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   BVerwG, 18.09.1991 - 1 B 107.91   

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BVerwG, 18.09.1991 - 1 B 107.91 (https://dejure.org/1991,1388)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.1991 - 1 B 107.91 (https://dejure.org/1991,1388)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 1991 - 1 B 107.91 (https://dejure.org/1991,1388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gaststättenrecht - Verkürzung der Sperrzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Sperrzeitverkürzung bei einer Gaststätte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 68
  • DVBl 1992, 314
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1991 - 1 B 107.91
    Mit einem solchen "Nachschieben von Gründen" überschreitet die Widerspruchsbehörde nicht ihre Befugnisse (vgl. dazu auch BVerwGE 80, 96).
  • BVerwG, 19.03.1982 - 1 B 182.81

    Veränderung der Sperrzeit - Sperrzeitverschiebung - Veränderung der Lärmsituation

    Auszug aus BVerwG, 18.09.1991 - 1 B 107.91
    Das gilt auch für den Lärm, den Gäste einer Gaststätte vor der Gaststätte verursachen (Beschluß vom 19. März 1982 - BVerwG 1 B 182.81 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 2); dabei ist derjenige Lärm, den Gäste unter Verletzung von Rechtsnormen, beispielsweise von Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, verursachen, nicht ausgenommen.
  • BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95

    Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei

    Demgemäß hat der erkennende Senat bereits in den Beschlüssen vom 19. März 1982 - BVerwG 1 B 182.81 - und vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - (Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 2 und 6) ausgeführt, daß die Nachtruhe von Personen, die in der Nachbarschaft von Gaststätten wohnen, zu den Interessen gehört, deren Wahrung der Rechtsbegriff des öffentlichen Bedürfnisses dient, und daß bei der Entscheidung nach § 18 GastG alle Folgen über die Nachtruhe der Anwohner zu berücksichtigen sind.

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - (Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6 = GewArch 1992, 34 (35)) darauf hingewiesen, daß alle Folgen, die eine Sperrzeitverkürzung für die Nachtruhe der Anwohner hat, bei der Entscheidung nach § 18 GastG zu berücksichtigen sind, unabhängig davon, ob der Gastwirt diese Folgen beeinflussen kann oder nicht; deshalb müsse auch der Lärm, den die Gäste einer Gaststätte vor der Gaststätte verursachen, dem Betrieb zugerechnet werden.

  • VG Trier, 28.01.2020 - 8 L 111/20

    Gesundheitsschädliches Hundegebell

    Mit einem solchen "Nachschieben von Gründen" überschreitet die Widerspruchsbehörde nicht ihre Befugnisse (BVerwG, Beschluss vom 18. September 1991 - 1 B 107.91 - juris, Rn. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.2002 - 14 S 2736/01

    Sperrzeitverkürzung - Gaststättenlärm - Verkehrslärmzurechnung

    In der Rechtsprechung war bisher anerkannt, dass im Rahmen gaststättenrechtlicher Entscheidungen über eine Sperrzeitverkürzung jeder mit dem Betrieb der Gaststätte im Zusammenhang stehende Lärm, auch der außerhalb des Betriebsgrundstücks erzeugte, zu berücksichtigen ist, soweit er einen erkennbaren Bezug zur Gast- und Vergnügungsstätte hat (BVerwG, Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10.95 -, NVwZ 1997, 276; Beschluss vom 18.09.1991 - 1 B 107.91 -, GewArch 1992, 34).

    Die Neufassung der TA-Lärm 1998 rechtfertigt insoweit keine Abweichung von dem bisher in der Rechtsprechung einhellig anerkannten Grundsatz (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 15.04.1993, GewArch 1994, 431; OVG Münster, Urteil vom 25.01.1994, GewArch 1994, 158; BVerwG, Beschluss vom 18.09.1991, GewArch 1992, 34), dass Kommunikationsgeräusche dieser Art als Teil der Anlagegeräusche zu behandeln, in den nach der TA-Lärm gebildeten Summenpegel einzubeziehen und bei der Frage der Zulässigkeit der Anlage mit zu berücksichtigen seien.

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92

    Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung

    Geht man mit der Widerspruchsbehörde davon aus, daß die in den Jahren 1974 und 1977 erteilten Waffenbesitzkarten rechtswidrig erteilt worden seien, und hält man die von den gerichtlichen Vorinstanzen gegen die Zulässigkeit einer Rücknahme angeführten Erwägungen nicht für durchschlagend, so rechtfertigt sich die Entscheidung der Widerspruchsbehörde aus § 47 Abs. 1 WaffG, der ohne Rücksicht auf die Art des Entscheidungsfehlers die Rücknahme gebietet (BVerwGE 71, 248; vgl. auch Beschluß vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6).
  • VG Berlin, 16.03.2016 - 4 K 293.14

    Gewerberecht: Auf Wiederholungsgefahr gestütztes Feststellungsinteresse;

    Dies gilt nach dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 -, juris, Rn. 9) auch für den Lärm, den Gäste einer Gaststätte vor der Gaststätte verursachen, unabhängig davon, ob der Gastwirt diese Folgen beeinflussen kann oder nicht.

    Soweit er sich auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1991 (a.a.O.) dazu beruft, dass auch Gästelärm vor einer Gaststätte zurechenbar ist, hat das Bundesverwaltungsgericht damit nicht das Erfordernis eines funktionellen Zusammenhangs aufgegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 - BVerwG 1 C 10.95 -, juris, Rn. 34 f.).

