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   OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05, 1 B 119/05   

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OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05, 1 B 119/05 (https://dejure.org/2005,9204)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.06.2005 - 1 B 128/05, 1 B 119/05 (https://dejure.org/2005,9204)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 1 B 128/05, 1 B 119/05 (https://dejure.org/2005,9204)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen eine Ausweisung; Voraussetzungen der Regelausweisung nach § 54 Nr. 5a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 1; ; AufenthG § 7 Abs. 2; ; AufenthG § 11 Abs. 1; ; AufenthG § 11 Abs. 2; ; AufenthG § 54 Nr. 5a; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8; ; AufenthG § 84 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Vorl. Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis; Betretenserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Nachträgliche Verkürzung; Hassprediger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 643
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    War die Voraussetzung von Anfang an nicht vorhanden, ist dies der Behörde aber erst nachträglich bekannt geworden, ist die nachträgliche Befristung ausgeschlossen (BVerwGE 98, 298 ).

    Soweit die nachträgliche Verkürzung deshalb nicht auf § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gestützt werden kann, findet sie ihre Rechtsgrundlage in § 48 BremVwVfG, ohne dass es einer richterlichen Umdeutung der Verfügung bedürfte (BVerwGE 98, 298 ).

  • OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05

    Weiterhin Einreiseverbot für Imam aus Ägypten - Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    OVG: 1 B 119/05 OVG: 1 B 128/05.

    Die Beschwerdeverfahren 1 B 119/05 und 1 B 128/05 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  • BGH, 17.10.1978 - 1 StR 318/78

    Den öffentlichen Frieden gefährdende Billigung von Straftaten - Billigung von

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    Die Strafbarkeit nach § 140 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass konkret bezeichnete Straftaten gebilligt werden (BGH, Urt. v. 10.10.1978 - 1 StR 318/78 - ).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    Darauf, ob der Ausländer im konkreten Einzelfall auch tatsächlich ausgewiesen werden kann, kommt es nicht an (vgl. BVerwGE 102, 12 ).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    § 114 Satz 2 VwGO erlaubt nur die Ergänzung von defizitären Ermessenserwägungen, nicht aber die erstmalige Ausübung des Ermessens nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens (BVerwG NJW 1999, 2912; BVerwGE 106, 351 ).
  • OVG Bremen, 13.03.1997 - 1 B 28/97

    Ausweisung; Abschiebung; Einstweiliger Rechtsschutz; Einreise ; Aufenthalt ;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, wäre es mit dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht vereinbar, wenn die bloße Wirksamkeit der Ausweisung bis zur Klärung des Rechtsstreits in der Hauptsache einem Einreise- und Aufenthaltsbegehren des Ausländers trotz ernsthafter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung und damit auch der durch sie ausgelösten Sperrwirkung entgegenstünde (Beschl. v. 13.03.1997 - 1 B 28/97 - ).
  • OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 68/98

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Isolierter Antrag; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    Das Oberverwaltungsgericht hat das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen eine Ausweisung nur dann verneint, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung die Rechtsstellung des Ausländers nicht verbessern kann, weil ein Aufenthaltsrecht auch unabhängig von der Ausweisung nicht mehr besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98 - NVwZ-RR 1998, 204).
  • VGH Bayern, 04.06.1997 - 6 ZS 97.1305
    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    Das Oberverwaltungsgericht hat das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen eine Ausweisung nur dann verneint, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung die Rechtsstellung des Ausländers nicht verbessern kann, weil ein Aufenthaltsrecht auch unabhängig von der Ausweisung nicht mehr besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98 - NVwZ-RR 1998, 204).
  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05
    Geschützt wird die Fähigkeit des Staates, sich nach innen und außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen (BVerwGE 96, 86 ; ähnlich die Begründungen zu den Entwürfen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes, BT-Drs. 14/7386 , S. 54 und des Zuwanderungsgesetzes, BT-Drs. 15/420, S. 70).
  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 19 B 09.929

    Gefährdung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und der Sicherheit der

    Dies setzt eine auf Tatsachen gestützte, nicht lediglich entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts voraus (vgl. OVG Bremen, B. v. 20.6.2005 - 1 B 128/05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644] m.w.N.).

