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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21   

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OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21 (https://dejure.org/2021,3999)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03.03.2021 - 1 B 102/21 (https://dejure.org/2021,3999)
OVG Bremen, Entscheidung vom 03. März 2021 - 1 B 102/21 (https://dejure.org/2021,3999)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    24. Coronaverordnung § 2a; IfSG § 28 Abs 1 Satz 1; IfSG § 28a Abs 1 Nr 3; VwGO § 47 Abs 6;
    Normenkontrolleilantrag gegen Kontaktbeschränkung (Vierundzwanzigste CoronaVO) - Corona-Pandemie; Covid-19; Kontaktbeschränkungen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Thüringen, 18.02.2021 - 3 EN 67/21

    Corona-Krise; Beschränkungen des Kontakts, des nächtlichen Ausgangs und der

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    Dem entspricht die zentrale Stellung dieses Instituts, die ihm der Gesetzgeber nach § 4 IfSG bei der Einschätzung des Infektionsgeschehens hinsichtlich übertragbarer Krankheiten zuerkannt hat (vgl. auch: OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 39; BayVGH, Beschl. v. 17.06.2020 - 20 NE 20.1189, juris Rn. 19 und vom 19.06.2020 - 20 NE 20.1337, juris Rn. 20).

    Allein dieser Umstand führt jedoch nicht zwangsläufig auf die Fehlerhaftigkeit der hier zu Grunde liegenden Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (vgl. hierzu auch: OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 40; Bay. VerfGH , Entsch. v. 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, juris Rn. 75).

    Einer solchen, ihn zum Objekt degradierenden Behandlung wird der Antragsteller durch das Gebot, vorübergehend seine Kontakte und seinen Aufenthalt zum Schutz anderer vor einer potentiell tödlichen Erkrankung zu reduzieren bzw. einzuschränken, nicht ausgesetzt (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 78).

    Es muss jedoch offen bleiben, ob die Kontaktbeschränkungen auch zu Angehörigen der Kernfamilie außerhalb des eigenen Haushaltes noch mit Art. 6 GG vereinbar sind (vgl. ausführlich: OVG Saarland, Beschl. v. 29.01.2021 - 2 B 25/21, juris Rn. 10 ff.; vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 78; Nds. OVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21, juris Rn. 45 ff.; vgl. auch zur entsprechenden bayerischen Verfassungslage: Bay. VerfGH , Entsch.

    Dies legt weder der Vortrag des Antragstellers nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 82 m.w.N.; OVG Saarland, Beschl. v. 29.01.2021 - 2 B 25/21, juris Rn. 12 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21, juris Rn. 55 ff.).

  • OVG Saarland, 29.01.2021 - 2 B 25/21

    Corona Verordnung: Kontaktbeschränkungen

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    Es muss jedoch offen bleiben, ob die Kontaktbeschränkungen auch zu Angehörigen der Kernfamilie außerhalb des eigenen Haushaltes noch mit Art. 6 GG vereinbar sind (vgl. ausführlich: OVG Saarland, Beschl. v. 29.01.2021 - 2 B 25/21, juris Rn. 10 ff.; vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 78; Nds. OVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21, juris Rn. 45 ff.; vgl. auch zur entsprechenden bayerischen Verfassungslage: Bay. VerfGH , Entsch.

    Dies legt weder der Vortrag des Antragstellers nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 82 m.w.N.; OVG Saarland, Beschl. v. 29.01.2021 - 2 B 25/21, juris Rn. 12 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21, juris Rn. 55 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 18.01.2021 - 13 MN 11/21

    Corona; Folgenabwägung; Kontaktbeschränkung; Normenkontrolleilantrag; Schutz der

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    Es muss jedoch offen bleiben, ob die Kontaktbeschränkungen auch zu Angehörigen der Kernfamilie außerhalb des eigenen Haushaltes noch mit Art. 6 GG vereinbar sind (vgl. ausführlich: OVG Saarland, Beschl. v. 29.01.2021 - 2 B 25/21, juris Rn. 10 ff.; vgl. auch OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 78; Nds. OVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21, juris Rn. 45 ff.; vgl. auch zur entsprechenden bayerischen Verfassungslage: Bay. VerfGH , Entsch.

