Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 21.07.2006

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 106.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,15469
BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 106.06 (https://dejure.org/2006,15469)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2006 - 1 B 106.06 (https://dejure.org/2006,15469)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2006 - 1 B 106.06 (https://dejure.org/2006,15469)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; AufenthG § 60 Abs. 2-7; AufenthG § 60 Abs. 1
    Verfahrensrecht, Berufung, Berufungsinstanz, Hilfsantrag, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Prüfungsumfang, Verfahrensmangel, Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 106.06
    Dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Urteil vom 15. April 1997 BVerwG 9 C 19.96 BVerwGE 104, 260; Beschluss vom 20. September 2004 BVerwG 1 B 27.04 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 81 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.09.2004 - 1 B 27.04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren; Verpflichtung zur

    Auszug aus BVerwG, 19.10.2006 - 1 B 106.06
    Dass ein Hilfsantrag, über den die Vorinstanz nicht zu entscheiden brauchte, weil sie dem Hauptantrag entsprochen hat, durch das Rechtsmittel der Gegenseite gegen die Verurteilung nach dem Hauptantrag ebenfalls in der Rechtsmittelinstanz anfällt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Urteil vom 15. April 1997 BVerwG 9 C 19.96 BVerwGE 104, 260; Beschluss vom 20. September 2004 BVerwG 1 B 27.04 Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 81 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 106/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,34345
OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 106/06 (https://dejure.org/2006,34345)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.07.2006 - 1 B 106/06 (https://dejure.org/2006,34345)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. Juli 2006 - 1 B 106/06 (https://dejure.org/2006,34345)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bremen.de PDF

    § 25 Abs. 4 AufenthG
    Dringender persönlicher Grund i.S.v. § 25 Abs. 4 AufenthG - Schulbesuch

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 25 Abs 4
    Dringender persönlicher Grund i. S. v. § 25 Abs. 4 AufenthG; Schulbesuch - Ausbildungsende; Dringender persönlicher Grund; Schulbesuch

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 4 S. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, vorübergehende Gründe, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, Schulbesuch, Ausbildung, Ermessen, Familienangehörige

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Bremen, 14.07.2005 - 1 B 176/05

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären Gründen (§ 25

    Auszug aus OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 106/06
    (a) Die Vorschrift ist auch auf vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer anzuwenden (OVG Bremen, B. v. 14.07.2005 - 1 B 176/05 - m.w.N.; Benassi, Zur praktischen Bedeutung des § 25 Abs. 4 und 5 AufenthG, InfAuslR 2005, S. 357 ).

    Nach den Umständen des Einzelfalls kann der Zeitraum, der noch für die Ausbildung benötigt wird, auch länger als ein Jahr sein (OVG, B. v. 14.07.2005 - 1 B 176/05).

  • OVG Bremen, 21.07.2006 - 1 B 158/06

    Aufenthalt, Libanon

    Das in den Vorläufigen Anwendungshinweisen des Bundesministerium des Inneren (VAH) genannte Kriterium - der Besuch des letzten Schul- oder Ausbildungsjahres (Nr. 25.4.1.3) - liefert hierfür einen Anhaltspunkt (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.07.2006 - 1 B 106/06).

    Dieser Umstand darf als gegenläufiger Belang in die Ermessensentscheidung eingestellt werden (vgl. OVG Bremen, B. v. 21.07.2006 - 1 B 106/06).

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