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   BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98   

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BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98 (https://dejure.org/1999,5723)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1999 - 1 AZR 677/98 (https://dejure.org/1999,5723)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1999 - 1 AZR 677/98 (https://dejure.org/1999,5723)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verbot der sachfremden Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen gegenüber anderen in vergleichbarer Lage durch Gleichbehandlungsgrundsatz - Sachliche und billigenswerte Gründe für eine Ungleichbehandlung - Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 31.07.1996 - 10 AZR 45/96

    Sozialplanabfindung - Ausschluß älterer Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Dazu gehört auch, daß niemand wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt wird, § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG Beschluß vom 14. September 1994, aaO; BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972).

    Diese ist nur zulässig, soweit für die Differenzierung zwischen den einzelnen Stufen sachliche Gründe vorliegen (BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe).

    Eine sachgerechte Differenzierung kann allerdings dann vorliegen, wenn Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden, die wirtschaftlich abgesichert sind, weil sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines vorgezogenen Altersruhegeldes erfüllen (ständige Rechtsprechung, s. nur Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - n.v.).

    Sie soll vielmehr eine Überbrückungshilfe für die von der Entlassung betroffenen Arbeitnehmer bis zu einem neuen Arbeitsverhältnis oder bis zum Beginn des gesetzlichen Altersruhegeldes darstellen (s. nur BAG Urteil vom 31. Juli 1996, aaO, zu II 2 c der Gründe, m.w.N.).

    Allerdings kann eine Ausschlußregelung gerechtfertigt sein, wenn das Sozialplanvolumen von vornherein auf eine relativ niedrige Höhe begrenzt ist und ohne den Ausschluß wirtschaftlich (durch Altersrente u n d Arbeitslosenversicherung) abgesicherter Arbeitnehmer lediglich Abfindungen in einer derart geringen Höhe gezahlt werden könnten, daß dadurch weder eine länger dauernde Arbeitslosigkeit überbrückt noch der verlorene Besitzstand aus dem Arbeitsverhältnis ausgeglichen werden könnte (BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem zu Unrecht ausgeschlossenen Arbeitnehmer das Recht, die entsprechende Leistung einzufordern (s. Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - AP Nr. 56 zu § 112 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, §§ 112, 112 a Rz 201; MünchArbR/ Matthes, § 354 Rz 36; s. allgemein Senatsurteil vom 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - AP Nr. 207 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 a der Gründe).

    Eine solche ist aber dann hinzunehmen, wenn die Erhöhung nur unerheblich ist und im Verhältnis zum Gesamtvolumen nicht ins Gewicht fällt (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1990, aaO, zu IV der Gründe; s. aber auch BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 549/79 - AP Nr. 14 zu § 112 BetrVG 1972; wie hier MünchArbR/Matthes, § 354 Rz 37).

  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 509/97

    Gleichbehandlung bei freiwilliger Leistung als "Motivationszulage"

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für sie keine sachlichen und billigenswerten Gründe gibt, die unterschiedliche Behandlung sich vielmehr als sachwidrig und willkürlich erweist (s. nur BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; allgemein Senatsurteil vom 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - AP Nr. 207 zu § 611 BGB Gratifikation).

    Der Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gibt dem zu Unrecht ausgeschlossenen Arbeitnehmer das Recht, die entsprechende Leistung einzufordern (s. Senatsurteil vom 26. Juni 1990 - 1 AZR 263/88 - AP Nr. 56 zu § 112 BetrVG 1972; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, §§ 112, 112 a Rz 201; MünchArbR/ Matthes, § 354 Rz 36; s. allgemein Senatsurteil vom 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - AP Nr. 207 zu § 611 BGB Gratifikation, zu 1 a der Gründe).

  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Dazu gehört auch, daß niemand wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt wird, § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG Beschluß vom 14. September 1994, aaO; BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972).