    Dies legt weder der Vortrag des Antragstellers nahe, noch ist dies ansonsten erkennbar (vgl. OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 82 m.w.N.; OVG Saarland, Beschl. v. 29.01.2021 - 2 B 25/21, juris Rn. 12 ff.; Nds. OVG, Beschl. v. 18.01.2021 - 13 MN 11/21, juris Rn. 55 ff.).

  • VerfGH Bayern, 09.02.2021 - 6-VII-20

    Erfolglose Popularklage gegen coronabedingte Ausgangsbeschränkungen und andere

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    Allein dieser Umstand führt jedoch nicht zwangsläufig auf die Fehlerhaftigkeit der hier zu Grunde liegenden Einschätzungen des Robert Koch-Instituts (vgl. hierzu auch: OVG Thüringen, Beschl. v. 18.02.2021 - 3 EN 67/21, juris Rn. 40; Bay. VerfGH , Entsch. v. 09.02.2021 - Vf. 6-VII-20, juris Rn. 75).

    v. 09.02.2021 - Vf 6-VII-20, juris Rn. 106 ff.).

  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    (a) Die Regelungen einer Verordnung wie der hier in Rede stehenden dienen in Ansehung der aktuellen Coronavirus-Pandemie dem in § 1 Abs. 1 IfSG umschriebenen Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, namentlich dem "Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit", zu dem der Staat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20, juris Rn. 6; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, juris Rn. 7).

    Bei der Wahrnehmung seiner Pflicht, sich schützend und fördernd vor das Leben des Einzelnen zu stellen sowie vor Beeinträchtigungen der körperlichen Unversehrtheit und der Gesundheit zu schützen, kommt dem Gesetzgeber ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20, juris Rn. 6).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    (a) Die Regelungen einer Verordnung wie der hier in Rede stehenden dienen in Ansehung der aktuellen Coronavirus-Pandemie dem in § 1 Abs. 1 IfSG umschriebenen Zweck, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern, namentlich dem "Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit", zu dem der Staat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kraft seiner grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht nur berechtigt, sondern auch verfassungsrechtlich verpflichtet ist (vgl. z.B. BVerfG, Beschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20, juris Rn. 6; Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20, juris Rn. 7).

    Im Fall der hier in Rede stehenden Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie besteht wegen der im fachwissenschaftlichen Diskurs auftretenden Ungewissheiten und der damit unsicheren Entscheidungsgrundlage auch ein tatsächlicher Einschätzungsspielraum (BVerfG, Beschl. v. 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    Eine gesetzliche Regelung ist erforderlich, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können, wobei der Verordnungsgeberin auch insoweit ein Einschätzungsspielraum zusteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.03.1994 - 2 BvL 43/92, juris Rn. 122).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    Diese Rechte - sofern sie nicht bereits unter einem Gesetzesvorbehalt stehen - stehen jedenfalls in einem Abwägungsverhältnis zu Grundrechten Dritter und anderen mit Verfassungsrang ausgestatteten Rechten (vgl. hierzu grundlegend: BVerfG, Urt. v. 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02, juris Rn. 38 m.w.N.; Beschl. v. 26.06.1991 - 1 BvR 779/85, juris Rn. 45 m.w.N.) Dass den vom Antragsteller geltend gemachten Rechten im Ergebnis ein unbedingter Vorrang gegenüber dem mit der Verordnung bezweckten Schutz von Leib und Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ) gebührt, ist nicht zwangsläufig.
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20

