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   BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81   

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BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81 (https://dejure.org/1982,1042)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1982 - 1 AZR 77/81 (https://dejure.org/1982,1042)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1982 - 1 AZR 77/81 (https://dejure.org/1982,1042)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 192 (Ls.)
  • BB 1983, 836
  • DB 1982, 2631
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.12.1978 - GS 1/77

    Sozialplanabfindung im Konkurs: Geltendmachung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81
    (Beschluß des Großen Senats vom 13. Dezember 1978, BAG 31, 176, 2D7 = AP Nr, 6 zu § 112 BetrVG 1972, zu IV A 3 der Grün de), ist so lange ohne Einfluß auf Bestand und Höhe des 'Anspruches, als nicht einer der Ansprüche erfüllt worden ist.
  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81
    3. Auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, daß in der Erhebung einer Kündigungsschutzklage regelmäßig auch die Geltendmachung derjenigen Ansprüche liege, die vom Aus gang dea Kündigungsschutzprozesses abhängig sind, führt nicht dazu, daß der Kläger den Abfindungsanspruch rechtzeitig geltend gemacht hat (vgl. zuletzt Urteil des Fünften Senats vom 4. Mai 1977 - 5 AZR 187/76 - BAG 29, 152 = AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 20.06.1978 - 1 AZR 102/76

    Ausschlußklausel - Abfindungsansprüche - Entlassener Arbeitnehmer - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81
    Hit dem Ausscheiden werde der Anspruch fällig (Urteil vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - BAG 30, 347 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 03.12.1970 - 5 AZR 68/70

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 77/81
    Der hier vertretenen Ansicht steht die Entscheidung des Fünften Senats vom 3. Dezember 1970 (BAG 23, 110 = AP Nr. 45 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) nicht entgegen.
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn nur ein entfernter Zusammenhang besteht (BAG 3. Februar 1961 - 1 AZR 140/59 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 14; 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - BAGE 30, 347 = AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 3, zu 1 der Gründe; 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 10; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64).
  • LAG Hamm, 09.09.2014 - 14 Sa 389/13

    AGB; Auslegung; Ausschlussfrist; Schadensersatz; unerlaubte Handlung;

    Das war als bloße Ungewissheit über den Bestand eines solchen Anspruches bei der Durchsetzung des Schadensersatzanspruches unbeachtlich ( vgl. dazu für die Fälligkeit des Anspruches auf Nachteilsausgleich nach § 113 BetrVG trotz Ungewissheit über das Ende des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines noch nicht abgeschlossenen Kündigungsschutzprozesses: BAG, 3. August 1982, 1 AZR 77/81, AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 5, zu Nr. 1 der Gründe ).
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

    Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stehen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen, auch wenn nur ein entfernter Zusammenhang besteht (BAG 3. Februar 1961 - 1 AZR 140/59 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 14; 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 - BAGE 30, 347, zu 1 der Gründe; 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 10, zu 1 der Gründe; 27. November 1984 - 3 AZR 596/82 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 89 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 64).
  • BAG, 27.11.1984 - 3 AZR 596/82

    Nichteinhaltung der Frist, innerhalb derer im Baugewerbe Ansprüche geltend

    Hierzu zählen alle Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis tatsächlich oder rechtlich zusammenhängen (BAG 30, 347, 348 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe; Urteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP Nr. 5 zu § 113 BetrVG 1972, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 21.10.1997 - 1 AZR 138/97

    Regelungsabrede: Begriff - Voraussetzungen - Gleichbehandlungsgrundsatz -

    Dieser Verlust tritt ein mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis (ständige Rechtsprechung s. Senatsurteile vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP Nr. 5 zu § 113 BetrVG 1972; vom 29. November 1983, a.a.O., vom 18. Dezember 1984, a.a.O., und vom 24. Januar 1996, a.a.O.).

    Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich wird auch dann mit der vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, wenn über die Kündigung, die tatsächlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, zunächst noch ein Kündigungsschutzprozeß anhängig ist (Senatsurteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP Nr. 5 zu § 113 BetrVG 1972; Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 1 AZR 591/95 -;, n.v.).

    Der Arbeitgeber muß nicht ohne weiteres auch mit der Geltendmachung eines solchen Alternativanspruchs rechnen (Senatsurteil vom 3. August 1982, a.a.O.; Senatsurteil vom 24. Januar 1996, a.a.O.).

