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   VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616   

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VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616 (https://dejure.org/2009,8051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.03.2009 - 1 B 05.616 (https://dejure.org/2009,8051)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. März 2009 - 1 B 05.616 (https://dejure.org/2009,8051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Errichtung einer Mobilfunkanlage in einem reinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befreiung von der Festsetzung eines reinen Wohngebiets für eine Mobilfunkanlage zum Wohl der Allgemeinheit bei Möglichkeit der Mitbenutzung der Anlage eines anderen Mobilfunkunternehmens; Umfang des Ermessens der Gemeinde bei der Entscheidung über das Einvernehmen zu ...

  • Judicialis

    VwGO § 86 Abs. 1 ... Satz 1; ; BauGB § 1 Abs. 3 Satz 1; ; BauGB § 31 Abs. 2; ; BauGB § 36 Abs. 1 Satz 1; ; BauNVO 1977 § 1 Abs. 3; ; BauNVO 1977 § 3; ; BauNVO § 14 Abs. 2 Satz 2; ; BayBO Art. 63 Abs. 3; ; BayBO Art. 63 Abs. 2 Satz 1; ; BayBO Art. 83 Abs. 1

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 953 (Ls.)
  • BauR 2009, 1414
  • ZfBR 2010, 84 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 13.01

    Befreiung; Ermessen; öffentliche Belange; gemeindliche Planungsabsichten;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Der Erteilung einer Befreiung für eine Mobilfunkanlage entgegenstehende Planungsabsichten der Gemeinde erlangen erst dann rechtliche Relevanz für den der Gemeinde bei der Erteilung des Einvernehmens zu der Befreiung zustehenden Gestaltungsspielraum bzw. für die Ausübung des Befreiungsermessens, wenn sich - hinreichend konkret - eine nach objektiven Maßstäben mindestens gleichwertige Alternative zu dem Standort abzeichnet, für den die Befreiung beantragt wird (Ergänzung zu BVerwG vom 19.2.2002 BVerwGE 117, 50 = NVwZ 2003, 478).

    Diese Planungsabsicht ist zwar noch nicht so konkretisiert, dass sie bei der Entscheidung über die Befreiung im Sinne von § 31 Abs. 2 BauGB als öffentlicher Belang zu würdigen wäre und eine Befreiung aus diesem Grund ausschließen könnte (vgl. BVerwG vom 19.2.2002 BVerwGE 117, 50 = NVwZ 2003, 478).

    Hinreichend ernsthafte und konkrete Planungsabsichten können aber, auch wenn sie sich noch nicht so weit verfestigt haben, dass sie als öffentlicher Belang rechtlich erheblich sind, im Rahmen der Ermessenserwägungen der für die Entscheidung über die Befreiung zuständigen Behörde und somit auch im Rahmen des der Gemeinde bei der Ausübung ihres Mitwirkungsrechts zustehenden Gestaltungsspielraums die Versagung einer Befreiung bzw. die Verweigerung des Einvernehmens zur Befreiung begründen (BVerwG vom 19.2.2002 BVerwGE 117, 50 = NVwZ 2003, 478).

  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.3055

    Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Mobilfunk-Sendeanlage in einem reinen

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Ein Grundzug der Planung wird berührt, wenn die Abweichung einer dieser maßgeblichen Grundüberlegungen zuwiderlaufen würde (vgl. BayVGH vom 9.8.2007 [25 B 05.3055] ZfBR 2008, 292 = BayVBl 2008, 307 [juris RdNr. 34] mit weiteren Nachweisen; vom 31.7.2008 - 9 ZB 05.1476 - juris).

    Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen, die zeigen, dass die Beigeladene das Gebiet im Sinne eines "kompromisslos reinen Wohngebiets" (BayVGH vom 9.8.2007 [25 B 05.3055] a. a. O. [juris RdNr. 32 ff.]) soweit wie möglich von allen nicht dem Wohnen dienenden (gewerblichen) Anlagen freihalten wollte; insbesondere wurde die Befugnis, in dem Gebiet Läden und nicht störende Handwerksbetriebe, die der Deckung des täglichen Bedarfs der Bewohner des Gebiets dienen, sowie kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes zuzulassen (§ 3 Abs. 3 BauNVO 1977), nicht ausgeschlossen.

