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   BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90   

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BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90 (https://dejure.org/1990,2216)
BVerwG, Entscheidung vom 09.01.1990 - 1 B 1.90 (https://dejure.org/1990,2216)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Januar 1990 - 1 B 1.90 (https://dejure.org/1990,2216)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    Gerichtliche Aufklärungspflicht bei Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.12.1988 - 1 B 152.88

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90
    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl dazu z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499 ; vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 - und vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -).
  • BVerwG, 05.12.1989 - 1 B 168.89

    Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der

    Auszug aus BVerwG, 09.01.1990 - 1 B 1.90
    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl dazu z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499 ; vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 152.88 - und vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2018 - 7 A 11748/17

    Mitglieder der Rockergruppierung Gremium MC waffenrechtlich unzuverlässig

    Bewegt sich das Gericht mit seiner tatsächlichen Würdigung in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind, bedarf es nicht der Einholung eines Sachverständigengutachtens (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Januar 1990 - 1 B 1.90 -, juris, Rn. 3).
  • BVerwG, 04.03.2014 - 3 B 60.13

    Zulassung der Revision zur Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der Veweigerung

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es darlegt, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N. sowie Beschlüsse des Senats vom 7. Mai 2013 - BVerwG 3 B 62.12 - juris Rn. 12 und vom 11. Juli 2013 - BVerwG 3 B 64.12 - juris Rn. 8; stRspr).
  • OVG Niedersachsen, 10.01.2020 - 11 ME 365/19

    Aggressives Verhalten; Gutachten; Nötigung; Prognose; Strafverfahren;

    Denn die Beurteilung der Frage, ob eine Person als waffenrechtlich unzuverlässig i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG anzusehen ist, erfordert grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen; das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.1.1990 - 1 B 1/90 -, juris, Rn. 3; Senatsurt. v. 16.12.2008 - 11 LB 31/08 -, juris, Rn. 32; N. Heinrich, in: Steindorf, a.a.O., § 5 WaffG, Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678

    Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

    Der Kläger behauptet das Verwaltungsgericht weiche mit dem angefochtenen Urteil von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1990 (1 B 1.90) ab, ohne dass erkennbar ist, welchen entscheidungstragenden, divergierenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt hat.

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, B.v. 9.1.1990 - 1 B 1.90 - juris Rn. 3 zum Fall eines wiederholt straffällig gewordenen Waffenbesitzers).

  • OVG Saarland, 12.03.2020 - 2 A 285/19

    Ersterteilung eines Jagdscheins (Zuverlässigkeitsprüfung)

    Die Beurteilung der Frage, ob eine Person als waffenrechtlich unzuverlässig oder - wie hier - zuverlässig anzusehen ist, erfordert grundsätzlich nicht zwingend die Hinzuziehung eines Sachverständigen.(vgl. dazu beispielsweise OVG Lüneburg, Urteil vom 10.1.2020 - 11 ME 365/19 -, Juris unter Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 9.1.1990 - 1 B 1.90 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55, dort zur Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Antragsteller für eine waffenrechtliche Erlaubnis nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis seiner Unzuverlässigkeit begründet ist oder nicht, und vom 14.9.1998 - 6 B 94.98 -, NordÖR 1999, 73) Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die Richtern und Richterinnen allgemein zugänglich sind.
  • BVerwG, 11.07.2013 - 3 B 64.12

    Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis für Physiotherapeuten;

    Stützt sich das Gericht auf eigene Sachkunde, verletzt es seine Aufklärungspflicht nur dann, wenn es eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne darzulegen, dass ihm das erforderliche Wissen in genügendem Maße zur Verfügung steht, oder wenn die Entscheidungsgründe sonst auf eine mangelnde Sachkunde schließen lassen (stRspr, vgl. z.B. Beschlüsse vom 18. Juni 2012 - BVerwG 5 B 5.12 - ZOV 2012, 289 = juris Rn. 7 und vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 S. 35, jeweils m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 K 1080/17

    Versagung eines Jagdscheins für einen verurteilten Mörder, der nach Haftverbüßung

    Prognosen der vom Gesetz verlangten Art können daher grundsätzlich ohne Hinzuziehung von (ggf. weiteren) Sachverständigen getroffen werden.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18) Um die unwiderlegbar vermutete Unzuverlässigkeit nach § 17 Abs. 3 Nr. 1 BJagdG beziehungsweise nach § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG annehmen zu können, sind allerdings konkrete Tatsachen erforderlich, die den nachvollziehbaren und plausiblen Schluss rechtfertigen, dass der Kläger in Zukunft mit Waffen oder Munition in einer vom Waffengesetz nicht geduldeten Form umgehen wird; bloße Vermutungen genügen insoweit nicht.(vgl. VG München, Urteil vom 04.03.2015 - M 7 K 14.5564 -, juris, Rz. 20) Die geforderte individuelle - gerade den potentiellen Jagdscheininhaber und Waffenbesitzer treffende - und zukunftsorientierte Aussage muss sich mit anderen Worten auf Tatsachen stützen, die die Folgerung zulassen, dieser verdiene das nach dem Jagd- und Waffenrecht stets zu fordernde Vertrauen nicht, er werde mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18) Es kommt allerdings nicht darauf an, ob die konkrete Gefahr besteht, dass sich ein früheres Verhalten wiederholt.

