Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06   

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VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06 (https://dejure.org/2006,13824)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09.02.2006 - 1 B 1/06 (https://dejure.org/2006,13824)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 1 B 1/06 (https://dejure.org/2006,13824)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abschiebungsschutz im Asylfolgeverfahren; unzureichende Mitteilung des Bundesamtes; Umfang der Prognoseentscheidung des Bundesamtes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 19 Abs. 4; AsylVfG § 71; VwVfG § 51; AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 4 Abs. 4; RL 2005/85/EG Art. 32 Abs. 3; RL 2005/85/EG Art. 32 Abs. 4; RL 2004/83/EG Art. 9 Abs. 2
    Folgeantrag, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Rechtsschutzinteresse, neue Tatsachen, Flüchtlingsbegriff, Anerkennungsrichtlinie, begründete Furcht, Intensität, Verfahrensrichtlinie, Genfer Flüchtlingskonvention, Vietnam, Administrativhaft, Buddhisten, religiös ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 727
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Lüneburg, 10.12.2008 - 1 A 27/06
    Auszug aus VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06
    Unter diesen Umständen muss davon ausgegangen werden, dass sie auch auf den am 8. Februar 2006 gestellten Antrag im Verfahren 1 B 2/06 (Anordnung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage 1 A 27/06) nicht bzw. verspätet reagiert, so dass schon aus Zeitgründen, aus Gründen der weiteren Haftverschonung des Antragstellers und zur rechtzeitigen Klarstellung der Rechtslage mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG (Gebot effektiven Rechtsschutzes) ein gerichtlicher Beschluss ergehen muss.

    In dem Falle nämlich, dass der Antragsteller im Verfahren der Hauptsache (1 A 27/06) obsiegte, sich jedoch wegen der bereits vollzogenen Abschiebung in Vietnam befände, würde erheblich mehr und - zu Unrecht (siehe Hauptsacheverfahren) - schwerwiegender in seine Interessen eingegriffen als in dem Falle, dass er zunächst einmal nicht nach Vietnam abgeschoben würde, aber dann im Verfahren der Hauptsache unterläge: Hiermit wäre nur ein zeitlicher Aufschub seiner Abschiebung verbunden, während im zuerst genannten Fall u.U. schon Nachstellungen und Verfolgungsmaßnahmen der vietnamesischen Behörden, die derzeit nicht von der Hand zu weisen sind, durchgeführt sein könnten.

  • VG Lüneburg, 01.12.2005 - 1 A 310/03

    Abschiebungsschutz für einen evangelischen Christen des Hmong-Volkes (Vietnam)

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06
    Diese Richtlinie ist bereits anwendbar und von den Behörden auch zu beachten (vgl. Urteil der Kammer v. 1. Dez. 2005 - 1 A 310/03 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 28.03.2006 - 1 B 2/06

    Tamilen

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06
    Unter diesen Umständen muss davon ausgegangen werden, dass sie auch auf den am 8. Februar 2006 gestellten Antrag im Verfahren 1 B 2/06 (Anordnung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Klage 1 A 27/06) nicht bzw. verspätet reagiert, so dass schon aus Zeitgründen, aus Gründen der weiteren Haftverschonung des Antragstellers und zur rechtzeitigen Klarstellung der Rechtslage mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG (Gebot effektiven Rechtsschutzes) ein gerichtlicher Beschluss ergehen muss.
  • VGH Hessen, 26.07.1993 - 12 UE 2439/89