    Ungeachtet dessen würde es - ein die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdendes Verhalten einmal unterstellt - auch an der weiteren Voraussetzung einer auf Tatsachen gestützten, nicht lediglich entfernten Möglichkeit eines Schadenseintritts (vgl. hierzu OVG Bremen, B. v. 20.6.2005 - 1 B 128/05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644] m.w.N.) fehlen.

  • OVG Bremen, 15.01.2013 - 1 A 202/06

    Ausweisung wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit - Ausweisung;

    Mit Beschluss vom 20.06.2005 (abgedruckt u.a. in NVwZ-RR 2006, 643 ff. und ZAR 2006, 110 ff.) stellte das OVG Bremen - 1. Senat - die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausweisung des Klägers (Nr. 1 und 5 der Verfügung der Beklagten vom 14.02.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17.05.2005) wieder her.

    Der Senat hat dies in seinem Beschluss vom 20.06.2005 aus einem systematischen Vergleich mit § 55 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b) AufenthG und § 130 StGB abgeleitet (1 B 128/05, 1 B 119/05 - juris Rn. 22).

    An der anders lautenden Rechtsauffassung, die der Senat im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geäußert hat (Beschl. v. 20.06.2005 - 1 B 119/05, 1 B 128/05 - juris Rn. 40; ausdrücklich dagegen Discher in GK-AufenthG, Stand August 2009, § 54 Rn. 474), wird nicht festgehalten.

  • VGH Bayern, 19.02.2009 - 19 CS 08.1175

    Sofortvollzug der Ausweisung; Unterstützung terroristischer Bestrebungen durch

    Darüber hinaus muss eine auf Tatschen gestützte, nicht lediglich entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts bestehen (vgl. OVG Bremen, B. v. 20.6.2005 - 1 B 128/05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644] m.w.N.).

    Ungeachtet dessen erscheint auch die weitere Voraussetzung einer auf Tatsachen gestützten, nicht lediglich entfernten Möglichkeit eines Schadenseintritts (vgl. OVG Bremen, B. v. 20.6.2005 - 1 B 128/05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644] m.w.N.) - jedenfalls nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - zumindest zweifelhaft.

  • VG Berlin, 22.04.2008 - 35 A 397.07

    Ausweisung wegen sog. Hasspredigten im Internet

    Das Tatbestandsmerkmal wird weiter konkretisiert als "Anschläge, durch die eine unbegrenzte Vielzahl von Personen getötet oder gefährdet werden" (so Marx, a.a.O., § 5 Rn. 122; sowie ZAR 2004, 275 [277]; diesem folgend OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128/05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [645]) bzw. "Taten, die das Töten von Menschen zu politisch begründeten Zwecken beinhalten" (so Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Dezember 2007, § 55 Rn. 92).

    Dabei wird § 130 StGB und § 55 Abs. 2 Nr. 8 lit. b) Alt. 1 AufenthG weitgehend als "potenzielles Gefährdungsdelikt" verstanden, so dass es ausreicht, wenn das psychische Klima aufgeheizt wird (OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128/05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [645]; Marx, ZAR 2004, 275 [277]; ähnlich auch für § 130 Abs. 1 StGB Lenckner/Sternberg-Lieben, a.a.O., § 130 Rn. 1a, 5a; Miebach/Schäfer, a.a.O., § 130 Rn. 16; beide m.w.N. aus der strafgerichtlichen Rspr. und Literatur).

    Da zur Ausfüllung des § 55 Abs. 2 Nr. 8 lit. b) Alt. 2 AufenthG an die zu § 130 StGB entwickelten Grundsätze anzuknüpfen ist (vgl. Vorläufige Anwendungshinweise des BMI zum AufenthG, Nr. 55.2.8.2; ähnlich auch Albrecht, a.a.O., § 55 Rn. 14; Renner, a.a.O., § 55 Rn. 58), gilt dieses Gebot der erforderlichen Bestimmtheit auch für die Aufforderung zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung i.S.d. § 55 Abs. 2 Nr. 8 lit. b) Alt. 2 AufenthG (OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128/05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [645]; VG Berlin, Urteil vom 26. April 2007 - VG 35 A 426.04 -, zitiert nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.2007 - 13 S 2969/06