    Eilantrag gegen Corona-Eindämmungsmaßnahmen im Falle psychisch erkrankter

    Auszug aus OVG Bremen, 03.03.2021 - 1 B 102/21
    Ein wesentliches Element der komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie der Antragsgegnerin ("Eckpfeiler der Pandemiebekämpfung") würde in seiner Wirkung nivelliert (vgl. zur Berücksichtigung dieses Aspekts in der Folgenabwägung: BVerfG, Beschl. v. 01.05.2020 - 1 BvQ 42/20, juris Rn. 10), und dies zu einem Zeitpunkt mit einem dynamischen Infektionsgeschehen.
  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

  • VGH Bayern, 17.06.2020 - 20 NE 20.1189

    Corona-Pandemie: Weigerung des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung

  • VGH Bayern, 19.06.2020 - 20 NE 20.1337

    Eilantrag gegen Maskenpflicht

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

  • OVG Bremen, 17.12.2020 - 1 B 406/20

    Keine vorläufige Außervollzugsetzung der 800 qm-Regelung in der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2020 - 11 S 104.20

    SARS-CoV-2-Virus; Rechtsverordnung; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 13 B 1782/20

    Ablehnung eines Antrags auf vorläufige Außervollzugsetzung von Regelungen zum

  • VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

    Eine Verfassungswidrigkeit dieser Rechtsgrundlage, insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit mit dem Vorbehalt des Gesetzes ist für die Kammer jedenfalls nicht offensichtlich (vgl. zur Ausgangsbeschränkung: OVG Nds, Beschluss vom 6. April 2021 - 13 ME 166/21 -, juris Rn. 7; vgl. ferner OVG RP, Beschluss vom 18. Januar 2021 - 6 B 11642/20.OVG -, juris Rn. 7; OVG Bremen, Beschluss vom 3. März 2021 - 1 B 102/21 -, juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 20 NE 20.2461 -, juris Rn. 22).
  • OLG Bremen, 06.08.2021 - 1 SsRs 9/21

    Einordnung der Bremischen Coronaverordnung als Zeitgesetz; kein Verstoß gegen das

    Offensichtlich durchgreifende Bedenken dagegen, dass die maßgeblichen Vorschriften in §§ 32 Satz 1 und Satz 2, 28 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 IfSG eine hinreichende, dem Parlamentsvorbehalt genügende Ermächtigungsgrundlage für das hier gegenständliche Verbot sonstiger Menschenansammlungen im öffentlichen Raum zur Tatzeit darstellen, sind danach nicht ersichtlich (vgl. auch Hanseatisches OVG in Bremen, Beschluss vom 03.03.2021 - 1 B 102/21, juris Rn.11).
  • OVG Bremen, 16.03.2021 - 1 B 117/21
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 03.03.2021 - 1. Senat ( 1 B 102/21) - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21   

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VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21 (https://dejure.org/2021,47038)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30.08.2021 - 1 B 102/21 (https://dejure.org/2021,47038)
VG Schleswig, Entscheidung vom 30. August 2021 - 1 B 102/21 (https://dejure.org/2021,47038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67, 68; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, 683).

    Kann die bereits gelebte Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 f.), so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig zurück.

    Ein hohes, gegen eine Aufenthaltsbeendigung sprechendes Gewicht haben die Folgen einer vorübergehenden Trennung insbesondere, wenn - wie vorliegend - ein noch sehr kleines Kind betroffen ist, das den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen kann und diese rasch als endgültigen Verlust erfährt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2011 - 4 MB 40/11

    Ausländerrecht (Abschiebungsschutz): Antrag auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Deshalb ist nur in den Fällen des Eintritts von Erlaubnis- bzw. Fiktionswirkungen § 80 Abs. 5 VwGO der zutreffende Rechtsbehelf (vgl. dazu OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 4 MB 40/11 -, Seite 4 der Beschlussausfertigung).
  • VG Trier, 14.12.2011 - 1 L 1537/11

