Weitere Entscheidung unten: BAG, 25.08.2015

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   BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13   

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https://dejure.org/2015,22245
BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22245)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2015 - 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22245)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22245)
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Volltextveröffentlichungen (19)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 308 Abs 1 S 1 ZPO
    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • IWW

    § 280 Abs. 1 BGB, § ... 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 823 Abs. 1, § 826 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 14 Abs. 1 GG, § 1 Abs. 1, Abs. 2 der Verordnung über die Durchführung der Flughafenkoordinierung (- FHKV, § 3 Abs. 2 Nr. 1 FHKV, § 3 Abs. 2 Nr. 2 FHKV, § 1 Abs. 1 LuftVG, § 27c Abs. 1 LuftVG, § 27c Abs. 2 Satz 1 LuftVG, § 27c Abs. 2 LuftVG, § 27c Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 LuftVG, § 1 FS-AuftragsV, Art. 34 GG, § 839 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, § 256 Abs. 2 ZPO, §§ 308, 322 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 100 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Arbeitskampfrecht; Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Kein Schadensersatz für drittbetroffene Fluggesellschaften wegen Fluglotsen-Streik

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Kein Schadensersatz für drittbetroffene Fluggesellschaften wegen Fluglotsen-Streik

  • hensche.de

    Sympathiestreik, Streik, Arbeitskampf, Schadensersatz, Fluglotsen, Gewerkschaft

  • bag-urteil.com

    Arbeitskampfrecht - Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - Unmittelbarkeit des Eingriffs

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzanspruch drittbetroffener Fluggesellschaften bei Fluglotsenstreik

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzanspruch drittbetroffener Fluggesellschaften bei Fluglotsenstreik

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 826
    Störung des Betriebs einer Fluggesellschaft durch gegen die Deutsche Flugsicherung gerichteten Streik des Flugsicherungspersonals

  • datenbank.nwb.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Schadensersatz für von Streik betroffene Drittunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (28)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Drittbetroffene Fluggesellschaften erhalten keinen Schadensersatz wegen Fluglotsen-Streik

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewerkschaft der Flugsicherung zum Schadensersatz verurteilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streik - und kein Schadensersatz von der Gewerkschaft

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Abweisung einer nicht erhobenen Klage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streik - und der Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwischenfeststellungsklage - und ihre hinreichende Bestimmtheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zivilrecht im Dezember 2015

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitskampfrecht - Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampfrecht - Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bei Streik folgt unmittelbare Kampfbetroffenheit des Arbeitgebers aus Streikaufruf

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fluglotsenstreik - Schadensersatzanspruch drittbetroffener Fluggesellschaften

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Airlines fordern Schadenersatz für Streik - Gewerkschaften haften nicht für Folgekosten eines Streiks, die "unbeteiligte" Unternehmen treffen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Streik am Flughafen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Streik: Können Online-Händler Schadenersatz fordern?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Dritte erhalten keinen Schadensersatz wegen Fluglotsen-Streik

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Streik: Können Online-Händler Schadenersatz fordern?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampfrecht - Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Fluglotsenstreik: Schadensersatzpflicht für GdF verhindert

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitskampfrecht - Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz für gestrichene Flüge

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Finanzielles Streikrisiko von Gewerkschaften begrenzt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch für von rechtswidrigem Streik Geschädigte?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche drittbetroffener Unternehmen bei Arbeitskampfmaßnahmen

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz drittbetroffener Luftverkehrsunternehmen wegen Fluglotsen-Streik

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen beim Arbeitskampf

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz für Unterstützungsstreik der Fluglotsen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fluglotsenstreik: Drittbetroffene Unternehmen haben keinen Anspruch auf Schadensersatz - Luftverkehrsgesellschaften erhalten keine Schadensersatzzahlungen für ausgefallene, verspätete oder umgeleitete Flüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Arbeitskampfrecht - Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

Besprechungen u.ä. (5)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Keine Entschädigung für Drittbetroffene: Fluglotsengewerkschaft muss nicht für Streikschäden zahlen

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Kein Schadensersatzanspruch für von rechtswidrigem Streik Geschädigte?

  • osborneclarke.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Arbeitskampfrecht: Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Schadensersatz für Streikfolgen

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BAG zu Schadensersatzansprüchen drittbetroffener Unternehmen bei Arbeitskampfmaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 240
  • NJW 2016, 666
  • ZIP 2016, 92
  • MDR 2016, 167
  • NZA 2016, 47
  • VersR 2016, 1507
  • BB 2015, 3124
  • BB 2016, 122
  • DB 2016, 238
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (43)

  • BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75

    Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und ausgeübter

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    (5) Nichts anderes folgt - entgegen der Ansicht der Klägerinnen - aus der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1977 zu der streikähnlichen Aktion von Flugleitern (Fluglotsen) im Jahre 1973 (- III ZR 179/75 - BGHZ 69, 128; vgl. in der Folge auch BGH 31. Januar 1978 - VI ZR 32/77 - BGHZ 70, 277; 22. März 1979 - III ZR 24/78 -; 28. Februar 1980 - III ZR 131/77 - BGHZ 76, 387) .

    Eine solche vorsätzliche Störung der gewerblichen Betätigung eines Reiseunternehmens, das für die reibungslose Abwicklung seiner geplanten und organisierten Flugreisen auf die ordnungsmäßige Durchführung der Flugsicherung angewiesen war, stelle einen betriebsbezogenen Eingriff in den geschützten Bereich dieses Gewerbebetriebs dar (BGH 16. Juni 1977 - III ZR 179/75 - zu II 4 c der Gründe, BGHZ 69, 128) .