    Verfahren nach § 80 Abs 7 VwGO mit Bezug auf die Sperrwirkung des § 11 Abs 1 S 1

    Insgesamt ergibt sich damit für den Senat aus dem Gebot effektiven Rechtsschutzes des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG, dass ein Antragsverfahren nach § 80 Abs. 5 bzw. Abs. 7 VwGO auch nach erfolgter Ausreise bzw. Abschiebung zulässig bleibt, wenn es zur Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs, zur Rückgängigmachung der Vollziehung nach § 80 Abs. 5 Satz 3 VwGO oder (wenigstens) inhaltlich zu dem Befund führen kann, dass die der Abschiebung zugrunde liegende Verfügung offensichtlich rechtswidrig war; eine positive, den Suspensiveffekt herstellende Entscheidung verbietet es mit anderen Worten, dem Wiedereinreisewunsch des Ausländers die Sperrwirkung des § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG entgegenzuhalten (vgl. Beschluss des Senats vom 12.5.2005, a.a.O.; OVG Bremen, Beschluss vom 20.6.2005 - 1 B 128/05 -, ZAR 2006, 110; VG Stuttgart, Beschluss vom 13.3.2004 - 11 K 222/04 -, InfAuslR 2004, 202 und Funke-Kaiser, a.a.O. § 81 AufenthG Rn 73 und 74).
  • OVG Niedersachsen, 20.03.2012 - 8 ME 204/11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Sperrwirkung einer Ausweisungsverfügung im

    Dies sind nur Fälle der Ablehnung der Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis wegen eingetretener Sperrwirkung einer gleichzeitigen Ausweisung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2007, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 20.6.2005 - 1 B 128/05 u.a. -, NVwZ-RR 2006, 643 f.; Hessischer VGH, Beschl. v. 8.6.2004 - 12 TG 1525/04 -, juris Rn. 6) oder Abschiebung während des laufenden Rechtsmittelverfahrens (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002 - 1 C 8.02 -, BVerwGE 116, 378, 384), der gerichtlichen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs gegen eine sofort vollziehbare Ausweisungsverfügung und eine damit verbundene Abschiebungsandrohung (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 11.4.2002 - 3 Bs 162/01 -, juris Rn. 3) und der im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes verfolgten Vollzugsfolgenbeseitigung, wenn die mit der Abschiebung vollstreckte Ordnungsverfügung, mit der die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Ausländers beendet wurde, offensichtlich rechtswidrig war (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9.3.2007 - 18 B 2533/06 -, juris Rn. 18 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2007, a.a.O.).

    Die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, das Erwirken einer derartigen einstweiligen Anordnung stelle keine sinnvolle Alternative zum vorläufigen Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.2.2007, a.a.O.; OVG Bremen, Beschl. v. 20.6.2005, a.a.O.), teilt der Senat für die vorliegende Fallgestaltung nicht.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2008 - 11 S 1136/07

    Vorläufiger Rechtsschutz - Einreise eines Ausländers aufgrund eines

    Dieses Recht wird durch die Abschiebung - anders als im Fall der freiwilligen Ausreise (hierzu VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.11.1994 - 11 S 2677/94 -, AuAS 1995, 50, Beschl. v. 15.02.1995 - 11 S 2954/94 -, NVwZ-RR 1996, 115; Beschl. v. 15.10.2003, a.a.O.; Hamb. OVG, Beschl. v. 12.01.1996 - Bs V 4/96 -, NVwZ-RR 1996, 709; OVG Bremen, Beschl. v. 20.06.2005 - 1 B 128/05 -, NordÖR 2005, 338 = NVwZ-RR 2006, 643; OVG Sachsen, Beschl. v. 22.01.2007 - 2 M 318/06 -, juris; Hailbronner, a.a.O., § 81 AufenthG Rn. 48; Funke-Kaiser, a.a.O., § 81 Rn. 75) - nicht berührt.
  • VG Freiburg, 02.07.2021 - 10 K 1661/19

    Ausweisung eines Hasspredigers

    Auch wird dadurch nicht ausreichend deutlich, dass der Kläger für die Methoden der Mujaheddin, wie möglicherweise Selbstmordattentate wirbt (vgl. für einen solchen Fall, OVG Bremen, Beschl. v. 20.06.2005 - 1 B 128/05 -, juris Rn. 26).
  • LSG Hamburg, 03.08.2011 - L 1 KR 14/08
    Die hiergegen erhobene Beschwerde ist durch Beschluss des Landessozialgerichts vom 24. August 2005 (L 1 B 128/05 ER KR) zurückgewiesen worden.

