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   BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05   

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https://dejure.org/2005,11220
BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05 (https://dejure.org/2005,11220)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 1 B 10.05 (https://dejure.org/2005,11220)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 1 B 10.05 (https://dejure.org/2005,11220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes; Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichteingehen auf einen Hilfsbeweisantrag im Rahmen der Prüfung eines Abschiebungshindernisses

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (65)

  • VGH Bayern, 23.05.2017 - 9 ZB 13.30236

    Kein Abschiebungshindernis aufgrund einer behaupteten posttraumatischen

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass es ausschließlich Sache des Tatrichters ist, sich selbst die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendige Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrags zu verschaffen (BVerwG, B.v. 22.2.2005 - 1 B 10.05 - juris Rn. 2).

    Die Feststellung der Wahrheit von Angaben des Asylbewerbers oder der Glaubhaftigkeit einzelner Tatsachenbehauptungen unterliegt als solche nicht dem Sachverständigenbeweis (BVerwG, B.v. 22.2.2005 a.a.O.; vgl. BayVGH, B.v. 15.2.2017 - 9 ZB 14.30433 - juris Rn. 13).

  • VGH Bayern, 15.02.2017 - 9 ZB 14.30433

    Glaubhafter Vortrag im Rahmen des Asylverfahrens - Darlegung posttraumatischer

    Mit seinem Zulassungsantrag wendet sich der Kläger letztlich aber gerade gegen die Richtigkeit dieser Würdigung, was keinen gesetzlichen Zulassungsgrund im verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren darstellt (vgl. BayVGH, B.v. 10.9.2013 - 9 ZB 13.30272 - juris Rn. 2; BVerwG, B.v. 22.2.2005 - 1 B 10.05 - juris Rn. 4).

    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass es ausschließlich Sache des Tatrichters ist, sich selbst die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendige Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrags zu verschaffen (BVerwG, B.v. 22.2.2005 - 1 B 10.05 - juris Rn. 2).

    Die Feststellung der Wahrheit von Angaben des Asylbewerbers oder der Glaubhaftigkeit einzelner Tatsachenbehauptungen unterliegt als solche nicht dem Sachverständigenbeweis (BVerwG, B.v. 22.2.2005 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.10.2006 - A 9 S 1157/06

    Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträge

    Denn es ist nicht Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofs, das Vorbringen der Klägerin anhand der Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts zu ergänzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005 - 1 B 10.05 -, Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 36 zur Darlegungslast nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    Die Feststellung der Wahrheit von Angaben des Asylbewerbers oder der Glaubhaftigkeit einzelner Tatsachenbehauptungen unterliegt als solche nicht dem Sachverständigenbeweis (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.02.2005, a.a.O.).

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