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   BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90   

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BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90 (https://dejure.org/1990,7894)
BVerwG, Entscheidung vom 25.07.1990 - 1 B 112.90 (https://dejure.org/1990,7894)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juli 1990 - 1 B 112.90 (https://dejure.org/1990,7894)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines anwaltlich vertretenen, inhaftierten Klägers auf Anordnung des persönlichen Erscheinens, um in der mündlichen Verhandlung anwesend zu sein - Befugnis des Gerichtes durch Beschluss zu entscheiden - Pflicht zur Einholung einer gutachtliche Stellungnahme ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 16.11.1982 - 9 B 3232.82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Soweit der Kläger Mängel im erstinstanzlichen Verfahren geltend macht, ist sein Vorbringen schon deshalb ungeeignet, die Revision zu eröffnen, weil § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO grundsätzlich einen Verfahrensfehler des Berufungsgerichts voraussetzt (vgl. Beschluß vom 16. November 1982 - BVerwG 9 B 3232.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 216 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 7 B 173.81

    Rechtmäßigkeit einer Ablehnung des persönlichen Erscheinens eines durch einen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Ein anwaltlich vertretener Kläger hat - auch im Falle seiner Inhaftierung - grundsätzlich keinen Anspruch darauf, daß ihm durch Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 95 Abs. 1 VwGO ermöglicht wird, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozeßbevollmächtigten anwesend zu sein (Beschluß vom 4. Juni 1982 - BVerwG 7 B 173.81 - Buchholz 310 § 95 VwGO Nr. 6).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82

    Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Die weiterhin vom Kläger angegriffene Abschiebungsandrohung führt demgegenüber nicht zu einer Erhöhung des Streitwertes (Beschluß vom 29. Januar 1982 - BVerwG 1 B 1.82 - InfAuslR 1982, 121).
  • BVerwG, 05.12.1989 - 1 B 168.89

    Unterlassen der Einholung eines Sachverständigengutachtens hinsichtlich der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Beschluß vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -).
  • BVerwG, 06.06.1983 - 1 B 84.83
    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 6. Mai 1983 - BVerwG 1 B 68.83 - Beschluß vom 6. Juni 1983 - BVerwG 1 B 84.83 - Beschluß vom 5. Dezember 1989 - BVerwG 1 B 168.89 -).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Ein Verstoß gegen die Verpflichtung, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, kann nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; vgl. auch BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • BVerwG, 06.02.1985 - 8 C 15.84

    Zeugenbeweis - Sachverständiger Zeuge - Sachverständiger - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Eine Vernehmung des Anstaltspsychologen als sachverständigen Zeugen wäre nicht in Betracht gekommen, da es nicht um dessen auf besonderer Sachkunde beruhende Wissen von bestimmten vergangenen Tatsachen oder Zuständen in der Haftanstalt, sondern lediglich um dessen auf Sachkunde beruhende Einschätzung einer Wiederholungsgefahr ging (zur Abgrenzung des sachverständigen Zeugen vom Sachverständigen vgl. BVerwGE 71, 38 [BVerwG 06.02.1985 - 8 C 15/84]).
  • BVerwG, 10.02.1978 - 1 B 13.78

    Ausländerbehörde - Ausländischer Student - Entwicklungsland - Verlängerung der

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Wird dieser Mitwirkungspflicht nicht genügt, so brauchen sich regelmäßig dem Gericht weitere Fragen und Beweiserhebungen nicht aufzudrängen (Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 42; Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101; Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 06.12.1976 - 6 C 53.76

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Wird dieser Mitwirkungspflicht nicht genügt, so brauchen sich regelmäßig dem Gericht weitere Fragen und Beweiserhebungen nicht aufzudrängen (Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG 6 C 91.74 - Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 42; Beschluß vom 6. Dezember 1976 - BVerwG 6 C 53.76 - Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 101; Beschluß vom 10. Februar 1978 - BVerwG 1 B 13.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 8).
  • BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77

    Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts -

    Auszug aus BVerwG, 25.07.1990 - 1 B 112.90
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, kann also nicht dazu dienen, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei in zumutbarer Weise hätte stellen können, aber nicht gestellt hat (Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 161 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1983 - 1 B 68.83

    Ausländerbehörde - Verurteilungen wegen Gewalttaten - Ausweisungsermessen

  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs

  • VGH Bayern, 01.02.2016 - 10 CS 15.2689

    Kontaktverbot zum Schutz von Kindern vor sexuellem MIssbrauch

    Grundsätzlich bewegen sich die Sicherheitsbehörde und das Gericht bei der Beurteilung der Wiederholungsgefahr mit ihrer tatsächlichen Würdigung der konkreten Umstände des Falles regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen, die (auch) dem Richter allgemein zugänglich sind; der Heranziehung eines Sachverständigen bedarf es danach nur ausnahmsweise (vgl. BVerwG, B. v. 25.7.1990 - 1 B 112/90 - juris Rn. 8; B. v. 11.9.2015 - 1 B 39/15 - juris Rn. 12).
  • OVG Bremen, 28.09.2021 - 2 LA 206/21

    Ablehnung des Rechtsschutzbedürfnisses aufgrund Erledigung der

    Das bloße Anwesenheitsinteresse eines oder einer Beteiligten ist durch den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht geschützt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1990 - 1 B 112/90, juris Rn. 3; Beschl. v. 04.06.1982 - 7 B 173/81, juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 15.04.2020 - 4 ZB 20.30838

    Grundsätzlich kein Anspruch eines anwaltlich vertretenen inhaftierten Asylklägers

    Ein anwaltlich vertretener Kläger hat - auch im Falle seiner Inhaftierung - grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass ihm durch Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 95 Abs. 1 VwGO ermöglicht wird, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozessbevollmächtigten anwesend zu sein (BVerwG, B.v. 25.7.1990 - 1 B 112.90 - juris Rn. 3; B.v. 4.6.1982 - 7 B 173.81 - juris Rn. 5; OVG Berlin-Bbg, B.v. 18.9.2017 - 11 N 149.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 34.90

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Grundsatzrüge wie

    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann aber nur festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, daß dies nicht geschehen ist (vgl. z.B. Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; Beschluß vom 25. Juli 1990 - BVerwG 1 B 112.90 - BVerfGE 47, 182 [BVerfG 01.02.1978 - 1 BvR 426/77]).
  • OVG Bremen, 09.09.2021 - 2 LA 118/21

    Ablehnung des persönliche Erscheinen bei einem Inhaftierten

    Das bloße Anwesenheitsinteresse eines oder einer Beteiligten ist - auch im Falle der Inhaftierung - durch den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht geschützt (OVG Bremen, Beschl. v. 05.04.2000 - 2 A 31/00.A, nicht veröffentlicht; vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1990 - 1 B 112/90, juris Rn. 3; Beschl. v. 04.06.1982 - 7 B 173/81, juris Rn. 5).
  • OVG Niedersachsen, 26.06.2000 - 1 L 1346/00

    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylrechtsstreit; Asylverfahren; Beruhen;

    Einen Anspruch darauf, dass ihm das Verwaltungsgericht durch Anordnung des persönlichen Erscheinens die Durchsetzung eines etwaigen Anspruchs erleichterte, hat der Kläger nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.07.1990 - 1 B 112.90 -, zitiert nach JURIS).
  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 10 ZB 10.1749

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz (hier: verneint);

    Grundsätzlich hat ein anwaltlich vertretener Kläger - auch im Fall seiner Inhaftierung - keinen Anspruch darauf, dass ihm durch die Anordnung des persönlichen Erscheinens nach § 95 Abs. 1 VwGO ermöglicht wird, in der mündlichen Verhandlung neben seinem Prozessbevollmächtigten anwesend zu sein (vgl. BVerwG vom 25.7.1990 Az. 1 B 112/90 ).
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