    Das Sozialgericht hat die Klage durch Gerichtsbescheid vom 5. Februar 2008 unter Bezugnahme auf die Gründe des Beschlusses des Landessozialgerichts vom 24. August 2005 (L 1 B 128/05 ER KR) abgewiesen.

  • VG Darmstadt, 18.11.2009 - 6 K 516/06

    Ausweisung eines Imam wegen volksverhetzender Reden

    Als potentielles Gefährdungsdelikt ist es nach der Rspr. ausreichend, wenn das psychische Klima aufgeheizt wird (OVG Bremen, B. v. 20.06.2005 - 1 B 128/05 -, NVwZ-RR 2006, 643; VG Berlin, Urt. v. 22.04.2008, a. a. O.), wobei allein die inländische Bevölkerung umfasst wird (Tröndle/Fischer, StGB, Komm., § 130 Rn.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.2019 - 11 S 1631/19

    Eilrechtsschutz gegen nicht unanfechtbare Ausweisung - Beachtung der

  • VG Berlin, 07.05.2012 - 35 L 370.11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

  • OVG Bremen, 10.06.2010 - 1 B 119/10

    Begründung eines besonderen Ausweisungsschutzes durch die Fortgeltungsfiktion des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2012 - 3 B 2.11

    Ermessensausweisung; öffentliches Billigen oder Werben für terroristische Taten;

  • VGH Bayern, 12.05.2009 - 19 CS 09.934

    Einstweiliges Rechtsschutzbegehren trotz aufschiebender Wirkung der Ausweisung im

  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 19 C 08.215

    Prozesskostenhilfe; aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Ausweisung;

  • OVG Bremen, 23.05.2013 - 1 B 61/13

    Ausweisung; bandenmäßiger Drogenhandel - Ausweisung; Drogenhandel;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5158
BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05 (https://dejure.org/2006,5158)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.2006 - 1 B 128.05 (https://dejure.org/2006,5158)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - 1 B 128.05 (https://dejure.org/2006,5158)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anwendung eines herabgestuften Maßstabs für die Beurteilung einer drohenden Verfolgung in einem Staat (hier: Türkei) auf Grund einer bereits erlittenen Gruppenverfolgung in einem anderen Staat (hier: Syrien) ; Erfordernis einer Vorverfolgung für die Anwendung des ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Das Berufungsgericht überspannt damit die Anforderungen an einen hinreichend substantiierten Antrag auf Sachverständigenbeweis, der regelmäßig nicht voraussetzt, dass einzelne konkrete Tatsachen in das Wissen des Sachverständigen gestellt werden (vgl. Beschluss vom 27. März 2000 BVerwG 9 B 518.99 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 60).

    Die eigene, aus den eingeführten Erkenntnismitteln abgeleitete Sachkunde des Gerichts berechtigte hier schon deshalb nicht zur Ablehnung, weil der Beweisantrag neue, von den Erkenntnisquellen nicht erfasste Umstände betraf (vgl. Beschluss vom 27. März 2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Der Grund für die erleichterten Voraussetzungen für Vorverfolgte wird sowohl in deren erhöhter Gefährdung als auch in dem bereits erlittenen Trauma gesehen (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 31. März 1981 BVerwG 9 C 237.80 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 ; Urteil vom 23. Februar 1988 BVerwG 9 C 85.87 BVerwGE 79, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 1 BvR 147, 181, 182/80 BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Die Rechtsprechung gewährt asylrechtlichen Abschiebungsschutz immer nur dann, wenn der Ausländer im Staat seiner Staatsangehörigkeit schutzlos ist (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Februar 2005 BVerwG 1 C 29.03 BVerwGE 122, 376 und etwa Urteil vom 6. August 1996 BVerwG 9 C 172.95 BVerwGE 101, 328 ).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Diese für das Asylrecht entwickelten Mäßstäbe gelten auch für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG (früher: § 51 Abs. 1 AuslG vgl. Urteil vom 3. November 1992 BVerwG 9 C 21.92 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und das von der Beschwerde zitierte Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 1.94 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173), wobei nach Erweiterung der tauglichen Akteure einer asylerheblichen Verfolgung in § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. a bis c AufenthG nunmehr auf den Verfolgungsschutz im Staat der Staatsangehörigkeit und nicht mehr allein durch den Staat abzustellen ist.
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 1.94