  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 29.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Fortsetzungsfeststellunginteresse bei offensichtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Auch die weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen des Fortsetzungsfeststellungsbegehrens - die Zulässigkeit der (ursprünglichen) Verpflichtungsklage, der Eintritt eines erledigenden Ereignisses, das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses und das Vorliegen eines Feststellungsinteresses (BVerwG vom 29.4.1992 NVwZ 1992, 1092) - sind erfüllt.

    Ein hiermit begründetes Feststellungsinteresse darf - wegen "offensichtlicher Aussichtslosigkeit" des Ersatzanspruches - nur dann verneint werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung ohne weiteres erkennbar ist, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (BVerwG vom 29.4.1992 a.a.O.; vom 30.6.2004 NVwZ-RR 2005, 383).

  • VGH Bayern, 02.08.2007 - 1 BV 05.2105

    Bauplanungsrecht: Mobilfunkanlage in Wohngebiet // Bauleitplanung zur Umsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    § 14 Abs. 2 BauNVO 1977, der gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1977 Bestandteil der Wohngebietsfestsetzung ist, enthielt jedoch keine Ausnahmevorschrift für fernmeldetechnische Nebenanlagen, welche die Beigeladene auf der Grundlage von § 1 Abs. 6 BauNVO (in entsprechender Anwendung) hätte ausschließen können (vgl. BayVGH vom 2.8.2007 ZfBR 2008, 287 = BayVBl 2008, 470 [juris RdNr. 37]).

    Die Beigeladene, die, wie dargelegt wurde, in diesem Verfahren noch nicht für die Erteilung der "isolierten" Befreiung zuständig ist, darf sich im Rahmen ihres Gestaltungsspielraums inzwischen zulasten des Vorhabens der Klägerin darauf berufen, dass dieses am geplanten Standort dem - grundsätzlich legitimen (vgl. BayVGH vom 2.7.2007 BayVBl 2008, 470 = UPR 2008, 268) - Planungsziel, die Wohngebiete von Mobilfunkanlagen möglichst freizuhalten, zuwiderläuft.

  • VGH Bayern, 31.07.2008 - 9 ZB 05.1476

    Werbeanlage; Baugrenze; Befreiung; Grundzüge der Planung

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Ein Grundzug der Planung wird berührt, wenn die Abweichung einer dieser maßgeblichen Grundüberlegungen zuwiderlaufen würde (vgl. BayVGH vom 9.8.2007 [25 B 05.3055] ZfBR 2008, 292 = BayVBl 2008, 307 [juris RdNr. 34] mit weiteren Nachweisen; vom 31.7.2008 - 9 ZB 05.1476 - juris).
  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Wenn in erster Linie das Verpflichtungsbegehren weiterverfolgt werden soll, kann der Fortsetzungsfeststellungsantrag auch hilfsweise gestellt werden (BVerwG vom 24.10.1980 BVerwGE 61, 128 = NJW 1981, 2426; Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 12. Aufl., RdNr. 97 in Verbindung mit RdNr. 67 f. mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.06.2004 - 4 C 1.03

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftung; enteignungsgleicher Eingriff;

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Ein hiermit begründetes Feststellungsinteresse darf - wegen "offensichtlicher Aussichtslosigkeit" des Ersatzanspruches - nur dann verneint werden, wenn ohne eine ins einzelne gehende Prüfung ohne weiteres erkennbar ist, dass der behauptete zivilrechtliche Anspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt besteht (BVerwG vom 29.4.1992 a.a.O.; vom 30.6.2004 NVwZ-RR 2005, 383).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Die Umstellung des Verpflichtungsbegehrens auf das Feststellungsbegehren ist gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 264 Nr. 2 ZPO ohne weitere Voraussetzungen zulässig (BVerwG vom 22.1.1998 NVwZ 1999, 404/405 mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 1 C 04.2381
    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Der Hilfsantrag (Fortsetzungsfeststellungsantrag) ist genauso zu bewerten wie der Hauptantrag (BayVGH vom 24.10.2004 BauR 2006, 671).
  • VG München, 01.08.2002 - M 11 K 01.5934
    Auszug aus VGH Bayern, 30.03.2009 - 1 B 05.616
    Der Anfechtungsklage der Gemeinde gegen den Widerspruchsbescheid gab das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 1. August 2002 (M 11 K 01.5934) statt.
  • VGH Bayern, 09.08.2007 - 25 B 05.1337
  • VGH Bayern, 23.12.1998 - 26 N 98.1675

