Rechtsprechung
BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - "Unzuverlässigkeit" eines Gewerbetreibenden bei Steuerrückständen - Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 162; GewO § 35 Abs. 1
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge von Steuerrückständen, Schätzung der Steuerrückstände - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 19.06.1991 - 7 L 132/90
- BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91
Müssen die Besteuerungsgrundlagen - z.B. deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht nachkommt - gemäß § 162 AO geschätzt werden, so ist die auf dieser Grundlage festgesetzte Steuerschuld nicht von anderer rechtlicher Qualität und daher im Rahmen des § 35 GewO grundsätzlich nicht anders zu würdigen als eine Steuerschuld, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch 1988, 162). - BVerwG, 12.07.1990 - 1 B 110.90
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91
Ergibt das Gesamtbild eine ungünstige Prognose, wie sie im vorliegenden Fall vom Berufungsgericht festgestellt worden ist, so ist der Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt und die Gewerbeausübung, soweit erforderlich, zu untersagen, gleichgültig, ob die Unzuverlässigkeit verschuldet ist oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80] ; Beschluß vom 12. Juli 1990 - BVerwG 1 B 110.90 -). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 26.09.1991 - 1 B 115.91
Ergibt das Gesamtbild eine ungünstige Prognose, wie sie im vorliegenden Fall vom Berufungsgericht festgestellt worden ist, so ist der Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt und die Gewerbeausübung, soweit erforderlich, zu untersagen, gleichgültig, ob die Unzuverlässigkeit verschuldet ist oder nicht (vgl. BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80] ; Beschluß vom 12. Juli 1990 - BVerwG 1 B 110.90 -).
- VGH Bayern, 18.01.2022 - 22 ZB 21.2643
Widerruf der Erlaubnis als Versicherungsmakler
Zu diesen Grundsätzen gehört, dass die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit kein subjektiv vorwerfbares Verhalten und kein Verschulden voraussetzt (…vgl. BVerwG, B.v. 2.12.2014 - 8 PKH 7.14 - juris Rn. 4; B.v. 26.9.1991 - 1 B 115.91 - juris Rn. 8 f.;… U.v. 2.2.1982 - 1 C 17.79 - juris Rn. 24;… zu § 34d GewO OVG NW, a.a.O.;… zur einer Erkrankung vgl. BVerwG, B.v. 16.3.1982 - 1 C 124.80 - juris Rn. 10;… BayVGH, B.v. 1.3.2012 - 22 ZB 11.2872 - juris Rn. 3;… B.v. 9.7.2002 - 22 ZB 02.1362 - juris Rn. 5).Ergibt allerdings das Gesamtbild eine negative Prognose, so ist der Tatbestand der Unzuverlässigkeit erfüllt, gleichgültig, ob diese verschuldet ist oder nicht (BVerwG, B.v. 26.9.1991 - 1 B 115.91 - juris Rn. 7).
- VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04
Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber Busunternehmer - Steuerrückstände als …
Müssen Besteuerungsgrundlagen nämlich - insbesondere deswegen, weil der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Erklärungspflichten nicht hinreichend nachkommt - geschätzt werden, so ist eine Steuerschuld, die auf diesen Schätzungen basiert, nicht von einer anderen rechtlichen Qualität als eine solche, die sich aus exakt ermittelten Besteuerungsgrundlagen ergibt (BVerwG, B. v. 25.10.1996 - 1 B 214/96 -, Juris; B. v. 30.03.1992 - 1 B 42.92 -, GewArch 1992, 298, 299; B. v. 26.09.1991 - 1 B 115/91 -, Juris; VGH Bad.-Württ., U. v. 25.02.1993 - 14 S 2577/92 -, GewArch 1994, 373). - VG Augsburg, 24.11.2014 - Au 5 S 14.1496
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten
Es kommt also darauf an, ob ein Gewerbetreibender, der gegen seine Pflichten verstoßen hat, nach dem Gesamtbild seines Verhaltens wahrscheinlich auch weiterhin nicht willens oder in der Lage sein wird, seine beruflichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, B.v. 26.9.2991 - 1 B 115/91 - juris; BVerwG, B.v. 9.4.1997 - 1 B 81/97 - GewArch 1999, 72 f.).