    Zurechnung des gewälttätigen Vorgehens der Moslems dem syrischen Staat gegenüber

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Diese für das Asylrecht entwickelten Mäßstäbe gelten auch für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG (früher: § 51 Abs. 1 AuslG vgl. Urteil vom 3. November 1992 BVerwG 9 C 21.92 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 158 und das von der Beschwerde zitierte Urteil vom 5. Juli 1994 BVerwG 9 C 1.94 Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 173), wobei nach Erweiterung der tauglichen Akteure einer asylerheblichen Verfolgung in § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. a bis c AufenthG nunmehr auf den Verfolgungsschutz im Staat der Staatsangehörigkeit und nicht mehr allein durch den Staat abzustellen ist.
  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Die Rechtsprechung gewährt asylrechtlichen Abschiebungsschutz immer nur dann, wenn der Ausländer im Staat seiner Staatsangehörigkeit schutzlos ist (vgl. zuletzt Urteil vom 8. Februar 2005 BVerwG 1 C 29.03 BVerwGE 122, 376 und etwa Urteil vom 6. August 1996 BVerwG 9 C 172.95 BVerwGE 101, 328 ).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Der Grund für die erleichterten Voraussetzungen für Vorverfolgte wird sowohl in deren erhöhter Gefährdung als auch in dem bereits erlittenen Trauma gesehen (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 31. März 1981 BVerwG 9 C 237.80 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 ; Urteil vom 23. Februar 1988 BVerwG 9 C 85.87 BVerwGE 79, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 1 BvR 147, 181, 182/80 BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 326.01

    Angola, Situation bei Rückkehr, Abschiebungshindernis, Medizinische Versorgung,

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Ein unsubstantiierter, nur auf Ausforschung gerichteter Sachverständigenbeweisantrag (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2002 BVerwG 1 B 326.01 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 69) lag hier nicht vor.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 15 A 2119/02

    Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgungsdichte,

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Ob der beantragte Beweis auch dann zu erheben gewesen wäre, wenn sich das Berufungsgericht darauf gestützt hätte, dass sich die Sachlage für Yeziden in der Türkei gegenüber der Situation im Jahr 2002 entscheidungserheblich verändert habe und dies näher dargelegt hätte (vgl. hierzu OVG Münster, Urteil vom 14. Februar 2006 15 A 2119/02.A juris, Rn. 80 ff. ), ist nicht zu entscheiden, denn das Berufungsgericht hat seine Ablehnung damit nicht begründet.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 128.05
    Der Grund für die erleichterten Voraussetzungen für Vorverfolgte wird sowohl in deren erhöhter Gefährdung als auch in dem bereits erlittenen Trauma gesehen (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 31. März 1981 BVerwG 9 C 237.80 Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27 ; Urteil vom 23. Februar 1988 BVerwG 9 C 85.87 BVerwGE 79, 79 ; BVerfG, Beschluss vom 2. Juli 1980 1 BvR 147, 181, 182/80 BVerfGE 54, 341 ).
  • BVerwG, 05.01.2007 - 1 B 59.06

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Verfahrensrecht,

    Wenn das Berufungsgericht aufgrund der aktuellen Erkenntnislage, insbesondere der detaillierten Berichte und Auskünfte des Auswärtigen Amtes, zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Situation der Yeziden in der Türkei sich in jüngster Zeit deutlich entspannt habe und in den letzten Jahren allenfalls vereinzelt religiös motivierte Verfolgungsmaßnahmen gegen Yeziden festzustellen seien, und vor diesem Hintergrund den Beweisantrag bezüglich der weiteren fünf im Übrigen auch im Beschwerdeverfahren nicht näher substantiierten Vorfälle als unzulässigen Ausforschungsbeweis abgelehnt hat, ist dies unter den Umständen des vorliegenden Falles nicht prozessrechtswidrig (vgl. aber den anders gelagerten Fall, der dem Beschluss vom 24. Mai 2006 BVerwG 1 B 128.05 zugrunde lag).
  • VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04

    Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004

    Nur wenn die innere oder äußere Sicherheit des Bundes oder der Länder selbst, d.h. die Sicherheit ihrer Einrichtungen, der Amtsführung ihrer Organe und des friedlichen und freien Zusammenlebens der Bewohner, ferner die Sicherheit lebenswichtiger Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen gefährdet ist und diese Gefährdung die bloße Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit in beachtlichem Maße übersteigt, liegt eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland vor (so auch OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644]).

    Allein der Inhalt der Predigt mit Kritik am Irak-Krieg und das Bittgebet reichen nicht aus, um eine Tätigkeit für diese Organisationen nachzuweisen (s.u. b.), zumal es sich um eine einmalige Predigertätigkeit und nicht um kontinuierlich wiederkehrende Ausführungen handelte (zur gegenteiligen Konstellation: OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, Rn. 26, NVwZ-RR 2006, 643 [645]).

    Aus Sinn und Zweck der Stufung der Ausweisungstatbestände in Ermessens-, Regel- und zwingende Ausweisungen lässt sich aber ableiten, dass bei ähnlichen Sachverhalten die Gründe für die Regelausweisung nach ihrem Gewicht nicht hinter den Gründen für die Ermessensausweisung zurückbleiben dürfen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644f.]).

    Danach ist unter Aufforderung ein über bloßes Befürworten hinausgehendes, ausdrückliches Einwirken auf andere mit dem Ziel zu verstehen, in ihnen den Entschluss zu bestimmten Handlungen hervorzurufen (OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, NVwZ-RR 2006, 643 [644f.]; Discher, in: GK-AufenthG, Loseblattsammlung, Stand: Januar 2007, § 54 Rn. 687; sowie Lenckner/Sternberg-Lieben, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 130 Rn. 5b m.w.N., und Eser, in: Schönke/Schröder, StGB, 27. Aufl. 2006, § 111 Rn. 3).

    Angesichts des geschilderten Charakters des vom Beklagten beanstandeten Freitagsgebets des Klägers am 12. August 2005 ist auch weder der Tatbestand des § 55 Abs. 2 Nr. 8b AufenthG (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - 1 B 128.05, 1 B 119.05 -, Rn. 26, NVwZ-RR 2006, 643 [645]) noch des § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG i.V.m. insbesondere den §§ 86, 102 f., 111, 125, 126, 130, 185 StGB erfüllt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2009 - 12 A 2085/05
    - 5 B 198.07 -, juris, unter Bezugnahme auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. August 1996 - 2 BvR 1968/94 -, juris; BVerwG, Beschlüsse vom 29. April 2002 - 1 B 59.02 -, Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 60, und vom 24. Mai 2006 - 1 B 128.05 -, Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 17.

    Der vom Bundesverwaltungsgericht in dem vorgenannten Beschluss in Bezug genommene Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 128.05 -, a.a.O., ist in einem Verfahren betreffend die politische Verfolgung von Yeziden ergangen und hatte die Ablehnung eines Sachverständigenbeweisantrags zum Gegenstand, der zu einem Mord an einem Yeziden im März 2002 und weiteren körperlichen Übergriffen gegenüber Yeziden in der Türkei gestellt worden war.

    Dieser Beweisantrag war von der Vorinstanz wegen fehlender Substantiierung der asylerheblichen Bedeutung dieser Übergriffe abgelehnt worden, was das Bundesverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 24. Mai 2006 - 1 B 128.05 -, a.a.O., als zu weit gehend beanstandet hat.

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03

    Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der

    Während das Bundesverwaltungsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts wegen Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht stattgegeben und die Sache zurückverwiesen hat, weil dieses einem Antrag auf Erhebung von Sachverständigenbeweis zu Unrecht nicht nachgegangen sei (Beschl. v. 24.5.2006 - 1 B 128.05 -), hat es die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen (Beschl. v. 5.1.2007 - 1 B 59.06 -), so dass jenes rechtskräftig geworden ist.

