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   BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04 (1 PKH 35.04)   

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BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04 (1 PKH 35.04) (https://dejure.org/2004,9335)
BVerwG, Entscheidung vom 07.10.2004 - 1 B 121.04 (1 PKH 35.04) (https://dejure.org/2004,9335)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 1 B 121.04 (1 PKH 35.04) (https://dejure.org/2004,9335)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision; Darlegungsanforderungen bei der Rüge der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ; Anforderungen an Darlegung einer Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht ; Folgen einer fehlenden Heranziehung des Ad-hoc-Berichts ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • EGMR, 05.10.2000 - 39652/98

    MAAOUIA v. FRANCE

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04
    Entgegen der Rechtsauffassung der Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 5) ist ein derartiger Rechtsstreit auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht als Streit über "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK anzusehen (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 5. Oktober 2000 Nr. 39652/98 Maaouia InfAuslR 2001, 109; Urteil vom 12. Juli 2001 Nr. 44759/98 Ferrazzini NJW 2002, 3453; Meyer-Ladewig, EMRK, 1. Aufl. 2003, Art. 6 Rn. 9).
  • BVerwG, 03.02.1999 - 4 B 4.99
    Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04
    Im Übrigen steht es im Regelfall im Ermessen des Berufungsgerichts, eine Entscheidung nach § 130 a Satz 1 VwGO zu treffen, die nur auf sachfremde Erwägungen und grobe Fehleinschätzungen überprüfbar ist (vgl. Beschluss vom 3. Februar 1999 BVerwG 4 B 4.99 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 33 = NVwZ 1999, 1109).
  • BVerwG, 14.03.2002 - 1 C 15.01

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung;

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass Art. 6 Abs. 1 EMRK in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren der vorliegenden Art keine Anwendung findet (vgl. Urteil vom 14. März 2002 BVerwG 1 C 15.01 Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 58 m.w.N.).
  • EGMR, 12.07.2001 - 44759/98

    Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren durch überlange Verfahrensdauer;

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04
    Entgegen der Rechtsauffassung der Beschwerde (Beschwerdebegründung S. 5) ist ein derartiger Rechtsstreit auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht als Streit über "zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen" im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EMRK anzusehen (vgl. EGMR, Große Kammer, Urteil vom 5. Oktober 2000 Nr. 39652/98 Maaouia InfAuslR 2001, 109; Urteil vom 12. Juli 2001 Nr. 44759/98 Ferrazzini NJW 2002, 3453; Meyer-Ladewig, EMRK, 1. Aufl. 2003, Art. 6 Rn. 9).
  • BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02

    Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der

    Auszug aus BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 121.04
    Auch sind die mit Asylsachen befassten Verwaltungsgerichte nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich gehalten, sich von Amts wegen zu vergewissern, ob ein neuer Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur Verfügung steht und asylrechtlich erhebliche Änderungen der politischen Verhältnisse in dem betreffenden Land beschreibt (Beschluss vom 9. Mai 2003 BVerwG 1 B 217.02 Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 329 = InfAuslR 2003, 359).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2008 - 6 A 10749/07

    Keine extreme Gefahrlage bei Rückkehr eines allein stehenden, arbeitsfähigen,

    Eine nur "unberechenbare" Sicherheitslage genügt ebenso wenig wie eine "hohe Zahl von Opfern" unter der Zivilbevölkerung oder eine nur "erhebliche Gefahr" (BVerwG, 1 B 121.04, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 9.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; DVPA;

    Eine nur "unberechenbare" Sicherheitslage genügt ebenso wenig wie eine "hohe Zahl von Opfern" unter der Zivilbevölkerung oder eine nur "erhebliche Gefahr" (BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 1 B 121.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 293 S. 127).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2006 - 12 B 11.05

    Asylrecht; Aufenthaltsrecht; Afghanistan; Abschiebungsverbot; tadschikischer

    Eine nur "unberechenbare" Sicherheitslage genügt ebenso wenig wie eine "hohe Zahl von Opfern" unter der Zivilbevölkerung oder eine nur "erhebliche Gefahr" (BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2004 - 1 B 121.04 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 293 S. 127).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2008 - 6 A 10751/07

    Extreme allgemeine Gefahrenlage bezüglich Rückkehr eines Afghanen;

    Eine nur "unberechenbare" Sicherheitslage genügt ebenso wenig wie eine "hohe Zahl von Opfern" unter der Zivilbevölkerung oder eine nur "erhebliche Gefahr" (BVerwG, 1 B 121.04, juris).
  • OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15

    Berufungszulassung; Asylverfahren; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung;

    7 Belege für gleichlautende Rechtsauffassungen anderer Gerichte müssen nicht wie Erkenntnismittel über Tatsachen in das Verfahren eingeführt werden, weil nur hinsichtlich solcher Entscheidungen anderer Gerichte vor ihrer Übernahme in das Verfahren gemäß § 108 Abs. 2 VwGO rechtliches Gehör zu gewähren ist, die als Quelle für Tatsachenfeststellungen im aktuellen Verfahren dienen sollen (BVerwG, Beschl. v. 7. Oktober 2004 - 1 B 121.04 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 123.04

    Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 121.04 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 122.04

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

    Das hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 121.04 näher ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • OVG Sachsen, 24.04.2012 - A 5 A 764/10

    Gehörsrüge, Erkenntnismittel, zitierte Gerichtsentscheidungen, Quelle für

    Dem Gebot, vor ihrer Übernahme in das Verfahren rechtliches Gehör gemäß § 108 Abs. 2 VwGO zu gewähren, unterliegen nur solche Entscheidungen anderer Gerichte, die als Quelle für Tatsachenfeststellungen im aktuellen Verfahren dienen sollen (BVerwG, Beschl. v. 7. Oktober 2004 - 1 B 121/04 -, juris Rn. 5 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 293).
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