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   BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84   

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https://dejure.org/1984,657
BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84 (https://dejure.org/1984,657)
BVerwG, Entscheidung vom 02.10.1984 - 1 B 114.84 (https://dejure.org/1984,657)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Oktober 1984 - 1 B 114.84 (https://dejure.org/1984,657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer möglichen Beeinträchtigung der Eheschließungsfreiheit durch eine fehlende Aufenthaltserlaubnis eines mit einem Deutschen verlobten Ausländers - Anforderungen an den Inhalt einer Beschwerdebegründung gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1990, 1070
 
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Wird zitiert von ... (80)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 17.05.1982 - 1 C 128.80

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Aufenthaltserlaubnis nach erfolglosem

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
    Der beschließende Senat hat sich übrigens bereits rechtsgrundsätzlich dazu geäußert, welche Bedeutung einem Aufenthalt als Asylbewerber und als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen bei der ausländerbehördlichen Entscheidung über einen weiteren Aufenthalt des Ausländers nach erfolglosem Abschluß des Asylverfahrens (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34) bzw. nach der Ehescheidung (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 42) zukommt.
  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
    Erst nach der Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen hat der Ausländer, wenn die Ehe im Geltungsbereich des Ausländergesetzes geführt werden soll, Anspruch darauf, daß ihm der Aufenthalt dafür nach Maßgabe der in diesem Zusammenhang durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]erlaubt wird.
  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
    Erst nach der Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen hat der Ausländer, wenn die Ehe im Geltungsbereich des Ausländergesetzes geführt werden soll, Anspruch darauf, daß ihm der Aufenthalt dafür nach Maßgabe der in diesem Zusammenhang durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]erlaubt wird.
  • BVerwG, 30.05.1983 - 1 B 75.83

    Erfordernis der Formulierung einer grundsätzlichen Rechtsfrage bei der Revision

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
    In diesen Fällen ist die Eheschließungsfreiheit in der Regel gewahrt, wenn dem Ausländer das kurzfristige Betreten des Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zum Zwecke der Eheschließung ermöglicht wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. Mai 1979 - 1 BvR 442/79 - ferner Beschlüsse des Senats vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 B 75.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 47; vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 1 A 79.83 -).
  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82

    Scheidung des Ausländers - Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung -

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
    Der beschließende Senat hat sich übrigens bereits rechtsgrundsätzlich dazu geäußert, welche Bedeutung einem Aufenthalt als Asylbewerber und als Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen bei der ausländerbehördlichen Entscheidung über einen weiteren Aufenthalt des Ausländers nach erfolglosem Abschluß des Asylverfahrens (Urteil vom 17. Mai 1982 - BVerwG 1 C 128.80 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 34) bzw. nach der Ehescheidung (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 143.82 - Buchholz a.a.O. Nr. 42) zukommt.
  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 55.75

    Voraussetzungen für die Verlängerung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
    Erst nach der Eheschließung mit dem deutschen Staatsangehörigen hat der Ausländer, wenn die Ehe im Geltungsbereich des Ausländergesetzes geführt werden soll, Anspruch darauf, daß ihm der Aufenthalt dafür nach Maßgabe der in diesem Zusammenhang durch die Rechtsprechung des beschließenden Senats entwickelten Grundsätze (vgl. z.B. BVerwGE 56, 246; 60, 126) [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]erlaubt wird.
  • BVerwG, 07.12.1983 - 1 A 79.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
    In diesen Fällen ist die Eheschließungsfreiheit in der Regel gewahrt, wenn dem Ausländer das kurzfristige Betreten des Geltungsbereichs des Ausländergesetzes zum Zwecke der Eheschließung ermöglicht wird (vgl. BVerfG, Beschluß vom 16. Mai 1979 - 1 BvR 442/79 - ferner Beschlüsse des Senats vom 30. Mai 1983 - BVerwG 1 B 75.83 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 47; vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 1 A 79.83 -).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 1 C 20.75

    Voraussetzungen zur Ausweisung eines Ausländers - Anforderungen an die Ausübung

    Auszug aus BVerwG, 02.10.1984 - 1 B 114.84
    In der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist anerkannt, daß ein Verlöbnis mit einem Deutschen nicht den aufenthaltsrechtlichen Schutz auslöst, der sich für ausländische Ehegatten Deutscher aus Art. 6 Abs. 1 GG herleitet (vgl. z.B. Urteil vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 1 C 20.75 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 66 [S. 87]).
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