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   BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70   

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https://dejure.org/1970,1119
BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70 (https://dejure.org/1970,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 23.02.1970 - I B 12.70 (https://dejure.org/1970,1119)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Februar 1970 - I B 12.70 (https://dejure.org/1970,1119)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) - Anerkennung eines Ausnahmefalls wegen seit Jahren unerlaubt ausgeübter selbstständiger Erwerbstätigkeit - Verpflichtung der Behörde zur Gewährung der Möglichkeit zur Erlangung der erforderlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1970, 976
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.04.1969 - I C 55.65

    Bindung eines Revisionsgerichts an die Zulassung der Revision wegen Divergenz -

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70
    Die Erteilung der Ausnahmebewilligung nach § 8 Abs. 1 HwO steht nicht im Ermessen der Behörde, vielmehr hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf ihre Erteilung, sofern die Voraussetzungen der genannten Vorschrift erfüllt sind (Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG I C 55.65 - [GewArch. 1969, 256 = BayVBl. 1969, 317]), ferner kann gemäß § 8 Abs. 4 HwO der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegen ablehnende Entscheidungen der Behörde beschritten werden.

    Die von dem Kläger in diesem Zusammenhang als rechtsgrundsätzlich angesehene Frage, ob die Annahme eines Ausnahmefalles im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 HwO von dem Verhalten des Antragstellers in der Zeit vor seiner selbständigen Berufstätigkeit oder im Zeitpunkt der Antragstellung abhängt, ist durch das erwähnte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 1969 (a.a.O.) dahin gehend geklärt, daß die Erfüllung des § 8 Abs. 1 Satz 2 HwO von den tatsächlichen Verhältnissen bei Beginn der selbständigen Berufsausübung, bei Erlaß des angegriffenen Bescheides und im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht abhängt.

    Liegt ein Ausnahmefall im Sinne dieser Vorschrift nicht vor, kommt es auf den Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten des Antragstellers für das von ihm beabsichtigte Handwerk nicht an (Urteil vom 24. April 1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Bedenken, die sich aus der Praxis der Handwerkskammern durch die Erteilung befristeter Ausnahmebewilligungen ergeben haben, bereits mehrfach hingewiesen (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [321/22]; Beschluß vom 4. Juli 1969 - BVerwG I CB 15.69 -).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in den von dem Kläger bezeichneten Urteil vom 26. Januar 1962 - BVerwG VII C 68.59 - (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]) zwar hervorgehoben, daß die Überprüfung der Befähigung des Bewerbers um eine Ausnahmebewilligung "eine objektive, nur von sachlichen Gesichtspunkten bestimmte Beurteilung zum Ziele haben und daß auch die Auswahl der Prüfer eine Gewähr hierfür bieten muß" (a.a.O. S. 320).

  • BVerwG, 04.07.1969 - I CB 15.69
    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70
    Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Bedenken, die sich aus der Praxis der Handwerkskammern durch die Erteilung befristeter Ausnahmebewilligungen ergeben haben, bereits mehrfach hingewiesen (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [321/22]; Beschluß vom 4. Juli 1969 - BVerwG I CB 15.69 -).
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 60.65

    Verfahrensmangel durch Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

    Auszug aus BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70
    Die von dem Kläger bereits vor dem Berufungsgericht gerügte fehlende Objektivität des in dem ersten Rechtszug unter Verstoß gegen den auch im Verwaltungsstreitverfahren gemäß § 173 VwGO anwendbaren § 404 Abs. 1 ZPO von dem Beklagten und nicht von dem Prozeßgericht benannten Sachverständigen ... und die widersprechenden Ergebnisse der fachlichen Überprüfung des Klägers hätten dem Berufungsgericht Anlaß geben müssen, ein Obergutachten durch einen nicht aus dem Kreis der Mitwettbewerber zu ernennenden Sachverständigen einzuholen (Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG I C 60.65 - [GewArch. 1969, 107 = VerwRspr. 20, 623]).
  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

