704/97

    Anrechnung von Tariferhöhung auf Zulage

    Die Absenkung der Zulage findet ihre Rechtfertigung darin, daß die Tariferhöhung den vorher mit der Zulage verfolgten Zweck erfüllt, das für den Arbeitnehmer verfügbare Einkommen ohne Bindung an besondere Voraussetzungen zu erhöhen, und insoweit die Zulage ersetzen kann (vgl. BAGE 82, 47, 53 = AP Nr. 85 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Steigen die Tariflöhne anschließend, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, dass eine entsprechende Verminderung der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - AP TVG 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 34 = EzA TVG 4 Tariflohnerhöhung Nr. 33; 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47).
  • BAG, 09.08.2000 - 4 AZR 466/99

    Lohnausgleich für Arbeitszeitverkürzung; Anrechnung

    Lohn u. Tariflohnerhöhung Nr. 34; 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 81; 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47; abweichend der Vierte Senat 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - BAGE 55, 322; 28. Oktober 1987 - 4 AZR 242/87 - BB 1988, 702; 14. Juni 1989 - 4 AZR 116/98 - nv.).

    Denn vorliegend geht es um die Auslegung einer tariflichen Anrechnungsregelung und nicht um die Auslegung einer arbeitsvertraglichen allgemeinen Anrechnungsvereinbarung, die mangels entgegenstehender Anhaltspunkte auch als stillschweigend vereinbart gilt (BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47).

  • BAG, 15.03.2000 - 5 AZR 558/98
    Steigen anschließend die Tariflöhne, so ist mangels anderer Anhaltspunkte anzunehmen, daß eine entsprechende "Aufsau gung" der bisher übertariflichen Lohnanteile dem Willen der Parteien entspricht (BAG A P TVG § 4 Übertarifl. Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 10, 11; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - A P BetrVG 1972 § 8 7 Lohngestaltung Nr. 85; ausführlich Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 616/97 - SAE 1999, 199, 200).

    Von einer "Tariferhöhung" kann bei einem solchen Vorgang nicht gesprochen werden (so auch BAG 19. September 1995 - 1 ABR 20/95 - A P BetrVG 1972 § 8 7 Lohngestaltung Nr. 81; BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - BAGE 82, 47).

    c) Die Vereinbarung, daß eine "zukünftige Tariferhöhung" ganz oder teilweise auf eine übertarifliche Zulage angerechnet werden kann, berechtigt den Arbeitgeber damit regelmäßig auch gegenüber Stundenlohnempfängern nicht zur Anrechnung einer Tariflohnerhöhung, die dem Ausgleich einer Arbeitszeitverkürzung dient (so im Ergebnis auch Lund, Anm. zu BAG 3. Juni 1987 - 4 AZR 44/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: M e tallindustrie Nr. 58, Bl. 716, 718; Meyer, DB 1990, 1086, 1088; Waltermann, Anm. zu BAG 7. Februar 1996 - 1 AZR 657/95 - SAE 1997, 312, 315; Jacobs, Anm. zu BAG 3. Juni 1998 - 5 AZR 6 1 6 /9 7 - SAE 1999, 199, 203; anderer Ansicht Hoß, NZA 1997, 1129, 1131).

  • LAG Berlin, 26.01.1998 - 9 Sa 119/97
    Die Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf übertarifliche Vergütungsbestandteile kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung einer entsprechenden Klausel (Anrechnungsvorbehalt) rechtswirksam erfolgen (vgl. nur BAG vom 08.12.1982, DB 1983, 997 [BAG 08.12.1982 - 4 AZR 481/80] ; vom 03.06.1987, DB 1987, 1943; vom 11.08.1992, DB 1993, 46; vom 22.09.1992, DB 1993, 380; vom 07.02.1996, DB 1996, 1630; Hess/Schlochauer/Glaubitz. BetrVG, 5. Auflage 1997, § 87 Rdn. 488 m.w.N.; Hoß, NZA 1997, 1129; Richardi, BetrVG, 7. Auflage 1998, § 87 Rdn. 854), wenn im Arbeitsvertrag oder in der Zusage der Zulage keine gegenteilige Regelung getroffen worden ist, was vorliegend angenommen werden muß.

