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   BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97   

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BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97 (https://dejure.org/1997,14539)
BVerwG, Entscheidung vom 19.06.1997 - 1 B 113.97 (https://dejure.org/1997,14539)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Juni 1997 - 1 B 113.97 (https://dejure.org/1997,14539)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße "Bezeichnung" eines Verfahrensmangels - Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens als Verfahrensfehler - Begriff der Divergenz - Ausschluss der Ausweisung bei Umgangsrecht des ausländischen Vaters ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 63.97

    Pflicht des Gerichts zur Sachverhaltserforschung - Anlass zur Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97
    Angesichts der zahlreichen und schweren Straftaten des Klägers und des Umstandes, daß in dem nach Auffassung des Berufungsgerichts maßgeblichen Zeitpunkt die Verbüßung der letzten Freiheitsstrafe erst wenige Monate zurücklag und die Suchttherapie gerade erst begonnen hatte, lag es nicht ohne weiteres außerhalb des richterlichen Erkenntnisbereiches auch des Verwaltungsrichters, die Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen für geboten zu erachten, so daß die Beschwerde hätte darlegen müssen, warum das Oberverwaltungsgericht insoweit nicht sachkundig war (vgl. dazu Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 63.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 1 C 46.86

    Asylrecht - Ausweisungstatbestand - Gerichtliche Nachprüfung - Rechtmäßiger

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97
    Liegen wie hier schwerwiegende Ausweisungsgründe vor, kann das öffentliche Interesse an der Ausweisung sogar dann Vorrang vor einem privaten Interesse am Verbleib in Deutschland beanspruchen, wenn der Ausländer mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist und Kinder deutscher Staatsangehörigkeit aus der Ehe hervorgegangen sind (vgl. Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 1 C 46.86 - BVerwGE 81, 155 [BVerwG 17.01.1989 - 1 C 46/86]).
  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97
    Daher kann die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens nur dann als verfahrensfehlerhaft beanstandet werden, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne daß es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, daß ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (Beschluß vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - NVwZ 1993, 583).
  • BVerwG, 10.11.1983 - 3 C 56.82

    Werbeverbot - Medizinisches Gutachten - Ernährungswissenschaftliches Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97
    Das Gericht verletzt Verfahrensrecht dann, wenn es die Grenze der ihm zur Verfügung stehenden Sachkunde überschreitet und sich nicht mehr in den Lebens- und Erkenntnisbereichen bewegt, die dem Richter allgemein zugänglich sind (vgl. z.B. Urteil vom 10. November 1983 - BVerwG 3 C 56.82 - BVerwGE 68, 177 [BVerwG 10.11.1983 - 3 C 56/82]).
  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus BVerwG, 19.06.1997 - 1 B 113.97
    Eine Begegnungsgemeinschaft des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit seinen Kindern kann regelmäßig keinen weitergehenden Schutz beanspruchen (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - NVwZ 1990, 455).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 19.96

    Asylbewerber; Aufenthaltsbefugnis; Aufenthaltserlaubnis; Begegnungsgemeinschaft;

    Damit übereinstimmend hat auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dem Umgangsrecht des nicht-sorgeberechtigten geschiedenen ausländischen Elternteils bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthalts grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 ; Beschluß vom 20. November 1989 - BVerwG 1 B 156.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 104 = InfAuslR 1990, 56 f.; Beschluß vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 1 B 159.86 - InfAuslR 1986, 313 f.; Beschluß vom 10. März 1995 - BVerwG 1 B 217.94 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 2; vgl. auch Beschluß vom 19. Juni 1997 - BVerwG 1 B 113.97 -).
  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 28.96

    Ausländerrecht - Versagung der Aufenthaltserlaubnis bei einem

    Damit übereinstimmend hat auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dem Umgangsrecht des nicht-sorgeberechtigten geschiedenen ausländischen Elternteils bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthalts grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299, 303 f.; Beschluß vom 20. November 1989 - BVerwG 1 B 156.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 104 = InfAuslR 1990, 56 f.; Beschluß vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 1 B 159.86 - InfAuslR 1986, 313 f.; Beschluß vom 10. März 1995 - BVerwG 1 B 217.94 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 2; vgl. auch Beschluß vom 19. Juni 1997 - BVerwG 1 B 113.97 -).
  • BVerwG, 09.12.1997 - 1 C 16.96

    Visumspflicht auch bei Einreise zu Familienangehörigen

    Damit übereinstimmend hat auch der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung die Auffassung vertreten, daß dem Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten geschiedenen ausländischen Elternteils bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthalts grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (Urteil vom 11. Juni 1975 - BVerwG 1 C 8.71 - BVerwGE 48, 299 [BVerwG 11.06.1975 - I C 8/71]; Beschluß vom 20. November 1989 - BVerwG 1 B 156.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 104 = InfAuslR 1990, 56 f.; Beschluß vom 2. Oktober 1986 - BVerwG 1 B 159.86 - InfAuslR 1986, 313 f.; Beschluß vom 10. März 1995 - BVerwG 1 B 217.94 - Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 2; vgl. auch Beschluß vom 19. Juni 1997 - BVerwG 1 B 113.97 -).
  • VG Stuttgart, 22.05.2002 - 13 K 5725/00

    Bestehen eines Umgangsrechts begründet keine familiäre Lebensgemeinschaft

    Damit übereinstimmend ist auch das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass dem Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten geschiedenen ausländischen Elternteils bei der Entscheidung über die Gewährung eines Daueraufenthalts grundsätzlich keine maßgebende Bedeutung beigemessen zu werden braucht (vgl. Urteil vom 11.06.1975, BVerwGE 48, 299 ; Beschluss vom 20.11.1989, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 104; Beschluss vom 02.10.1986, InfAuslR 1986, 313 f.; Beschluss vom 22.06.1992, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 112; Beschluss vom 10.03.1995, Buchholz 402.240 § 23 AuslG 1990 Nr. 2; Urteil vom 27.06.1995, BVerwGE 99, 28; vgl. auch Beschluss vom 19.06.1997 - BVerwG 1 B 113.97 - Urteil vom 09.12.1997, BVerwGE 106, 13).
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