    Vorläufiges Bleiberecht nach § 81 Abs. 4 AufenthG

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Nach Art. 6 Abs. 1 GG schutzwürdige Belange können einer Beendigung des Aufenthalts dann entgegenstehen, wenn es dem Ausländer nicht zuzumuten ist, seine familiären Bindungen durch Ausreise auch nur kurzfristig zu unterbrechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997 - 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35, 39 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20. Mai 2009 - 11 ME 110/09 -, juris Rn. 10; jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Dies kann selbst dann gelten, wenn der Ausländer vor der Entstehung der zu schützenden Lebensgemeinschaft gegen aufenthaltsrechtliche Bestimmungen verstoßen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 -, InfAuslR 2008, S. 347, 348).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 7 S 65.05

    Rechtswirkungen der Beantragung eines Aufenthaltstitels; Folgen der rechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • VG Aachen, 24.05.2016 - 8 L 1025/15

    Unzulässig; verspäteter Verlängerungsantrag; Fiktionswirkung;

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Eine spezielle "Duldung" für die Dauer des ausländerbehördlichen Verfahrens bis zu einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung allein wegen des Vorliegens eines solchen behördlichen Verfahrens und eines etwaigen Anspruchs auf Aufenthaltserlaubnis kommt nicht in Betracht, weil das Gesetz einen solchen Fall grundsätzlich nicht vorsieht, sondern gerade ausschließt (Beschluss des Gerichts vom 10. August 2017 - 1 B 75/17 - mwN; OVG Münster, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 17 B 890/15 - OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 M 142/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28. Februar 2006 - 7 S 65.05 - VG Aachen, Beschluss vom 24. Mai 2016 - 8 L 1025/15 - VG Trier vom 14. Dezember 2011 - 1 L 1537/11 TR - alle zitiert nach juris; Bergmann/Dienelt Ausländerrecht, AufenthG § 81 Rn. 40-47, beck-online).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    Auszug aus VG Schleswig, 30.08.2021 - 1 B 102/21
    Zum anderen können Abschiebungsverbote aber auch ausnahmsweise aus der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit einfachgesetzlichen Rechten folgen, wenn diese Rechte dem Ausländer eine Rechtsposition einräumen, die durch eine Abschiebung verloren gehen würde (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Dezember 2011 - 18 B 910/11 -, Rn. 4, juris).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2011 - 8 ME 305/10

    Vereinbarkeit der Verweisung auf die Möglichkeit eines familiären Zusammenlebens

  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Fehlende Eilbedürftigkeit wegen unbekannten Aufenthaltsorts des Beschwerdeführers

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Zur Frage aufenthaltsrechtlicher Schutzwirkungen aus GG Art 6 Abs 1 u 2 zugunsten

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 9.95

    Aufenthaltsbewilligung - Übergang zur Aufenthaltserlaubnis - Deutschverheirateter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 - 2 M 35/20

    Vorläufiger Rechtsschutz zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Rückführung

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

  • LSG Hessen, 30.06.2020 - L 6 AS 327/20

    Sozialgerichtliches Verfahren

  • BVerwG, 26.04.2017 - 1 B 75.17

    Bewertung der Rückkehrgefährdung zurückkehrender wehrpflichtiger Personen nach

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 4 MB 38/22

    Auslegung eines Antrages auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bei einer

    Mit Blick auf die in Ziffer 2 erfolgte Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bleibt unerwähnt, dass dies wiederum nicht gilt, wenn der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis - wie hier - keine Fiktionswirkung nach § 81 Abs. 3 oder 4 AufenthG zur Folge hatte und deshalb allenfalls ein Antrag nach § 123 VwGO gestellt werden kann (vgl. schon Beschl. des Senats v. 08.09.1995 - 4 M 86/95 -, juris Rn. 4; ebenso Beschl. v. 01.10.2021 - 4 MB 42/21 -, juris Rn. 34 f.; VG Schleswig, Beschl. v. 30.08.2021 - 1 B 102/21 -, juris Rn. 3).
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