    Eine Differenzierung ist sachfremd, wenn es für sie keine sachlichen und billigenswerten Gründe gibt, die unterschiedliche Behandlung sich vielmehr als sachwidrig und willkürlich erweist (s. nur BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972, zu III 1 der Gründe; allgemein Senatsurteil vom 10. März 1998 - 1 AZR 509/97 - AP Nr. 207 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 26.07.1988 - 1 AZR 156/87

    Sozialplan - Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Eine sachgerechte Differenzierung kann allerdings dann vorliegen, wenn Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden, die wirtschaftlich abgesichert sind, weil sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines vorgezogenen Altersruhegeldes erfüllen (ständige Rechtsprechung, s. nur Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - n.v.).

    Dem steht auch nicht grundsätzlich entgegen, daß sie bei vorgezogener Altersrente mit einer niedrigen Rente rechnen und Einbußen in Kauf nehmen müssen; solche Einbußen fallen prinzipiell gegenüber Nachteilen, die mit einer zu erwartenden längeren Arbeitslosigkeit verbunden wären, weniger ins Gewicht und müssen daher hingenommen werden (s. etwa Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 14.09.1994 - 10 ABR 7/94

    Anfechtung eines Sozialplanes

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Weiterhin ist sie an die in § 112 Abs. 5 BetrVG festgelegten Leitlinien für die Ermessensausübung gebunden (s. nur BAG Beschluß vom 14. September 1994 - 10 ABR 7/94 - AP Nr. 87 zu § 112 BetrVG 1972, zu B II 2 a der Gründe).

    Dazu gehört auch, daß niemand wegen Überschreitung bestimmter Altersstufen benachteiligt wird, § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG (BAG Beschluß vom 14. September 1994, aaO; BAG Urteil vom 19. Juli 1995 - 10 AZR 885/94 - AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972).

  • BAG, 09.12.1981 - 5 AZR 549/79

    Sozialplan - Wahrung von Recht und Billigkeit - Sanierungeines Unternehmens durch

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Eine solche ist aber dann hinzunehmen, wenn die Erhöhung nur unerheblich ist und im Verhältnis zum Gesamtvolumen nicht ins Gewicht fällt (vgl. Senatsurteil vom 26. Juni 1990, aaO, zu IV der Gründe; s. aber auch BAG Urteil vom 9. Dezember 1981 - 5 AZR 549/79 - AP Nr. 14 zu § 112 BetrVG 1972; wie hier MünchArbR/Matthes, § 354 Rz 37).
  • LAG Niedersachsen, 11.06.1998 - 10 Sa 699/97

    Wirksamkeit der Ausschluss- bzw. Kürzungsregelung des § 4 Abs. 8 Sozialplan;

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 11. Juni 1998 - 10 Sa 699/97 - aufgehoben.
  • BAG, 27.10.1987 - 1 ABR 9/86

    Überprüfung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Sie schließt aber nicht die Berücksichtigung des Rentenbezugs für die Würdigung anderer Tatbestände - hier die Bemessung der wirtschaftlichen Nachteile bei einer aus anderen Gründen gerechtfertigten Kündigung - aus (s. schon Senatsbeschluß vom 27. Oktober 1987 - 1 ABR 9/86 - AP Nr. 41 zu § 112 BetrVG 1972 zur entsprechenden Regelung im damals geltenden Art. 6 § 5 Abs. 1 Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972).
  • BAG, 17.09.1997 - 10 AZR 38/97
    Auszug aus BAG, 03.08.1999 - 1 AZR 677/98
    Eine sachgerechte Differenzierung kann allerdings dann vorliegen, wenn Arbeitnehmer von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden, die wirtschaftlich abgesichert sind, weil sie die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines vorgezogenen Altersruhegeldes erfüllen (ständige Rechtsprechung, s. nur Senatsurteil vom 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP Nr. 45 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP Nr. 103 zu § 112 BetrVG 1972; BAG Urteil vom 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - n.v.).
  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es nicht zu beanstanden, wenn die Betriebsparteien in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss von Leistungen bei den Arbeitnehmern vorsehen, die vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können (vgl. 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 45 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 43, zu II 1 und 3 der Gründe; 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86, zu II 2 b der Gründe; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 -, zu II 2 a aa der Gründe; 30. September 2008 - 1 AZR 684/07 -).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2009 - 16 Sa 577/09