    Er hat vielmehr die streikähnliche Aktion der Flugleiter ausdrücklich von einem Streik in der Wirtschaft abgegrenzt (BGH 16. Juni 1977 - III ZR 179/75 - zu II 4 c der Gründe, BGHZ 69, 128; vgl. auch - noch deutlicher - BGH 31. Januar 1978 - VI ZR 32/77 - zu I 2 a der Gründe, BGHZ 70, 277) .

    Das streikähnliche Verhalten der Flugleiter verstieß gegen ihre besondere beamtenrechtliche Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn und war daher amtswidrig (BGH 16. Juni 1977 - III ZR 179/75 - zu II 4 d der Gründe, BGHZ 69, 128) .

  • BGH, 21.06.1977 - VI ZR 58/76

    Umfang der Haftung des Verursachers eines Bandes

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    (3) Die von der Klägerin zu 1. herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. Juni 1977 (- VI ZR 58/76 -) gebietet keine andere Beurteilung.

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof keine Eigentumsverletzung in dem Umstand gesehen, dass auf dem Betriebsgrundstück befindliche, mit Material beladene Fahrzeuge auch noch nach Aufhebung der polizeilichen Räumungsanordnung wegen der Blockierung der Zufahrtstraße durch Einsatzfahrzeuge von Polizei und Feuerwehr für weitere drei Stunden am Ausfahren gehindert waren (BGH 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 - zu II 2 der Gründe) .

    Daher fehlt es an einer Betriebsbezogenheit des Eingriffs, wenn auch jeder andere Rechtsträger einer entsprechenden Behinderung ausgesetzt sein kann, diese aber nach den das Haftungsrecht prägenden wertenden Zurechnungsgrundsätzen entschädigungslos hinnehmen müsste (BGH 18. November 2003 - VI ZR 385/02 - zu II 2 c der Gründe; 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - zu II 2 der Gründe; 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 - zu II 2 a der Gründe) .

    BGH 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57 - BGHZ 29, 65; 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388; vgl. zur Gleisnutzung BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 -; zur Straßennutzung BGH 18. November 2003 - VI ZR 385/02 -; 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 -; zur Wasserstraßennutzung BGH 21. Dezember 1970 - II ZR 133/68 - BGHZ 55, 153; zuletzt Rheinschifffahrtsobergericht Köln 5. September 2014 - 3 U 32/14 -) .

  • BGH, 11.01.2005 - VI ZR 34/04

    Umfang der Haftung durch die Beschädigung einer Eisenbahnstrecke

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    Eine die Eigentümerbefugnisse treffende tatsächliche Einwirkung auf eine Sache, die dem Transport von Menschen oder Gütern dient, kann etwa anzunehmen sein, wenn sie jede Bewegungsmöglichkeit verliert und ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch für einen nicht unerheblichen Zeitraum entzogen wird (vgl. BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 - zu II 2 a der Gründe mwN; 21. Dezember 1970 - II ZR 133/68 - BGHZ 55, 153) .

    Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn ein Transportmittel unter Beibehaltung seiner Bewegungsmöglichkeit nur wenige Stunden an einer konkret geplanten Fahrt gehindert und dadurch lediglich seine wirtschaftliche Nutzung vorübergehend eingeengt wird (BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 - zu II 2 a der Gründe mwN) .

    Ein solches Recht unterfällt - ähnlich dem Recht auf ungehinderten Zugang zur öffentlichen Infrastruktur (hierzu BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 - zu II 2 a der Gründe mwN) - grundsätzlich nicht dem Schutz des § 823 Abs. 1 BGB.

    BGH 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57 - BGHZ 29, 65; 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388; vgl. zur Gleisnutzung BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 -; zur Straßennutzung BGH 18. November 2003 - VI ZR 385/02 -; 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 -; zur Wasserstraßennutzung BGH 21. Dezember 1970 - II ZR 133/68 - BGHZ 55, 153; zuletzt Rheinschifffahrtsobergericht Köln 5. September 2014 - 3 U 32/14 -) .

  • BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86

    Schadenersatz wegen Betriebsblockade

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    Dem dient das Erfordernis des unmittelbaren Eingriffs, der eine sachlich nicht zu rechtfertigende Privilegierung der Inhaber von Gewerbebetrieben gegenüber anderen von einem schadensstiftenden Ereignis Betroffenen ausschließt (BGH 18. Januar 2012 - I ZR 187/10 - Rn. 31 mwN, BGHZ 192, 204; BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 59, 48) .

    (6) Auch die von den Revisionen herangezogenen Entscheidungen des erkennenden Senats zum Schadensersatz wegen eines Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei einer Betriebsblockade (BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - BAGE 59, 48; 8. November 1988 - 1 AZR 417/86 - BAGE 60, 101) geben für eine andere Beurteilung der Betriebsbezogenheit des Unterstützungsstreiks nichts her.

    Vor allem lag ihre Zielrichtung nicht in der Verhinderung eines von mehreren Unternehmen arbeitsteilig verfassten Produkts; nur aus einem solchen Umstand hat der Senat aber überhaupt auf die Stoßrichtung einer Blockade gegen alle an der Produkterstellung beteiligten Unternehmen schließen können (vgl. BAG 21. Juni 1988 - 1 AZR 653/86 - zu B II 2 c bb der Gründe, BAGE 59, 48) .

