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   OLG Celle, 16.03.2011 - 1 Ausl 16/11   

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https://dejure.org/2011,19371
OLG Celle, 16.03.2011 - 1 Ausl 16/11 (https://dejure.org/2011,19371)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.03.2011 - 1 Ausl 16/11 (https://dejure.org/2011,19371)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. März 2011 - 1 Ausl 16/11 (https://dejure.org/2011,19371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach tatsächlichen Kriterien; Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts im Hinblick auf eine durch die deutsche Strafverfolgungsbehörde veranlasste Einlieferung eines Verfolgten aus dem Ausland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach tatsächlichen Kriterien; Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts im Hinblick auf eine durch die deutsche Strafverfolgungsbehörde veranlasste Einlieferung eines Verfolgten aus dem Ausland

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 4 Ausl 506/98

    Zuständigkeit für den Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls bei

    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2011 - 1 Ausl 16/11
    Eine einmal begründete Zuständigkeit endet erst mit dem Ende des Auslieferungsverfahrens und wird durch Änderungen im Aufenthalt des Verfolgten nicht berührt (vgl. schon BT-Drs. 9/1338, S. 48; Lagodny in Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 4. Aufl., § 14 IRG Rn. 4; OLG Hamm StraFo 1999, 50 (51)).

    Auf die Dauer und den Grund des Aufenthalts des Verfolgten an dem ermittelten Ort kommt es hingegen nicht an (vgl. OLG Hamm, StraFo 1999, 50 (51); NJW 1975, 2154).

  • OLG Hamm, 29.08.1975 - 4 Ausl 8/75
    Auszug aus OLG Celle, 16.03.2011 - 1 Ausl 16/11
    Der Gerichtsstand des ersten Ermittlungsortes steht dabei dem des Ergreifungsortes gleich (vgl. OLG Hamm, MDR 1975, 1042; Wilkitzki in Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 14 IRG Rn. 17).

    Auf die Dauer und den Grund des Aufenthalts des Verfolgten an dem ermittelten Ort kommt es hingegen nicht an (vgl. OLG Hamm, StraFo 1999, 50 (51); NJW 1975, 2154).

  • BGH, 27.09.2022 - 2 ARs 189/22

    Auslieferungsverfahren (örtliche Zuständigkeit: Zuständigkeitsbestimmung durch

    Eine danach zeitlich zuerst begründete örtliche gerichtliche Zuständigkeit bleibt somit auch dann erhalten, wenn später Umstände eintreten, die eine andere gerichtliche Zuständigkeit zu begründen geeignet sind (vgl. OLG Celle, StraFo 2022, 404, 405; OLG Hamm, Beschluss vom 27. Februar 2020 - III-2 Ausl 18/20, juris Rn. 53 f.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Dezember 2020 - Ausl 301 AR 198/20, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Juni 2020 - Ausl 301 AR 66/20, juris Rn. 4 f.; OLG Celle, Beschluss vom 16. März 2011 - 1 Ausl 16/11, OLGSt IRG § 14 Nr. 3; OLG Koblenz, NStZ 2006, 110; Ambos/König/Rackow/König/Voigt, Rechtfshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 14 Rn. 174; Schomberg/Lagodny/Schierholt, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 14 IRG Rn. 4; Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas/Vogel/Burchard, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 14 IRG Rn. 3).
  • OLG Karlsruhe, 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17

    Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Örtliche Zuständigkeit bei Festnahme

    Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle an (NdsRpfl 2011, 212), welches im Beschluss vom 16.03.2011 ausgeführt hat, dass auch dann, wenn der Verfolgte nicht zum Zweck der Auslieferung, sondern für die Durchführung eines deutschen Strafverfahrens ergriffen wurde, für eine die Zuständigkeit begründende erste Ermittlung im Sinne des § 14 Abs. 1, 2. Alt. IRG der Moment maßgeblich sei, in dem sich der Verfolgte erstmals auf deutschem Hoheitsgebiet in Haft aufgehalten habe, weil dann die für die Auslieferung an das Ausland zuständigen Behörden Kenntnis vom Ersuchen erlangen konnten.
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