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   BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95   

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BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95 (https://dejure.org/1995,6229)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1995 - 1 B 103.95 (https://dejure.org/1995,6229)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 1 B 103.95 (https://dejure.org/1995,6229)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Beruhen des Verfahrensmangels auf der Abweichung bei Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Vorbringen und Ausführungen in den schriftlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.02.1994 - 1 B 19.93

    Rechtsanwälte - Versorgungswerk - Ausnahme wegen geringfügiger Beschäftigung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95
    Es gibt keinen bundesrechtlichen Rechtssatz, der den Landesgesetzgeber verpflichtete, das berufsständische Versorgungsrecht in dieser Weise auszugestalten; namentlich folgt ein derartiges Gebot nicht aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. z.B. Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 1 B 19.93 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 25 S. 3 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 04.07.1995 - 1 B 89.95
    Auszug aus BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95
    Wie der Senat zuletzt in seinem dieselbe Satzung betreffenden Beschluß vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 89.95 - ausgeführt hat, ist bundesrechtlichen Grundsätzen zu entnehmen, daß Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken unter Beachtung der allgemein für die Erhebung von Beiträgen geltenden Grundsätze (Äquivalenzprinzip, Gleichheitssatz) erhoben werden dürfen, daß ihre Höhe keinen "erdrosselnden" Charakter haben darf und daß bei ihrer Bemessung zulässigerweise der Gedanke der Solidarität innerhalb der Versorgungsgemeinschaft berücksichtigt werden kann.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 69.79

    Ärzteversorgung - Pflichtmitgliedschaft - Berufständische Versorgungseinrichtung

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95
    Das berufsständische Versorgungsrecht darf sich an den spezifischen Interessen und Bedürfnissen der jeweiligen Berufsgruppe orientieren und eine danach angemessene Versorgung vorsehen (Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 5 C 69.79 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 11 S. 8 f.).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 1 C 11.89

    Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte - Heranziehung von

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 103.95
    Demgemäß ist auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, vor allem auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Versicherten Rücksicht zu nehmen; eine Überversorgung darf nicht aufgezwungen werden (vgl. z.B. BVerwGE 87, 324 [BVerwG 29.01.1991 - 1 C 11/89]; BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 24. Oktober 1990 - 1 BvR 1203/90 - und vom 22. Januar 1992 - 1 BvR 1477/88 -).
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    a) Der erkennende Senat hat bisher nicht ausdrücklich die Frage entschieden, ob Vorschriften, welche die Höhe der Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken betreffen, den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berühren; er hat dies aber für möglich erachtet (vgl. Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - BVerwGE 87, 324 ; Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 89.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 29, S. 21 und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 103.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 31, S. 25).
  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 589/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Wesentlichkeitstheorie; Satzungsautonomie; Einkommen;

    Ihre Höhe darf keinen "erdrosselnden" Charakter haben und bei ihrer Bemessung kann zulässigerweise der Gedanke der Solidarität innerhalb der Versorgungsgemeinschaft berücksichtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 1 B 103.95 -, juris Rn. 7).

    Mit diesen Grundsätzen ist es jedoch vereinbar, den Versorgungsbedarf und damit die Beitragshöhe in eine Beziehung zum reinen Berufseinkommen zu setzen und dementsprechend bei hohem Einkommen auch einen Beitrag zu fordern, der wesentlich über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung liegt (vgl. für alles BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 a. a. O. Rn. 8 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 6 A 162/20

    Versorgungswerk für Apotheker; Ermäßigungsantrag; Härtefallklausel;

    Ihre Höhe darf keinen "erdrosselnden" Charakter haben und bei ihrer Bemessung kann zulässigerweise der Gedanke der Solidarität innerhalb der Versorgungsgemeinschaft berücksichtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 1 B 103.95 -, juris Rn. 7; zu Versorgungsbeiträgen zum Rechtsanwaltsversorgungswerk: SächsOVG, Urt. v. 27. April 2022 - 6 A 589/19 -, Rn. 34 zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Demgemäß ist auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, vor allem auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Versicherten Rücksicht zu nehmen; eine Überversorgung darf nicht aufgezwungen werden (vgl. für alles: BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 1 B 103.95 -, juris Rn. 7 f.; Beschl. v. 28. März 1995 - 8 N 3.93 - juris Rn. 8; SächsOVG, Urt. v. 27. April 2022 - 6 A 589/19 -, Rn. 34 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2001 - 4 A 831/99

    Rechtmäßigkeit einer Versorgungsabgabe ; Körperschaftssteuerpflichtigkeit der

    Beschlüsse vom 25. Oktober 1995 - 1 B 103.95 -, Buchholz 430.4 Nr. 31 und vom 4. Juli 1995 - 1 B 89.95 -, Buchholz 430.4 Nr. 29.

    Dass für die Bemessung der Beiträge zulässigerweise der Gedanke der Solidarität berücksichtigt werden darf, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. Oktober 1995 - 1 B 103.95 - und vom 4. Juli 1995 - 1 B 89.95 -, aaO, und dass ferner bei der Bemessung des Beitrags in gewissem Umfang pauschalierend und typisierend vorgegangen werden darf, ist nicht zweifelhaft.