    Maßgeblicher Zeitpunkt der städtebaulichen Rechtfertigung einer Bauleitplanung;

  • VGH Bayern, 22.02.2007 - 15 ZB 06.1638

    Fernmeldetechnische Nebenanlage; Zulassung einer Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2004 - 10 A 4840/01

    Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2020 - 8 B 11336/20

    Baurechtlicher Nachbarschutz; Verstoß gegen die zulässige Zahl der Vollgeschosse

    Weil es sich bei der Erteilung einer Befreiung um eine Ermessensentscheidung handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2002 - 4 C 13.01 -, BVerwGE 117, 50 und juris, Rn. 29 ff., BayVGH, Urteil vom 30. März 2009 - 1 B 05.616 -, BauR 2009, 1414, Leitsatz und Rn. 46 ff.), genügt es nicht, dass das Vorhaben aufgrund der Ermächtigung in § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen werden könnte.
  • VGH Bayern, 14.12.2016 - 2 B 16.1574

    Funktionslosigkeit eines Baulinienplans und Befreiung von den Festsetzungen des

    Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. BayVGH, U.v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 - BauR 2009, 1414).
  • VGH Bayern, 12.02.2015 - 2 B 14.2817

    Bebauungsplan; Geschossflächenzahl; Befreiung; Grundzüge der Planung;

    Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. BayVGH, U.v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 - BauR 2009, 1414).
  • VG Gelsenkirchen, 26.09.2012 - 5 K 2137/11

    "Superposter" hat keine verunstaltende Wirkung!

    vgl. BVerwG, Urt. v. 19. September 2002, 4 C 12.01; Urt. v. 18. November 2010, 4 C 10.09; OVG Münster, Beschl. v. 10. April 2007, 10 A 3915/05; VGH Mannheim, Urteil v. 16. Juni 2003, 3 S 2324/02; VGH München, Urt. v. 30. März 2009, 1 B 05.616, jeweils zit. nach juris; Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB Kommentar, Loseblatt, Bd. 2, § 31 Rn. 57.
  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 B 13.1587

    Sachbescheidungsinteresse; Befreiung; Arkaden; Grundzüge der Planung;

    Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. BayVGH U.v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 - BauR 2009, 1414).
  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 1 B 06.517

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Sachbescheidungsinteresse

    Im gerichtlichen Verfahren kann entsprechend § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO von einem Verpflichtungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen werden, wenn die ursprüngliche Verpflichtungsklage zulässig war, nach Rechtshängigkeit der Klage ein erledigendes Ereignis eingetreten ist, ein klärungsfähiges Rechtsverhältnis besteht und ein Feststellungsinteresse gegeben ist (vgl. BVerwG vom 27.3.1998 DVBl 1998, 896; vom 28.4.1999 DVBl 1999, 1291; vom 30.6.2004 DVBl 2004, 1294; BayVGH vom 30.3.2009 - 1 B 05.616 - juris; vom 28.5.2009 - 2 B 08.1971 - juris).
  • VG München, 23.05.2016 - M 11 S 16.1363

    Nutzungsänderung eines Verwaltungsgebäudes in eine Asylbewerberunterkunft

    Nach der Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 -, juris Rn. 47) steht einer Gemeinde bei der Entscheidung über das Einvernehmen zu einer Befreiung zwar ein gewisser Gestaltungsspielraum zu, innerhalb dessen sie ihre Zustimmung zu dem Vorhaben von bauplanungsrechtlich relevanten Gesichtspunkten abhängig machen darf, welche die für die Erteilung der Befreiung zuständige Bauaufsichtsbehörde bei der Ermessensausübung berücksichtigen könnte.
  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.345

    Klage einer Gemeinde gegen Baugenehmigung nach Ersetzung des gemeindlichen

    Der Gemeinde steht bei der Entscheidung über das Einvernehmen zu einer Befreiung ein Gestaltungsspielraum zu, innerhalb dessen sie ihre Zustimmung zu dem Vorhaben von bauplanungsrechtlich relevanten Gesichtspunkten abhängig machen darf, die die für die Erteilung der Befreiung zuständige Bauaufsichtsbehörde bei der Ermessensausübung berücksichtigen könnte (BayVGH, U. v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 - juris Rn. 47 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 02.10.2014 - 2 B 14.816