    Ausschluss von Beziehern einer Erwerbsminderungsrente oder Betriebsrente von

    Eine Differenzierung ist dabei sachfremd, wenn es keine sachlichen und billigenswerten Gründe dafür gibt, die unterschiedliche Behandlung sich vielmehr als sachwidrig und willkürlich erweist (Grundlegend: BAG v. 03.08.1999 - 1 AZR 677/98 - Juris).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht auch für die Möglichkeit des Bezugs von Altersrente wegen Schwerbehinderung angewendet (BAG v. 03.08.1999 - 1 AZR 677/98 - Juris).

    So wäre ein Ausschluss beispielsweise dann nicht angemessen, wenn sich die Bemessung der Abfindung letztlich vorrangig vergangenheitsbezogen an der Betriebstreue und nicht zukunftsbezogen an den zu erwartenden Nachteilen orientiert (BAG v. 03.08.1999 - 1 AZR 677/98 - Juris).

    Schon in der Entscheidung vom 03.08.1999 - 1 AZR 677/98 - Rz. 42 - Juris hat das Bundesarbeitsgericht - außerhalb des Anwendungsbereiches des AGG - dargelegt, dass der Ausschluss von Sozialplanleistungen, der darauf beruht, Altersrente wegen Schwerbehinderung nach § 37 SGB VI a.F. in Anspruch zu nehmen, keine Benachteiligung wegen Behinderung darstelle.

  • BAG, 27.04.2004 - 9 AZR 18/03

    Altersteilzeit - Beendigung nach § 9 Abs. 2 TV ATZ

    So ist es in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in gleicher Weise anerkannt, dass Sozialplan- und ähnliche Leistungen, die Risiken eines Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt abdecken sollen, zulässigerweise dann entfallen können, wenn der ehemalige Arbeitnehmer zum Bezug einer Altersrente berechtigt ist (20. November 1997 - 6 AZR 215/96 - AP ZPO § 551 Nr. 47; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; ebenso bei einer Überbrückungsbeihilfe zur Unterstützung der Arbeitssuche 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7).
  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

    Die Tarifvertragsparteien hätten aber Regelungen zur sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 4 KSchG und über das Ob und das Wie einer Abfindung an der wirtschaftlichen Absicherung des Arbeitnehmers ausrichten können, etwa daran, daß der Arbeitnehmer vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen kann (st. Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Sozialplan vgl. BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 45 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 43; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - mwN, nv.).
  • BAG, 18.11.2003 - 9 AZR 122/03

    Benachteiligung behinderter Menschen bei Altersteilzeit

    Dementsprechend ist es in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch anerkannt, dass Sozialplan- und ähnliche Leistungen, die Risiken eines Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt abdecken sollen, zulässigerweise dann entfallen können, wenn der ehemalige Arbeitnehmer zum Bezug einer Altersrente berechtigt ist (20. November 1997 - 6 AZR 215/96 - AP ZPO § 551 Nr. 47; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 13 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; ebenso bei einer Überbrückungsbeihilfe zur Unterstützung der Arbeitssuche 30. März 2000 - 6 AZR 645/98 - AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 33 = EzA TVG § 4 Stationierungsstreitkräfte Nr. 7).
  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 645/98

    Überbrückungsbeihilfe - Ausschluß bei vorgezogenem Altersruhegeld

    Diese gesetzliche Regelung schützt nur vor einer Kündigung wegen Erreichens des Rentenalters, schließt aber die Berücksichtigung des Rentenbezugs bei der Bemessung der wirtschaftlichen Nachteile, die durch eine aus anderen Gründen gerechtfertigte Kündigung entstehen, nicht aus (BAG 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - nv.; 27. Oktober 1987 - 1 ABR 9/86 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 41 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 41 zu der entsprechenden Regelung im damals geltenden Art. 6 § 5 Abs. 1 Rentenreformgesetz vom 16. Oktober 1972).