  • VG Ansbach, 11.07.2013 - AN 4 K 13.00231

    Zu den Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen gegen Gaststätten nach §§ 5 Abs.

    Neben dem etwa vor allem bei geöffneten Türen und Fenstern nach außen dringenden Lärm von innerhalb der Gaststätte ist den Beigeladenen der Lärm der sich außerhalb, vor der Gaststätte, aufhaltenden Gäste zuzurechnen (BVerwG, B. v. 18.9.1991 GewArch 1992, 34 f.; U. v. 7.5.1996 BayVBl 1996, 732, 734 zu § 18 GastG, der denselben Schutzzweck wie § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG verfolgt, weshalb diese Zurechnung auch hier gilt, vgl. BVerwG a.a.O. S. 733; BayVGH, U. v. 14.2.1990 a.a.O. zu § 5 Abs. 1 Nr. 3 GastG; ferner BayVGH, B. v. 24.5.2012 GewArch 2012, 370), sei es, dass sie sich dort auf den Freischankflächen oder auf dem Weg zur Gaststätte oder von der Gaststätte weg befinden, solange sie erkennbar als Ziel und Quellverkehr dieser Gaststätte in Erscheinung treten (BVerwG, U. v. 7.5.1996 a.a.O.; BayVGH, U. v. 16.9.2010 BayVBl 2011, 83).
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auch eine Rücknahme gemäß § 48 LVwVfG beseitigt ihre Geltung zu dem in der Verfügung bestimmten Zeitpunkt (vgl. dazu Beschluß vom 18. September 1991 - BVerwG 1 B 107.91 - Buchholz 451.41 § 18 GastG Nr. 6).
  • VG Neustadt, 19.02.2015 - 4 K 966/14

    Auflagen gegen Gaststätte "Aquarius" in Neustadt aufgehoben

    In diesem Zusammenhang kommt es nicht allein auf den die Nachbarn beeinträchtigenden Lärm, der aus der Gaststätte des Antragstellers dringt, sondern auch auf solchen Lärm an, der vor der Gaststätte von den Gästen verursacht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. September 1991 - 1 B 107/91 -, NVwZ-RR 1992, 68; Bay. VGH, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 22 ZB 12.46 -, GewArch 2012, 370).
  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 3 B 13.1069

    Rechtmäßige Versetzung eines Polizeibeamten auf andere Dienststelle nach

    Mit einem solchen "Nachschieben von Gründen" überschreitet die Widerspruchsbehörde nicht ihre Befugnisse (BVerwG, B. v. 18.9.1991 - 1 B 107/91 - juris Rn. 5).
  • VG Koblenz, 14.06.2005 - 6 K 93/05

    Sohn muss Beerdigungskosten übernehmen

    Ein "Auswechseln der Rechtsgrundlage" ist dabei zulässig und sogar geboten ( Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: September 2004, § 113 Rdnr. 21 m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18.09.1991 - 1 B 107/91 , NVwZ-RR 1992, S. 68 u. Urteil vom 23.05.1995 - 1 C 3/94; juris).
  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 190.94

    Gaststättenrecht - Sperrzeitverordnung - Ermächtigungsgrundlage -

  • VG Gießen, 25.04.2012 - 8 K 3258/11

    Geeignetheitsbestätigung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2009 - 1 N 52.08

    Behördliche Pflichten bei der Ermittlung eines Sachverhalts; Lärmschutzgutachten

  • VG Ansbach, 07.05.2021 - AN 4 K 19.01426

    Rücknahme einer Geeignetheitsbestätigung zum Aufstellen von Geldspielgeräten,

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.1993 - 14 S 1492/93

    Sperrzeitverkürzung: besondere örtliche Verhältnisse; kein Anspruch auf

  • VG Gießen, 02.07.2004 - 8 G 2673/04

    Zumutbarkeit von Lärmimmissionen bei seltener Festveranstaltung

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 193.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Stützen der Beschwerde auf den

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 194.94

    Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 192.94

    Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 195.94

    Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 196.94

    Umfang und Zulässigkeit von Sperrzeiten für Spielhallen - Verfassungsmäßigkeit

  • VG Gießen, 07.12.2005 - 8 G 3949/05

    Zur Rechtmäßigkeit einer Sperrzeitverlängerung

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 199.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG Köln, 27.01.2023 - 18 K 6866/17
  • VG Würzburg, 06.11.2012 - W 1 K 12.246

    Fehlende Entscheidungskompetenz der Widerspruchsbehörde zur Ersetzung einer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.04.2007 - 6 B 10233/07

    Diskothek in Emmelshausen muss früher schließen

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 197.94

    Vereinbarkeit des § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) mit dem

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 198.94

    Vereinbarkeit des § 18 Abs. 1 Gaststättengesetz (GastG) mit dem

  • BVerwG, 15.12.1994 - 1 B 191.94

    Gaststättenrecht - Spielhallen - Gestaltungsspielraum desVerordnungsgebers -

  • VG München, 13.07.2018 - M 5 S 18.2190

    Rücknahme oder Widerruf der Gewährung einer arbeitsmarktpolitischen Beurlaubung

  • VG München, 18.07.2018 - M 5 S 18.2231

    Anforderungen an die Begründung des Sofortvollzugs - Widerruf einer

  • VG Köln, 10.02.2004 - 10 L 136/04

    Ausnahmegenehmigung hinsichtlich einer Befreiung von der Schulpflicht zum Besuch

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