Rechtsprechung
| BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Streik um Firmentarifvertrag
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Streik um Firmentarifvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitskampfrecht; Tarifrecht; Prozeßrecht - Streik um Firmentarifvertrag gegen verbandsangehörigen Arbeitgeber; relative Friedenspflicht; Koalitionsfreiheit; tarifvertragliche Verpflichtung zur Übernahme eines besonderen Kündigungsschutzes in Arbeitsverträge; Verpflichtung des Arbeitgebers zum Verbleib im Arbeitgeberverband
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Streik um Firmentarifvertrag
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Streik um Firmentarifvertrag gegen verbandsangehörigen Arbeitgeber
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Streik um Firmentarifvertrag gegen verbandsangehörigen Arbeitgeber
- aok-business.de (Kurzinformation)
Streik: Der (unberechtigte) Arbeitskampf kann viel Geld kosten
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GG Art. 9
- lifeandlaw.de (Pressemitteilung)
Streik um Firmentarifvertrag gegen verbandsangehörigen Arbeitgeber
Besprechungen u.ä.
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Rechtswidrigkeit eines Streiks nicht allein wegen des Ziels der Erzwingung eines Firmentarifvertrags gegenüber verbandsangehörigem Arbeitgeber
Sonstiges (5)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Tarif- und Arbeitskampffähigkeit des verbandsangehörigen Arbeitgebers" von Dr. Philipp S. Fischinger, original erschienen in: ZTR 2006, 518 - 530.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Flankenschutz für die Tarifautonomie" von Prof. Dr. Thomas Blanke, original erschienen in: AuR 2004, 130 - 135.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Sind Verpflichtungen einer Tarifvertragspartei, tarifvertragliche Regelungen in Arbeitsverträge zu übernehmen, zulässig?" von RA Dr. Jürgen Stamm, original erschienen in: RdA 2006, 39 - 44.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Streik gegen Betriebsverlagerung - Untergang der autonomen unternehmerischen Entscheidung bei Standortwechsel ins Ausland?" von Dr. Jan Tibor Lelley, FA ArbR und Jan Vincent Sabin, LL.M., original erschienen in: FA 2004, 357 - 360.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Streiks um unternehmensbezogene Tarifverträge bei Verbandstarifgebundenheit des Arbeitgebers" von Prof. Dr. Thomas Lobinger, original erschienen in: RdA 2006, 12 - 22.
Verfahrensgang
- ArbG Bonn, 17.05.2001 - 3 Ca 2135/00
- LAG Köln, 21.11.2001 - 5 Sa 816/01
- BAG, 10.12.2002 - 1 AZR 96/02
Zeitschriftenfundstellen
- BAGE 104, 155
- MDR 2003, 753
- BB 2003, 1125
- DB 2003, 1116
- NZA 2003, 734
Wird zitiert von ... (48)
- BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06
Streik um Tarifsozialplan
Dies gilt beim Streik um einen firmenbezogenen Verbandstarifvertrag typischerweise ebenso wie beim Streik um einen mit dem verbandsangehörigen Arbeitgeber abzuschließenden Firmentarifvertrag (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 1 b bb (2) der Gründe).Gilt dies schon für den Streik um einen Firmentarifvertrag (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO), so erst recht im Fall eines Streiks um den Abschluss eines auf das Unternehmen bezogenen Verbandstarifvertrags.
Dieses steht schon einem Streik nicht entgegen, der auf den Abschluss eines Firmentarifvertrags mit einem einzelnen (verbandsangehörigen) Arbeitgeber gerichtet ist (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO, zu B I 1 b bb (1) der Gründe).
Diese entsteht erst mit dem Abschluss des erstrebten Tarifvertrags (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 2 a der Gründe).
Aus dem Urteil des Senats vom 10. Dezember 2002 (- 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 1 b bb (2) der Gründe) folgt nichts anderes.
aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können Arbeitskämpfe nur zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele geführt werden (zuletzt 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 a der Gründe).