  • OVG Sachsen, 02.09.2022 - 6 A 742/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Beiträge zum Rechtsanwaltsversorgungswerk auf

    Ihre Höhe darf keinen 'erdrosselnden' Charakter haben und bei ihrer Bemessung kann zulässigerweise der Gedanke der Solidarität innerhalb der Versorgungsgemeinschaft berücksichtigt werden (BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 - 1 B 103.95 -, juris Rn. 7).

    Mit diesen Grundsätzen ist es jedoch vereinbar, den Versorgungsbedarf und damit die Beitragshöhe in eine Beziehung zum reinen Berufseinkommen zu setzen und dementsprechend bei hohem Einkommen auch einen Beitrag zu fordern, der wesentlich über dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung liegt (vgl. für alles BVerwG, Beschl. v. 25. Oktober 1995 a. a. O. Rn. 8 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2010 - 8 LA 64/10

    Voraussetzung der Fristeinhaltung des § 124a Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung

    So ist auf schwerwiegende Besonderheiten und unbillige Härten, insbesondere auf die wirtschaftliche Belastbarkeit des Mitglieds, Rücksicht zu nehmen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.10.1995 - 1 B 103/95 -, juris Rn. 7; BVerwG, Urt. v. 29.1.1991 - 1 C 11/89 -, NJW 1991, 1842, 1844).
  • BVerwG, 03.07.1998 - 1 B 54.98

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Hinterbliebenenrente - Erlöschen eines

    Soweit der Gesetzgeber in der gesetzlichen Sozialversicherung einen anderen Weg als der Satzungsgeber gewählt hat, macht dies die Regelung der Satzung nicht verfassungswidrig, weil berufsständische Versorgungswerke nicht verpflichtet sind, Leistungen zu erbringen, die in allen Punkten denen der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechen (Beschluß vom 5. Juni 1997 - BVerwG 1 B 104.97 - Buchholz a.a.O. Nr. 37 unter Hinweis auf Beschluß vom 8. November 1991 - BVerwG 1 B 46.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 22; vgl. auch Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 89.95 - und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 103.95 - Buchholz a.a.O. Nr. 29 und 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1999 - 6 A 10182/99

    Berufsrecht; Regelung zum Mindestbeitrag beim Versorgungswerk verfassungswidrig

    Diese sind überschritten, wenn ein berufsständisches Versorgungswerk auf die wirtschaftliche Belastbarkeit der Mitglieder keine Rücksicht nimmt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1994 - 1 B 19.93 -, NJW 1994, 1888; Beschluss vom 04. Juli 1995 - 1 B 89/95 - Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 1 B 103/95 - Beschluss vom 30. August 1996 - 1 B 29/96 -).
  • BVerwG, 30.08.1996 - 1 B 29.96

    Berufsrecht - Rechtsanwälte, Zwangsmitgliedschaft in einem berufsständischen

    Da nicht zweifelhaft ist, daß das berufsständische Versorgungsrecht den Versorgungsbedarf und damit die Beitragshöhe in eine Beziehung zum Berufseinkommen setzen darf (vgl. Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 89.95 - und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 103.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 29 bzw. Nr. 31), kann auch bei Fallgestaltungen wie der hier vorliegenden eine übermäßige Belastung und Überversorgung nicht schon deswegen angenommen werden, weil wegen der Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt ebenfalls Versorgungsbeiträge zu zahlen sind und dadurch über die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebende Versorgung hinaus eine in bezug auf das Gesamteinkommen sinnvolle und im Rahmen des Angemessenen bleibende zusätzliche Versorgung aufgebaut wird.
  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 12.00

    Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Mindestbeitrags in Höhe von drei Zehnteln des

    Der erkennende Senat hat bisher nicht ausdrücklich die Frage entschieden, ob Vorschriften, welche die Höhe der Beiträge zu berufsständischen Versorgungswerken betreffen, den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berühren; er hat dies aber für möglich erachtet (vgl. Urteil vom 29. Januar 1991 - BVerwG 1 C 11.89 - BVerwGE 87, 324 ; Beschlüsse vom 4. Juli 1995 - BVerwG 1 B 89.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 29, S. 21 und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 103.95 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 31, S. 25).
  • BVerwG, 05.06.1997 - 1 B 104.97

    Inhaltliche Anforderungen an den Vortrag der Grundsatzrevision - Zulässigkeit der

  • VG Trier, 23.11.2006 - 6 K 356/06

    Beteiligung des Arbeitgebers an den Beitragskosten der Rechtsanwaltsversorgung.

  • BVerwG, 14.02.1997 - 1 B 229.96

    Eine die Beschwerde rechtfertigende grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bei

  • VG Koblenz, 26.02.2007 - 3 K 933/06

    Arzt muss Pflichtbeiträge trotz Insolvenz bezahlen

  • VG Düsseldorf, 01.07.2002 - 23 K 6124/00

    Einforderung von Beitragsrückständen eines zugelassenen Rechtsanwalts beim

  • VG Schleswig, 20.03.2002 - 21 A 243/02

    Versorgungswerk der Rechtsanwaltkammer, Pflichtversorgung, Beitragsbemessung

  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 B 107.97

    Rentenversicherung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • VG München, 08.09.2008 - M 3 K 07.2165

    Kein Anspruch auf Nachzahlung von Waisenrente für den Zeitraum zwischen

  • VG München, 08.09.2008 - M 3 K 07.2226

    Rechtsanwalt und Orchestermusiker; keine Betragsermäßigung trotz zweifacher

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