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   BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08   

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https://dejure.org/2009,12478
BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08 (https://dejure.org/2009,12478)
BAG, Entscheidung vom 21.07.2009 - 1 AZR 899/08 (https://dejure.org/2009,12478)
BAG, Entscheidung vom 21. Juli 2009 - 1 AZR 899/08 (https://dejure.org/2009,12478)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrVG § 75 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; BetrVG § 112 Abs. 1 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Höchstbegrenzung ["Kappungsgrenze"] einer Sozialplanabfindung

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Höchstbegrenzung ["Kappungsgrenze"] einer Sozialplanabfindung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 11.11.2008 - 1 AZR 475/07

    Sozialplanabfindung bei vorgezogener Altersrente

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Maßgeblicher Sachgrund für eine Gruppenbildung ist regelmäßig der mit der jeweiligen Regelung verfolgte Zweck (BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 24, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 196 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 30).

    Auch wenn die Inanspruchnahme dieser Renten mit Abschlägen verbunden sein wird, dürfen die Betriebsparteien die damit verbundene Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen einer fortdauernden Arbeitslosigkeit bei der Abschätzung der zu überbrückenden finanziellen Nachteile eines durch Betriebsänderung verursachten Arbeitsplatzverlustes berücksichtigen (BAG 11. November 2008 - 1 AZR 475/07 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 196 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 30).

  • BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 740/07

    Sozialplanabfindung bei rentennahen Jahrgängen

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Sie sind daraufhin zu überprüfen, ob sie mit höherrangigem Recht wie dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar sind (BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 740/07 - Rn. 11, NZA 2009, 495).

    Der Sozialplan wurde vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie geschlossen und war auch keine mitgliedstaatliche Maßnahme zu deren Umsetzung (vgl. BAG 20. Januar 2009 - 1 AZR 740/07 - NZA 2009, 495).

  • BAG, 02.10.2007 - 1 AZN 793/07

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Die älteren Arbeitnehmer werden durch eine Höchstbegrenzungsklausel nicht anders, sondern genauso behandelt wie die jüngeren (BAG 2. Oktober 2007 - 1 AZN 793/07 - AP BetrVG 1972 § 75 Nr. 52 = EzA BetrVG 2001 § 75 Nr. 6).
  • EuGH, 23.09.2008 - C-427/06

    Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 war vor dem Ablauf ihrer - für Deutschland hinsichtlich des Verbots der Altersdiskriminierung bis zum 2. Dezember 2006 verlängerten - Umsetzungsfrist jedenfalls in den Fällen, in denen die in Rede stehende Maßnahme nicht der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts diente, nicht geeignet, den gemeinschaftsrechtlichen Bezug herzustellen (vgl. EuGH 23. September 2008 - C-427/06 - [Bartsch] Rn. 24, 25, AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 11 = EzA Richtlinie 2000/78 EG-Vertrag 1999 Nr. 7).
  • LAG Köln, 17.06.2008 - 9 Sa 220/08
    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. Juni 2008 - 9 Sa 220/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08

    Altersdifferenzierung in Sozialplan

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Bei der Ausgestaltung solcher Leistungen stehen den Betriebsparteien Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume zu, die Typisierungen und Pauschalierungen einschließen (26. Mai 2009 - 1 AZR 198/08 -).
  • BAG, 19.10.1999 - 1 AZR 838/98

    Höchstbetrag für Sozialplanabfindungen

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Berechnet sich die Abfindung nach der Dauer der Beschäftigungszeit und dem Verdienst, können die Betriebsparteien eine daraus resultierende überproportionale Begünstigung von Beschäftigten mit langjähriger Betriebszugehörigkeit durch eine Höchstbegrenzung zurückführen, um allen betroffenen Arbeitnehmern eine mit dem Zweck einer Sozialplanabfindung in Einklang stehende verteilungsgerechte Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen einer Betriebsänderung zukommen zu lassen (BAG 19. Oktober 1999 - 1 AZR 838/98 - zu I 1 b der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 135 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 104).
  • BAG, 14.08.2001 - 1 AZR 760/00

    Sozialplanabfindung - Berechnung bei Wechsel von Teilzeit- in

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Zum anderen liegt es innerhalb des Beurteilungsspielraums der Betriebsparteien, typisierend davon auszugehen, dass sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit die Qualifikation des Arbeitnehmers zunehmend auf die spezifischen Bedürfnisse des bisherigen Beschäftigungsbetriebs verengt und damit seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt abnehmen (14. August 2001 - 1 AZR 760/00 - zu III 1 a der Gründe, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 142 = EzA BetrVG 1972 § 112 Nr. 108).
  • BAG, 12.11.2002 - 1 AZR 58/02

    Erziehungsurlaub und Höhe der Sozialplanabfindung

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Zum einen wird der durch den Sozialplan auszugleichende oder abzumildernde Verlust des Arbeitsplatzes maßgeblich auch durch die Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt (12. November 2002 - 1 AZR 58/02 - zu III 2 a der Gründe, BAGE 103, 321).
  • BAG, 13.03.2007 - 1 AZR 262/06

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 899/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Betriebsparteien für die Bemessung der Abfindung trotz der zukunftsbezogenen Ausgleichsfunktion des Sozialplans auch auf das vergangenheitsbezogene Kriterium der Betriebszugehörigkeit abstellen (13. März 2007 - 1 AZR 262/06 - Rn. 18 mwN, AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 183 = EzA BetrVG 2001 § 112 Nr. 22).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 566/08
  • BAG, 21.07.2009 - 1 AZR 566/08

    Höchstbegrenzung einer Sozialplanabfindung - betriebsverfassungsrechtlicher

    Hinweise des Senats: Parallelsachen Senat 21. Juli 2009 - 1 AZR 566/08 - (führend, vorliegend), - 1 AZR 899/08 -.
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 3 Sa 473/11

    Betriebsvereinbarung, Sozialplan, Abfindung, Kappungsgrenze,

    Bei der Ausgestaltung vorgesehener Leistungen stehen den Betriebsparteien erhebliche Beurteilungs- und Gestaltungsspielräume zu, die Typisierungen und Pauschalierungen einschließen (BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 566/08 - zitiert nach Juris Rz. 13 m. w. N.; BAG vom 21.07.2009 - 1 AZR 899/08 - zitiert nach Juris Rz. 17; BAG vom 12.04.2011 - 1 AZR 764/09 - zitiert nach Juris Rz. 16).
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