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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1990 - 1 B 12509/90   

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https://dejure.org/1990,5126
OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1990 - 1 B 12509/90 (https://dejure.org/1990,5126)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.12.1990 - 1 B 12509/90 (https://dejure.org/1990,5126)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Dezember 1990 - 1 B 12509/90 (https://dejure.org/1990,5126)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Teilbaugenehmigung; Unterirdische Bauteile; Bindungswirkung; Gesamtbauvorhaben ; Abstandsflächen; Einstellung der Fundamentierungsarbeiten; Schmalseitenprivileg

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 286
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Bremen, 04.11.1980 - 1 B 41/80
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1990 - 1 B 12509/90
    Ein Verstoß gegen die bauordnungsrechtliche Vorschrift über Abstandsflächen (§ 8 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz - LBauO - vom 28. November 1986, GVBl S. 307), die an sich dem Schutze des Nachbarn zu dienen bestimmt ist, kommt im vorliegenden Fall schon deshalb nicht in Betracht, weil die in Rede stehende Teilbaugenehmigung sich lediglich auf unterirdische bauliche Anlagen, nämlich zu betonierende Fundamente bezieht, während die vorgenannten Vorschriften ihrem Wortlaut und ihrer Zweckbestimmung nach nur für oberirdische Gebäude gelten (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 26. August 1980 - 1 B 41/80 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.09.1988 - 1 B 50/88
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1990 - 1 B 12509/90
    Entscheidend wird hierbei sein, ob unter Berücksichtigung der rechtsgrundsätzlichen Entscheidung des Senats vom 15. September 1988 - 1 B 50/88 - die Wandteile der Lagerhalle, die nicht den Grenzabstand - bzw. Abstand zur Straßenmitte - von 0, 8 H einhalten, nicht breiter als 16 m sind.
  • VG München, 27.04.2017 - M 8 SN 17.1302

    Erfolglose Nachbarklage gegen Teilbaugenehmigung wegen befürchteten

    Im Übrigen legt die streitgegenständliche Teilbaugenehmigung weder die Höhenentwicklung fest noch enthält sie eine Entscheidung in Bezug auf die für das Gesamtvorhaben geltenden Abstandsflächen (OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 7.12.1990 - 1 B 12509/90 - juris).

    Der Nachbar kann unter Hinweis auf eine befürchtete Verletzung der Abstandsflächenvorschriften grundsätzlich nicht gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die vorläufige Einstellung der genehmigten Fundamentierungsarbeiten verlangen (OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 7.12.1990 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/07

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses einer Normenkontrolle aufgrund

    Darüber, wie weit eine solche Bindungswirkung reichen kann, mag im Einzelnen zwar Streit bestehen (vgl. OVG Berlin, B. v. 20.12.1991 - 2 S 91.91 -, BRS 52 Nr. 166; OVG Koblenz, B. v. 7.12.1990 - 1 B 12509/90 -, BRS 50 Nr. 168; OVG Lüneburg, B. v. 24.5.1993 - 1 M 1577/93 -, Vnb; B. v. 23.11.1992 - 6 M 5410/92 -, Vnb; offen gelassen bzgl. einer Teilbaugenehmigung für reine Erdarbeiten von OVG Lüneburg, B. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 - NdsVBl.
  • VG Karlsruhe, 03.07.2003 - 11 K 4/03

    Nachbarklage einer Erbengemeinschaft; Bindungswirkung einer Teilbaugenehmigung

    So trifft etwa eine Teilbaugenehmigung über unterirdische Bauteile zumindest regelmäßig kein Urteil über die für das Gesamtvorhaben geltenden Abstandsflächen (OVG Rh.-Pf., Entsch. v. 7.12.1990, 1 B 12509/90, NVwZ-RR 1991, 286; VG Neustadt, a.a.O.).
  • VG Hannover, 05.11.2010 - 12 B 3883/10

    Ausnahme; Drittschutz; Giebeldreieck; Grenzabstand; Schmalseitenprivileg;

    Die Kammer lässt weiter offen, ob die Teilbaugenehmigungen, die allein Arbeiten bis zur Oberkante des Kellergeschosses gestatten, überhaupt Rechte der Antragsteller verletzen können und insbesondere die hier maßgeblich interessierende Frage einer Verletzung von Abstandsvorschriften überhaupt regeln (verneinend OVG Koblenz, Beschl. v. 07.12.1990 - 1 B 12509/90, juris; Decker, in: Simon/Busse, BayBauO, Art. 70, Rn. 58 ; für Erdarbeiten offen gelassen von OVG Lüneburg, Beschl. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 05.02.2004 - 10 L 2987/03

    Nachbarwiderspruch gegen eine Teilbaugenehmigung für den Neubau eines Wohnparks

    Keine Bindungswirkung entfaltet eine solche Teilbaugenehmigung dagegen in der Regel in Bezug auf die für das Gesamtbauvorhaben geltenden Abstandflächen, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 1 B 12509/90 -, BRS 50 Nr. 168; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 76 (Stand der Bearb. Okt. 2002) Rdnr. 15; offenlassend OVG NRW, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 B 523/96 -, BRS 58 Nr. 150.
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 KN 215/08

    Vergrößerung auf Kosten schmaler Altstadtgassen

    Darüber, wie weit eine solche Bindungswirkung reichen kann, mag im Einzelnen zwar Streit bestehen (vgl. OVG Berlin, B. v. 20.12.1991 - 2 S 91.91 -, BRS 52 Nr. 166; OVG Koblenz, B. v. 7.12.1990 - 1 B 12509/90 -, BRS 50 Nr. 168; OVG Lüneburg, B. v. 24.5.1993 - 1 M 1577/93 -, Vnb; B. v. 23.11.1992 - 6 M 5410/92 -, Vnb; offen gelassen bzgl. einer Teilbaugenehmigung für reine Erdarbeiten von OVG Lüneburg, B. v. 15.11.2006 - 1 ME 194/06 - NdsVBl.
  • VG Gelsenkirchen, 05.02.2004 - 10 L 2782/03

    Nachbarwiderspruch gegen eine Teilbaugenehmigung für den Neubau eines Wohnparks

    Keine Bindungswirkung entfaltet eine solche Teilbaugenehmigung dagegen in der Regel in Bezug auf die für das Gesamtbauvorhaben geltenden Abstandflächen, OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. Dezember 1990 - 1 B 12509/90 -, BRS 50 Nr. 168; Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, § 76 (Stand der Bearb. Okt. 2002) Rdnr. 15; offenlassend OVG NRW, Beschluss vom 3. April 1996 - 11 B 523/96 -, BRS 58 Nr. 150.
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