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    Es ist auf die ungestörte Betätigung und Entfaltung seines Betriebs gerichtet und umfasst alles, was in der Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Betriebs als bestehende Einheit ausmacht (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 132, 140) .

    Der "Auffangtatbestand" ist geschaffen worden, um eine andernfalls bestehende Lücke im Rechtsschutz zu schließen (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 132, 140) .

    Solche Eingriffe müssen ihrer objektiven Stoßrichtung nach gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet sein (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 22 mwN, BAGE 132, 140) .

  • BGH, 21.12.1970 - II ZR 133/68

    Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltspflichten für ein Gewässer

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    Eine die Eigentümerbefugnisse treffende tatsächliche Einwirkung auf eine Sache, die dem Transport von Menschen oder Gütern dient, kann etwa anzunehmen sein, wenn sie jede Bewegungsmöglichkeit verliert und ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch für einen nicht unerheblichen Zeitraum entzogen wird (vgl. BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 - zu II 2 a der Gründe mwN; 21. Dezember 1970 - II ZR 133/68 - BGHZ 55, 153) .

    Weder war ihre Lufttüchtigkeit oder Bewegungsfähigkeit eingeschränkt noch ihre Nutzung derart unterbunden, dass sie als Transportmittel praktisch ausschieden (vgl. BGH 21. Dezember 1970 - II ZR 133/68 - zu II 4 a der Gründe, BGHZ 55, 153) .

    BGH 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57 - BGHZ 29, 65; 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388; vgl. zur Gleisnutzung BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 -; zur Straßennutzung BGH 18. November 2003 - VI ZR 385/02 -; 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 -; zur Wasserstraßennutzung BGH 21. Dezember 1970 - II ZR 133/68 - BGHZ 55, 153; zuletzt Rheinschifffahrtsobergericht Köln 5. September 2014 - 3 U 32/14 -) .

  • BGH, 31.01.1978 - VI ZR 32/77

    Fluglotsenstreik - Gewerkschaftshaftung - § 826 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    (5) Nichts anderes folgt - entgegen der Ansicht der Klägerinnen - aus der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1977 zu der streikähnlichen Aktion von Flugleitern (Fluglotsen) im Jahre 1973 (- III ZR 179/75 - BGHZ 69, 128; vgl. in der Folge auch BGH 31. Januar 1978 - VI ZR 32/77 - BGHZ 70, 277; 22. März 1979 - III ZR 24/78 -; 28. Februar 1980 - III ZR 131/77 - BGHZ 76, 387) .

    Er hat vielmehr die streikähnliche Aktion der Flugleiter ausdrücklich von einem Streik in der Wirtschaft abgegrenzt (BGH 16. Juni 1977 - III ZR 179/75 - zu II 4 c der Gründe, BGHZ 69, 128; vgl. auch - noch deutlicher - BGH 31. Januar 1978 - VI ZR 32/77 - zu I 2 a der Gründe, BGHZ 70, 277) .

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    Dieses ist aber zu verneinen, wenn aus der Sicht des Anspruchstellers bei verständiger Würdigung kein Grund besteht, mit dem Eintritt eines derartigen Schadens wenigstens zu rechnen (BGH 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - zu II 2 der Gründe) .

    Soweit die Klägerinnen mit den Anträgen zu 3. reine Vermögensschäden geltend machen, hängt die Zulässigkeit der angebrachten Feststellungsklage von der - substantiiert darzulegenden - Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens ab (BGH 4. Dezember 2014 - III ZR 51/13 - Rn. 12, BGHZ 203, 312; 6. Juli 2006 - III ZR 80/05 - zu II 1 der Gründe; 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99 - zu II 2 der Gründe; 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - zu II 2 der Gründe) .

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    Daher fehlt es an einer Betriebsbezogenheit des Eingriffs, wenn auch jeder andere Rechtsträger einer entsprechenden Behinderung ausgesetzt sein kann, diese aber nach den das Haftungsrecht prägenden wertenden Zurechnungsgrundsätzen entschädigungslos hinnehmen müsste (BGH 18. November 2003 - VI ZR 385/02 - zu II 2 c der Gründe; 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02 - zu II 2 der Gründe; 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 - zu II 2 a der Gründe) .

    BGH 9. Dezember 1958 - VI ZR 199/57 - BGHZ 29, 65; 8. Juni 1976 - VI ZR 50/75 - BGHZ 66, 388; vgl. zur Gleisnutzung BGH 11. Januar 2005 - VI ZR 34/04 -; zur Straßennutzung BGH 18. November 2003 - VI ZR 385/02 -; 21. Juni 1977 - VI ZR 58/76 -; zur Wasserstraßennutzung BGH 21. Dezember 1970 - II ZR 133/68 - BGHZ 55, 153; zuletzt Rheinschifffahrtsobergericht Köln 5. September 2014 - 3 U 32/14 -) .

  • BGH, 04.12.2014 - III ZR 51/13

    Zulässigkeit einer im Vorgriff auf den Erlass eines Heranziehungsbescheids

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13
    Soweit die Klägerinnen mit den Anträgen zu 3. reine Vermögensschäden geltend machen, hängt die Zulässigkeit der angebrachten Feststellungsklage von der - substantiiert darzulegenden - Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens ab (BGH 4. Dezember 2014 - III ZR 51/13 - Rn. 12, BGHZ 203, 312; 6. Juli 2006 - III ZR 80/05 - zu II 1 der Gründe; 22. Februar 2001 - IX ZR 293/99 - zu II 2 der Gründe; 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99 - zu II 2 der Gründe) .

