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   OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93   

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https://dejure.org/1994,5272
OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93 (https://dejure.org/1994,5272)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93 (https://dejure.org/1994,5272)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. Januar 1994 - 1 Ausl 8/93 (https://dejure.org/1994,5272)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • StV 1996, 102
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
    Nach deutschem Verfassungsrecht gehört es zu den elementaren Anforderungen des Rechtsstaats, die insbesondere im Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Artikel 103 Abs. 1 GG ) gefunden haben, daß niemand zum bloßen Gegenstand eines ihn betreffenden staatlichen Verfahrens gemacht werden darf (BVerfGE 63, 332 ).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 462/77

    Anspruch auf ein faires Verfahren und Pflichtverteitigerbestellung in der

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, daß der Verfolgte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regel die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und ggf. auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfGE 41, 246 ; 46, 202; 54, 100; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 232 ; KG StrV 1993, 207 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1986 - 2 BvR 1255/86

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Auslieferung bei ausländischem

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 1987, 830 m.w.N.) ist geklärt, daß die deutschen Gerichte bei der Prüfung der Zulässigkeit einer Auslieferung grundsätzlich von der Wirksamkeit des dem Auslieferungsersuchen zugrundeliegenden Strafurteils auszugehen und dessen Rechtmäßigkeit nicht nach Maßgabe des innerstaatlichen Rechts des ersuchenden Staates zu prüfen haben.
  • BVerfG, 21.01.1976 - 2 BvR 941/75

    Baader-Meinhof

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, daß der Verfolgte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regel die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und ggf. auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfGE 41, 246 ; 46, 202; 54, 100; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 232 ; KG StrV 1993, 207 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.1982 - 2 BvR 856/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslieferung

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
    Schließlich hat das Ministerium für Gnadenwesen und Justiz der Republik Italien auch keine Zusicherung im Sinne von Artikel 3 Abs. 1 Satz 2 des Zweiten Zusatzprotokolls zum EuA1Übk gegeben, dem Verfolgten ein neues Gerichtsverfahren zu gewährleisten, in dem die Mindestrechte der Verteidigung gewahrt werden, die anerkanntermaßen jedem einer strafbaren Handlung Beschuldigten zustehen, wie sie auch das Bundesverfassungsgericht unter Bezugnahme auf internationale Rechtsgepflogenheiten (NJW 1982, 1214 ) verlangt.
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.01.1994 - 1 Ausl 8/93
    Daraus ergibt sich insbesondere für das Strafverfahren das zwingende Gebot, daß der Verfolgte im Rahmen der von der Verfahrensordnung aufgestellten, angemessenen Regel die Möglichkeit haben und auch tatsächlich ausüben können muß, auf das Verfahren einzuwirken, sich persönlich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu äußern, entlastende Umstände vorzutragen, deren umfassende und erschöpfende Nachprüfung und ggf. auch Berücksichtigung zu erreichen (BVerfGE 41, 246 ; 46, 202; 54, 100; OLG Karlsruhe, NStZ 1983, 232 ; KG StrV 1993, 207 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14

    Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der

    A. 277/85 (143/85), 24. März 1986, Nr. U 123, in: Eser/Lagodny/Wilkitzki, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, Rechtsprechungssammlung 1949-1992, 2. Aufl. 1993, S. 435 ; SchlHOLG, Beschluss vom 14. Januar 1994 - 1 Ausl 8/93 -, StV 1996, S. 102 ).
  • BGH, 16.10.2001 - 4 ARs 4/01

    Zweites Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen (Erklärung

    b) Die Oberlandesgerichte, die Art. 175 CPP als nicht ausreichend zur Wahrung der Rechte des Verfolgten ansehen (vgl. etwa auch KG StV 1993, 207, 208; OLG Nürnberg StV 1997, 648, 649; SchlHOLG StV 1996, 102, 103), begründen ihre Auffassung damit, daß dem Rechtsbehelf wegen der Beweislastregeln und der kurzen Frist von zehn Tagen ab Erlangung der Kenntnis von dem Urteil, innerhalb derer der Verfolgte den Antrag auf Wiedereinsetzung bei dem italienischen Rechtsmittelgericht stellen muß (Art. 175 Abs. 3, Abs. 4 Satz 3 CPP), keine "mängelheilende Wirkung" im Sinne einer hinreichenden Gewährung nachträglichen rechtlichen Gehörs zuerkannt werden könne.
  • OLG Jena, 02.02.1998 - Ausl 2/97

    Prüfung eines Auslieferungsersuchens; Berücksichtigung der Grundsätze eines

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  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - Ausl 42/05

    Auslieferung des Verfolgten zum Zwecke der Strafvollstreckung ; Prüfung der

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  • OLG Jena, 05.06.1996 - Ausl 2/95
    Im Auslieferungsverfahren ist jedoch die Überprüfung geboten, ob die Auslieferung selbst und die ihr seitens des ersuchenden Staates zugrundeliegenden Akte (somit auch das ausländische Urteil) mit unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen der öffentlichen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland und mit dem völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard an elementarer Verfahrensgerechtigkeit, der über Art. 25 GG Bestandteil des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden innerstaatlichen Rechts ist, vereinbar sind (vgl. BVerfG a.a.O. und BVerfGE 59, 280, 283; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Düsseldorf, NStZ 1987 S.466 f., OLG Düsseldorf, NStZ 1987, 370 f., KG Strafverteidiger 1993,S.207 f.; SchlHOLG , Strafverteidiger 1996,S. 102 f. jeweils m.w.N.).
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