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   BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91   

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https://dejure.org/1991,4383
BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91 (https://dejure.org/1991,4383)
BVerwG, Entscheidung vom 26.09.1991 - 1 B 115.91 (https://dejure.org/1991,4383)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 1991 - 1 B 115.91 (https://dejure.org/1991,4383)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - "Unzuverlässigkeit" eines Gewerbetreibenden bei Steuerrückständen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 162; GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge von Steuerrückständen, Schätzung der Steuerrückstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91
    Müssen die Besteuerungsgrundlagen - z.B. deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht nachkommt - gemäß § 162 AO geschätzt werden, so ist die auf dieser Grundlage festgesetzte Steuerschuld nicht von anderer rechtlicher Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO grundsätzlich nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162).
  • BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 110.90

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91
    Ergibt das Gesamtbild eine ungünstige Prognose, wie sie im vorliegenden Fall vom Berufungsgericht festgestellt worden ist, so ist der Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt und die Gewerbeausübung, soweit erforderlich, zu untersagen, gleichgültig, ob die Unzuverlässigkeit verschuldet ist oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80] ; Beschluß vom 12. Juli 1990 - BVerwG 1 B 110.90 -).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91
    Ergibt das Gesamtbild eine ungünstige Prognose, wie sie im vorliegenden Fall vom Berufungsgericht festgestellt worden ist, so ist der Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt und die Gewerbeausübung, soweit erforderlich, zu untersagen, gleichgültig, ob die Unzuverlässigkeit verschuldet ist oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80] ; Beschluß vom 12. Juli 1990 - BVerwG 1 B 110.90 -).
  • VGH Bayern, 18.01.2022 - 22 ZB 21.2643

    Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsmakler

    Zu diesen Grundsätzen gehört, dass die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit kein subjektiv vorwerfbares Verhalten und kein Verschulden voraussetzt (vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7.14 - juris Rn. 4; B.v. 26.9.1991 - 1 B 115.91 - juris Rn. 8 f.; U.v. 2.2.1982 - 1 C 17.79 - juris Rn. 24; zu § 34d GewO OVG NW, a.a.O.; zur einer Erkrankung vgl. BVerwG, B.v. 16.3.1982 - 1 C 124.80 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 22 ZB 11.2872 - juris Rn. 3; B.v. 9.7.2002 - 22 ZB 02.1362 - juris Rn. 5).

    Ergibt allerdings das Gesamtbild eine negative Prognose, so ist der Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt, gleichgültig, ob diese verschuldet ist oder nicht (BVerwG, B.v. 26.9.1991 - 1 B 115.91 - juris Rn. 7).

  • VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04

    Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber Busunternehmer - Steuerrückstände als

    Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -, Juris; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 -, GewArch 1992, 298, 299; B. v. 26.09.1991 - 1 B 115/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., U. v. 25.02.1993 - 14 S 2577/92 -, GewArch 1994, 373).
  • VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    Es kommt also darauf an, ob ein Gewerbetreibender, der gegen seine Pflichten verstoßen hat, nach dem Gesamtbild seines Verhaltens wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage sein wird, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, B.v. 26.9.2991 - 1 B 115/91 - juris; BVerwG, B.v. 9.4.1997 - 1 B 81/97 - GewArch 1999, 72 f.).
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