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   OLG Zweibrücken, 09.05.2008 - 1 Ausl. 14/07   

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https://dejure.org/2008,26083
OLG Zweibrücken, 09.05.2008 - 1 Ausl. 14/07 (https://dejure.org/2008,26083)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.05.2008 - 1 Ausl. 14/07 (https://dejure.org/2008,26083)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Mai 2008 - 1 Ausl. 14/07 (https://dejure.org/2008,26083)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Vorabentscheidung zur Geltendmachung von Bewilligungshindernissen i.R. einer möglichen Auslieferung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    IRG § 79 Abs. 2; IRG § 83 b
    D (A), Auslieferung, Europäischer Haftbefehl, Bewilligung, Bewilligungshindernis, Verhältnismäßigkeit, Oberlandesgericht, Generalstaatsanwaltschaft

  • Judicialis

    IRG § 28; ; IRG § 29; ; IRG § 79 Abs. 2; ; IRG § 83b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 28; IRG § 29; IRG § 79 Abs. 2; IRG § 83b
    Keine Zulässigkeitsentscheidung des OLG zur beantragten Auslieferung ohne Vorabentscheidungsverfahren der Staatsanwaltschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    §§ 29, 79 Abs. 2 IRG
    Abgelehnte Auslieferung einer polnischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Polen

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 27.02.2008 - 1 ARs 23/07

    Gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.05.2008 - 1 Ausl 14/07
    In diesem Fall ist für die Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulässigkeit der Auslieferung kein Raum und besteht dafür auch kein Bedürfnis (OLG Celle Beschl. v. 27.02.2008 - 1 ARs 23/07, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 11.02.2021 - 1 AR (Ausl) 17/20

    Ohne behördliche Vorabentscheidung keine gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit

    Weil die Generalstaatsanwaltschaft die Auslieferung des Verfolgten im Übrigen aber auch nicht weiter betreiben will - denn sie hält sie selbst nicht für zulässig -, besteht für ein gerichtliches Zulässigkeitsverfahren zudem kein Rechtsschutzbedürfnis (Anschluss: OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07, Rn. 6, juris).

    Liegt - wie im vorliegenden Fall - ein Europäischer Haftbefehl vor, ist Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung nach § 29 IRG nicht nur die Frage, ob eine Auslieferung zulässig ist, sondern gemäß § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG auch, ob die bereits vorab gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 IRG getroffene Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse nach § 83b IRG geltend zu machen ( Hervorhebung durch den Senat ), fehlerfrei auf der Basis eines umfassend und rechtsfehlerfrei ermittelten Sachverhalts im Rahmen des der Bewilligungsbehörde zustehenden Ermessensspielraums getroffen wurde und dabei das rechtliche Gehör nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG gewahrt wurde (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07, Rn. 6, juris).

    Ist die Bewilligungsbehörde bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für eine gerichtliche Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis (Anschluss: OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, Rn. 5, juris; Riegel in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage 2020, 1RG § 29, Rn. 5).

  • OLG Celle, 07.05.2021 - 2 AR (Ausl) 26/21

    Darf über die Zulässigkeit der Auslieferung auch im Falle der beabsichtigten

    Sei die Bewilligungsbehörde dagegen bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder habe sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, bestehe für eine gerichtliche Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis (OLG Dresden, aaO unter Verweis auf die bisherige Rechtsprechung: OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15 -, Rn. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07 -, Rn. 6, juris).
  • OLG Dresden, 17.02.2021 - Ausl 258/20
    Ist die Bewilligungsbehörde dagegen bereits - wie hier - zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für eine gerichtliche Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016 - 20 OLGAusl 21/15, Rdnr. 6, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, Rdnr. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07, Rdnr. 6, juris; Riegel in: Schomburg, Lagodny u.a., Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage 2020, 1RG § 29, Rdnr. 5).

    Liegt - wie im vorliegenden Fall - ein Europäischer Haftbefehl vor, ist Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung nach § 29 IRG nicht nur die Frage, ob eine Auslieferung zulässig ist, sondern nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG auch, ob die bereits vorab gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 IRG getroffene Entscheidung der Bewilligungsbehörde, keine Bewilligungshindernisse nach § 83b IRG geltend zu machen, rechtsfehlerfrei auf der Basis eines umfassend und zutreffend ermittelten Sachverhalts im Rahmen des ihr zustehenden Ermessensspielraums getroffen wurde und sie dabei den Anspruch der/s Verfolgten auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG beachtet hat (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07, juris, Rdnr. 5; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 1 ARs 23/07, juris, Rdnr. 6).

  • OLG Brandenburg, 31.03.2021 - 1 AR 4/21

    Zulässigkeit eines kroatischen Staatsangehörigen mit ständigem Aufenthalt in

    Ist die Staatsanwaltschaft bereits zu der Auffassung gelangt, dass die Auslieferung unzulässig ist, oder hat sie die Bewilligung sogar schon abgelehnt, besteht für die verfolgte Person hinsichtlich einer gerichtlichen Entscheidung kein Rechtsschutzbedürfnis mehr (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 17. Februar 2021, Ausl 258/20; OLG Braunschweig, Beschluss vom 11. Februar 2021, 1 AR (Ausl.) 17/20; OLG Rostock, Beschluss vom 15. Februar 2016, 20 OLGAusl 21/15; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9. Mai 2008, 1 Ausl 14/07; OLG Celle, Beschluss vom 27. Februar 2008, 1 Ars 23/07; zit. jew. n. juris; Riegel in: Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, IRG § 29, Rn. 5).
  • OLG Hamm, 16.03.2010 - 2 Ausl 41/10

    Zulässigkeit der Auslieferung bei Absehen von der Verfolgung gem. § 154 StPO in

    Diese gesetzliche Regelung soll die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung der Bewilligungsbehörde auf Einhaltung der Grenzen des ihr eingeräumten Ermessens und Gewährung des rechtlichen Gehörs gewährleisten, wobei nach ausdrücklicher Anordnung des Gesetzes die Überprüfung im Zusammenhang mit dem Verfahren nach § 29 IRG zu erfolgen hat (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 09. Mai 2008 - 1 Ausl 14/07 -).
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