Im Streitfall bedarf es keiner Erörterung der Frage, ob diese Beschränkung mit den Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aus völkerrechtlichen Verträgen, etwa aus Teil II Art. 6 Nr. 4 der Europäischen Sozialcharta zu vereinbaren ist (vgl. dazu BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO, zu B I 2 a, 3 a der Gründe).
cc) Der Verzicht auf eine Übermaßkontrolle steht nicht im Widerspruch zur Rechtskontrolle von Streikzielen, wie sie der Senat etwa in seiner Entscheidung vom 10. Dezember 2002 (- 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 der Gründe) vorgenommen hat.
Sie ist dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung immanent (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 2 a der Gründe mwN).
Er schützt die Mitglieder der Tarifvertragsparteien davor, hinsichtlich der tariflich geregelten Materie mit Arbeitskampfmaßnahmen überzogen zu werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO mwN).
- BAG, 19.06.2007 - 1 AZR 396/06
Rechtmäßigkeit eines Unterstützungsstreiks
Zwar stellt ein von einer Gewerkschaft geführter rechtswidriger Streik nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Verletzung des durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs dar und führt zu einem Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers, wenn die Organe der Gewerkschaft ein Verschulden trifft (vgl. 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B der Gründe mwN).Ein Tarifvertrag ist in seinem schuldrechtlichen Teil zugleich ein Vertrag zugunsten Dritter und schützt die Mitglieder der Tarifvertragsparteien davor, hinsichtlich der tariflich geregelten Materie mit Arbeitskampfmaßnahmen überzogen zu werden (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 2 a der Gründe mwN).
Sie ist vielmehr dem Tarifvertrag als einer Friedensordnung immanent (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO).
Eine solche Verpflichtung ist die tarifvertragliche Friedenspflicht (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO).
Sie bezieht sich nur auf die tarifvertraglich geregelten Gegenstände (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO mwN).
Bei einer Begrenzung des in Teil II Art. 6 Nr. 4 ESC anerkannten Streikrechts dürfen sie daher nur solche Grundsätze aufstellen, die nach Teil V Art. 31 Abs. 1 ESC zulässig sind (BAG 12. September 1984 - 1 AZR 342/83 - BAGE 46, 322, zu B II 2 c der Gründe; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 2 a der Gründe).
- BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Allerdings entfaltet Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG unmittelbare Wirkung auch in Rechtsverhältnissen Privater (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, zu B II 2 a der Gründe; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 b bb der Gründe; 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - AP GG Art. 9 Nr. 124 = EzA GG Art. 9 Nr. 84, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b aa (1) der Gründe mwN;… ErfK/Dieterich Art. 9 GG Rn. 42).So besitzen nach § 2 Abs. 1 TVG nicht nur Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sondern auch der einzelne Arbeitgeber Tariffähigkeit (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 1 a aa der Gründe).
Er kann mit dieser Tarifverträge abschließen sowie Adressat von Arbeitskämpfen sein (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO, zu B I 1 b der Gründe).
- BAG, 18.02.2003 - 1 AZR 142/02
Streik um Verbandstarifvertrag gegen Außenseiter-Arbeitgeber
Sofern die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wirkt sie nicht absolut, sondern relativ und bezieht sich nur auf die tarifvertraglich geregelten Gegenstände (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zVv., zu B I 2 a der Gründe mwN; 21. Dezember 1982 - 1 AZR 411/80 - BAGE 41, 209, 219 ff., zu A II 1 a der Gründe).Ihre sachliche Reichweite ist durch Auslegung der tariflichen Regelungen zu ermitteln (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO mwN;… MünchArbR/Lö-wisch/Rieble § 277 Rn. 5;… Wiedemann in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 682).
