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   BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90   

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https://dejure.org/1991,660
BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90 (https://dejure.org/1991,660)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 AZR 94/90 (https://dejure.org/1991,660)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 (https://dejure.org/1991,660)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung des Alleingesellschafters/ Kommanditisten - Zahlung einer Abfindung für Verlust des Arbeitsplatzes - Prüfung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses - Gesellschafterwechsel in einer Personengesellschaft - Vorliegen eines Betriebsinhaberwechsels und eines ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 113 Abs. 3; BGB §§ 613a, 826; HGB § 171; AktG §§ 17, 18, 291, 303, 308, 322
    Betriebsänderung: Begriffe des Unternehmers und des Arbeitgebers - Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2923
  • ZIP 1991, 884
  • NZA 1991, 681
  • BB 1991, 1051
  • DB 1991, 1472
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (8)

  • RG, 09.04.1932 - IX 74/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kreditgeber, dessen Schuldner einem

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
    Nur wer einem konkursreifen Unternehmen lediglich soviel an Kredit gewährt, daß ihm Zeit bleibt, sich zum Nachteil anderer Gläubiger Sicherheiten zu verschaffen oder sich aus diesen zu befriedigen, wissend oder billigend in Kauf nehmend, daß dadurch andere Gläubiger Schaden nehmen können, handelt aus anstößigem Eigennutz, der sein Verhalten sittenwidrig macht (BGH NJW 1970, 657; WM 1979, 878; RGZ 136, 247).
  • BGH, 09.12.1969 - VI ZR 50/68

    Bank - Kreditgewährung - Schadenersatzpflicht

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
    Nur wer einem konkursreifen Unternehmen lediglich soviel an Kredit gewährt, daß ihm Zeit bleibt, sich zum Nachteil anderer Gläubiger Sicherheiten zu verschaffen oder sich aus diesen zu befriedigen, wissend oder billigend in Kauf nehmend, daß dadurch andere Gläubiger Schaden nehmen können, handelt aus anstößigem Eigennutz, der sein Verhalten sittenwidrig macht (BGH NJW 1970, 657; WM 1979, 878; RGZ 136, 247).
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
    Tritt in einer Personengesellschaft ein Gesellschafterwechsel ein, so liegt darin kein Betriebsinhaberwechsel, weil die Personengesellschaft dadurch in ihrer Identität als Arbeitgeber und Betriebsinhaber nicht berührt wird (BAG Urteil vom 3. Mai 1983, BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 8. November 1965, BGHZ 44, 229).
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
    Zu Recht ist das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang jedoch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. September 1985 - II ZR 275/84 - BGHZ 95, 330 [BGH 16.09.1985 - II ZR 275/84]) davon ausgegangen, daß eine Haftung der Beklagten für Schulden der Fa. H unter konzernrechtlichen Gesichtspunkten in Betracht kommt.
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
    Für daneben bestehende oder weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber ist kein Raum (Urteil des Senats vom 23. August 1988, BAGE 59, 242 = AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73

    Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
    Über deren eigene Rechtsfähigkeit darf daher "nicht leichtfertig und schrankenlos" hinweggegangen werden (BAG Urteil vom 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
    Zwar hat der Fünfte Senat entschieden (Urteil vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969), daß mit der Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils auch rechtskräftig feststeht, daß zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden habe.
  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90
    Tritt in einer Personengesellschaft ein Gesellschafterwechsel ein, so liegt darin kein Betriebsinhaberwechsel, weil die Personengesellschaft dadurch in ihrer Identität als Arbeitgeber und Betriebsinhaber nicht berührt wird (BAG Urteil vom 3. Mai 1983, BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 8. November 1965, BGHZ 44, 229).
  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    b) Das Bundesarbeitsgericht hat die Haftung der alleinigen Gesellschafterin der Komplementär-GmbH einer in Vermögensverfall geratenen GmbH & Co. KG für Abfindungs- und Gehaltsansprüche eines Arbeitnehmers dieser Gesellschaft unter Anwendung der vom Senat entwickelten Haftungsgrundsätze im qualifizierten faktischen GmbH-Konzern unter der vom Kläger behaupteten Voraussetzung bejaht, daß die Beklagte, die selbst Inhaberin eines branchengleichen Unternehmens war, die Geschäfte der Kommanditgesellschaft wie die einer eigenen Betriebsabteilung geführt hatte; es hat die Sache zur Feststellung der dafür maßgebenden Tatsachen an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen (BAG, ZIP 1991, 884, 888 f.).
  • BAG, 14.04.2015 - 1 AZR 794/13

    Betriebsänderung - Nachteilsausgleich

    Bei einer das Unternehmen betreffenden Betriebsänderung ist dieses - und nicht das herrschende oder ein anderes konzernangehöriges Unternehmen - zur Beteiligung des Betriebsrats nach § 111 BetrVG verpflichtet und damit ggf. Schuldner des Nachteilsausgleichs iSd. § 113 BetrVG (vgl. BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - zu I 2 der Gründe; vgl. auch Oetker GK-BetrVG 10. Aufl. § 113 Rn. 10 und 81 mwN) .
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98

    Betriebsübergang (Druckerei)

    Somit kann die Klageabweisung durchaus auch damit begründet werden, es habe kein Arbeitsverhältnis (mehr) bestanden (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972).
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