- VG Augsburg, 13.09.2012 - Au 5 K 12.533
Erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH; Erweiterte Gewerbeuntersagung …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwG vom 2.2.1982, BVerwGE 65, 1; BVerwG vom 26.9.1991 Az. 1 B 115/91 ) ist unzuverlässig, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird, ohne dass es hierbei auf ein persönliches Verschulden ankäme. - VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 5 K 15.243
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; Steuerschätzungen; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. BVerwG, B.v. 26.9.1991 - 1 B 115/91 - juris Rn. 7; U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80 - BVerwGE 65, 1 ff.;… Marcks in Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Oktober 2014, § 35 Rn. 29) ist unzuverlässig, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird, ohne dass es hierbei auf ein persönliches Verschulden ankäme. - VG Augsburg, 27.07.2011 - Au 5 S 11.673
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
Es ist auf die im maßgeblichen Zeitpunkt des Bescheidserlasses verwirklichten Unzuverlässigkeitstatbestände abzustellen (BVerwG vom 2.2.1987 BVerwGE 65, 1; vom 26.9.1991 Az: 1 B 115/91 ; vom 9.4.1997 GewArch 1999, 72 f.). - VG Magdeburg, 18.07.2019 - 3 A 155/19
IHK-Beitragspflicht für Prostituierte
Eine Schätzung auf dieser Grundlage ist nicht von minderer Qualität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.9.1991 - 1 B 115/91 -, zit. nach juris, Rn. 8). - VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 5 K 13.1298
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln; Erhebliche …
Nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, wenn er nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (vgl. BVerwG, U.v. 2.2.1982 - 1 C 146/80, BVerwGE 65, 1 ff; B.v. 26.9.1991 - 1 B 115/91 - juris Rn. 7). - VG Augsburg, 15.03.2012 - Au 5 K 11.1728
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 26.9.1991 Az. 1 B 115/91 ; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: Juli 2010, RdNr. 29 zu § 35) ist unzuverlässig, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird, ohne dass es hierbei auf ein persönliches Verschulden ankäme. - VG Augsburg, 08.09.2010 - Au 4 K 09.1043
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; gewerbebezogene …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG vom 26.9.1991 Az.: 1 B 115/91, Juris; Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, RdNr. 29 zu § 35 m.w.N.) ist unzuverlässig, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird. - VG Augsburg, 22.09.2014 - Au 5 K 14.50
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Gärtnerei und Blumenhandel; Unzuverlässigkeit; …
- VG Augsburg, 12.06.2014 - Au 5 K 14.402
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit (bejaht); Steuerrückstände; …
- VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1215
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber der Geschäftsführerin einer …
- VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1216
Einfache und erweiterte Gewerbeuntersagung gegenüber einer GmbH
- VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 5 K 12.579
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit (bejaht); Wiederaufleben …
- VG Saarlouis, 11.07.2011 - 1 K 303/10
Einzelfall eines wegen der Aussetzung des Widerspruchverfahrens gemäß § 12 GewO …
- VG Augsburg, 24.09.2015 - Au 5 K 15.196
Gewerbeuntersagung
- VG Augsburg, 26.09.2012 - Au 5 K 12.249
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; Verletzung steuerlicher …
- VG Augsburg, 30.01.2012 - Au 5 K 11.1536
Fehlende Unterschrift; Unwirksamkeit der Klageerhebung; gewerberechtliche …
- VG Augsburg, 16.06.2011 - Au 5 K 10.1800
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
- VG Augsburg, 19.06.2008 - Au 4 K 07.1756
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
- VG Augsburg, 17.07.2009 - Au 4 K 09.671
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
- VG Augsburg, 14.02.2013 - Au 5 K 12.1363
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Versäumnis Klagefrist (offen gelassen); …
- VG Augsburg, 19.05.2011 - Au 5 K 10.1514
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Steuerschulden; …
- VG Augsburg, 23.04.2010 - Au 4 K 10.45
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Widerruf der Erlaubnis zur Immobilienvermittlung; …
- VG Augsburg, 27.11.2008 - Au 4 K 08.1446
Erweiterte Gewerbeuntersagung; unzulässige Klage; Haftbefehle zur Abgabe der …
- VG Augsburg, 14.07.2008 - Au 4 K 08.502
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Steuerschulden; teilweise unzulässige …
- VG Augsburg, 19.05.2008 - Au 4 K 08.224
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
- VG Augsburg, 11.04.2008 - Au 4 K 08.139
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; wirtschaftliche …
- VG Augsburg, 07.04.2008 - Au 4 K 07.1590
Erweiterte Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Vermögenslosigkeit; …