    Zur Gefahr politischer Verfolgung für Tamilen auf Sri Lanka - inländische

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06
    Solche Bedrohung enthält im Unterschied zum früheren Recht auch eine subjektive Komponente (vgl. dazu VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 232 Leitsatz 5), die in der vom Prozessbevollmächtigten im Antrag angeführten Richtlinie 2004/83/EG des Rates v. 29.4.2004 (Amtsblatt EG L 304/12 ff. nachhaltig unterstrichen wird. Gem. (3) der Erwägungsgründe ist die Genfer Konvention und das Protokoll wesentlicher Bestandteil des "internationalen Rechtsrahmens für den Schutz von Flüchtlingen".
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06
    Richtlinie auch eine Wahrscheinlichkeit der Flüchtlingsanerkennung, zumal auch vom Bundesverfassungsgericht inzwischen angenommen worden ist, dass Rückkehrer in Vietnam nicht etwa ein rechtsstaatliches Verfahren zu erwarten haben (Beschl. d. BVerfG v. 7.12.2005 - 2 BvR 1090/05 betr. eine Vietnamesin aus Berlin).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 1 B 29.05
    Auszug aus VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06
    Art. 32 Abs. 3 der Richtlinie 2005/85 lautet: "(3) Ein Folgeantrag auf Asyl unterliegt zunächst einer ersten Prüfung, ob nach der Rücknahme des früheren Antrags oder nach Erlass der Entscheidung gemäß Absatz 2 Buchstabe b des vorliegenden Artikels über diesen Antrag neue Elemente oder Erkenntnisse betreffend die Frage, ob der Asylbewerber nach Maßgabe der Richtlinie 2004/83/EG als Flüchtling anzuerkennen ist, zutage getreten oder vom Asylbewerber vorgebracht worden sind." Nach dieser "ersten Prüfung", die auf eine bloße "Wahrscheinlichkeit" der Flüchtlingsanerkennung gerichtet ist, erfolgt in einer 2. Stufe - so wie das in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte seit längerem anerkannt ist (VG Lüneburg, InfAuslR 2000, 47; Beschl. der Kammer v. 30.6.2005 - 1 B 29/05 - , gestuftes Wiederaufnahmeverfahren) - eine weitere Prüfung: "(4) Wenn im Anschluss an die erste Prüfung nach Absatz 3 des vorliegenden Artikels neue Elemente oder Erkenntnisse zutage treten oder vom Asylbewerber vorgebracht werden, die erheblich zu der Wahrscheinlichkeit beitragen, dass der Asylbewerber nach Maßgabe der Richtlinie 2004/83/EG als Flüchtling anzuerkennen ist, wird der Antrag gemäß Kapitel II weiter geprüft." Es bedarf keiner weiteren Ausführungen dazu, dass der Antragsteller hier "Elemente" bzw. "Erkenntnisse" vorgebracht hat, die nach Maßgabe der anwendbaren Richtlinie 2004/83/EG v. 29.4.2004 zu prüfen sind, u.zw.
  • VG Lüneburg, 22.04.2002 - 1 A 1/98

    Aufenthaltsgenehmigung in Form der Aufenthaltsbefugnis; Gewährung von Asyl unter

    Auszug aus VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06
    Inwieweit rechtlich damals § 30 AuslG zum Zuge kam und nach den Grundsätzen zu verfahren war, die im Erlass des Nds.MI v. 21.1.2002 - 45.2-12230/1-1, § 30 - dargestellt worden sind, kann hier ebenfalls dahinstehen (vgl. dazu Urteil d. Kammer v. 22.4.2002 - 1 A 1/98 - , InfAuslR 2002, S. 367 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
    Auszug aus VG Lüneburg, 09.02.2006 - 1 B 1/06
    Der insoweit zur Begründung angeführte Ausgangspunkt trifft nämlich nicht mehr zu: Es geht seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1.1.2005 nicht mehr um gezielte und individuelle Rechtsgutverletzungen, wie sie noch im Beschl. des BVerfG v. 10.7.1989 / BVerfGE 80, 315 angesprochen sind (dieser Beschluss wird im Bescheid S. 5 mitte, ausdrücklich noch zitiert), sondern es geht auf dem Hintergrund der Genfer Flüchtlingskonvention v. 28.7.1951, die in § 60 Abs. 1 AufenthG ausdrücklich und sehr bewusst in Bezug genommen worden ist, um eine bloße Bedrohung.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2007 - 1 M 78/07

    Untersagung einer gewerblichen Tätigkeit, die im Wesentlichen im Vertrieb

    Das Verwaltungsgericht hätte auf den Antrag der Antragsgegnerin nach § 80 Abs. 7 VwGO seinen Beschluss vom 16. Januar 2006 (Az.: 1 B 1/06 HAL) ändern und den Antrag des Antragstellers, ihm nach Maßgabe von § 80 Abs. 5 VwGO einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, ablehnen müssen.