    Einer im Vorgriff auf zu befürchtende Verletzungshandlungen erhobenen "vorweggenommenen" haftungsrechtlichen Feststellungsklage fehlt grundsätzlich das Feststellungsinteresse (BGH 4. Dezember 2014 - III ZR 51/13 - Rn. 14 ff. mwN, BGHZ 203, 312) .

  • BGH, 09.12.2014 - VI ZR 155/14

    Haftung für Einnahmeausfälle einer Autobahnrastanlage infolge einer

  • BGH, 28.05.1998 - I ZR 275/95

    "Ha-Ra/HARIVA"; Rechtskraft eines klageabweisenden Urteils

  • BAG, 15.04.2015 - 4 AZR 796/13

    Stichtagsregelung für Leistungen an Gewerkschaftsmitglieder

  • BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06

    Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks

  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57

    Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • BGH, 28.02.1980 - III ZR 131/77

    Fluglotsenstreik II - § 7 RBHaftG; Enteignungsgleicher Eingriff, eingerichteter

  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

  • BGH, 10.12.2002 - VI ZR 171/02

    Schadensersatz für die Verletzung eines Partners eines Eiskunstlaufpaares

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

  • BAG, 08.11.1988 - 1 AZR 417/86

    Betriebsblockade im Zusammenhang mit einem Streik

  • BAG, 26.07.2005 - 1 AZR 133/04

    Streikteilnahme während Freizeit

  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 80/05

    Verweisungsprivileg und selbständige Betreuungstätigkeit bei

  • VGH Hessen, 25.02.1991 - 2 TH 2506/90

    FLUGPLATZ; FLUGLÄRM; LÄRMSCHUTZ; BETRIEBSBESCHRÄNKUNG; KLAGEBEFUGNIS

  • BGH, 22.03.1979 - III ZR 24/78

    Ersatz eines in einem Flughafenrestaurant eingetretenen Gewinnausfalls während

  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 125/79

    Zuführung von Grubenwasser an die Kanalisation - Rücknahme einer

  • LG Marburg, 03.12.1980 - 2 O 56/80

    Eröffnung des ordentlichen Rechtswegs nach dem Gesetz zum Natotruppenstatut und

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 986/08

    Lehrer - Unterrichtsverpflichtung - Mehrarbeitsvergütung -

  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 187/10

    gewinn.de

  • BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10

    Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz

  • ArbG Wesel, 23.08.2013 - 6 Ga 22/13

    Antrag auf Unterlassung von Streikmaßnahmen

  • BGH, 10.07.1969 - KZR 13/68

    Anspruch von Luftfahrtunternehmen gegenüber Flughafenunternehmer auf Benutzung

  • BAG, 18.11.2014 - 1 AZR 257/13

    Frage nach der Gewerkschaftszugehörigkeit

  • OLG Köln, 05.09.2014 - 3 U 32/14

    Umfang des Schadensersatzes wegen entgangener Nutzungsmöglichkeit von Schiffen

  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 406/13

    Kein verbundenes Geschäfts bei Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags mit

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09

    Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

  • BAG, 07.08.2012 - 9 AZR 189/11

    Bindung des Gerichts an die Parteianträge

  • LAG Hessen, 25.04.2013 - 9 Sa 561/12

    Schadensersatz wegen Unterstützungsstreiks

  • BAG, 17.03.2015 - 1 ABR 49/13

    Feststellungsantrag - betriebliches Eingliederungsmanagement

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Dies hat der Senat auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 18, BAGE 152, 240; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 8) .

    Entsprechendes gilt, wenn das Gericht dem Kläger einen Anspruch aberkennt, den dieser nicht zur Entscheidung gestellt hat (st. Rspr., zuletzt BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20, BAGE 152, 240; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 235; BGH 28. Mai 1998 - I ZR 275/95 - zu II 2 a der Gründe) .

    Auf die Berufung der Klägerin hätte das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Beschäftigungsantrag, um eine sonst eintretende Rechtskraft zu verhindern, für gegenstandslos erklären müssen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 23, BAGE 152, 240) .

    Dies war im Entscheidungsausspruch aus Gründen der Klarstellung festzustellen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - aaO; 7. August 2012 - 9 AZR 189/11 - Rn. 8) .

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Demgegenüber stellt der Streik oder der Aufruf hierzu regelmäßig keinen unmittelbaren, betriebsbezogenen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines drittbetroffenen, kampfunbeteiligten Unternehmens dar (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 38, BAGE 152, 240 und - 1 AZR 875/13 - Rn. 26, BAGE 152, 260) .

    Aus dem Umstand einer (beabsichtigten) Störung der Flugsicherungsdienste lässt sich aber nicht "per se" ein unmittelbarer Eingriff in die Gewerbebetriebe der von der Erbringung dieser Leistung abhängigen Fluggesellschaften herleiten (ausf. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 41 bis 45, BAGE 152, 240) .

    und 2. in Auseinandersetzung mit der Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. August 2015 (- 1 AZR 754/13 - Rn. 46 bis 51, BAGE 152, 240) meinen, ein Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb iSv. § 823 Abs. 1 BGB könne wegen der Entscheidung des Dritten Senats des Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1977 zu der streikähnlichen Aktion von Flugleitern im Jahre 1973 (- III ZR 179/75 - BGHZ 69, 128; vgl. in der Folge auch BGH 31. Januar 1978 - VI ZR 32/77 - BGHZ 70, 277; 22. März 1979 - III ZR 24/78 -; 28. Februar 1980 - III ZR 131/77 - BGHZ 76, 387) nicht abgelehnt werden, trifft diese Bewertung nicht zu.

