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   OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2013 - 1 B 10669/13.OVG   

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https://dejure.org/2013,34140
OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2013 - 1 B 10669/13.OVG (https://dejure.org/2013,34140)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15.08.2013 - 1 B 10669/13.OVG (https://dejure.org/2013,34140)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. August 2013 - 1 B 10669/13.OVG (https://dejure.org/2013,34140)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie; ästhetische Gestaltungsvorstellungen; Ermessensentscheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung ästhetischer Gestaltungsvorstellungen der Kommune bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 1 S. 1; VwGO § 80 Abs. 3
    Berücksichtigung ästhetischer Gestaltungsvorstellungen der Kommune bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Außengastronomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gestalterische Vorgaben einer Gemeinde können bei straßenrechtlicher Sondernutzung zu berücksichtigen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gestalterische Vorgaben einer Gemeinde können bei straßenrechtlicher Sondernutzung zu berücksichtigen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 195
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 5 S 2051/98

    Sondernutzungserlaubnis für Verkaufsstand in Fußgängerbereich -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2013 - 1 B 10669/13
    Gleiches gilt für das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 9. Dezember 1999 (NVwZ-RR 2000, 837 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2013 - 1 B 10669/13
    Auf ein konkretes städtebauliches Gestaltungskonzept stellt auch das OVG Nordrhein-Westfalen in seinem Beschluss vom 2. August 2006 (11 A 2642/04 in juris) ab.
  • VG Mainz, 12.07.2017 - 3 K 1256/16

    Straßenrecht; Sondernutzungserlaubnis für den Verkauf traditioneller Artikel im

    aa) Zu den im Rahmen der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis berücksichtigungsfähigen Gründen mit straßenrechtlichem Bezug gehört u.a. auch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15.8.2013 - 1 B 10669/13 -, juris Rn. 10; NRW, Urteil vom 7. April 2017 - 11 A 2068/14 -, juris Rn. 54; OVG Saarland, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 1 D 166/17 -, juris Rn. 57).

    Bei der Entscheidung über die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis darf neben wegerechtlichen Belangen im engeren Sinne auch auf andere Gesichtspunkte abgestellt werden, sofern sie mit der Straße und ihrem Widmungszweck (noch) in einem hinreichend engen sachlichen Zusammenhang stehen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15.8.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 10; Urteil vom 4. Dezember 2014, a.a.O. = juris Rn. 21; VGH BW, Urteil vom 18. März 2014 - 5 S 348/13 -, NVwZ-RR 2014, 539 = juris Rn. 36 [jeweils m.w.N.]).

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Rechtsbedenken, dass die Beklagte in ihre Entscheidung, dem XXV - anders als dem Kläger - eine entsprechende Sondernutzungsnutzungserlaubnis zum Verkauf in erster Linie von Zugplaketten (und nur im Annex von Fastnachtsartikeln) mit einem Bauchladen zu erteilen, die Herkömmlichkeit und Tradition des Zugplakettenverkaufs als ein aus ihrer Sicht das Straßenbild mitgestaltendes Element in ihre Entscheidung einbezogen hat (vgl. auch OVG RP, Beschluss vom 15.8.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 11; VG Osnabrück, Beschluss vom 24.3.2003 - 1 B 6/03 -, juris, Rn. 13).

  • VG Karlsruhe, 20.02.2014 - 3 K 2095/13

    Sondernutzungserlaubnis für einen mobilen Verkaufsstand

    Denn die Rechtsprechung geht davon aus, dass es sich hierbei um "konkrete gemeindliche Gestaltungskonzepte" zum "Schutz eines bestimmten Straßen- oder Platzbildes" (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.11.2009 - 5 S 3121/08 -, juris, Rn. 4) bzw. um "konkrete städtebauliche Konzepte für die jeweilige Straße oder den jeweiligen Platz" (OVG R.-Pf., Beschl. v. 15.08.2013 - 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 9ff.) handeln muss.
  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 829/23