    Im Hinblick auf die im Widerspruchsverfahren zusätzlich gewonnenen Erkenntnisse über den Antragsteller, auf die sich der Änderungsantrag der Antragsgegnerin stützt, ist eine Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 16. Januar 2006 (1 B 1/06 HAL) angezeigt.

  • VG Ansbach, 26.10.2006 - AN 11 E 06.30967

    Afghanistan, Verfolgung durch Dritte, nichtstaatliche Verfolgung, interne

    besteht, weil die Abschiebung bereits konkret drohen würde (VG Lüneburg NVwZ-RR 2006, 727), was im Übrigen nicht vorgetragen wurde, da der Eilantrag hier jedenfalls unbegründet ist.

    Die spezifische Zielrichtung beurteilt sich dabei entsprechend der bisherigen Rechtsprechung nach der objektiv erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden (aA wohl VG Lüneburg NVwZ-RR 2006, 727).

  • VG Ansbach, 13.12.2006 - AN 11 K 06.30962

    Afghanistan, Folgeantrag, Änderung der Rechtslage, Zuwanderungsgesetz,

    Die spezifische Zielrichtung beurteilt sich dabei entsprechend der bisherigen Rechtsprechung nach der objektiv erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst und nicht nach den subjektiven Motiven des Verfolgenden (aA wohl VG Lüneburg NVwZ-RR 2006, 727).
  • VG Ansbach, 24.07.2012 - AN 11 K 12.30244

    Im Einzelfall hinsichtlich Asylanerkennung und Flüchtlingszuerkennung erfolgloser

    Nach § 71 Abs. 1 AsylVfG i. V. m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, insoweit nach Auffassung des Gerichts im Einklang stehend mit Art. 32 der Richtlinie 2005/85/EG des Rats vom 1.12.2005, ABl L 326/13, sog. Verfahrensrichtlinie (VG Lüneburg NVwZ-RR 2006, 727), ist ein weiteres Asylverfahren durch das Bundesamt nur durchzuführen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG), neue Beweismittel vorliegen, die eine für den Betreffenden günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), oder Wiederaufgreifensgründe entsprechend § 580 ZPO gegeben sind (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG), wobei im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 und 3 VwVfG vorliegen müssen.
  • VG Ansbach, 26.02.2013 - AN 11 K 13.30080

    Im Einzelfall offensichtlich unbegründeter Asylfolgeantrag eines im August 2010

    Nach § 71 Abs. 1 AsylVfG i. V. m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, insoweit nach Auffassung des Gerichts im Einklang stehend mit Art. 32 der Richtlinie 2005/85/EG des Rats vom 1.12.2005, ABl L 326/13, sog. Verfahrensrichtlinie (VG Lüneburg NVwZ-RR 2006, 727), ist ein weiteres Asylverfahren durch das Bundesamt nur durchzuführen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG), neue Beweismittel vorliegen, die eine für den Betreffenden günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), oder Wiederaufgreifensgründe entsprechend § 580 ZPO gegeben sind (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG), wobei im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 und 3 VwVfG vorliegen müssen.
  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 11 K 13.30299

    Im Einzelfall unbegründeter Asylfolgeantrag eines im ... eingereisten Hazara

    Nach § 71 Abs. 1 AsylVfG i. V. m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, insoweit nach Auffassung des Gerichts im Einklang stehend mit Art. 32 der Richtlinie 2005/85/ EG des Rats vom 1.12.2005, ABl L 326/13, sog. Verfahrensrichtlinie (VG Lüneburg, B.v. 9.2.2006 - 1 B 1/06 - juris), ist ein weiteres Asylverfahren durch das Bundesamt nur durchzuführen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG), neue Beweismittel vorliegen, die eine für den Betreffenden günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), oder Wiederaufgreifensgründe entsprechend § 580 ZPO gegeben sind (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG), wobei im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 und 3 VwVfG vorliegen müssen.
  • VG Ansbach, 10.10.2013 - AN 11 K 13.30423

