Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89   

Volltextveröffentlichungen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ausländergesetz, § 10 Abs. 1 ; Aufenthaltsgesetz/EWG, § 15 ; Strafgesetzbuch, § 57 Abs. 1 No. 2
    Freizügigkeit der Arbeitnehmer

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1990, 267 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (57)  

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02  

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Die Tatsachengerichte sind danach künftig nicht nur befugt, sondern im Rahmen der ihnen nach § 86 Abs. 1 VwGO obliegenden Aufklärungspflicht auch verpflichtet zu prüfen, ob die behördliche Gefährdungsprognose und die Ermessensentscheidung bezogen auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung im Ergebnis auf einer zutreffenden tatsächlichen Grundlage beruhen (vgl. zur entsprechenden Verpflichtung bezogen auf den nach der bisherigen Rechtsprechung maßgeblichen Zeitpunkt des Widerspruchsbescheids Urteil vom 1. Dezember 1987 - BVerwG 1 C 29.85 - BVerwGE 78, 285 , Beschlüsse vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4 und vom 23. Mai 2001 - BVerwG 1 B 125.00 - Buchholz 402.26 § 1 AufenthG/EWG Nr. 6).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97  

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Das bedeutet, daß später entstandene oder bekanntgewordene Erkenntnisse über die zu dem maßgeblichen Zeitpunkt bestehende Sachlage zu berücksichtigen sind, nicht aber, daß die von der Behörde getroffene Prognose durch später eingetretene Tatsachen gerechtfertigt oder widerlegt werden kann; die Entwicklung nach dem maßgebenden Zeitpunkt muß also unberücksichtigt bleiben (vgl. Beschluß vom 24. März 1994 - BVerwG 1 B 96.92 - Beschluß vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00  

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische

    In der Rechtsprechung des Senats ist vielmehr geklärt, dass die Tatsachengerichte berechtigt und verpflichtet sind zu prüfen, ob sich die von der Ausländerbehörde - bezogen auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung - getroffene Einschätzung des Sachverhalts, insbesondere bezüglich einer für die Ausweisung maßgebenden Gefahr neuer Verfehlungen, als richtig erweist oder nicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - InfAuslR 1990, 4, 5 m.w.N.).
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