Haben die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Sachmaterie erkennbar umfassend geregelt, ist davon auszugehen, daß sie diesen Bereich der Friedenspflicht unterwerfen und für die Laufzeit des Tarifvertrags die kampfweise Durchsetzung weiterer Regelungen unterbinden wollten, die in einem sachlichen inneren Zusammenhang mit dem befriedeten Bereich stehen (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO mwN; 27. Juni 1989 - 1 AZR 404/88 - BAGE 62, 171, 178 f., zu II 2 a der Gründe).
- LAG Niedersachsen, 02.06.2004 - 7 Sa 819/04
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von Streikmaßnahmen
Die beiderseitige Friedenspflicht ist immanenter Bestandteil eines jeden Tarifvertrages und bedeutet, dass die Tarifvertragsparteien die zwischen ihnen vereinbarten tariflichen Regelungen als rechtsverbindlich zu respektieren haben, solange der Tarifvertrag läuft (BAG vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).Soweit die Tarifvertragsparteien eine bestimmte Sachmaterie erkennbar umfassend geregelt haben, ist davon auszugehen, dass sie diesen Bereich der Friedenspflicht unterwerfen und für die Laufzeit des Tarifvertrags die kampfweise Durchsetzung weiterer Regelungen unterbinden wollen, die in einem sachlichen inneren Zusammenhang mit dem befriedeten Bereich stehen (BAG vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, a.a.O.).
Vorstehende Ausführungen gelten nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der abzuweichen kein Anlass besteht (BAG vom 10.12.2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG Arbeitskampf) auch für die Durchsetzung eines firmenbezogenen Tarifvertrages.
Einer Gewerkschaft kann nicht ohne weiteres zugemutet werden, auf eine von ihr angestrebte tarifliche Regelung, über deren rechtliche Zulässigkeit noch keine höchstrichterlichen Erkenntnisse vorliegen und zu der auch von namhaften Rechtswissenschaftlern unterschiedliche Auffassungen mit jeweils guten Gründen vertreten werden, allein deswegen von vornherein zu verzichten, weil die Gefahr besteht, dass die Gerichte später einen von ihrer Rechtsansicht abweichenden Rechtsstandpunkt einnehmen (BAG vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
Bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der angestrebten tariflichen Regelung darf von dem äußersten Mittel des Streiks nur in maßvollem Rahmen und vor allem auch nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn für die Zulässigkeit der tariflichen Regelung sehr beachtliche Gründe sprechen und des weiteren eine endgültige Klärung der Rechtslage anders nicht zu erreichen ist (BAG vom 10. Dezember 2002, 1 AZR 96/02, AP Nr. 162 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
- BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 2/06
Negative Koalitionsfreiheit
a) Die durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützte Koalitionsfreiheit schließt das Recht ein, einer Koalition fernzubleiben oder aus ihr auszutreten (BVerfG 14. Juni 1983 - 2 BvR 488/80 - BVerfGE 64, 208, 213, zu B I der Gründe; BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 b bb der Gründe mwN).Zwar stellt nicht jeder tatsächliche Druck, einer Koalition beizutreten oder in dieser zu verbleiben, bereits einen unzulässigen Eingriff in die negative Koalitionsfreiheit dar (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO mwN).
Der dauerhafte Ausschluss der Möglichkeit, aus einer Koalition auszutreten, ist jedenfalls mit der durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG garantierten negativen Betätigungsfreiheit nicht vereinbar (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO).
Es findet nicht nur Anwendung auf Tarifverträge (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 b bb der Gründe), sondern gleichermaßen auch auf schuldrechtliche Vereinbarungen und Betriebsvereinbarungen.
- LAG Sachsen, 02.11.2007 - 7 SaGa 19/07
Streikrecht der Lokführer
Ein auf eine gesetzwidrige tarifliche Regelung gerichteter Arbeitskampf ist nicht erlaubt (BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155).Sofern die Tarifvertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, wirkt sie nicht absolut, sondern relativ und bezieht sich nur auf die tarifvertraglich geregelten Gegenstände (BAG 18.02.2003 - 1 AZR 142/02 - BAGE 105, 5; BAG 10.12.2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155; LAG Niedersachsen 02.06.2004 - 7 Sa 819/04 - LAGE Art. 9 GG Arbeitskampf Nr. 74).