  • BAG, 17.12.2015 - 2 AZR 304/15

    ("Vorsorgliche" Änderungskündigung - Auslegung des Klageantrags

    Dies hat der Senat auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 18; 17. März 2015 - 1 ABR 49/13 - Rn. 8) .

    Entsprechendes gilt, wenn das Gericht dem Kläger einen Anspruch aberkennt, den dieser nicht zur Entscheidung gestellt hat (st. Rspr., zuletzt BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21 mwN; BGH 28. Mai 1998 - I ZR 275/95 - zu II 2 a der Gründe) .

    Auf die Berufung der Klägerin hätte das Landesarbeitsgericht die Entscheidung des Arbeitsgerichts über den Änderungsschutzantrag, um eine sonst eintretende Rechtskraft zu verhindern, für gegenstandslos erklären müssen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 23) .

    Dies war im Entscheidungsausspruch aus Gründen der Klarstellung festzustellen (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - aaO; 7. August 2012 - 9 AZR 189/11 - Rn. 8) .

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zu 1) und 2) zum Starten und Landen auf die Durchführung der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der Klägerin zu 3) und der F GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13 - Juris).

    Hinzu kommt folgendes: Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die F GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jede geringste Fahrlässigkeit einer Gewerkschaft - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris; Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09- Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8).

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    143 3. Schadensersatzansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, Seite 48) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen zu 1) und 2) erfasst.

  • LAG Hessen, 27.06.2013 - 9 Sa 1387/12

    Betriebsblockade - Eingriff in den Gewerbebetrieb - Flugsicherung -

    Der Eingriff muss seiner objektiven Stoßrichtung nach gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet sein (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - BAGE 132, 140 = AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf; BAG Urteil vom 20. Jan. 2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird auch nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zum Starten und Landen auf die Durchführung der Flugsicherung angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der A GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die A GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jedes kleinste Verschulden einer Gewerkschaft, das den Bereich der Fahrlässigkeit erreicht - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2.März 2009 - 12 Ga 4/09 - Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8) Obwohl eine besondere Eingriffsempfindlichkeit des Luftverkehrs besteht (vgl. Heinze, FS 50 Jahre BAG, 493 ff.; Rüthers, ZfA 1987, 1, 39, 42 ff.), hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 88, 103, 114) angenommen, die Koalitionsfreiheit sei auch den Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst gewährleistet, und zwar unabhängig davon, ob sie hoheitliche oder andere Aufgaben erfüllten.

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Schadensersatzansprüche der Klägerinnen aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; ArbG Frankfurt/M. Urteil vom 25. März 2013 - 9 Ca 5558/12 - Juris) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenpflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen erfasst.

  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Soweit das Landesarbeitsgericht die Kläger verurteilt hat, die gesamten Kosten des Rechtsstreits gesamtschuldnerisch zu tragen, war diese rechtsfehlerhafte Entscheidung auch ohne ausdrückliche Revisionsrüge von Amts wegen aufzuheben (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 63, BAGE 152, 240; BGH 5. Mai 2015 - XI ZR 406/13 - Rn. 32 mwN) .
  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung in der am selben Tag ergangenen Senatsentscheidung (- 1 AZR 754/13 - Rn. 41 bis 45) verwiesen.

    Auch dies hat der Senat in seiner im Parallelverfahren ergangenen Entscheidung vom selben Tag im Einzelnen begründet (- 1 AZR 754/13 - Rn. 46 bis 51) , worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 515/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Der Antragsgrundsatz nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist nicht nur dann verletzt, wenn einer Partei etwas zugesprochen wird, ohne dass sie dies beantragt hat, sondern auch dann, wenn ihr ein Anspruch aberkannt wird, den sie nicht zur Entscheidung gestellt hat (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20 mwN, BAGE 152, 240; 15. April 2015 - 4 AZR 796/13 - Rn. 21 mwN, BAGE 151, 235) .
  • LAG Köln, 08.05.2020 - 4 Sa 662/19

    Fiktive Provision; Mindestprovision; Entgeltfortzahlung; Urlaubsentgelt; stark

    Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist ein Gericht nicht befugt, einer Partei etwas zuzusprechen, was nicht beantragt ist (BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13, Rn. 20, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2015 - 4 AZR 796/13, Rn. 21 mwN, juris).

    Dies hat das Berufungsgericht auch ohne eine hierauf gestützte Verfahrensrüge der Parteien von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 754/13, Rn. 18, juris; BAG, Beschluss vom 17. März 2015 - 1 ABR 49/13, Rn. 8, juris).

  • BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 59/14

    Fremdpersonaleinsatz - Einstellung

    a) Nach § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist das Gericht nicht befugt, über einen nicht geltend gemachten Anspruch zu entscheiden (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 20, BAGE 152, 240) .
  • BAG, 09.02.2022 - 5 AZR 347/21

    Annahmeverzugsvergütung - Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

  • BAG, 14.11.2017 - 3 AZR 545/16

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 27.01.2016 - 5 AZR 11/15

    Rückkehrzusage - Verlangen eines Vertragsangebots - Annahmeverzug

  • BAG, 24.03.2021 - 10 AZR 196/19

    Tarifliches Härtegeld - Auslegung eines Haustarifvertrags

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 6 Sa 317/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Insolvenzverwalter -

  • BAG, 25.10.2017 - 4 AZR 682/14

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 79/21

    Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.03.2023 - 6 Sa 204/22

    Aufhebungsvertrag wegen dauerhafter voller Erwerbsminderung - Berufungsbegründung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.09.2021 - 6 Sa 78/21

    Betriebsbedingte Kündigung - ultima-ratio-Prüfung - Auflösungsantrag

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Rechtsprechung
   BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13, 1 AZR 754/13, 1 AZR 754/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,22246
BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13, 1 AZR 754/13, 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22246)
BAG, Entscheidung vom 25.08.2015 - 1 AZR 875/13, 1 AZR 754/13, 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22246)
BAG, Entscheidung vom 25. August 2015 - 1 AZR 875/13, 1 AZR 754/13, 1 AZR 754/13 (https://dejure.org/2015,22246)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 328 BGB, § 1 TVG, Art 56 Abs 1 AEUV, Art 57 Abs 2 Buchst a AEUV
    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • IWW

    § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § ... 72 Abs. 5 ArbGG, § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 280 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 9 Abs. 3 GG, Art. 56, 57 AEUV, Art. 56 Abs. 1 AEUV, Art. 57 Abs. 2 Buchst. a AEUV, Art. 58 Abs. 1 AEUV, Art. 100 Abs. 1 AEUV, Art. 100 Abs. 2 AEUV, Art. 18 AEUV, Art. 267 Abs. 3 AEUV, Art. 57, 58 AEUV, § 826 BGB, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 97 Abs. 1 ZPO, § 100 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Haftung der Gewerkschaft der Fluglotsen für Schäden von Fluggesellschaften auf Grund eines Streiks

  • bag-urteil.com

    Arbeitskampfrecht - Schadensersatzanspruch - Rechtmäßigkeit von Streikzielen - Bindungswirkung von Entscheidungen im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatzanspruch Drittbetroffener bei Streiks

  • rewis.io

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Haftung der Gewerkschaft der Fluglotsen für Schäden von Fluggesellschaften auf Grund eines Streiks

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Streik ? Kein Schadensersatz für Dritte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Drittbetroffene Fluggesellschaften erhalten keinen Schadensersatz wegen Fluglotsen-Streik

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Gewerkschaft der Flugsicherung zum Schadensersatz verurteilt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streik - und der Schadensersatz Drittbetroffener

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch Drittbetroffener bei Streik

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streik: Gewerkschaft muss drittbetroffenen Unternehmen keinen Schadensersatz zahlen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fluglotsenstreik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Arbeitskampfrecht und der Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Fluglotsenstreik: Schadensersatzpflicht für GdF verhindert

  • bblaw.com (Kurzinformation)

    Finanzielles Streikrisiko von Gewerkschaften begrenzt

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatzanspruch für von rechtswidrigem Streik Geschädigte?

  • esche.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzansprüche drittbetroffener Unternehmen bei Arbeitskampfmaßnahmen

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitskampfrecht und der Schadensersatz drittbetroffener Unternehmen

  • esche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    BAG zu Schadensersatzansprüchen drittbetroffener Unternehmen bei Arbeitskampfmaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 152, 260
  • NZA 2016, 179
  • BB 2016, 243
  • BB 2016, 378
  • DB 2016, 418
  • DB 2016, 535
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 22.09.2009 - 1 AZR 972/08

    Streikbegleitende "Flashmob-Aktion" im Einzelhandel - Recht am eingerichteten und

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
    Es ist auf die ungestörte Betätigung und Entfaltung seines Betriebs gerichtet und umfasst alles, was in der Gesamtheit den wirtschaftlichen Wert des Betriebs als bestehender Einheit ausmacht (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 21 mwN, BAGE 132, 140) .

    Der "Auffangtatbestand" ist geschaffen worden, um eine andernfalls bestehende Lücke im Rechtsschutz zu schließen (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - aaO) .

    Solche Eingriffe müssen ihrer objektiven Stoßrichtung nach gegen den betrieblichen Organismus oder die unternehmerische Entscheidungsfreiheit gerichtet sein (BAG 22. September 2009 - 1 AZR 972/08 - Rn. 22 mwN, BAGE 132, 140) .

  • EuGH, 18.03.2014 - C-628/11

    International Jet Management - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 18 AEUV - Verbot

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union gelten für die Luftfahrt, solange der Unionsgesetzgeber nichts anderes bestimmt, die Vorschriften über die Dienstleistungsfreiheit nicht (EuGH 18. März 2014 - C-628/11 - [International Jet Management] Rn. 36; 25. Januar 2011 - C-382/08 - [Neukirchinger] Rn. 22, Slg. 2011, I-139; 13. Dezember 1989 - C-49/89 - [Corsica Ferries France] Rn. 10, Slg. 1989, I-4441) .

    Lediglich Art. 18 AEUV findet auf Dienstleistungen in der Luftfahrt Anwendung, sofern sie in den Anwendungsbereich der Verträge im Sinne dieses Artikels fallen (EuGH 18. März 2014 - C-628/11 - [International Jet Management] Rn. 39) .

  • BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 754/13

    Streik - Schadensersatzanspruch Drittbetroffener

    Auszug aus BAG, 25.08.2015 - 1 AZR 875/13
    Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Begründung in der am selben Tag ergangenen Senatsentscheidung (- 1 AZR 754/13 - Rn. 41 bis 45) verwiesen.