    Baugenehmigung; Mobilfunkanlage; Bebauungsplan; Höhenfestsetzung; Anstoßfunktion;

    Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. BayVGH U.v. 30.3.2009 - 1 B 05.616 - BauR 2009, 1414).
  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 1 B 11.224

    Befreiung; Überschreitung der Baugrenze; Grundzüge der Planung

    Hierzu gehören die Planungsüberlegungen, die für die Verwirklichung der Hauptziele der Planung sowie den mit den Festsetzungen insoweit verfolgten Interessenausgleich und damit für das Abwägungsergebnis maßgeblich sind (vgl. BayVGH vom 30.3.2009 BauR 2009, 1414).
  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 1 B 06.500

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags;

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 1 B 06.518

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bestimmtheit des Vorbescheidsantrags;

  • VG Augsburg, 20.10.2022 - Au 5 K 22.587

    Tekturgenehmigung für Tiefgaragenzufahrt - Abstand zu einem Gewässer

  • VG München, 08.06.2016 - M 9 K 15.2828

    Befreiung vom Bebauungsplan zur Legalisierung eines Mobilfunkmasts bei

  • VG Augsburg, 11.03.2010 - Au 5 K 09.271

    Verpflichtungsklage; Fortsetzungsfeststellungsklage; Feststellungsinteresse;

  • VG Würzburg, 16.08.2016 - W 4 K 16.344

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens - Befreiung von den Festsetzungen eines

  • VG Augsburg, 15.07.2015 - Au 4 K 14.1698

    Carport

  • VGH Bayern, 30.07.2009 - 1 B 09.610

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Erforderlichkeit und Bestimmtheit der

  • VG München, 04.11.2022 - M 1 S 22.3439

    Beseitigungsanordnung für ein Nebengebäude im Vorgarten

  • VG München, 30.12.2022 - M 1 S 21.5913

    Beseitigungsanordnung für Holzeinfriedung

  • VG München, 21.06.2017 - M 9 K 16.2183

    Anspruch auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Nebengebäudes für zwei Fahrzeuge

  • VG München, 20.05.2021 - M 11 K 19.509 920

    Isolierte Befreiung von einer Bebauungsplanfestsetzung, Funktionslosigkeit einer

  • VG München, 20.05.2021 - M 11 K 19.510

    Erfolglose Klage auf Befreiung von einer den Standort von Nebenanlagen

  • VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2656

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VG München, 28.07.2022 - M 11 K 21.2655

    Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans

  • VG München, 03.12.2009 - M 11 K 08.3157

    Veränderungssperre; Fortsetzungsfeststellungsklage; Erledigung vor Klageerhebung

  • VG Bayreuth, 12.04.2021 - B 2 K 19.442

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Vorbescheid für Reihenhäuser und

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 30.07.2008 - 1 B 05.616, 1 B 08.2019   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,48576
VGH Bayern, 30.07.2008 - 1 B 05.616, 1 B 08.2019 (https://dejure.org/2008,48576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2008 - 1 B 05.616, 1 B 08.2019 (https://dejure.org/2008,48576)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2008 - 1 B 05.616, 1 B 08.2019 (https://dejure.org/2008,48576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Kostenentscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen; nochmalige (zweite) Verlängerung einer Veränderungssperre; besondere Umstände (verneint).

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2008 - 1 B 05.616
    Besondere Umstände liegen nur vor, wenn die Verzögerung des Planverfahrens durch eine ungewöhnliche Sachlage verursacht worden ist und der Gemeinde im Zusammenhang damit nicht der Vorwurf eines Fehlverhaltens gemacht werden kann (BVerwG vom BVerwGE 51, 121 = NJW 1977, 400 = BayVBl 1977, 279).
  • VGH Bayern, 07.12.2006 - 1 ZB 05.616

    Zulassung der Berufung; Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation; Befreiung von

    Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 1 B 05.616 fortgesetzt.
  • VGH Bayern, 23.05.2012 - 8 ZB 12.508

    Übereinstimmende Erledigungserklärungen im Zulassungsverfahren

    Eine Zustimmung der Beigeladenen war nicht erforderlich (vgl. BayVGH vom 30.7.2008 Az. 1 B 05.616 ; Schmidt in Eyermann, VwGO, 13. Aufl. 2010, RdNr. 6 zu § 161 mit weiteren Nachweisen).
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