Ihre sachliche Reichweite ist durch Auslegung der tariflichen Regelungen zu ermitteln (BAG 10.12.2002 - aaO;… Kissel Arbeitskampfrecht § 26 Rn. 81 ff;… Wiedemann in Wiedemann TVG 6. Aufl. § 1 Rn. 682).
Jedenfalls dann, wenn es sich bei der die Friedenspflicht verletzenden oder rechtswidrigen Forderung um eine Hauptforderung handelt, soll dies zur Rechtswidrigkeit des gesamten Streiks führen (vgl. BAG 10.12.2002 - aaO).
- BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04
Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung
(c) Das Erfordernis der Mächtigkeit verstößt auch nicht gegen die - vom Senat zu beachtende (vgl. 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 2 a der Gründe) - Europäische Sozialcharta (ESC). - BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 461/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben
Allerdings entfaltet Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG unmittelbare Wirkung auch in Rechtsverhältnissen Privater (vgl. BAG 20. April 1999 - 1 ABR 72/98 - BAGE 91, 210, zu B II 2 a der Gründe; 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 3 b bb der Gründe; 31. Mai 2005 - 1 AZR 141/04 - AP GG Art. 9 Nr. 124 = EzA GG Art. 9 Nr. 84, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 2 b aa (1) der Gründe mwN;… ErfK/Dieterich Art. 9 GG Rn. 42).So besitzen nach § 2 Abs. 1 TVG nicht nur Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sondern auch der einzelne Arbeitgeber Tariffähigkeit (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - BAGE 104, 155, zu B I 1 a aa der Gründe).
Er kann mit dieser Tarifverträge abschließen sowie Adressat von Arbeitskämpfen sein (BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - aaO, zu B I 1 b der Gründe).
- BAG, 19.06.2012 - 1 AZR 775/10
Arbeitskampf - Wechsel in OT-Mitgliedschaft vor Warnstreik - Schadensersatz
Ein auf den Abschluss eines neuen Entgeltfirmentarifvertrags gerichteter Streik hätte hiergegen verstoßen und wäre deshalb rechtswidrig gewesen (dazu BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B I 2 a und 4 der Gründe, BAGE 104, 155).Der Warnstreik vom 29. Mai 2009 stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin iSd. § 823 Abs. 1 BGB dar (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B der Gründe, BAGE 104, 155).
Bei Zweifeln über deren Rechtmäßigkeit darf sie von ihrem Streikrecht nur in maßvollem Rahmen und vor allem auch nur dann Gebrauch machen, wenn für die Zulässigkeit des Streiks sehr beachtliche Gründe sprechen und des Weiteren eine endgültige Klärung der Rechtslage nicht anders zu erreichen ist (vgl. BAG 10. Dezember 2002 - 1 AZR 96/02 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 104, 155).
