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   BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 107.05   

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https://dejure.org/2006,12545
BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 107.05 (https://dejure.org/2006,12545)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.2006 - 1 B 107.05 (https://dejure.org/2006,12545)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 2006 - 1 B 107.05 (https://dejure.org/2006,12545)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines flüchtlingsrechtlichen oder ausländerrechtlichen Abschiebungsverbots; Ausreichende Sicherheit vorverfolgter ethnischer Armenier und ihrer Familienangehörige bei einer möglichen Rückkehr nach Aserbaidschan vor Gefahren für Leib, Leben und Freiheit; ...

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 107.05
    Insbesondere berücksichtigt sie nicht, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Asylbewerber, der durch eigenes zumutbares Verhalten wie insbesondere durch freiwillige Rückkehr die Gefahr politischer Verfolgung oder sonstige im Zielstaat drohende Gefahren abwenden kann, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht die Feststellung eines Abschiebungsverbots verlangen kann (vgl. für den asylrechtlichen Abschiebungsschutz Urteil vom 3. November 1992 BVerwG 9 C 21.92 BVerwGE 91, 150 , für den ausländerrechtlichen Abschiebungsschutz Urteil vom 15. April 1997 BVerwG 9 C 38.96 BVerwGE 104, 265 ).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 21.02.2006 - 1 B 107.05
    Insbesondere berücksichtigt sie nicht, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Asylbewerber, der durch eigenes zumutbares Verhalten wie insbesondere durch freiwillige Rückkehr die Gefahr politischer Verfolgung oder sonstige im Zielstaat drohende Gefahren abwenden kann, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht die Feststellung eines Abschiebungsverbots verlangen kann (vgl. für den asylrechtlichen Abschiebungsschutz Urteil vom 3. November 1992 BVerwG 9 C 21.92 BVerwGE 91, 150 , für den ausländerrechtlichen Abschiebungsschutz Urteil vom 15. April 1997 BVerwG 9 C 38.96 BVerwGE 104, 265 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2012 - 14 A 2708/10

    Bestehen einer Gefahr im Sinne des § 60 Abs. 2 AufenthG bei Abschiebung eines

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2006 1 B 107.05 , Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 323.

    vgl. zu diesem Gesichtspunkt BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 2006 1 B 107/05 , http://www.bundesverwaltungsgericht.de, Rn. 4.

  • VG Göttingen, 22.03.2017 - 3 A 25/17

    Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Reflexverfolgung; Reservist;

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21.02.2006 - 1 B 107.05 - juris) danach differenzieren will, ob die Ausreise freiwillig oder im Wege der Abschiebung erfolgt, und sie die Betroffenen auf die freiwillige Ausreise verweisen will, weil hierdurch im Falle dieser Art der Rückkehr eine Verfolgung vermieden werden könne, so lässt der Senat offen, ob dieser Verweis mit den Vorgaben der Qualifikationsrichtlinie vereinbar ist.
  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1495/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Syrers im wehrdienstfähigen Alter

    Soweit die Beklagte unter Bezugnahme auf Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 21.02.2006 - 1 B 107.05 - juris) danach differenzieren will, ob die Ausreise freiwillig oder im Wege der Abschiebung erfolgt, und sie die Betroffenen auf die freiwillige Ausreise verweisen will, weil hierdurch im Falle dieser Art der Rückkehr eine Verfolgung vermieden werden könne, so lässt der Senat offen, ob dieser Verweis mit den Vorgaben der Qualifikationsrichtlinie vereinbar ist.
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