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   BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93   

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BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93 (https://dejure.org/1993,5547)
BVerwG, Entscheidung vom 17.08.1993 - 1 B 112.93 (https://dejure.org/1993,5547)
BVerwG, Entscheidung vom 17. August 1993 - 1 B 112.93 (https://dejure.org/1993,5547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf - Maklererlaubnis - Verwaltungsakt - Unzuverläßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.09.1991 - 1 B 97.91

    Gewerberecht: Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93
    Die Behörde ist solchenfalls ohne weiteres zum Widerruf der Erlaubnis berechtigt (vgl. Beschluß vom 6. September 1991 - BVerwG 1 B 97.91 - Buchholz 451.20 § 33 i GewO Nr. 12 = GewArch 1992, 24; Landmann/Rohmer/Marcks, Gewerbeordnung, Stand Mai 1992, § 34 c Rdnr. 86).
  • BVerwG, 15.11.1991 - 1 B 136.91

    Eignungsbedenken gegen Sachverständigen i.S.v. § 36 Abs. 1 GewO

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93
    Daß aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses im Sinne des § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG gefolgert werden kann, ist auch in anderem Zusammenhang angenommen worden (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 69.88 - DÖV 1991, 76; auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 - OVG 8 L 35/89 - NJW 1992, 591 und dazu Beschluß vom 15. November 1991 - BVerwG 1 B 136.91 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 10 = GewArch 1992, 64).
  • BVerwG, 29.06.1990 - 8 C 69.88

    Widerruf der Dienstverpflichtung nach strefrechtlicher Verurteilung

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93
    Daß aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses im Sinne des § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG gefolgert werden kann, ist auch in anderem Zusammenhang angenommen worden (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 69.88 - DÖV 1991, 76; auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 - OVG 8 L 35/89 - NJW 1992, 591 und dazu Beschluß vom 15. November 1991 - BVerwG 1 B 136.91 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 10 = GewArch 1992, 64).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.1991 - 8 L 35/89

    Architekt; Charakterliche Mängel; Handelskammer; IHK; Bestellung zum

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93
    Daß aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses im Sinne des § 49 Abs. 2 Nr. 3 VwVfG gefolgert werden kann, ist auch in anderem Zusammenhang angenommen worden (vgl. Urteil vom 29. Juni 1990 - BVerwG 8 C 69.88 - DÖV 1991, 76; auch OVG Lüneburg, Urteil vom 17. Juni 1991 - OVG 8 L 35/89 - NJW 1992, 591 und dazu Beschluß vom 15. November 1991 - BVerwG 1 B 136.91 - Buchholz 451.20 § 36 GewO Nr. 10 = GewArch 1992, 64).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Auszug aus BVerwG, 17.08.1993 - 1 B 112.93
    Es ist vielmehr erforderlich, daß der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, also zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. Urteil vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 38.90 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 25 S. 8).
  • VG Regensburg, 21.03.2019 - RN 5 K 17.1292

    Widerruf einer Maklererlaubnis

    Vorliegend kann bereits aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112/93 - BayVGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 22 ZB 12.731 -, juris).
  • VGH Bayern, 20.02.2014 - 22 BV 13.1909

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Hells Angels

    Allerdings kann bereits aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112/93 - juris Rn. 6 m.w.N.; BayVGH, B.v. 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 - Rn. 13).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Vorliegend kann bereits aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112/93 -, BeckRS 1993, 31238283; Bayrischer VGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 22 ZB 12.731 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2018 - 1 M 102/18

    Ordnungsrecht: Widerruf einer Bewachungserlaubnis aufgrund von Unzuverlässigkeit

    Damit wird indes die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtes im angefochtenen Beschluss nicht schlüssig in Frage gestellt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112.93 -, juris) aus dem Fehlen der erforderlichen Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden kann.

