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   OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04   

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OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04 (https://dejure.org/2005,6478)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03.03.2005 - 1 B 120/04 (https://dejure.org/2005,6478)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 03. März 2005 - 1 B 120/04 (https://dejure.org/2005,6478)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    BauGB § 34; BauNVO § 4, § 6; SächsBO § 75 aF; SächsBO § 77 nF

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer offenen Anstalt des Justizvollzuges in einem allgemeinen Wohngebiet oder einem Mischgebiet; Klage gegen die Zustimmung für den Umbau vorhandener Gebäude zu einem so genannten Freigängerhaus; Verletzung des ...

  • Judicialis

    BauGB § 34; ; BauNVO § 4; ; BauNVO § 6; ; SächsBO § 75 a.F.; ; SächsBO § 77 n.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauaufsichtliche Zustimmung, Freigängerhaus, Justizvollzugsanstalt, offener Vollzug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Freigängerhaus: Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Kein Freigängerhaus in der Nachbarschaft in einem allgemeinen Wohngebiet/Mischgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1290
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04
    Außer Betracht bleiben bauliche Anlagen, die von ihrem quantitativen Erscheinungsbild oder nach ihrer Qualität nicht die Kraft zur prägenden Wirkung haben oder völlig aus dem Rahmen der sonst in der näheren Umgebung anzutreffenden Bebauung als "Fremdkörper" herausfallen (BVerwG, Urt. v. 15.2.1990, BVerwGE 84, 322, 325 f.).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04
    Dabei geht in der Regel die größere Nähe mit einer stärker prägenden Wirkung Hand in Hand (alles st. Rspr. BVerwG, vgl. nur Urt. v. 18.10.1974, NJW 1975, 460, 461; Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369).
  • VGH Hessen, 02.05.1980 - IV TG 24/80

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Altenheims sowie eines Freigängerhauses im

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04
    Um Wohnnutzung im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1, § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO handelt es sich nicht (ebenso Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Aufl., § 3 RdNr. 16.3; Stock, in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 1999, § 3 RdNr. 27; Bielenberg, aaO, § 3 BauNVO, RdNr. 11; aA wohl Hess.VGH, Beschl. v. 2.5.1980, BRS 36 Nr. 183).
  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 77.73

    "Vorhandene Bebauung" i.S. von § 34 BBauG; Zulässigkeit von nach § 16 GewO oder §

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04
    Dabei geht in der Regel die größere Nähe mit einer stärker prägenden Wirkung Hand in Hand (alles st. Rspr. BVerwG, vgl. nur Urt. v. 18.10.1974, NJW 1975, 460, 461; Urt. v. 26.5.1978, BVerwGE 55, 369).
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 29.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; vorhandene

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04
    Dies gilt auch für eine befristet genehmigte Anlage, um deren unbefristete Genehmigung gestritten wird (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998, BauR 1999, 233, 234 = NVwZ-RR 1999, 364, 365).
  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 C 1.97

    Bebauungsplan; Festsetzung der Wohnungszahl; höchstzulässige Zahl der Wohnungen

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15.7.1999, SächsVBl. 1999, 275; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, NVwZ 1999, 415) führt der Umstand, dass eine im Nachbarrechtsstreit angefochtene Baugenehmigung aufgrund einer Rechtsänderung nicht mehr erforderlich ist, nicht zur Erledigung der Nachbarklage, weil der Nachbar ein Rechtsschutzbedürfnis dafür besitzt, den Eintritt der formellen Legalität des Bauvorhabens zu verhindern.
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04
    Eine frühere Nutzung eines Gebäudes hat keinen Einfluss auf den Gebietscharakter der Umgebung, wenn sie keinen sichtbaren Niederschlag mehr findet, weil sie eingestellt oder beseitigt worden, und mit einer Wiederaufnahme nicht zu rechnen ist (BVerwG, Urt. v. 27.8.1998, NVwZ 1999, 523, 525).
  • OVG Sachsen, 22.07.1999 - 2 S 379/99

    Umfang des Widerrufsvorbehalts bei einem Subventionsbescheid; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 03.03.2005 - 1 B 120/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 15.7.1999, SächsVBl. 1999, 275; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 8.10.1998, NVwZ 1999, 415) führt der Umstand, dass eine im Nachbarrechtsstreit angefochtene Baugenehmigung aufgrund einer Rechtsänderung nicht mehr erforderlich ist, nicht zur Erledigung der Nachbarklage, weil der Nachbar ein Rechtsschutzbedürfnis dafür besitzt, den Eintritt der formellen Legalität des Bauvorhabens zu verhindern.
  • OVG Sachsen, 05.04.2013 - 1 A 247/12

