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   VGH Bayern, 22.12.2003 - 1 B 01.2821   

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https://dejure.org/2003,23405
VGH Bayern, 22.12.2003 - 1 B 01.2821 (https://dejure.org/2003,23405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.2003 - 1 B 01.2821 (https://dejure.org/2003,23405)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 2003 - 1 B 01.2821 (https://dejure.org/2003,23405)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung; Ziegenhaltung als privilegierter landwirtschaftlicher Nebenerwerbsbetrieb; Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit des Betriebs ; Bauvorhaben im Außenbereich

  • Judicialis

    BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 67.82

    Betriebseigenschaft - Landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle - Gewinnerzielung -

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.2003 - 1 B 01.2821
    Dem kommt aber um so geringere Bedeutung zu, je größer die landwirtschaftliche Nutzfläche ist (BVerwG vom 11.4.1986 NVwZ 1986, 916; VGH BW vom 5.7.2001 BauR 2003, 122).

    Da der Kläger über große landwirtschaftliche Nutzflächen verfügt, kommt jedoch der Tatsache, dass der Arbeitseinsatz des Klägers und seiner Familienmitglieder nur einen geringen Gewinn erwarten lässt, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (BVerwG vom 11.4.1986 NVwZ 1986, 916).

  • VGH Bayern, 05.07.2023 - 2 ZB 22.6

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag im baurechtlichen Verfahren um die

    Diese wäre ggf. ausreichend, wenn es um die Genehmigung eines landwirtschaftlichen Betriebs im Außenbereich ginge, da in diesen Fällen Genehmigungsvoraussetzung nicht ein bereits bestehender Betrieb ist, sondern auch ein im Aufbau befindender Betrieb genügt (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2004 - 4 C 7.04 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 22.12.2003 - 1 B 01.2821 - juris Rn. 21).
  • VG München, 15.01.2013 - M 1 K 12.4314

    Baugenehmigung für Schafstall; Landwirtschaftlich privilegiertes Vorhaben;

    Die vom Kläger angegebene Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Dezember 2003 - 1 B 01.2821 - steht dem nicht entgegen, da sie vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 16. Dezember 2004 - 4 C 7.04 - aufgehoben wurde.
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