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   BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10   

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https://dejure.org/2012,19086
BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10 (https://dejure.org/2012,19086)
BAG, Entscheidung vom 13.03.2012 - 1 AZR 659/10 (https://dejure.org/2012,19086)
BAG, Entscheidung vom 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 (https://dejure.org/2012,19086)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch Tarifvertrag - Koalitionsfreiheit

  • openjur.de

    Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch Tarifvertrag; Koalitionsfreiheit

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch Tarifvertrag - Koalitionsfreiheit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 77 Abs 3 S 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG, § 613a Abs 1 S 2 BGB, § 613a Abs 1 S 3 BGB, Art 9 Abs 3 GG
    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch Tarifvertrag - Koalitionsfreiheit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablösung einer (teilmitbestimmten) Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Tarifvorrang; Koalitionsfreieit

  • Betriebs-Berater

    Fortgeltender Anspruch aus Betriebsvereinbarung

  • rewis.io

    Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch Tarifvertrag - Koalitionsfreiheit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablösung einer [teilmitbestimmten] Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang; Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Tarifvorrang; Koalitionsfreieit

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ansprüche aus einer Betriebsvereinbarung, die nach § 613a BGB in Individualrecht transformiert worden ist, können durch Betriebsvereinbarung (oder Tarifvertrag) abgelöst werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 990
  • BB 2012, 1920
  • DB 2012, 2170
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 619/00

    Jahressonderzahlung - Kürzung durch Einigungsstellenspruch - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    Nach der Senatsrechtsprechung ist diese Vorschrift teleologisch darauf zu reduzieren, dass ein danach fortgeltender Anspruch gemäß § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB durch eine beim Betriebserwerber abgeschlossene Betriebsvereinbarung abgelöst werden kann, weil die nunmehr individualrechtlich als Inhalt des Arbeitsverhältnisses geltenden kollektivrechtlichen Regelungen inhaltlich nicht weiter geschützt sind, als sie es bei einem Fortbestand beim Erwerber gewesen wären (14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - zu A II 1 a der Gründe, BAGE 98, 323) .

    Die Ausgestaltung dieser Leistungen durch die Beklagte unterliegt unter dem Gesichtspunkt der Lohngerechtigkeit grundsätzlich dem Mitbestimmungsrecht ihres Betriebsrats (vgl. BAG 14. August 2001 - 1 AZR 619/00 - zu A II 2 a der Gründe, BAGE 98, 323) .

  • BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02

    Streik um Firmentarifvertrag

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    Allerdings ist nicht jeder tatsächliche Druck, einer Koalition beizutreten oder in dieser zu verbleiben, ein unzulässiger Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 104, 155; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31 ff., BAGE 130, 43) .
  • BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06

    Negative Koalitionsfreiheit

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    (1) Die individuelle Koalitionsfreiheit schließt auch das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (vgl. BAG 19. September 2006 - 1 ABR 2/06 - Rn. 13, BAGE 119, 275) .
  • BAG, 18.03.2009 - 4 AZR 64/08

    Zulässigkeit einer einfachen Differenzierungsklausel - Zahlung einer tariflich

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    Allerdings ist nicht jeder tatsächliche Druck, einer Koalition beizutreten oder in dieser zu verbleiben, ein unzulässiger Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 3 b bb der Gründe, BAGE 104, 155; 18. März 2009 - 4 AZR 64/08 - Rn. 31 ff., BAGE 130, 43) .
  • BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10

    Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    Daneben ist der tarifgebundene Arbeitgeber betriebsverfassungsrechtlich verpflichtet, auch die tariflichen Inhaltsnormen (§ 3 Abs. 1 TVG) ungeachtet der Tarifbindung der Arbeitnehmer im Betrieb anzuwenden, soweit deren Gegenstände der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 BetrVG unterliegen (BAG 18. Oktober 2011 - 1 ABR 25/10 - Rn. 16, EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 26) .
  • BVerfG, 15.07.1980 - 1 BvR 24/74

