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   BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84   

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https://dejure.org/1984,223
BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84 (https://dejure.org/1984,223)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1984 - 1 B 10.84 (https://dejure.org/1984,223)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1984 - 1 B 10.84 (https://dejure.org/1984,223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerbehörde - Ausweisungsermessen - Verwertungsverbot - Strafurteil - Persönlichkeitsbeurteilung - Erziehungsregister - Ermessensreduktion - Verhältnismäßigkeit - Volljährige junge Ausländer - Vorschulalter - Kinder ausländischer Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der strafrechtlichen Vorbelastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1315
  • NVwZ 1984, 449 (Ls.)
  • DÖV 1984, 629
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 100.78

    Ausländer - Ausweisung - Verurteilung - Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Der Senat hat die Anforderungen, die danach an die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten zu stellen sind, im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederholt klargestellt, soweit dies in verallgemeinerungsfähiger Weise möglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65 ff.]; 64, 13 [12]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - NJW 1979, 2486; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - NVwZ 1983, 227; Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - InfAuslR 1983, 307).

    Mit Rücksicht hierauf ist, wie der beschließende Senat bereits geklärt hat, gegenüber hier geborenen und aufgewachsenen Ausländern das Ausweisungsermessen regelmäßig eingeschränkt, denn für diese Ausländer sind die Schwierigkeiten, in ihrem Heimatland Fuß zu fassen, in der Regel weit größer als für Ausländer, die längere Zeit dort gelebt haben und denen die Verhältnisse jenes Landes nicht gänzlich fremd sind (Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.; vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78]).

    Bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Grundes in diesem Sinne ist auch in Fällen der vorliegenden Art die Ausweisung regelmäßig nicht als unverhältnismäßig zu bewerten (Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.).

    Das Berufungsgericht ist übrigens von den vorerwähnten Grundsätzen ausgegangen, indem es im Anschluß an das Senatsurteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - (a.a.O.) darauf abgestellt hat, ob ein "sehr schwerwiegender" Ausweisungsgrund vorliegt.

    Für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten hat zwar der beschließende Senat betont, daß im Hinblick auf die Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeit die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen nicht gering anzusetzen sind (BVerwGE 57, 61 [65]; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 91.76

    Aufenthaltsgesetz/EWG

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Der Senat hat die Anforderungen, die danach an die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten zu stellen sind, im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederholt klargestellt, soweit dies in verallgemeinerungsfähiger Weise möglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65 ff.]; 64, 13 [12]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - NJW 1979, 2486; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - NVwZ 1983, 227; Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - InfAuslR 1983, 307).

    Das gilt auch für die auf S. 6 (oben) der Beschwerdeschrift formulierte Frage, ob die aus den Eintragungen im Bundeszentralregister ersichtlichen Straftaten des Klägers im Hinblick auf das nach der Rechtsprechung des Senats zu beachtende Differenzierungsgebot (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65]) eine hinreichende Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen zu begründen vermögen.

    Für freizügigkeitsberechtigte Angehörige der EG-Mitgliedstaaten hat zwar der beschließende Senat betont, daß im Hinblick auf die Bedeutung der gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeit die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit neuer Verfehlungen nicht gering anzusetzen sind (BVerwGE 57, 61 [65]; Urteil vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.).

    Sie beurteilt sich danach, ob und inwieweit nach den konkreten Gegebenheiten des Falles Anlaß besteht, die strafrichterliche Beurteilung in Zweifel zu ziehen (vgl. dazu BVerwGE 57, 61 [66]; Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Mit Rücksicht hierauf ist, wie der beschließende Senat bereits geklärt hat, gegenüber hier geborenen und aufgewachsenen Ausländern das Ausweisungsermessen regelmäßig eingeschränkt, denn für diese Ausländer sind die Schwierigkeiten, in ihrem Heimatland Fuß zu fassen, in der Regel weit größer als für Ausländer, die längere Zeit dort gelebt haben und denen die Verhältnisse jenes Landes nicht gänzlich fremd sind (Urteile vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - a.a.O.; vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78]).

    Der beschließende Senat hat in dem bereits erwähnten Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (a.a.O.) ausgeführt, daß für das Maß der Wiederholungsgefahr u.a. bedeutsam sein kann, daß der Ausländer erstmals eine - zudem längere - Freiheitsstrafe verbüßt.

