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   BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70   

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https://dejure.org/1970,272
BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70 (https://dejure.org/1970,272)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1970 - 1 AZR 81/70 (https://dejure.org/1970,272)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 (https://dejure.org/1970,272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1971, 528
  • BB 1971, 351
  • DB 1971, 774
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 25.09.1957 - GS 4/56

    Grundsatz des innerbetrieblichen Schadensausgleichs

    Auszug aus BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70
    Darauf hat bereits der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts - zu der gleichlautenden früheren Regelung - in BAGE 5, 1 ff. = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO hingewiesen.
  • BGH, 09.02.1968 - 4 StR 582/67

    Tatbestand des versuchten Mordes - Zufahren auf einen Polzeibeamten - Abdrängen

    Auszug aus BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70
    Hofft er, der Erfolg werde nicht eintreten, oder ist es ihm gleichgültig, ob der Erfolg eintritt, so liegt bewußte Fahrlässigkeit vor (BGH, NJW 1968, 660 [661]).
  • BAG, 30.09.1987 - 4 AZR 233/87

    Revision - Schiedvertrag

    Auszug aus BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70
    Auch das würde für das Vorliegen eines bedingten Vorsatzes nichts hergeben, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit sprechen (BAG, AP Nr. 33 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1970 (- 1 AZR 81/70 - AP RVO § 636 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 6) keine Bedenken gegen eine Anwendbarkeit des § 278 BGB im Rahmen des § 636 RVO bei der Verursachung eines Arbeitsunfalls durch einen Erfüllungsgehilfen erkennen lassen (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz 8. September 2004 - 10 Sa 263/04 -; LAG Schleswig-Holstein 2. Juni 2009 - 5 Sa 41/09 - LAGE § 104 SGB VII Nr. 2 zu §§ 104 f. SGB VII) .
  • BGH, 16.09.1993 - IX ZB 82/90

    Amtshaftung eines Lehrers wegen Unfalltod eines Schülers im Ausland

    Dazu gehören Beerdigungskosten (BAG NJW 1989, 2838), Ersatz entgangenen Unterhalts (Kasseler Kommentar Sozialversicherungsrecht/Ricke, § 636 RVO Rdn. 4) und Schmerzensgeld (BGHZ 3, 298, 302 f; BGH, Urt. v. 28. Mai 1965 - VI ZR 22/64, VersR 1965, 806, 807; BAG VersR 1971, 528; vgl. BVerfGE 34, 118, 128 ff).
  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 240/87

    Haftung des Arbeitgebers: Arbeitsunfall - Beerdigungskosten

    Ein hier allein in Betracht kommendes bedingt vorsätzliches Handeln würde voraussetzen, dass der Beklagte den Erfolg seines Handelns gekannt und für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf genommen hat (BAG Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO ).

    Er wird bei jedem Arbeitsunfall entschädigt, ohne dass ein Verschulden des Arbeitgebers oder seiner Hilfspersonen vorzuliegen braucht, und auch dann, wenn den Verletzten selbst ein Verschulden trifft (BAGE 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO und BAG Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO ).

  • BAG, 02.03.1989 - 8 AZR 416/87
    Der Begriff des Personenschadens i.S. dieser Vorschrift umfaßt auch den Schmerzensgeldanspruch (BAG Urteil vom 8.Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO)« Verfassungsrechtliche Bedenken dagegen, daß § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO auch den Anspruch auf Schmerzensgeld ausschließt, bestehen nicht (vgl. BVerfG Beschluß vom 7. November 1972, BVerfGE 34, 118 = AP Nr. 6 zu § 636 RVO).

    Ein hier allein in Betracht kommendes bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, daß der Handelnde den möglichen Erfolg seines Handelns kennt und für den Fall seines Eintritts billigend in Kauf nimmt (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 48. Aufl., § 276 Anm. 3; BAG Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO).

    Diese Würdigung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG Urteile vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - und vom 27. Juni 1975 - 3 AZR 457/74 - AP Nr. 4 und 9 zu § 636 RVO).