    Allgemeinverbindlicherklärung II

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    Diese würde den Bestand des Tarifvertragssystems gefährden und zugleich die den Koalitionen durch Art. 9 Abs. 3 GG zugewiesene Aufgabe, die Arbeitsbedingungen und Wirtschaftsbedingungen in eigener Verantwortung und im Wesentlichen ohne staatliche Einflussnahme zu gestalten (BVerfG 15. Juli 1980 - 1 BvR 24/74, 1 BvR 439/79 - zu B 2 b der Gründe, BVerfGE 55, 7) , in Frage stellen.
  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    Ein bloßer Anreiz zum Beitritt zu einer Arbeitnehmerkoalition bewirkt noch keinen unzulässigen Zwang oder Druck (BVerfG 11. Juli 2006 - 1 BvL 4/00 - Rn. 66, BVerfGE 116, 202) .
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts greift die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG allerdings nicht ein, soweit es um Angelegenheiten geht, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C I 4 der Gründe, BAGE 69, 134; BAG 17. Mai 2011 - 1 AZR 473/09 - Rn. 30, EzA GG Art. 9 Nr. 105) .
  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 12/01

    Einzelvertragliche Bezugnahme auf Gehaltstarifvertrag - Änderung durch

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    Arbeitgeber und Betriebsrat sollen keine abweichenden oder ergänzenden Betriebsvereinbarungen mit normativer Wirkung abschließen können (BAG 20. November 2001 - 1 AZR 12/01 - zu II 2 a der Gründe, EzA BetrVG 1972 § 77 Nr. 70) .
  • BAG, 29.10.2002 - 1 AZR 573/01

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung - Ablösungsprinzip

    Auszug aus BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
    Eine gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist daher unwirksam (BAG 29. Oktober 2002 - 1 AZR 573/01 - zu I 1 a aa der Gründe, BAGE 103, 187) .
  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

  • BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03

    Sperrwirkung eines Tarifvertrags

  • BAG, 20.01.2010 - 10 AZR 914/08

    Sonderzuwendung (Freiwilligkeitsvorbehalt) - Unklarheitenregelung

  • BAG, 27.07.2010 - 3 AZR 777/08

    Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung - pauschalierte

  • BAG, 05.10.2010 - 1 ABR 20/09

    Betriebsvereinbarung - Nachwirkung

  • BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Freiwilligkeitsvorbehalt -

  • BAG, 17.05.2011 - 1 AZR 473/09

    Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidrigen betrieblichen

  • BAG, 07.06.2011 - 1 AZR 807/09

    Betriebsvereinbarung - erfolgsabhängige Vergütung - Arbeitsentgelt - Allgemeine

  • LAG Köln, 26.05.2010 - 9 Sa 441/10

    Sonderleistungen - Unklarheitenregel - Betriebsvereinbarung - Tarifvertrag -

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Dazu räumt sie den Tarifvertragsparteien den Vorrang bei der Regelung von Arbeitsbedingungen ein (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20) .

    § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG führt daher auch im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 BetrVG zur Unwirksamkeit einer betrieblichen Regelung, soweit dieser eine zwingende tarifliche Regelung entgegensteht (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 21) .

  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZR 429/18

    Ruhegeld - Ablösung - Betriebsübergang

    Dabei hängt die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG nicht von der Tarifbindung des Arbeitgebers ab (vgl. ausführlich BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20 mwN) .

    Etwas anderes gilt nach § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG dann, wenn der Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Betriebsvereinbarungen ausdrücklich zulässt (vgl. BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Sie soll verhindern, dass Gegenstände, derer sich die Tarifvertragsparteien angenommen haben, konkurrierend - und sei es inhaltsgleich - in Betriebsvereinbarungen geregelt werden (vgl. BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn .  20) .

    Soweit der Senat von einer Verdrängungswirkung tariflicher Normen gegenüber einer gegen die Tarifsperre verstoßenden Betriebsverfassungsnorm ausgegangen ist (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 22) , bringt das nichts Anderes zum Ausdruck.