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 85/03

    Auslegung eines Sozialplans - Verzicht auf Sozialplananspruch

    Fehlt eine Fälligkeitsregelung im Sozialplan, wird die Abfindung regelmäßig am Ende des Arbeitsverhältnisses fällig (BAG 29. November 1983 - 1 AZR 523/82 - BAGE 44, 260, 266, zu 2 der Gründe; 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP BetrVG 1972 § 113 Nr. 5 = EzA BetrVG 1972 § 113 Nr. 10, zu 2 der Gründe; Fitting BetrVG §§ 112, 112a Rn. 181; ErfK/Kania §§ 112, 112a BetrVG Rn. 30).
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Das setzt aber voraus, daß der Arbeitnehmer überhaupt durch die Betriebsänderung betroffen ist, also eine wirksame Kündigung vorliegt (BAG Urteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP Nr. 5 zu § 113 BetrVG 1972, unter 2 der Gründe; Urteil vom 25. Oktober 1983 - 1 AZR 260/82 - AP Nr. 18 zu § 112 BetrVG 1972, unter I 4 b der Gründe).
  • BAG, 29.11.1983 - 1 AZR 523/82

    Sozialplan - Abfindung

    Davon ist der Senat auch bisher schon ausgegangen (BAG 30, 347 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972; Urteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 -, AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972) .
  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 260/81

    Geltendmachung eines Abfindungsanspruches durch unbezifferte Klage

    Für diese hat der Senat bereits ausgesprochen, daß sie wegen ihrer denkbar weiten Fassung - sie erfaßt neben Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen - auch auf Abfindungsansprüche nach § 113 Abs. 3 in Verb. mit Abs. 1 BetrVG anzuwenden ist (Senatsurteil vom 20. Juni 1978 - 1 AZR 102/76 -, BAG 30, 347 = AP Nr. 3 zu § 113 BetrVG 1972; ebenso auch Senatsurteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 591/95

    Verfall eines Anspruchs auf Nachteilsausgleich nach dem Rahmentarifvertrag -

    Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich wird auch dann mit der vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, wenn über die Kündigung, die zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, noch ein Kündigungsschutzprozeß anhängig ist (Senatsurteil vom 3. August 1982 - 1 AZR 77/81 - AP Nr. 5 zu § 113 BetrVG 1972).

    Die Annahme, daß der Arbeitgeber ohne weiteres auch mit der Geltendmachung eines solchen Alternativanspruchs rechnen müßte, ist nicht gerechtfertigt (Senatsurteil vom 3. August 1982, a.a.O.).

  • LAG Köln, 12.07.1996 - 11 Sa 338/96

    Arbeitsentgelt: Gehaltsvorschuss als aus dem Arbeitsverhältnis stammend -

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZN 541/98

    Grundsatzbeschwerde - sachlicher Geltungsbereich des § 16 BRTV-Bau

  • LAG Hamm, 21.12.2004 - 19 Sa 1724/04

    Nachteilsausgleichsanspruch bei Entlassung aufgrund einer Änderungskündigung;

  • BAG, 13.06.1991 - 6 AZR 395/89

    Rückforderung überzahlter tariflicher vermögenswirksamer Leistungen - Rechtsnatur

  • LAG Hamburg, 12.08.2009 - 4 Sa 80/08

    Auslegung einer Ausschlussklausel in einem Sozialplan - kein Anspruch auf Zahlung

  • BAG, 30.03.2004 - 1 AZR 86/03

    Anspruch auf Abfindung nach einem Sozialplan - Zulässigkeit einer

  • LAG Berlin, 20.05.1998 - 17 Sa 155/97

    Fälligkeit des Anspruchs auf ein 13. Monatseinkommen; Tarifliche Ausschlussfrist;

  • LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91

    Arbeitsverhältnis: Kündigung bei Unkenntnis eines Antrags auf Anerkennung als

  • OVG Niedersachsen, 13.04.1994 - 4 L 6200/93

    Beantragung der Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Beigeladenen;

  • BAG, 22.02.1983 - 1 AZR 262/81
  • BAG, 03.08.1982 - 1 AZR 45/81
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