  • LAG Köln, 29.01.2008 - 9 Sa 1208/07

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsausschluss - Minijobber

    Grobe Fahrlässigkeit und nicht bedingter Vorsatz liegt vor, wenn der Unternehmer den möglicherweise eintretenden Erfolg zwar sieht, aber hofft, er werde ausbleiben, oder wenn es ihm gleichgültig ist, ob er eintritt (vgl. BAG, Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - ErfK-Rolfs, a.a.O., § 104 SGB VII Rdn. 24).
  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 706/87

    Haftung des Arbeitnehmers: Arbeitsunfall - Haftungsausschluss nach §§ 636 , 637

    Zwar reicht als Vorsatz im Sinne des § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO auch der sog. bedingte Vorsatz aus, der gegeben ist, wenn der Handelnde den möglicherweise eintretenden Erfolg für den Fall seines Eintritts billigt (vgl. BAG Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO).

    Dies gilt, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, auch, wenn man entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteil vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70 - AP Nr. 4 zu § 636 RVO) genügen lassen wollte, daß der Handelnde den Unfall aus Gleichgültigkeit in Kauf genommen hat (vgl. Soergel/Wolf, BGB, 11. Aufl., § 276 Rz 65; dazu auch: MünchKomm-Hanau, BGB, 2. Aufl., § 276 Rz 61 und Mayer-Maly, Anmerkung zu AR-Blattei, (D) Haftung des Arbeitgebers, Entsch.

  • LAG Köln, 21.02.1997 - 11 (13) Sa 257/95

    Schadensersatzansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis

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  • OLG Köln, 16.12.1992 - 27 U 92/92

    Pferdehalter Gefälligkeit

    Da die RVO die Gewährung eines Schmerzensgeldes nicht vorsieht, hat der durch den Arbeitsunfall geschädigte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Ersatz seines immateriellen Schadens (BGH NJW 1980, 1796; VersR 1988, 391; BAG BB 1971, 351).
  • LAG Hessen, 12.08.2009 - 2 Sa 579/09

    Schmerzensgeld

    Erforderlich im Sinne eines bedingten Vorsatzes ist vielmehr, dass der möglicherweise eintretende Erfolg in Gestalt des eingetretenen Personenschadens für den Fall seines Eintritts auch gebilligt, jedenfalls aber in Kauf genommen wird (vgl. BAG vom 8. Dezember 1970 - 1 AZR 81/70, AP Nr. 4 zum § 636 RVO; ErfK/Rolfs, 9. Aufl., SGB VII, § 104 Rn 24, m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2019 - 6 Sa 374/18

    Arbeitsunfall, Schmerzensgeld, Haftungsbeschränkung

    Bedingter Vorsatz liegt vielmehr nur vor, wenn der möglicherweise eintretende Erfolg in Gestalt des eingetretenen Personenschadens für den Fall seines Eintritts auch gebilligt, jedenfalls aber in Kauf genommen wird (vgl. BAG 08.12.1970 - 1 AZR 81/70 -).
  • BAG, 31.10.1991 - 8 AZR 637/90

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Freistellung von der Haftung - Erfordernis

  • BAG, 13.06.1991 - 8 AZR 246/90

    Haftung des Arbeitgebers bei Arbeitsunfall des Arbeitnehmers -

  • LAG Hamm, 30.07.2001 - 19 Sa 259/01

    Anwendbarkeit des Haftungsausschlusses nach § 104 Abs. 1 Siebtes Sozialgesetzbuch

  • LAG Köln, 29.09.1994 - 6 Sa 763/94

    Arbeitgeber; Haftungsprivileg; Verfassungsmäßigkeit; Vereinbarkeit; Europarecht;

  • BAG, 19.10.1988 - 8 AZR 110/86

    Bestimmtheit des Schmerzensgeldanspruchs - Haftungsausschluß für

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1986 - 8 U 34/85
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