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 25/19

    Vergütungspflichtige Arbeitszeit - Fahrtzeiten

    Dazu räumt sie den Tarifvertragsparteien den Vorrang bei der Regelung von Arbeitsbedingungen ein (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20) .

    § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG führt daher auch im Anwendungsbereich des § 87 Abs. 1 BetrVG zur Unwirksamkeit einer betrieblichen Regelung, soweit dieser eine zwingende tarifliche Regelung entgegensteht (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 21) .

  • BAG, 15.05.2018 - 1 ABR 75/16

    Betriebsvereinbarung - Tarifsperre

    Die Sperrwirkung der Vorschrift gilt unabhängig von der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20) .

    Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG soll verhindern, dass auch einzelne Gegenstände, derer sich die Tarifvertragsparteien angenommen haben, konkurrierend - und sei es inhaltsgleich - in Betriebsvereinbarungen geregelt werden (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20) .

    Soweit der Senat von einer Verdrängungswirkung tariflicher Normen gegenüber einer gegen die Tarifsperre verstoßenden Betriebsverfassungsnorm ausgegangen ist (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 22), bringt das nichts anderes zum Ausdruck.

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 19/11

    Gesamtbetriebsrat - Zuständigkeit - Schichtrahmenplan

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts greift die in dieser Vorschrift enthaltene Tarifsperre allerdings nicht ein, soweit es um Angelegenheiten geht, die nach § 87 Abs. 1 BetrVG der erzwingbaren Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen (GS 3. Dezember 1991 - GS 2/90 - zu C I 4 der Gründe, BAGE 69, 134; zuletzt BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 21) .
  • LAG München, 12.10.2016 - 10 TaBV 58/16

    Wirksamkeit einer gegen § 77 Abs. 3 BetrVG verstoßenden Betriebsvereinbarung nach

    Soweit ein Bedürfnis nach betriebsnaher Regelung besteht, stehen Firmentarifverträge als kollektives Gestaltungsmittel zur Verfügung; darüber hinaus können ergänzende Betriebsvereinbarungen durch entsprechende tarifliche Öffnungsklauseln zugelassen werden (BAG v. 20.11.2001, 1 AZR 12/01, BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    Arbeitgeber und Betriebsrat sollen keine abweichenden oder ergänzenden Betriebsvereinbarungen mit normativer Wirkung abschließen können (BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    Dem Betriebsrat fehlt deshalb die Zuständigkeit für Betriebsvereinbarungen, deren Gegenstand tarifüblich oder bereits in Tarifverträgen geregelt ist (so ausdrücklich BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    Demgegenüber wird eine tarifwidrige Betriebsvereinbarung im Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung lediglich verdrängt (vgl. BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10).

    § 77 Abs. 3 BetrVG soll die ausgeübte Tarifautonomie schützen (BAG v. 13.03.2012, 1 AZR 659/10), während die Regelungssperre des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG auf der Erwägung beruht, dass der Mitbestimmungszweck - die Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer -objektiv bereits erreicht ist, wenn insoweit eine den Arbeitgeber bindende Regelung durch Gesetz oder Tarifvertrag vorliegt.

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 533/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel - Branchentarifvertrag

    Eine solche arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge hat konstitutive Wirkung (ausf. BAG 22. April 2009 - 4 AZR 100/08 - Rn. 38 mwN, aaO) , während einem Hinweis auf die Geltung von Betriebsvereinbarungen wegen der gesetzlichen Geltungsanordnung in § 77 Abs. 4 BetrVG regelmäßig nur deklaratorischer Charakter zukommt (zB BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 15 mwN; 12. März 2008 - 10 AZR 256/07 - Rn. 24) .
  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 918/11