- BAG, 06.12.2006 - 4 AZR 798/05
Tariflicher Sozialplan - Abfindungsausschluss
- LAG Düsseldorf, 02.02.2009 - 12 Sa 486/06
Anwendung von EU-Recht auf das Bundesurlaubsgesetz
- BAG, 31.05.2005 - 1 AZR 141/04
Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung - keine Anwendbarkeit des UWG
- BAG, 26.08.2009 - 4 AZR 290/08
Bezugnahme auf Tarifvertrag durch Arbeitsvertrag und Personalüberleitungsvertrag …
- BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 366/09
Unwirksamkeit einer Differenzierungsklausel in der Form einer Spannenklausel
- LAG Düsseldorf, 02.08.2006 - 12 Sa 486/06
Urlaubsabgeltungsanspruch und EG-Arbeitszeitrichtlinie
- BAG, 21.02.2006 - 3 AZR 77/05
Auslegung einer Betriebsvereinbarung
- OLG Dresden, 09.08.2005 - 2 U 897/04
Insolvenz eines personalistisch strukrurierten eingetragenen Vereins, der sich …
- ArbG Frankfurt/Main, 15.03.2005 - 5 Ca 4542/04
Zulässigkeit weit gefasster Anträge im Arbeitskampfrecht - rechtmäßiger …
- ArbG Frankfurt/Main, 23.11.2010 - 9 Ga 223/10
Rechtswidrigkeit eines Arbeitskampfes - Unzulässigkeit eines Streikziels - …
- LAG Düsseldorf, 01.06.2005 - 12 Sa 352/05
Einstweilige Verfügung auf tatsächliche Beschäftigung, Verfügungsgrund
- LAG Hessen, 02.02.2006 - 9 Sa 915/05
Rechtmäßiger Streik um Tarifvertragssozialplan
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.09.2007 - 8 Sa 916/07
Klage auf Unterlassung von Warnstreiks - Umfang der Friedenspflicht - …
- LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2005 - 3 TaBV 20/05
Negative Koalitionsfreiheit, Vereinbarung, Betriebsrat, Arbeitgeberverband, …
- LAG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - 8 Sa 446/10
Keine Schadensersatzpflicht von ver.di wegen Streikmaßnahme
- BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 25/10
Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung
- LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 109/10
Sozialkassenbeiträge - arbeitsunfähig erkrankte entsandte Arbeitnehmer
- BAG, 18.10.2011 - 1 ABR 34/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Betriebliche Lohngestaltung
- LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 5 Sa 137/03
firmeninterner Verbandstarifvertrag; Arbeitskampfmaßnahmen; Standortverlagerung; …
- ArbG Düsseldorf, 19.11.2008 - 2 Ga 98/08
Streikrecht, Friedenspflicht
- LAG Hessen, 05.11.2010 - 10 Sa 1228/09
Sozialkassenbeiträge - arbeitsunfähig erkrankte entsandte Arbeitnehmer
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 659/10
Betriebsrat - Tarifvorbehalt - Ablösung einer Betriebsvereinbarung durch …
- BAG, 26.07.2012 - 6 AZR 221/11
Anspruch auf Durchführung eines Tarifvertrags - Auslegung und Bestimmtheit des …
- LAG Rheinland-Pfalz, 23.02.2006 - 11 Sa 841/05
Arbeitskampf für den Anschluss eines Tarifvertrages, der zur …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.05.2007 - 21 Sa 20/07
MTV Pro Seniore
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 660/10
Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Tarifvorrang
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 661/10
Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Tarifvorrang
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 662/10
Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Tarifvorrang
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 664/10
Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Tarifvorrang
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 665/10
Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Tarifvorrang
- LAG Hessen, 09.08.2011 - 9 SaGa 1147/11
Einstweilige Verfügung - Untersagung eines angekündigten Streiks - Rücknahme …
- LAG Hessen, 02.05.2003 - 9 Sa Ga 636/03
- LAG Köln, 30.04.2008 - 8 TaBV 7/08
Keine Auskunftsanspruch der Gewerkschaft zur ordentlichen oder fördernden …
- LAG Nürnberg, 30.09.2010 - 5 Ta 135/10
Untersagung von Arbeitskampfmaßnahmen durch einstweilige Verfügung wegen …
- BAG, 13.03.2012 - 1 AZR 663/10
Betriebsrat; Tarifvorbehalt; Tarifvorrang
- LAG Hessen, 16.05.2012 - 6 Sa 1659/11
Gleichbehandlung
- ArbG Frankfurt/Main, 27.08.2008 - 2 Ga 115/08
Fairness-Abkommen in der Leiharbeit - Unterlassungsverfügung gegen Gewerkschaft
- LAG Hessen, 17.07.2012 - 13 Sa 1053/11
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