    Sondernutzungserlaubnis für gewerbliches Anbieten von E-Scootern zur Miete im

    Daher erstreckt sich die Ermessensausübung nicht nur auf die Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern darüber hinaus sind alle Gründe zu berücksichtigen, die einen sachlichen Bezug zur Straße, ihrem Umfeld, ihrer Funktion oder ihrem Widmungszweck haben (OVG Bremen, Beschl. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 19; OVG SL, Urt. v. 03.02.2021 - 1 A 308/19 -, juris Rn. 65; OVG NRW, Urt. v. 16.06.2015 - 11 A 1131/13 -, juris Rn. 38 ff.; OVG RP, Beschl. v. 15.08.2013 - 1 B 10669/13 -, juris Rn. 10 f.; VGH BW, Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, juris Rn. 34).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 A 10294/14

    Werbeständer in Ohrform in der Koblenzer Innenstadt

    Hierbei darf nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 15. August 2013 - 1 B 10669/13.OVG - und vom 13. Juli 1995 - 1 B 12046/95.OVG -, Urteil vom 29. Juni 2000 - 1 A 12464/99.OVG -) in Übereinstimmung mit der ganz überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 17. Juli 2014 - 11 A 2250/12 -, VGH BW, Urteil vom 18. März 2014 - 5 S 348/13 -, BayVGH, Urteil vom 28. November 2013 - 2 B 13.1587 -, alle in juris, sowie Bogner/Bitterwolf-de Boer, LStrG RP, 2.5 zu § 41, und Zeitler, BayStrWG, Art. 18 Rn. 26, jeweils m. w. N.) neben wegerechtlichen Belangen im engeren Sinne auch auf andere Gesichtspunkte abgestellt werden, sofern sie mit der Straße und ihrem Widmungszweck (noch) in einem hinreichend engen sachlichen Zusammenhang stehen.
  • VG Mainz, 20.06.2018 - 3 K 907/17

    Sondernutzungserlaubnis für Altkleidersammelcontainer

    Zwar bezieht der räumliche Umgriff des Konzepts das gesamte Stadtgebiet und nicht nur einen räumlich abgegrenzten Bereich, wie einen bestimmten Straßenzug oder einen einzelnen Platz, ein, wie es das Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 15. August 2013 gefordert hat (- 1 B 10669/13 -, juris, Rn. 11) und wie es auch in seinem Urteil vom 4. Dezember 2014 (- 1 A 10294/14 -, juris, Rn. 22) zum Ausdruck kommt, die jedoch andere Sachverhalte betrafen.
  • VG Bremen, 24.05.2023 - 5 V 810/23

    Sondernutzungserlaubnis für e-Scooter, Auswahlverfahren - Auswahlverfahren, ;

    Daher erstreckt sich die Ermessensausübung nicht nur auf die Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, sondern darüber hinaus sind alle Gründe zu berücksichtigen, die einen sachlichen Bezug zur Straße, ihrem Umfeld, ihrer Funktion oder ihrem Widmungszweck haben (OVG Bremen, Beschl. v. 14.03.1996 - 1 B 102/96 -, juris Rn. 19; OVG SL, Urt. v. 03.02.2021 - 1 A 308/19 -, juris Rn. 65; OVG NRW, Urt. v. 16.06.2015 - 11 A 1131/13 -, juris Rn. 38 ff.; OVG RP, Beschl. v. 15.08.2013 - 1 B 10669/13 -, juris Rn. 10 f.; VGH BW, Urt. v. 12.12.1996 - 8 S 1725/96 -, juris Rn. 34).
  • VG Hamburg, 17.05.2016 - 9 E 1697/16

    Sondernutzungserlaubnis für die temporäre Anbringung einer Werbeanlage an einem

    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin kann die Rechtsprechung zum Erfordernis eines konkreten städtebaulichen Gestaltungskonzepts für die jeweilige Örtlichkeit als Grundlage für eine Berücksichtigung gestalterischer Anforderungen an Sondernutzungen (vgl. zum rheinlandpfälzischen Straßenrecht: OVG Koblenz, Beschl. v. 15.8.2013, 1 B 10669/13, juris, Rn. 10; Urt. v. 4.12.2014, 1 A 10294/14, juris) nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden.
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