    Auch dies hat der Senat in seiner im Parallelverfahren ergangenen Entscheidung vom selben Tag im Einzelnen begründet (- 1 AZR 754/13 - Rn. 46 bis 51) , worauf zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird.

  • BAG, 26.07.2016 - 1 AZR 160/14

    Streik - Schadensersatz

    Demgegenüber stellt der Streik oder der Aufruf hierzu regelmäßig keinen unmittelbaren, betriebsbezogenen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines drittbetroffenen, kampfunbeteiligten Unternehmens dar (vgl. BAG 25. August 2015 - 1 AZR 754/13 - Rn. 38, BAGE 152, 240 und - 1 AZR 875/13 - Rn. 26, BAGE 152, 260) .

    und 2. zutreffend darauf, dass nach der Ankündigung der Beklagten - anders als in dem vom Senat am 25. August 2015 entschiedenen Rechtsstreit (- 1 AZR 875/13 - BAGE 152, 260) zu einem Tarifkonflikt zwischen der DFS und der Beklagten mit Arbeitskampfandrohungen im August 2011 - nicht alle tariflich beschäftigten Mitarbeiter der DFS zum (Unterstützungs-)Streik aufgerufen werden sollten, sondern (allein) die Gewerkschaftsmitglieder am Tower Frankfurt am Main.

    Danach wird ein Dritter nur dann in die aus einem Vertrag folgenden Sorgfalts- und Schutzpflichten einbezogen, wenn er mit der Hauptleistung nach dem Inhalt des Vertrags bestimmungsgemäß in Berührung kommen soll, ein besonderes Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 42 mwN, BAGE 152, 260) .

    Dies gilt nicht nur für die einem Tarifvertrag ohne besondere Vereinbarung regelmäßig immanente relative Friedenspflicht (vgl. hierzu BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 43, BAGE 152, 260) , sondern auch für eine ausdrücklich vereinbarte - hier nach dem TV Apron Control erweiterte relative - Friedenspflicht.

  • LAG Hessen, 05.12.2013 - 9 Sa 592/13

    Fluglotsenstreik - Drittbetroffenheit - kein Schadensersatzanspruch der

    2009 - 1 AZR 515/08 - AP Nr. 137 zu Art. 9 GG = EzA Art. 9 GG Nr. 96 = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Die notwendige unmittelbare Verbindung des Verhaltens des Beklagten zu den Auswirkungen für die klägerischen Flugbetriebe wird nicht durch die bloße Kenntnis des Beklagten hergestellt, dass die Klägerinnen zu 1) und 2) zum Starten und Landen auf die Durchführung der Vorfeldkontrolle, Vorfeldaufsicht und Verkehrszentrale angewiesen sind (vgl. BGH Urteil vom 8. Jan. 1981 a.a.O.; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Dies stellt keine Besonderheit im Betrieb der Klägerin zu 3) und der F GmbH dar (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Entsprechende Konstellationen sind anzutreffen, wenn eng an den Hersteller angebundene Zulieferfirmen im Rahmen einer Just-in-time-Produktion bestreikt werden (ebenso Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13 - Juris).

    Hinzu kommt folgendes: Bedeutete ein Arbeitskampf gegen die F GmbH immer auch einen unmittelbaren betriebsbezogenen Eingriff in deren Gewerbebetrieb, würde jede geringste Fahrlässigkeit einer Gewerkschaft - das Führen von Arbeitskämpfen ist bei mehreren komplexen Regelungswerken in einer Branche ohnehin gefahrengeneigt - zum existenziellen Ende dieser Gewerkschaft führen und eine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie darstellen (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris; Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    Es entspricht allgemeiner Auffassung, dass Arbeitskämpfe im Bereich des Luftverkehrs nicht von vornherein ausgeschlossen sind (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 31. März 2009 - 2 SaGa 1/09 - LAGE Nr. 84 zu Art. 9 Arbeitskampf = Juris, Bl. 372 ff. d. A.; ArbG Stuttgart Beschluss vom 2. März 2009 - 12 Ga 4/09- Bl. 359 ff. d. A.; Löwisch, ZfA 1988, 137, Rieble, Gutachten Flugsicherung S. 8).

    Streiks in der Luftfahrt sind weder unter dem Gesichtspunkt des Verbots des Vernichtungsstreiks noch dem des Verbots von Gemeinwohlschädigungen von vornherein unverhältnismäßig (Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Hess. LAG Urteil vom 22. Juli 2004 - 9 SaGa 593/04 -AP Nr. 168 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Löwisch, ZfA 1988, 1, 148, 155).

    Ein Streik ist aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Verankerung in Art. 9 Abs. 3 GG nämlich nur sittenwidrig, wenn er evident unverhältnismäßig ist oder Zwecke verfolgt werden, die offenkundig nicht dem Kompetenzbereich der Tarifvertragsparteien unterfallen (BAG Urteil vom 22. Sept. 2009 - 1 AZR 972/08 - AP Nr. 174 zu Art. 9 GG Arbeitskampf = Juris; Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; Hess. LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13).

    143 3. Schadensersatzansprüche der Klägerinnen zu 1) und 2) aus § 280 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Friedenspflicht bestehen - wie das Arbeitsgericht zutreffend entschieden hat und auf dessen Begründung ergänzend verwiesen wird (ebenso Hess. Hess. LAG Urteil vom 27. Juni 2013 - 9 Sa 1387/13 - Juris, Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 875/13; LAG Urteil vom 25. April 2013 - 9 Sa 561/12 - Revision eingelegt unter dem Az. 1 AZR 754/13; Czerny / Frieling Anm. zu LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 92 a, Seite 48) - schon deshalb nicht, weil die relative Friedenspflicht vom Schutzbereich her nicht die Klägerinnen zu 1) und 2) erfasst.