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

    Unbeschadet der Frage, ob die nach § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB in das Arbeitsverhältnis transformierte BV 2006 von der DV 2009 abgelöst werden konnte (zur teleologischen Reduktion des § 613a Abs. 1 Satz 2 BGB bei einer nachfolgenden Betriebsvereinbarung: vgl. BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 17, AP BetrVG 1972 § 77 Tarifvorbehalt Nr. 27 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 33) , begründet sie keinen Anspruch auf Zeitzuschläge.
  • BAG, 10.12.2013 - 1 ABR 39/12

    Altersteilzeit - Mitbestimmung - tarifersetzende Regelung

    BetrVG (dazu BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 21) setzt auch § 4 (4) GBV EM voraus, dass eine zwingende tarifersetzende Regelung besteht, an die ver.di gebunden ist.

    Arbeitgeber und Betriebsrat sollen keine abweichenden oder ergänzenden Betriebsvereinbarungen mit normativer Wirkung abschließen können (BAG 13. März 2012 - 1 AZR 659/10 - Rn. 20) .

  • BAG, 09.11.2021 - 1 AZR 206/20

    Jahresprämie - Regelungskompetenz des Betriebsrats - Stufenklage

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • BAG, 26.01.2017 - 2 AZR 405/16

    Tariflicher Sonderkündigungsschutz - Tarifvorrang

  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 10 Sa 822/16

    Betriebsübergang

  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

  • LAG Hamm, 30.05.2018 - 6 Sa 55/18

    Zulässigkeit der Kündigung einer Betriebsvereinbarung durch den Erwerber eines

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1619/14

    Ausschluss ordentlicher Kündigungen durch Sozialplan - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 780/13

    Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters

  • LAG Bremen, 31.10.2013 - 3 Sa 178/12

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

  • ArbG Düsseldorf, 22.03.2013 - 11 BV 178/12

    Mitbestimmung in Fragen der betrieblichen Lohngestaltung - Tarifvorrang -

  • BAG, 11.07.2018 - 4 AZR 534/17

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel; Branchentarifvertrag

  • LAG Düsseldorf, 24.05.2016 - 3 Sa 735/15

    Unkündbarkeit in Betriebsvereinbarung und Tarifvertrag ( § 17 Nr. 3 MTV für das

  • LAG Düsseldorf, 25.02.2014 - 6 Sa 1431/13

    Betriebsübergang und Verdrängung durch Versorgungstarifvertrag

  • LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 3 Sa 467/15

    Regelungssperre; Öffnungsklausel

  • BAG, 08.07.2015 - 4 AZR 111/14

    Eingruppierung einer Akquisiteurin

  • BAG, 12.12.2012 - 5 AZR 877/12

    Arbeitsbereitschaft - Bereitschaftsdienst - Zeitzuschläge - Arbeitszeitkonto

  • LAG Düsseldorf, 27.06.2023 - 8 Sa 1049/21

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Teilkündigung;

  • LAG Schleswig-Holstein, 09.02.2022 - 6 Sa 150/21

    Aufwendungsersatz, Mobile Telearbeit, Regelungssperre, Tarifvertrag,

  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 74/18

    Tarifvertragliche Jubiläumszuwendung - Öffnungsklausel

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 1169/17

    Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hamburg, 29.08.2018 - 6 Sa 12/18

    Tarifauslegung - Anspruch auf altersabhängige Reduzierung der Arbeitszeit

  • LAG Hamm, 20.10.2022 - 18 Sa 138/22

    Beihilfen im Krankheitsfall; Gesamtbetriebsvereinbarung; Betriebsübergang;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1694/14

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan - Sozialauswahl

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.02.2015 - 7 Sa 1695/14

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Unkündbarkeitsregelung im Sozialplan - Sozialauswahl

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.01.2014 - 6 Sa 342/13

    Ersatzurlaub als Schadensersatz - stufenweisen Wiedereingliederung -

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 520/17

    Darlegungslast des Betriebserwerbers für den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 516/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 517/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 514/17
  • LAG Hessen, 08.06.2018 - 14 Sa 515/17

    1. Die Darlegungslast für Tatsachen betreffend den wirksamen Abschluss einer

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