    Im Einzelfall unbegründeter Asylfolgeantrag eines im August 2010 eingereisten

    Nach § 71 Abs. 1 AsylVfG i. V. m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, insoweit nach Auffassung des Gerichts im Einklang stehend mit Art. 32 der Richtlinie 2005/85/ EG des Rats vom 1.12.2005, ABl L 326/13, sog. Verfahrensrichtlinie (VG Lüneburg, B.v. 9.2.2006 - 1 B 1/06 - juris), ist ein weiteres Asylverfahren durch das Bundesamt nur durchzuführen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG), neue Beweismittel vorliegen, die eine für den Betreffenden günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), oder Wiederaufgreifensgründe entsprechend § 580 ZPO gegeben sind (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG), wobei im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 und 3 VwVfG vorliegen müssen.
  • VG Ansbach, 23.01.2014 - AN 11 K 13.31105

    Mit Nachfluchtgrund der Konversion zum Christentum begründeter zweiter Asylantrag

    Nach § 71 Abs. 1 AsylVfG i. V. m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, insoweit nach Auffassung des Gerichts im Einklang stehend mit Art. 32 der Richtlinie 2005/85/ EG des Rats vom 1.12.2005, ABl L 326/13, sog. Verfahrensrichtlinie (VG Lüneburg, B.v. 9.2.2006 - 1 B 1/06 - juris), ist ein weiteres Asylverfahren durch das Bundesamt nur durchzuführen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG), neue Beweismittel vorliegen, die eine für den Betreffenden günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), oder Wiederaufgreifensgründe entsprechend § 580 ZPO gegeben sind (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG), wobei im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 und 3 VwVfG vorliegen müssen.
  • VG Ansbach, 24.07.2012 - AN 11 K 12.30217

    Erfolgloser Rechtsschutz im Folgeverfahren

    Nach § 71 Abs. 1 AsylVfG i.V.m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, insoweit nach Auffassung des Gerichts im Einklang stehend mit Art. 32 der Richtlinie 2005/85/EG des Rats vom 1.12.2005, ABl L 326/13, sog. Verfahrensrichtlinie (VG Lüneburg NVwZ-RR 2006, 727), ist ein weiteres Asylverfahren durch das Bundesamt nur durchzuführen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG), neue Beweismittel vorliegen, die eine für den Betreffenden günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), oder Wiederaufgreifensgründe entsprechend § 580 ZPO gegeben sind (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG), wobei im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 und 3 VwVfG vorliegen müssen.
  • VG Ansbach, 22.03.2012 - AN 11 K 12.30039

    Im Einzelfall hinsichtlich Asylanerkennung und Flüchtlingszuerkennung erfolgloser

    Nach § 71 Abs. 1 AsylVfG i. V. m. § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG, insoweit nach Auffassung des Gerichts im Einklang stehend mit Art. 32 der Richtlinie 2005/85/EG des Rats vom 1.12.2005, ABl L 326/13, sog. Verfahrensrichtlinie (VG Lüneburg NVwZ-RR 2006, 727), ist ein weiteres Asylverfahren durch das Bundesamt nur durchzuführen, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Betroffenen geändert hat (§ 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG), neue Beweismittel vorliegen, die eine für den Betreffenden günstigere Entscheidung herbeigeführt haben würden (§ 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG), oder Wiederaufgreifensgründe entsprechend § 580 ZPO gegeben sind (§ 51 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG), wobei im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 und 3 VwVfG vorliegen müssen.
  • VG Ansbach, 02.05.2014 - AN 11 K 14.30190

    Unbegründeter Folgeantrag; Tadschike aus ...; Zwangsrekrutierung durch Taliban im

  • VG Ansbach, 13.12.2013 - AN 11 K 13.30983

    Mit Konversion zum Christentum begründeter Folgeantrag nach sachlicher Prüfung

  • VG Ansbach, 26.02.2013 - AN 11 K 12.30439

    Erfolgloser Rechtsschutz eines Afghanen im Folgeverfahren

  • VG Ansbach, 06.06.2012 - AN 11 K 12.30192

    Im Einzelfall hinsichtlich Asylanerkennung und Flüchtlingszuerkennung erfolgloser

  • VG Ansbach, 06.06.2012 - AN 11 K 12.30180

    Erfolgloser Rechtsschutz im Folgeverfahren; Tadschike aus ...; hinsichtlich

  • VG Lüneburg, 10.12.2008 - 1 A 27/06

    Durchentscheiden; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; Freiheitsrechte;