  • BAG, 23.02.2016 - 9 AZR 293/15

    Altersteilzeit - Insolvenzsicherung - Organhaftung

    a) Ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte liegt vor, wenn der Anspruch auf die geschuldete Hauptleistung allein dem Vertragspartner zusteht, der Dritte jedoch in der Weise in die vertraglichen Sorgfalts- und Obhutspflichten, aber auch Hauptleistungspflichten einbezogen ist, dass er bei deren Verletzung vertragliche Schadensersatzansprüche geltend machen kann (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 42; BGH 14. Juni 2012 - IX ZR 145/11 - Rn. 13, BGHZ 193, 297) .

    Der Kreis der in den Vertragsschutz einbezogenen Dritten ist daher unter Beachtung einer sachgerechten Abwägung der Interessen der Beteiligten dahin zu begrenzen, dass der Dritte mit der Hauptleistung bestimmungsgemäß in Berührung kommt, ein schutzwürdiges Interesse des Gläubigers an der Einbeziehung des Dritten besteht, den Interessen des Schuldners durch Erkennbarkeit und Zumutbarkeit der Haftungserweiterung Rechnung getragen wird und der Dritte schutzbedürftig ist (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 42; BGH 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07  - aaO mwN; vgl. auch MüKoBGB/Gottwald 7. Aufl. § 328 Rn. 179 ff.; Palandt/Grüneberg 75. Aufl. § 328 BGB Rn. 16 ff.; Bamberger/Roth/Janoschek BGB 3. Aufl. § 328 Rn. 50 ff.) .

  • LAG Baden-Württemberg, 20.02.2019 - 4 Sa 40/18

    Schadenersatz wegen Streikmaßnahmen - Suspendierung der Friedenspflicht bei

    Grundsätzlich können unmittelbare durch Streikmaßnahmen begründete Eingriffe in das durch § 823 Abs. 1 BGB als "sonstiges Recht" geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb Schadenersatzansprüche des betroffenen Arbeitgebers begründen, wenn die Streikmaßnahmen rechtswidrig waren und wenn die Organe der Gewerkschaft ein Verschulden trifft (BAG 26. Juli 2016 - 1 AZR 160/14 - BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - BAG 19. Juni 2012 - 1 AZR 775/10 -).
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 608/16

    Zuschuss zum Anpassungsgeld - unzulässige Revision - Revisionsbegründung

    Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügen hierfür nicht (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 17, BAGE 152, 260) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 435/16

    Zuschuss zum Anpassungsgeld - unzulässige Revision - Revisionsbegründung

    Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügen hierfür nicht (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 17, BAGE 152, 260) .
  • BAG, 07.06.2017 - 1 AZR 626/15

    Zuschuss zum Anpassungsgeld - unzulässige Revision - Revisionsbegründung

    Die bloße Wiedergabe oder der Verweis auf das bisherige Vorbringen genügen hierfür nicht (BAG 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 - Rn. 17, BAGE 152, 260) .
  • ArbG Berlin, 24.08.2021 - 36 Ga 8475/21

    Untersagung eines Streiks

    Da sich die Friedenspflicht nur auf die tarifvertraglich bereits geregelten Gegenstände bezieht und nur dann dieser bestehende Tarifvertrag im Rahmen eines Verstoßes gegen diese Pflicht inhaltlich dadurch infrage gestellt würde, dass eine Gewerkschaft Änderungen oder Verbesserungen der vertraglich geregelten Gegenstände mit Mitteln des Arbeitskampfrechts durchzusetzen versuchte (vgl. BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 -, zitiert nach juris), müsste der Gesundheitsschutz nach dem Tarifvertrag Entlastung durch Vereinbarung bestimmter Stellenpläne und im Fall der hieraus oder aus sonstigen Umständen folgenden Belastungen durch die Gewährung von Ansprüchen auf Zeitausgleiche und zusätzliche Vergütungen bereits Gegenstand des Gesundheitsschutzes nach dem TVöD-K bei Mehrarbeit durch die Gewährung von Ansprüchen auf Zeitausgleiche und zusätzliche Vergütungen sein.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.09.2016 - 4 LA 78/16

    Feststellungsinteresse für vorbeugende Feststellungsklage bei drohendem Straf-

    Die Anwendung der Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit muss daher durch die Verwirklichung der gemeinsamen Verkehrspolitik (Art. 90 AEUV) erreicht werden.Dienstleistungen im Bereich des Verkehrs unterliegen nicht den Bestimmungen des AEUV zur Dienstleistungsfreiheit (EuGH, Urteil vom 22. Mai 1985 - 13/83 - Parlament/Rat -, juris Rn. 62 f.; Urteil vom 22. Dezember 2010 - C-338/09 - Yellow Cab -, juris Rn. 29 f.; Urteil vom 13. Februar 2014 - C-419/12 - Crono Service -, juris Rn. 42; Urteil vom 15. Oktober 2015 - C-168/14 - Itevelesa -, juris Rn. 52; BAG, Urteil vom 25. August 2015 - 1 AZR 875/13 -, juris Rn. 36; OVG B-Stadt, Beschluss vom 10. April 2015 - 1 S 96.14 -, juris Rn. 60 f.; KG, Urteil vom 11. Dezember 2015 - 5 U 31/15 -, juris Rn. 130).
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