    Wenn und soweit eine ausdrückliche vertragliche Abrede über die Gewährung der Zulage als selbständiger Lohnbestandteil fehlt, aber auch, wie bereits ausgeführt, keine besondere Anrechnungsvereinbarung getroffen worden ist, muß davon ausgegangen werden, daß der übliche Anrechnungsvorbehalt konkludent vereinbart worden ist (BAG vom 07.02.1996, DB 1996, 1630 [BAG 07.02.1996 - 1 AZR 657/95] ).

  • LAG Hamm, 09.03.2001 - 15 Sa 1721/00

    Klage eines Arbeitnehmers (Krankengymnast) auf Zahlung von Vergütungsdifferenzen;

    Handelt es sich bei der Besitzstandszulage damit um eine übertarifliche Zulage im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, so kann sie grundsätzlich mit künftigen Erhöhungen der zu zahlenden tariflichen Vergütung verrechnet werden (vgl. BAG, Urteil vom 22.09.1992 - 1 AZR 405/90, NZA 93, 668; Urteil vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95, NZA 96, 832; Urteil vom 09.12.1997 - 1 AZR 330/97, NZA 98, 609; Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97, NZA 99, 208).

    Unter Tariferhöhung ist die Erhöhung des tariflich geschuldeten Entgeltbetrages zu verstehen (vgl. BAG, Urteil vom 03.06.1998 - 5 AZR 616/97, NZA 99, 208, 209; Urteil vom 07.02.1996 - 1 AZR 657/95, NZA 96, 832, 833).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2003 - 3 Sa 1167/02

    Freiwillige Zulagen - Tariflohnerhöhung

    Andererseits besteht dieser Gestaltungsspielraum, wenn die Anrechnung nicht bei allen zulagenberechtigten Arbeitnehmern erfolgt, etwa bestimmte Arbeitnehmer, die eine besondere Alterssicherung genießen, von der Anrechnung ausgenommen wurde (BAG, 07.02.96 - 1 AZR 657/95 - EZA Nr. 55 zu § 87 BetrVG, betriebliche Lohngestaltung).
  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 874/00
  • LAG Bremen, 06.05.2003 - 1 Sa 255/02

    Einmalzahlung und Preisangaben- und Preisklauselgesetz

  • BAG, 21.09.1999 - 1 ABR 59/98

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Anrechung einer Tariferhöhung auf übertarifliche

  • LAG Hessen, 23.06.1997 - 11 Sa 2315/96

    Anrechnung übertariflicher Lohnzulagen auf Tariflohnerhöhungen;

  • LAG Köln, 20.11.2003 - 10 TaBV 18/03

    Weihnachtsgratifikation, lineare Kürzung, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 230/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2021 - 7 Sa 318/20

    Anspruch auf Erschwerniszulage nach dem TV AL II - Fleischzerlegung

  • LAG München, 23.06.2004 - 5 Sa 1178/03

    Übertarifliche Zulage

  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 706/97
  • LAG Hessen, 30.04.1998 - 3 Sa 538/97

    Anspruch auf Vergütung bei Anrechnung einer übertariflichen Zulage auf eine

  • LAG Baden-Württemberg, 25.08.2010 - 13 Sa 37/10

    Anrechnung tariflicher Entgelterhöhungen auf eine individualvertraglich

  • LAG Niedersachsen, 16.06.1999 - 15 Sa 1041/98

    Siehe dazu Urteil des BAG vom 09.08.2000 - 4 AZR 466/99

  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 708/97
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 80/96
  • BAG, 23.10.1996 - 1 AZR 299/96

    Voraussetzung für eine wirksame Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

  • LAG Hamm, 07.08.2000 - 19 Sa 661/00

    Zulässigkeit der Verrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

  • LAG Köln, 06.05.1997 - 13 Sa 15/97

    Rückwirkende Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf übertarifliche

  • LAG Hamm, 30.10.2000 - 18 Sa 986/00

    Zulässigkeit der Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung auf übertarifliche

  • LAG Hessen, 30.04.1998 - 3 Sa 551/97

    Anrechnung einer allgemeinen übertariflichen Zulage auf Tariflohnerhöhung

  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 705/97
  • BAG, 26.05.1998 - 1 AZR 707/97
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