  • VG Ansbach, 15.08.2007 - AN 11 K 07.30541

    Afghanistan, Folgeantrag, Änderung der Sachlage, Gebietsgewalt,

  • VG Ansbach, 26.02.2013 - AN 11 K 13.30034

    Im Einzelfall offensichtlich unbegründeter dritter Folgeantrag eines Afghanen

  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 11 K 13.30336

    Im Einzelfall unbegründeter Asylfolgeantrag eines im ... eingereisten Tadschiken

  • VG Ansbach, 25.09.2012 - AN 11 K 12.30311

    Erfolgloser Rechtsschutz im Folgeverfahren; Hazara aus dem Distrikt Dahan

  • VG Ansbach, 04.01.2007 - AN 11 K 06.30889

    Afghanistan, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Gebietsgewalt, Warlords, Taliban,

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 1.06   

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https://dejure.org/2006,25516
BVerwG, 17.01.2006 - 1 B 1.06 (https://dejure.org/2006,25516)
BVerwG, Entscheidung vom 17.01.2006 - 1 B 1.06 (https://dejure.org/2006,25516)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Januar 2006 - 1 B 1.06 (https://dejure.org/2006,25516)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2006 - L 1 B 1/06 RH   

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https://dejure.org/2006,26864
LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2006 - L 1 B 1/06 RH (https://dejure.org/2006,26864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.05.2006 - L 1 B 1/06 RH (https://dejure.org/2006,26864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Mai 2006 - L 1 B 1/06 RH (https://dejure.org/2006,26864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Auferlegung der durch das Ausbleiben des ordnungsgemäß geladenen Zeugen im Termin entstandenen Kosten gegenüber demselben; Vorliegen der ordnungsgemäßen Ladung eines Zeugen im sozialgerichtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 18 B 34/05

    Auferlegung eines Ordnungsgelds bei nichtentschuldigtem Ausbleiben eines

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2006 - L 1 B 1/06
    14 Bei der Festsetzung kann das Gericht in seiner Entscheidungsfindung den Grund der Pflichtverletzung, die Bedeutung der Angelegenheit für den Prozess und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen einbeziehen (vgl. ebenso LSG Essen, Beschluss vom 28. Februar 2006 - L 18 B 34/05-, veröffentlicht unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines Zeugen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2006 - L 1 B 1/06
    Da der Ordnungsgeldbeschluss nach § 380 ZPO zwangsläufig ohne Anhörung des abwesenden Betroffenen erfolgt, muss diesem ermöglicht werden, im Nachhinein vorzutragen, ohne dass damit weitere Kosten verbunden sein können (im Ergebnis a. A. Bundesfinanzhof, B. v. 25.1.1994 -XI B 60/93 JURIS).
  • OVG Sachsen, 20.04.2004 - 2 F 1/04

    ehrenamtlicher Richter, Ordnungsgeld, kein Vertretungszwang im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2006 - L 1 B 1/06
    Die Vorschrift ist insoweit unvollständig (so zutreffend OVG Bautzen, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 F 1/04 - sächsVBl 2005, 137, zitiert nach Juris; andere Auffassung [Kostentragungspflicht des unterlegenen Beschwerdeführers nach § 197 a SGG i.V.m. § 154 Abs. 1 VwGO] LSG Erfurt, Beschluss vom 20. April 2005 - L 6 B 3/04 RJ - Juris).
  • LSG Thüringen, 20.04.2005 - L 6 B 3/04

    Verfahrensfehler bei der Besetzung der Richterbank im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2006 - L 1 B 1/06
    Die Vorschrift ist insoweit unvollständig (so zutreffend OVG Bautzen, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 F 1/04 - sächsVBl 2005, 137, zitiert nach Juris; andere Auffassung [Kostentragungspflicht des unterlegenen Beschwerdeführers nach § 197 a SGG i.V.m. § 154 Abs. 1 VwGO] LSG Erfurt, Beschluss vom 20. April 2005 - L 6 B 3/04 RJ - Juris).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2006 - L 1 B 1/06 KR SF   