    Vereinbarkeit eines Freigängerhauses mit 60 Gefangenenplätzen mit der

    wurde auf die vorangegangene Klage der Klägerin durch rechtskräftiges Urteil des erkennenden Senats vom 3. März 2005 - 1 B 120/04 - (abgedruckt u. a. in BRS 69 Nr. 64) wegen einer Verletzung des Gebietswahrungsanspruchs der Klägerin aus § 34 Abs. 2 BauGB aufgehoben.

    23 Ein Freigängerhaus ist - wie der erkennende Senat bereits im Urteil vom 3. März 2005 - 1 B 120/04 - (BRS 69 Nr. 64) zum vorangegangenen Klageverfahren ausgeführt hat - eine offene Anstalt des Justizvollzugs, die wie eine geschlossene Justizvollzugsanstalt der Vollziehung der Freiheitsstrafe (§ 138 StVollZG) dient und sich von Anstalten des geschlossenen Vollzugs lediglich darin unterscheidet, dass nur verminderte Vorkehrungen gegen Entweichungen vorgesehen sind (§ 141 Abs. 2 StVollZG).

    27 Am Erlass der angefochtenen Zustimmung mit Befreiung war das damalige Regierungspräsidium nicht schon mit der von der Klägerin erstinstanzlich und im Zulassungsverfahren sinngemäß vorgetragenen Erwägung gehindert, der Beklagte sei durch die Rechtskraftwirkung (hier: § 121 Nr. 1, 1. Alt. VwGO) des vorangegangenen Senatsurteils vom 3. März 2005 - 1 B 120/04 - gehindert, für das der Sache nach unverändert gebliebene Vorhaben der Nutzungsänderung und Gebäudesanierung erneut eine Zustimmung zu beantragen.

    Soweit der erkennende Senat im Urteil vom 3. März 2005 - 1 B 120/04 - (a. a. O.), dem keine Beweisaufnahme voranging, angenommen hat, dass insbesondere wegen der vorhandenen Autowaschanlage auch ein faktisches Mischgebiet i. S. v. § 6 BauNVO in Betracht komme, hält der Senat daran nicht mehr fest.

    Eine gebietsprägende Wirkung der Autowaschstraße, wie sie der Senat im Urteil vom 3. März 2005 - 1 B 120/04 - für die Annahme eines faktischen Mischgebiets erwogen hatte, scheidet nach den Umständen des Falles ersichtlich aus.

    Straße gelegenen großflächigen Garagenanlagen hat der Senat im Urteil vom 3. März 2005 - 1 B 120/04 - als Nebenanlagen i. S. v. § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO angesehen.

    39 Hinsichtlich der im vorangegangenen Berufungsverfahren noch unklar gebliebenen Nutzung des Vorhabengrundstücks vor der Verwirklichung des streitgegenständlichen Vorhabens (vgl. Senatsurteil v. 3. März 2005 a. a. O.) ist aufgrund der nunmehr vorliegenden Feststellungen des Verwaltungsgerichts (vgl. Niederschrift v. 28. Oktober 2010, S. 6 unten, und Urteilsabdruck S. 11) davon auszugehen, dass das Gebäude, das vor 1990 für einen sog. Jugendwerkhof (also einer Art Jugendstrafvollzugseinrichtung der DDR) genutzt wurde, nach Beendigung dieser Nutzung als "Wohnheim für Eisschnellläufer", anschließend als "Bußgeldstelle" und zuletzt als Wohnheim für Justizbedienstete - also zu Wohnzwecken - genutzt wurde.

    Diese Erwägung findet im Senatsurteil vom 3. März 2005 (a. a. O.), auf das die Widerspruchsbehörde in diesem Zusammenhang der Sache nach verweist, keine Stütze.

    Der Senat hat im Berufungsverfahren 1 B 120/04 keine Beweisaufnahme zum faktischen Gebietscharakter durchgeführt, weil auf der Grundlage der von den Beteiligten seinerzeit ausdrücklich bestätigten Feststellungen des Verwaltungsgerichts entweder von einem faktischen allgemeinen Wohngebiet oder einem faktischen Mischgebiet auszugehen war, wobei das Freigängerhaus unabhängig von einer abschließenden Bestimmung des Gebietscharakters bauplanungsrechtlich unzulässig war, da es sich weder um eine Wohnnutzung noch um eine Anlage für soziale Zwecke handelt.