    Ist danach die Entziehung der Bewachungserlaubnis zum Schutz der Allgemeinheit erforderlich, ist das öffentliche Interesse grundsätzlich konkret gefährdet, wenn der Widerruf nicht erfolgt (so BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2015 - 4 B 480/15

    Widerruf der Erlaubnis für die Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler aufgrund des

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112.93 -, GewArch 1995, 113 = juris Rn. 6.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. August 1993 - 1 B 112.93 -, a. a. O.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2021 - 6 S 506/21

    Widerruf der Aufstellerlaubnis für Geldspielgeräte; Verwertbarkeit von

    Insbesondere kann aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses im Sinne des § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG gefolgert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.08.1993 - 1 B 112.93 -, GewArch 1995, 113 ).
  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.00607

    Widerruf der Eintragung in die Architektenliste

    Dies kann regelmäßig bereits aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen gefolgert werden, wenn ansonsten damit zu rechnen ist, dass ungeeignete Personen weiterhin eine Tätigkeit mit gewissem Gefahrenpotential ausüben (vgl. Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 49 Rn. 70 m.w.N.; BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113 - juris Rn. 6; U.v. 29.6.1990 - 8 C 69/88 - DÖV 1991, 76 - juris Rn. 10).

    Die Annahme der Unzuverlässigkeit des Klägers wegen Vermögensverfalls indiziert vorliegend die konkrete Gefährdung der durch Art. 7 Abs. 1 BauKaG geschützten Rechtsgüter (s.o. unter a), zu denen er im Rahmen einer weiteren Berufsausübung besonderen Zugriff hätte (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - GewArch 2014, 251 - juris Rn. 50 f.; BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113 - juris Rn. 6).

  • VG Augsburg, 11.04.2013 - Au 5 K 12.1479

    Widerruf einer Maklererlaubnis (Versicherungsvermittler); rechtskräftige

    Als unzuverlässig hat dabei derjenige Gewerbetreibende zu gelten, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er das von ihm ausgeübte Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird, ohne dass es auf Verschuldenstatbestände ankäme (vgl. BVerwG, B. v. 17.8.1993 - Az. 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113 f.).

    Gerade durch Fernhaltung unzuverlässiger Makler aus dem Gewerbe sollen solche wichtigen Gemeinschaftsgüter geschützt werden und wirtschaftliche Schäden, die erhebliche Größenordnungen erreichen können, verhindert werden (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113 f.).

  • VG Ansbach, 02.03.2020 - AN 4 K 17.607

    Vermögensverfall indiziert Unzuverlässigkeit: Löschung aus der Architektenliste!

    Dies kann regelmäßig bereits aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen gefolgert werden, wenn ansonsten damit zu rechnen ist, dass ungeeignete Personen weiterhin eine Tätigkeit mit gewissem Gefahrenpotential ausüben (vgl. Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 49 Rn. 70 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 17.8.1993 - 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113 - Urteil vom 29.6.1990 - 8 C 69/88 - DÖV 1991, 76 -).

    Die Annahme der Unzuverlässigkeit des Klägers wegen Vermögensverfalls indiziert vorliegend die konkrete Gefährdung der durch Art. 7 Abs. 1 BauKaG geschützten Rechtsgüter (s.o. unter a), zu denen er im Rahmen einer weiteren Berufsausübung besonderen Zugriff hätte (vgl. BayVGH, Urteil vom 20.2.2014 - 22 BV 13.1909 - GewArch 2014, 251 - BVerwG, Beschluss vom 17.8.1993 - 1 B 112/93 - GewArch 1995, 113 -).

  • VG München, 21.04.2021 - M 16 K 19.4052

    Widerruf der Erlaubnis, Versicherungsmakler, Unzuverlässigkeit, Ungeordnete

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt es nicht, dass der Widerruf im öffentlichen Interesse liegt, vielmehr ist es erforderlich, dass der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, also zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112.93 - juris Rn. 6).

