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   BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90   

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https://dejure.org/1991,22943
BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90 (https://dejure.org/1991,22943)
BAG, Entscheidung vom 15.01.1991 - 1 AZR 96/90 (https://dejure.org/1991,22943)
BAG, Entscheidung vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 96/90 (https://dejure.org/1991,22943)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes - Prüfung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses - Rechtskräftige Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt des Zugangs einer Kündigung bei Bestehen eines einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.12.1969 - VI ZR 50/68

    Bank - Kreditgewährung - Schadenersatzpflicht

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90
    Nur wer einem konkursreifen Unternehmen lediglich soviel an Kredit gewährt, daß ihm Zeit bleibt, sich zum Nachteil anderer Gläubiger Sicherheiten zu verschaffen oder sich aus diesen zu befriedigen, wissend oder billigend in Kauf nehmend, daß dadurch andere Gläubiger Schaden nehmen können, handelt aus anstößigem Eigennutz, der sein Verhalten sittenwidrig macht (BGH NJW 1970, 657 [BGH 09.12.1969 - VI ZR 50/68]; WM 1979, 878; RGZ 136, 247).
  • RG, 09.04.1932 - IX 74/31

    1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Kreditgeber, dessen Schuldner einem

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90
    Nur wer einem konkursreifen Unternehmen lediglich soviel an Kredit gewährt, daß ihm Zeit bleibt, sich zum Nachteil anderer Gläubiger Sicherheiten zu verschaffen oder sich aus diesen zu befriedigen, wissend oder billigend in Kauf nehmend, daß dadurch andere Gläubiger Schaden nehmen können, handelt aus anstößigem Eigennutz, der sein Verhalten sittenwidrig macht (BGH NJW 1970, 657 [BGH 09.12.1969 - VI ZR 50/68]; WM 1979, 878; RGZ 136, 247).
  • BAG, 24.09.1974 - 3 AZR 589/73

    Aufklärungspflicht bei Zahlungsschwierigkeiten - Haftung des Vertreters wegen

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90
    Über deren eigene Rechtsfähigkeit darf daher "nicht leichtfertig und schrankenlos" hinweggegangen werden (BAG Urteil vom 24. September 1974 - 3 AZR 589/73 - AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • BAG, 12.01.1977 - 5 AZR 593/75

    Kündigungsschutzklage - Rechtskraft - Urteil - Berufung des Arbeitgebers auf das

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90
    Zwar hat der Fünfte Senat entschieden (Urteil vom 12. Januar 1977 - 5 AZR 593/75 - AP Nr. 3 zu § 4 KSchG 1969), daß mit der Rechtskraft eines der Kündigungsschutzklage stattgebenden Urteils auch rechtskräftig feststeht, daß zwischen den Parteien im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ein Arbeitsverhältnis bestanden habe.
  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90
    Tritt in einer Personengesellschaft ein Gesellschafterwechsel ein, so liegt darin kein Betriebsinhaberwechsel, weil die Personengesellschaft dadurch in ihrer Identität als Arbeitgeber und Betriebsinhaber nicht berührt wird (BAG Urteil vom 3. Mai 1983, BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 8. November 1965, BGHZ 44, 229).
  • BAG, 23.08.1988 - 1 AZR 276/87

    Anspruch auf Zahlung eines Nachteilsausgleich - Entlassung durch Ausscheiden von

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90
    Für daneben bestehende oder weitergehende Schadenersatzansprüche gegen den Arbeitgeber ist kein Raum (Urteil des Senats vom 23. August 1988, BAGE 59, 242 = AP Nr. 17 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BGH, 08.11.1965 - II ZR 223/64

    Gesellschafterauswechslung - § 105 HGB, gleichzeitige Auswechslung aller

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90
    Tritt in einer Personengesellschaft ein Gesellschafterwechsel ein, so liegt darin kein Betriebsinhaberwechsel, weil die Personengesellschaft dadurch in ihrer Identität als Arbeitgeber und Betriebsinhaber nicht berührt wird (BAG Urteil vom 3. Mai 1983, BAGE 42, 312 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB; BGH Urteil vom 8. November 1965, BGHZ 44, 229).
  • BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84

    Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung

    Auszug aus BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 96/90
    Zu Recht ist das Landesarbeitsgericht in diesem Zusammenhang jedoch nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. September 1985 - II ZR 275/84 - BGHZ 95, 330) davon ausgegangen, daß eine Haftung der Beklagten für Schulden der Fa. H. unter konzernrechtlichen Gesichtspunkten in Betracht kommt.
  • BAG, 23.10.2008 - 2 AZR 131/07

    Kleinbetriebsklausel - Darlegungslast - Kündigungsfrist - Zusammenrechnung von

    Die jeweilige Begründung einschließlich der Beurteilung der Vorfrage, ob das Arbeitsverhältnis durch eine frühere Kündigung zu einem davor liegenden Zeitpunkt aufgelöst worden ist, nimmt an der Rechtskraftwirkung des klageabweisenden Urteils im Kündigungsschutzprozess nicht teil (s. auch BAG 15. Januar 1991 - 1 AZR 96/90 - KR/Friedrich 8. Aufl. § 4 KSchG Rn. 252; allgemein zur Rechtskraftwirkung des klageabweisenden Urteils MünchKommZPO/Gottwald 3. Aufl. § 322 Rn. 101 mwN).
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