    Auch bei der Nachprüfung von Sozialplänen duldet das Bundesarbeitsgericht, daß die Arbeitnehmer, die ein vorgezogenes Altersruhegeld in Anspruch nehmen können, grundsätzlich von vereinbarten Leistungen ausgeschlossen werden können (BAG 26. Juli 1988 - 1 AZR 156/87 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 45 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 43; 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; 17. September 1997 - 10 AZR 38/97 - nv.; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - nv.).

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZR 750/00

    Altersfreizeit - mittelbare Diskriminierung

    aa) In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß arbeitsrechtliche Regelungen, die an das gesetzliche Rentenrecht und das dort bestimmte unterschiedliche Rentenzugangsalter anknüpfen, gerechtfertigt sein können (zum Ausschluß aus einem Sozialplan BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 86; 3. August 1999 - 1 AZR 677/98 - nv., mwN).
  • LAG Niedersachsen, 07.06.2002 - 16 Sa 1542/01

    Abfindung wegen Arbeitsplatzverlust durch Kündigung; Bemessungen im Sozialplan;

    Ein solcher Verstoß kann auch von dem einzelnen Arbeitnehmer geltend gemacht werden, wenn dieser zu Unrecht von Sozialplanleistungen ausgeschlossen worden ist (so Urteil des BAG vom 03.08.1999, Az. 1 AZR 677/98, nicht amtlich veröffentlicht).
  • LAG Düsseldorf, 22.08.2008 - 10 Sa 573/08

    Sozialplanabfindung; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

    Ob eine von den Betriebspartnern an die Möglichkeit des Bezugs einer Altersrente wegen Schwerbehinderung gebundene Kürzung von Sozialplanansprüchen den Grundsätzen von Billigkeit und Recht entspreche, sei nicht zuletzt auch unter Berücksichtigung der Gesamtdotierung und der Höhe der einzelnen Abfindungen zu beurteilen (BAG vom 03.08.1999 - 1 AZR 677/98, vollständig dokumentiert bei juris, unter II 2 a der Entscheidungsgründe).
  • LAG Hessen, 06.12.2005 - 4 Sa 617/05

    Sozialplanleistung - Vorruhestandsgeld - Geschlechtsdiskriminierung

    Dies gilt insbesondere für die Begrenzung von Sozialplanleistungen (BAG 31. Juli 1996 - 10 AZR 45/96 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 103, zu II 2 b, c; 03. August 1999 - 1 AZR 677/98 - n.v., zu II 2 a cc; 14. Dezember 1999 - 1 AZR 267/99 - n.v., zu II 1 b) und für Regelungen, die an das an sich zugunsten von Frauen zum Ausgleich von deren typischer Doppelbelastung wirkende unterschiedliche Zugangsalter für Frauen und Männer zur gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen (BAG 18. März 1997 - 3 AZR 759/95 - BAGE 85/284, zu III.; 03. Juni 1997 - 3 AZR 910/95 - BAGE 86/79, zu 3 b aa).
  • LAG Hessen, 25.07.2002 - 9 Sa 995/01

    Klage eines Arbeitnehmers (Außendiensttechniker) auf Zahlung eines

  • BAG, 29.01.2002 - 1 AZR 267/01

    Rückwirkende Tariföffnung

  • BAG, 23.01.2001 - 1 AZR 235/00

    Sozialplanauslegung - Gleichbehandlung

  • ArbG Köln, 04.08.2004 - 11 Ca 13032/03
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