    Somit indiziert die Unzuverlässigkeit eines Versicherungsmaklers die konkrete Gefährdung wichtiger Gemeinschaftsgüter und erfordert damit die Entziehung der gewerberechtlichen Erlaubnis, so dass aus dem Fehlen erforderlicher Eignungsvoraussetzungen die Gefährdung des öffentlichen Interesses gefolgert werden kann (vgl. BVerwG, B.v. 17.8.1993 - 1 B 112.93 - juris Rn. 6 zur Maklererlaubnis nach § 34c GewO).

  • VGH Bayern, 07.10.2014 - 22 ZB 14.1062

    Ergebnisrichtigkeit eines Urteils, mit dem eine Klage möglicherweise zu Unrecht

  • VG Magdeburg, 05.07.2018 - 3 B 329/17

    Widerruf einer Bewachungserlaubnis nach Verurteilung wegen Diebstahls

  • VG Köln, 12.01.2006 - 1 K 8522/03

    Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens wegen Unzuverlässigkeit des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2017 - 4 B 1025/17

    Widerruf der Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2013 - 1 M 116/13

    Widerruf einer Erlaubnis als Versicherungsmakler nach § 34d GewO

  • VG Magdeburg, 16.04.2021 - 3 A 224/19

    Widerruf von gewerberechtlichen Erlaubnissen und Untersagung der Ausübung von

  • BVerwG, 01.02.2005 - 6 B 66.04

    Widerruf von Entgeltgenehmigungen für Zusammenschaltungsentgelte nach dem

  • VG München, 21.10.2015 - M 16 K 14.5663

    Widerruf einer Bewachungsgewerbeerlaubnis - Gewerberechtlicher Begriff der

  • VG München, 26.01.2021 - M 16 K 19.2874

    Widerruf einer Reisegewerbekarte und erweiterte Gewerbeuntersagung wegen

  • VG Regensburg, 20.04.2017 - RN 5 K 16.636

    Widerruf der Erlaubnis zur Darlehensvermittlung wegen strafrechtlicher Verfehlung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 6 A 619/04

    Rückwirkende Streichung des sog. AZV-Tages grundsätzlich verfassungsrechtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2022 - 4 A 2700/20

    Berufung gegen Widerruf der Gewerbeerlaubnis wegen erheblicher Steuerrückstände

  • VG Köln, 04.08.2011 - 1 K 1572/11

    Vorliegen der Unzuverlässigkeit eines Versicherungsvertreters nach § 34 d Abs. 2

  • VG Augsburg, 27.09.2018 - Au 5 K 18.1063

    Widerruf der Maklererlaubnis nach § 34c GewO

  • VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 3696/16

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Insolvenzverschleppung

  • VG Koblenz, 11.10.2010 - 3 K 658/10

    Schließung eines Maklerbetriebs wegen Steuerschulden

  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von

  • VG Ansbach, 04.09.2007 - AN 4 K 06.02519

    Vorschriften betreffend einer Gewerbeuntersagung oder Aufhebung einer

  • VGH Bayern, 24.08.2023 - 22 ZB 22.1282

    Gewerbeuntersagung wegen länger zurückliegender Straftaten

  • VG Augsburg, 03.11.2016 - Au 5 K 16.1175

    Unzulässige Klage gegen den Widerruf einer Immobilienmaklererlaubnis wegen

  • VG Karlsruhe, 25.07.2001 - 6 K 934/01

    Widerruf der Maklererlaubnis

  • VG Hamburg, 04.08.2022 - 17 E 2680/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen den wegen Steuerschulden erfolgten Widerruf einer

  • VG Ansbach, 21.10.2014 - AN 4 K 14.00288

    Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsvermittler tätig zu sein; Regelfall der

  • VG Gelsenkirchen, 03.03.2008 - 7 K 2187/07

    Maklererlaubnis, Widerruf

  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 20.1667

    Unfallausgleich, Widerruf, Ursächlichkeit zwischen Dienstunfall und Minderung der

  • VG Meiningen, 13.09.1999 - 8 E 635/99

    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; gewerberechtliche Erlaubnis; Widerruf der

  • VG Bayreuth, 21.08.2023 - B 10 K 21.409

    Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsvertreter, Berufshaftpflichtversicherung

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