    Die Entscheidung über die Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO steht nicht im Ermessen der Behörde, der auch hinsichtlich der zu fordernden Kenntnisse und Fertigkeiten kein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (Urteil vom 5. Mai 1959 - BVerwG 7 C 66.59 - BVerwGE 8, 287 ; Beschluss vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - GewArch 1971, 164 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1995 - 23 A 3460/94

    Gewerberecht: Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung nach §

    Zwar entspricht es ständiger Rechtsprechung, daß weder die Schwierigkeiten, die sich daraus ergeben, daß ein Handwerksbetrieb ohne Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eröffnet wurde, noch die Dauer einer unerlaubt ausgeübten selbständigen Erwerbstätigkeit die Anerkennung eines Ausnahmefalles rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.4.1969 - I C 55/65 -, GewArch 1969, 256 (257), Beschluß vom 23.2.1970 - 1 B 12.70 -, GewArch 1971, 164 (165), und Urteil vom 8.12.1992 - 1 C 5.91 -, a.a.O.; VGH B.W., Urt. vom 28.6.1972 - VI 527/71 -, GewArch 1974, 160 (162).
  • BVerwG, 21.12.1982 - 5 B 79.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Befristete Ausnahmebewilligungen sollen vielmehr nur in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn der Antragsteller bereits über die für die Ausübung eines selbständigen Handwerks erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und der Zeitpunkt seiner bisher noch nicht abgelegten Meisterprüfung überschaubar festgelegt werden kann (Beschlüsse vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - [Buchholz 451.45 § 8 HandwO Nr. 2]; 1. März 1972 - BVerwG 1 B 18.72 - [Buchholz 451.45 § 8 HandwO Nr. 6]).
  • BVerwG, 01.03.1972 - I B 18.72

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Befristete Ausnahmebewilligung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang auf die Bedenken, die sich aus der Erteilung befristeter Ausnahmebewilligungen zwecks Vorbereitung auf die Meisterprüfung ergeben, bereits mehrfach hingewiesen (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [321/22]; Beschlüsse vom 4. Juli 1969 - BVerwG I CB 15.69 - und 23. Februar 1970 - BVerwG I B 12.70 - [DVBl. 1970, 976 = GewArch.
  • BVerwG, 21.11.1989 - 1 B 159.89

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zurückweisung

    Schließlich genügt die Beschwerde nicht den Darlegungserfordernissen des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO, soweit sie sich auf eine Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - (DVBl. 1970, 976) und vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 1 B 159.88 - (GewArch 1989, 272) beruft.
  • BVerwG, 17.08.1987 - 1 B 67.87

    Versagung der Eintragung in die Handwerksrolle - Erfordernis der Ablegung der

    Steht der Antragsteller - wie der Kläger - in einem Lebensalter, in dem die Ablegung der Meisterprüfung nach allgemeiner Auffassung aus Altersgründen nicht mehr zumutbar erscheint, ist demnach darauf abzustellen, ob besondere von ihm nicht zu vertretende Gründe vorliegen, die ihn daran gehindert haben, in jüngeren Jahren die Meisterprüfung abzulegen (BVerwGE 8, 287 [BVerwG 05.05.1959 - VII C 66/59]; 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59]; Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 - und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 2).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 1 B 79.86

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Anwendung

    Dabei ist davon auszugehen, daß eine Ausnahmebewilligung nicht zur Umgehung der Meisterprüfung führen darf und eine Ausnahme von der Regel bleiben muß, daß gemäß § 7 Abs. 1 HwO grundsätzlich nur derjenige in die Handwerksrolle eingetragen werden darf, der in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung abgelegt hat (Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 -, vom 1. März 1972 - BVerwG 1 B 18.72 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 6 und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz a.a.O. Nr. 2).
  • BVerwG, 29.08.1972 - I B 60.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 8 HwO bereits entschieden, daß die Behörde vor einer ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 8 HwO nicht verpflichtet ist, dem Antragsteller zunächst eine befristete Ausnahmebewilligung zu erteilen, um ihm in der Zwischenzeit die Ablegung der Meisterprüfung zu ermöglichen (Beschlüsse vom 23. Februar 1970 - BVerwG I B 12.70 - [DVBl. 1970, 976 = GewArch. 1971, 164] und vom 1. März 1972 - BVerwG I B 18.72 -).
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