    Daß konfliktbelastete Familien- und Lebensverhältnisse die Reife junger Menschen verzögern können und daß dies für die richtige Einschätzung insbesondere des Maßes einer Wiederholungsgefahr von Bedeutung sein kann, aber eine die Ausweisung ermöglichende Gefahr keineswegs ausschließt, hat der Senat bereits in dem Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (a.a.O.) sinngemäß klargestellt.

  • BVerwG, 29.07.1977 - 1 B 137.77

    Bindung der Ausländerbehörde - Ausländer - Ausweis aufgrund spezialpräventiver

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Es handelt sich regelmäßig und so auch hier nicht um eine Rechtsfrage, derentwegen einer Rechtssache eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; vom 2. September 1982 - BVerwG 1 B 86.82 - InfAuslR 1982, 273).

    Sie beurteilt sich danach, ob und inwieweit nach den konkreten Gegebenheiten des Falles Anlaß besteht, die strafrichterliche Beurteilung in Zweifel zu ziehen (vgl. dazu BVerwGE 57, 61 [66]; Beschluß vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.10.1977 - I C 31.74

    Notwendige Beiladung - Deutscher Ehegatte - Ausgewiesener Ausländer -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Ob es die dafür erforderlichen und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärten Voraussetzungen (vgl. BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18 f.]) nach den Gegebenheiten des Falles zu Recht bejaht hat, verleiht als Einzelfallfrage der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung.

    Das hat auch dann zu gelten, wenn dem Ausländer ein erhöhter Ausweisungsschutz zusteht, zumal für das Vorliegen eines besonders schwerwiegenden Ausweisungsgrundes die Häufigkeit strafrechtlicher Verfehlungen bedeutsam ist (BVerwGE 55, 8 [14]; Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG 1 C 62.66 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 5 [S. 21]).

  • BVerwG, 18.08.1981 - 1 C 23.81

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Rechtmäßigkeit

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Der Senat hat die Anforderungen, die danach an die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten zu stellen sind, im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederholt klargestellt, soweit dies in verallgemeinerungsfähiger Weise möglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65 ff.]; 64, 13 [12]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - NJW 1979, 2486; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - NVwZ 1983, 227; Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - InfAuslR 1983, 307).

    Ob es die dafür erforderlichen und in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärten Voraussetzungen (vgl. BVerwGE 55, 8 [14 f.]; 64, 13 [18 f.]) nach den Gegebenheiten des Falles zu Recht bejaht hat, verleiht als Einzelfallfrage der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung.

  • BVerwG, 02.09.1982 - 1 B 86.82

    Bestimmung des Maßstabs für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit einer

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Es handelt sich regelmäßig und so auch hier nicht um eine Rechtsfrage, derentwegen einer Rechtssache eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukäme (Beschlüsse vom 29. Juli 1977 - BVerwG 1 B 137.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 45; vom 2. September 1982 - BVerwG 1 B 86.82 - InfAuslR 1982, 273).

    Danach ist bei der Beurteilung der von einem straffällig gewordenen Ausländer ausgehenden Gefahr auf die Gesamtpersönlichkeit abzustellen, wie sie in seinem abgeurteilten und sonstigen Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. z.B. Beschluß vom 2. September 1982 - BVerwG 1 B 86.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.05.1965 - VII C 125.63

    Anwendung unbestimmter Rechtsbegriffe

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Das Berufungsgericht brauchte daher über die in der schriftlichen Berufungsbegründung enthaltene Anregung, ein Sachverständigengutachten über die genannte Frage einzuholen, nicht gemäß § 86 Abs. 2 VwGO durch Gerichtsbeschluß zu entscheiden (BVerwGE 21, 184).
  • BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - ZfSH/SGB 1983, 499; vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 -).
  • BVerwG, 12.06.1979 - 1 C 70.77
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84
    Der Senat hat die Anforderungen, die danach an die Ausweisung von freizügigkeitsberechtigten Angehörigen der EG-Mitgliedstaaten zu stellen sind, im Anschluß an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs wiederholt klargestellt, soweit dies in verallgemeinerungsfähiger Weise möglich ist (vgl. z.B. BVerwGE 57, 61 [65 ff.]; 64, 13 [12]; Urteil vom 12. Juni 1979 - BVerwG 1 C 70.77 - NJW 1979, 2486; vom 19. Oktober 1982 - BVerwG 1 C 100.78 - NVwZ 1983, 227; Beschlüsse vom 28. Mai 1979 - BVerwG 1 B 238.77 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 63; vom 2. Juni 1983 - BVerwG 1 B 80.83 - InfAuslR 1983, 307).
  • BVerwG, 13.11.1979 - 1 C 100.76