  • VG Saarlouis, 30.01.2019 - 5 K 1533/17

    Abwehranspruch eines Nachbarn gegen den von Untersuchungsgefangenen ausgehenden

    Deshalb ist eine Justizvollzugsanstalt weder in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO) noch in einem Mischgebiet (§ 6 BauNVO), sondern nur in einem Sondergebiet (§ 11 Abs. 1 BauNVO) oder im unbeplanten Innenbereich im Wege der Befreiung nach § 34 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 31 Abs. 2 BauGB zulässig.(BVerwG, Beschluss vom 26.07.2005 - 4 B 33.05 -, BRS 69 Br. 63; Sächs. OVG, Urteil vom 03.03.2005 - 1 B 120/04 -, BRS 69 Nr. 64; beide jeweils zu einem sog. Freigängerhaus).
  • OVG Sachsen, 06.05.2010 - 1 B 579/09

    Beseitigungsverfügung, Werbeanlagen, Beseitigungsverfügung

    Dabei geht in der Regel die größere Nähe mit einer stärker prägenden Wirkung Hand in Hand (SächsOVG, Urt. v. 3.3.2005 - 1 B 120/04 - , zit. nach [...], m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.05.2010 - A 1 A 352/10

    Rechtliches Gehör, Aufklärungsrüge

    Dabei geht in der Regel die größere Nähe mit einer stärker prägenden Wirkung Hand in Hand (SächsOVG, Urt. v. 3.3.2005 - 1 B 120/04 - , zit. nach juris, m. w. N.).
  • VG München, 15.12.2014 - M 8 K 13.3686

    Justizvollzugsanstalt, Verwaltungsgebäude, Verwaltungsanlage, Nutzungstyp,

    Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat im Urteil vom 3. März 2005 (1 B 120/04 - juris) eine Zuordnung eines so genannten "Freigängerhauses" zur Nutzungsart "Verwaltung" ausgeschlossen, ohne sich jedoch für eine Anstalt des Justizvollzuges auf eine andere Nutzungsart festzulegen, wie sie durch die Begriffe der Baunutzungsverordnung für die zulässigen Nutzungen in den einzelnen Baugebieten definiert werden (vgl. BVerwG v. 3.4.1987, ZfBR 1987, 260).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.2004 - 1 B 120.04, 1 PKH 40.04   

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BVerwG, 22.09.2004 - 1 B 120.04, 1 PKH 40.04 (https://dejure.org/2004,21331)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.2004 - 1 B 120.04, 1 PKH 40.04 (https://dejure.org/2004,21331)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 2004 - 1 B 120.04, 1 PKH 40.04 (https://dejure.org/2004,21331)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Revisionszulassung bezüglich eines Anspruchs irakischer Staatsangehöriger auf Abschiebungsschutz

  • rechtsportal.de
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   BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 120.04   

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BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 120.04 (https://dejure.org/2005,66296)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.2005 - 1 B 120.04 (https://dejure.org/2005,66296)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 1 B 120.04 (https://dejure.org/2005,66296)
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Verfahrensgang

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   VG Göttingen, 15.06.2004 - 1 B 120/04   

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https://dejure.org/2004,31508
VG Göttingen, 15.06.2004 - 1 B 120/04 (https://dejure.org/2004,31508)
VG Göttingen, Entscheidung vom 15.06.2004 - 1 B 120/04 (https://dejure.org/2004,31508)
VG Göttingen, Entscheidung vom 15. Juni 2004 - 1 B 120/04 (https://dejure.org/2004,31508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Koblenz, 10.03.2004 - 7 L 616/04

    Neue Ausnahmen vom Wehrdienst verletzen nicht die Rechte der einberufenen

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2004 - 1 B 120/04
    Nach alledem folgt die Kammer in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Rechtsprechung (z. B. Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 L 616/04. KO -) nicht dem Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 21.4.2004 - 7 K 154/04 -).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Göttingen, 15.06.2004 - 1 B 120/04
    Willkürlich wäre die Auswahl des Antragstellers zur Einberufung nur dann, wenn dessen Heranziehung zum Wehrdienst ein sachlicher Bezug fehlte (siehe hierzu BVerwG, Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 20/92 -, BVerwGE 92, 153-197 m. w. N.).
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