    In Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, ist auch nicht etwa der Nachweis gefordert, der Betreffende werde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Zukunft nicht sorgsam mit Waffen und Munition umgehen; Maßstab ist eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss.(vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.11.2013 - 21 CS 13.1758-, juris, Rz. 9, und Beschluss vom 04.12.2013 - 21 CS 13.1969-, juris, Rz. 14, m.w.N.; VG München, Beschluss vom 07.05.2018 - M 7 S 18.970-, juris, Rz. 26, und Urteil vom 15.02.2017 - M 7 K 16.4911 -, juris, Rz. 23; VG Augsburg, Urteil vom 20.11.2018 - Au 8 K 18.1059 -, juris, Rz. 23) Angesichts des möglichen Schadens im Falle einer Nichtbewährung und des präventiven ordnungsrechtlichen Charakters der Forderung nach einer besonderen Zuverlässigkeit für den Erwerb und Besitz erlaubnispflichtiger Waffen und Munition genügt es, dass bei verständiger Würdigung aller Umstände eine gewisse Wahrscheinlichkeit für eine nicht ordnungsgemäße Ausübung des erlaubnispflichtigen Umgangs mit Waffen und Munition verbleibt.(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.05.2013 - 16 A 2255/12 -, juris, Rz. 7, sowie Beschluss vom 31.05.2010 - 20 B 782/10 -, m.w.N.) Zerstört wird das erforderliche Vertrauen namentlich durch festgestellte körperliche oder geistige Mängel sowie durch jedes Verhalten, aus dem sich auf Grund anzuerkennender Erfahrungssätze mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der Schluss auf eine fortwirkende psychische Disponiertheit des Waffen- bzw. Munitionsbesitzers zu schadenstiftendem Verhalten, wie etwa eine Neigung zur Leichtfertigkeit oder zur Gewaltanwendung oder andere Charaktermängel, herleiten lässt.(vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14.09.1998 - 6 B 94.98-, und vom 09.01.1990 - 1 B 1.90-, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14.08.1997, a.a.O., und Beschluss vom 02.06.2003, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 26.09.2006 - 1 K 972/04 -, juris, Rz. 18).

  • BVerwG, 14.09.1998 - 6 B 94.98

    Jagdrecht - Versagung eines Jagdscheins wegen Trunkenheitsfahrt in der

    In Verfahren wegen der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis kann z.B. bei wiederholten Straftaten in der Vergangenheit die Wiederholungsgefahr von den Gerichten regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen beurteilt werden (Beschluß vom 9. Januar 1990 - BVerwG 1 B 1.90 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55).

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (Beschluß vom 9. Januar 1990 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1677

    Waffenrecht - Widerruf von Waffenbesitzkarten, einer sprengstoffrechtlichen

    Der Kläger behauptet das Verwaltungsgericht weiche mit dem angefochtenen Urteil von einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Januar 1990 (1 B 1.90) ab, ohne dass erkennbar ist, welchen entscheidungstragenden, divergierenden Rechtssatz das Verwaltungsgericht aufgestellt hat.

    Das Gericht bewegt sich mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. BVerwG, B.v. 9.1.1990 - 1 B 1.90 - juris Rn. 3 zum Fall eines wiederholt straffällig gewordenen Waffenbesitzers).

  • VG Münster, 19.02.2024 - 1 L 777/23

    Ablehnung, Aggressivität, Anhörung, Anhörungsmangel, Antrag auf Ausstellung einer

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. September 1998 - 6 B 94.98 -, NordÖR 1999, 73 = juris, Rn. 3, und vom 9. Januar 1990 - 1 B 1.90 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 55 = juris, Rn. 3.
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1679

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen aggressiven Internetauftritts

  • VG Stuttgart, 25.06.2019 - 5 K 5926/16

    Waffenbesitzverbot wegen Mitgliedschaft in Rockergruppierung

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2002 - 8 LA 146/02

    Entziehung; Erteilung; Jagdschein; Sachverständigengutachten; Zuverlässigkeit

  • BVerwG, 07.05.2013 - 3 B 62.12

    Werbebeschränkung für Ärzte; Kinderzahnarzt

  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 63.97

    Pflicht des Gerichts zur Sachverhaltserforschung - Anlass zur Einholung eines

  • VG Münster, 26.09.2006 - 1 K 593/04

    Untersagung der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen und Munition;

  • BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97

    Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der

  • VG Saarlouis, 10.01.2008 - 1 L 2077/07

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen fehlender Eignung

  • BVerwG, 09.04.1992 - 1 B 52.92

    Anforderungen an die Beschwerdebegründung für den Erfolg der Beschwerde -

  • VG München, 02.04.2014 - M 7 K 13.2705

    Ungültigerklärung des Jagdscheines; Widerruf der Waffenbesitzkarte;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 20 A 1399/96
  • VG Münster, 13.07.2018 - 1 K 859/16

    Kleiner Waffenschein Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit Prognose Tatsachen

  • BVerwG, 22.01.1996 - 1 B 4.96

    Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Annahme

  • VG Düsseldorf, 26.04.2012 - 22 L 1877/11

    Widerruf; Unzuverlässigkeit

  • VG Düsseldorf, 03.08.2009 - 15 L 938/09

    Jagdschein Ungültigkeitserklärung Einziehung Schusswaffe Munition Verwahrung

  • VG Münster, 26.09.2006 - 1 K 972/04

    Ungültigkeit eines Jagdscheines und Einziehung; Missbräuchliche Verwendung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2000 - 20 A 573/00
  • VG Sigmaringen, 08.04.2003 - 9 K 708/02

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit - Straßenverkehrsgefährdung u.a.

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