    Ausweisungsermessen nach strafgerichtlicher Verurteilung wegen einer

  • BVerwG, 26.02.1980 - 1 C 90.76

    Körperverletzung mit Todesfolge - Ausweisung nach Verurteilung -

  • BVerwG, 01.03.1983 - 1 C 216.79

    Ausländerausweisung - 15jährige Erwerbstätigkeit - Verhältnismäßigkeit -

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 131.80

    Verhältnismäßigkeit der Ausweisung eines wegen mehrerer Straftaten verurteilten

  • BVerwG, 18.10.1983 - 1 C 129.80

    Volljähriger Ausländer - Ausweisung wegen Gewaltdelikt - Jugendstrafe auf

  • BVerwG, 28.05.1979 - 1 B 238.77

    Ausweisung eines italienischen Staatsangehörigen - Voraussetzungen des besonderen

  • BVerwG, 02.06.1983 - 1 B 80.83

    Ausweisung eines Staatsbürgers der Europäischen Union - Begriff der schweren

  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 4.14

    Einbürgerung; Einbürgerungszusicherung; Anspruchseinbürgerung;

    Bis dahin darf die Registerbehörde der Staatsangehörigkeitsbehörde die Verurteilung aus dem Jahre 2002 zwar nicht mitteilen, diese Verurteilung unterliegt aber keinem Verwertungsverbot nach § 51 Abs. 1 BZRG (Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - Buchholz 402.240 § 88 AuslG Nr. 3 im Fall einer Einbürgerung nach § 88 AuslG 1990 sowie Beschlüsse vom 23. September 2009 a.a.O. und vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 zu den vergleichbaren Regelungen in § 61 BZRG n.F./§ 57 BZRG a.F. für das Erziehungsregister).

    Dabei kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen Staatsangehörigkeitsbehörden Verurteilungen, von denen sie auf rechtswidrige Weise Kenntnis erlangt haben, bei ihren Entscheidungen außer acht lassen müssen (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102).

  • BVerwG, 30.12.1988 - 1 B 123.88

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Negativschranke - Strafgerichtliche

    Die für die Prognose wesentlichen Umstände sind dabei abzuwägen, so z.B. solche, die vor allem bei jungen Ausländern dafür sprechen können, daß der Betroffene in seiner Persönlichkeitsentwicklung vorangeschritten und deswegen bis zu dem für die Entscheidung maßgebenden Zeitpunkt genügend gereift und gefestigt ist (vgl. dazu z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 ; vom 26. Oktober 1988 - BVerwG 1 B 143.88 -).

    Das Gericht bewegt sich mit einer tatsächlichen Würdigung der genannten Art in der Regel in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - a.a.O. ).

    Für diesen Schutz bieten die Grundsätze einen Anhalt, die für Ausländer gelten, die einen deutschen Ehegatten haben oder denen kraft Völkervertragsrechts der Aufenthalt nur aus besonders schwerwiegenden Gründen verwehrt werden darf (vgl. z.B. Beschlüsse vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - a.a.O. ; vom 2. März 1987 - BVerwG 1 B 4.87 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 113).

    Maßgebend ist aber auch hiernach - über die eigentliche Gefahrenprognose hinaus - letztlich das Ergebnis einer Abwägung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles, wie es das Verhältnismäßigkeitsprinzip erfordert (vgl. dazu Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - a.a.O. ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2007 - 8 A 4728/05

    Türkei, Kommunisten, Oppositionelle, TKP/ML, Kämpfer (ehemalige), Inhaftierung,

    vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 14. März 1997 - 1 B 63.97 -, Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10, vom 4. Mai 1990 - 1 B 82.89 -, NVwZ-RR 1990, 649, und vom 14. Februar 1984 - 1 B 10.84 -, NJW 1984, 1315; OVG NRW, Beschluss vom 8. November 2004 - 8 A 4331/04.A -, juris.
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