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   BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06   

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https://dejure.org/2007,2853
BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06 (https://dejure.org/2007,2853)
BAG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 1 AZR 824/06 (https://dejure.org/2007,2853)
BAG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 (https://dejure.org/2007,2853)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Normative Wirkung einer Betriebsvereinbarung als schuldrechtlicher Vertrag zugunsten Dritter und daraus resultierender Abfindungsanspruch eines Arbeitnehmers; Mit einem Konzernverhältnis verbundene Beherrschung eines Unternehmens durch ein anderes als Voraussetzung für ...

  • Judicialis

    BetrVG § 88; ; BetrVG § 111; ; BetrVG § 112; ; BGB § 179

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsverfassungsrecht - Abfindungsanspruch aus Betriebsvereinbarung; Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen; Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Haftung des vollmachtlosen Vertreters; Verzicht auf Anspruch aus Betriebsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen setzt Einsatz von Arbeitnehmern und Betriebsmitteln aufgrund Leitungsvereinbarung voraus ? Konzernrechtliche Beherrschung reicht nicht aus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2008, 1163
  • NZA-RR 2008, 298
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04

    Gemeinsamer Betrieb

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06
    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben (vgl. BAG 22. Juni 2005 - 7 ABR 57/04 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 23 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 4, zu B II 1 der Gründe mwN).

    Grundlegende Voraussetzung für das Bestehen eines Gemeinschaftsbetriebs ist der Einsatz von Arbeitnehmern und Betriebsmitteln mehrerer Unternehmen durch eine einheitliche Leitung auf der Grundlage einer wenigstens stillschweigend getroffenen Vereinbarung (BAG 22. Juni 2005 - 7 ABR 57/04 - aaO, zu B II 2 a der Gründe).

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 148/03

    Verzicht auf Sozialplananspruch

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06
    Gemeinsam können die Betriebsparteien aber - auch in einer späteren Betriebsvereinbarung - Regelungen treffen, nach denen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auf Ansprüche aus Betriebsvereinbarungen wirksam verzichten können (vgl. BAG 27. Januar 2004 - 1 AZR 148/03 -BAGE 109, 244, zu II 2 a aa der Gründe).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 824/06
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Regelung führt (BAG 13. März 2007 - 1 AZR 262/06 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 183 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 22, zu I der Gründe mwN).
  • BAG, 19.07.2016 - 3 AZR 134/15

    Betriebsrente - Günstigkeitsprinzip

    Zwar können die Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung Regelungen treffen, nach denen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen auf Ansprüche aus derselben wirksam verzichten können (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 - Rn. 37) .
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 12/14

    Sozialplan - Betriebsänderung

    Dies ist freiwillig möglich, jedoch nicht erzwingbar (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 - Rn. 34) .
  • BAG, 23.09.2010 - 8 AZR 567/09

    Betriebsübergang - Übernahme des Personals

    Die beteiligten Unternehmen müssen sich zumindest stillschweigend zu einer gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben (BAG 11. Dezember 2007 - 1 AZR 824/06 - mwN, EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 21) .
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