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https://dejure.org/2006,105223
LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2006 - L 1 B 1/06 KR SF (https://dejure.org/2006,105223)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.03.2006 - L 1 B 1/06 KR SF (https://dejure.org/2006,105223)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. März 2006 - L 1 B 1/06 KR SF (https://dejure.org/2006,105223)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Stade, 01.07.2011 - S 34 SF 48/10
    Das Wahlrecht beinhaltet allein eine "Auswahl" des in Anspruch zu neh-menden Kostenschuldners, nicht ein "Wahlrecht" zur Kostenhöhe in dem Sinne, dass von der Staatskasse mehr als der angemessene Vergütungsanspruch verlangt werden dürfte; auch bei umgekehrter Ausübung des Wahlrechts kann der Rechtsanwalt vom Prozess-gegner nur denjenigen Vergütungsbetrag verlangen, der nicht bereits von der Staatskas-se geleistet wurde (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 14. März 2006 - L 1 B 1/06 KR SF mwN).
  • SG Osnabrück, 16.08.2011 - S 1 SF 133/10
    Das Wahlrecht beinhaltet allein eine "Auswahl" des in Anspruch zu nehmenden Kostenschuldners, nicht ein "Wahlrecht" zur Kostenhöhe in dem Sinne, dass von der Staatskasse mehr als der angemessene Vergütungsanspruch ver-langt werden dürfte; auch bei umgekehrter Ausübung des Wahlrechts kann der Rechts-anwalt vom Prozessgegner nur denjenigen Vergütungsbetrag verlangen, der nicht bereits von der Staatskasse geleistet wurde (Beschluss des Landessozialgerichts Niedersach-sen-Bremen in Celle vom 14.03.2006 zum Az. L 1 B 1/06 KR SF mwN; vgl. auch Be-schluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs München vom 17.08.2006 zum Az. 24 C 06.1404).
  • SG Hannover, 05.05.2006 - S 34 SF 22/06
    (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 14. März 2006 - L 1 B 1/06 KR SF).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 1 B 1/06 R SF   

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https://dejure.org/2006,104932
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2006 - L 1 B 1/06 R SF (https://dejure.org/2006,104932)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.02.2006 - L 1 B 1/06 R SF (https://dejure.org/2006,104932)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Februar 2006 - L 1 B 1/06 R SF (https://dejure.org/2006,104932)
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 1 B 1/06 KN/KR   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 1 B 1/06 KN/KR (https://dejure.org/2006,109865)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19.12.2006 - L 1 B 1/06 KN/KR (https://dejure.org/2006,109865)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2006 - L 1 B 1/06 KN/KR (https://dejure.org/2006,109865)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 1 B 1/06
    Ein Verfassungsverstoß liegt hierin schon deshalb nicht, weil weder Art. 19 Abs. 4 GG noch das Rechtsstaatsprinzip verlangen, für eine gerichtliche Entscheidung ein Rechtsmittel an ein Gericht höherer Instanz vorzusehen (BVerfGE 74, 358, 377).
  • LSG Berlin, 28.04.2004 - L 6 B 44/03

    Gewährung eines Eingliederungszuschusses im Wege des einstweiligen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 1 B 1/06
    Der Senat folgt damit nicht der Auffassung des LSG Berlin vom 28. April 2004 - L 6 B 44/03 AL ER - (so auch LSG Nordrhein-Westfalen - Breithaupt 2003, 877, 878; Knittel in: Hennig, SGG, § 197a Rdnr. 17; a.A. Meyer-Ladewig SGG, 8. Aufl., § 197a Rdnr. 21), sondern schließt sich der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 6. Oktober 2004 L 3 B 79/03 KA an.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2004 - L 3 B 79/03

    Statthaftigkeit eines Rechtsmittels gegen eine erstinstanzliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 19.12.2006 - L 1 B 1/06
    Der Senat folgt damit nicht der Auffassung des LSG Berlin vom 28. April 2004 - L 6 B 44/03 AL ER - (so auch LSG Nordrhein-Westfalen - Breithaupt 2003, 877, 878; Knittel in: Hennig, SGG, § 197a Rdnr. 17; a.A. Meyer-Ladewig SGG, 8. Aufl., § 197a Rdnr. 21), sondern schließt sich der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen im Beschluss vom 6. Oktober 2004 L 3 B 79/03 KA an.
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