    Da der Kläger seinerzeit in dem Yezidendorf Ückuyular Köyü lebte, ist zu unterstellen, dass er als Angehöriger der yezidischen Glaubensgemeinschaft eine Vorverfolgung erlitten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.5.2006, a.a.O.; Urt. v. 30.4.1996, a.a.O.; Urt. v. 23.2.1988 - 9 C 85.87 -, BVerwGE 79, 79).

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2009 - 2 LB 643/07

    Abkommen; Abschiebung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutzsuchender;

    Während das Bundesverwaltungsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts wegen Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht stattgegeben und die Sache zurückverwiesen hat, weil dieses einem Antrag auf Erhebung von Sachverständigenbeweis zu Unrecht nicht nachgegangen sei (Beschl. v. 24.5.2006 - 1 B 128.05 -), hat es die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das genannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zurückgewiesen (Beschl. v. 5.1.2007 - 1 B 59.06 -), so dass jenes rechtskräftig geworden ist.

    lebte, ist zu unterstellen, dass er als Angehöriger der yezidischen Glaubensgemeinschaft eine Vorverfolgung erlitten hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.5.2006, a.a.O.; Urt. v. 30.4.1996, a.a.O.; Urt. v. 23.2.1988 - 9 C 85.87 -, BVerwGE 79, 79).

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 129.05

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht durch Ablehnung der Beweiserhebung

    Das hat der Senat in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 128.05 näher ausgeführt, in dem die gleiche von den Prozessbevollmächtigten der Kläger formulierte Frage Gegenstand der Entscheidung war; hierauf wird Bezug genommen.

    Auch das hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge der Prozessbevollmächtigten der Kläger in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 128.05 näher ausgeführt; auch hierauf wird Bezug genommen.

  • BVerwG, 30.06.2008 - 5 B 198.07

    Die Beschwerde ist mit einer Rüge zur verfahrensfehlerhaften Ablehnung von

    Zur Substanziierung eines Sachverständigenbeweisantrags kann es daher genügen, wenn wie hier das Beweisthema im Beweisantrag hinreichend konkret umschrieben ist (vgl. etwa Beschluss vom 24. Mai 2006 BVerwG 1 B 128.05 Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 17).
  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 130.05

    Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts; Zurückverweisung zur

    Das hat der Senat in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 128.05 näher ausgeführt, in dem die gleiche von den Prozessbevollmächtigten der Kläger formulierte Frage Gegenstand der Entscheidung war; hierauf wird Bezug genommen.

    Auch das hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge der Prozessbevollmächtigten der Kläger in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 128.05 näher ausgeführt; auch hierauf wird Bezug genommen.

  • BVerwG, 24.05.2006 - 1 B 127.05

    Klärungsbedürfnis für eine aufgeworfene Rechtsfrage nach dem Maßstab für die

    Das hat der Senat in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 128.05 näher ausgeführt, in dem die gleiche von den Prozessbevollmächtigten des Klägers formulierte Frage Gegenstand der Entscheidung war; hierauf wird Bezug genommen.

    Auch das hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge der Prozessbevollmächtigten des Klägers in dem gleichzeitig ergehenden Beschluss in dem Verfahren BVerwG 1 B 128.05 näher ausgeführt; auch hierauf wird Bezug genommen.

  • VG Hamburg, 27.06.2018 - 6 A 6695/16
    Trotzdem ist hier der abgesenkte Wahrscheinlichkeitsmaßstab einer Vorverfolgung anzulegen, da der Grund für die erleichterten Voraussetzungen für Vorverfolgte sowohl in deren erhöhter Gefährdung als auch in dem bereits erlittenen Trauma gesehen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.5.2006, 1 B 128/05, juris, Rn. 6; VG Hamburg, Urt. v. 21.12.2010, 4 A 66/10, abrufbar unter www.milo.bamf.de).
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05, 1 B 128/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11235
OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05, 1 B 128/05 (https://dejure.org/2005,11235)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20.06.2005 - 1 B 119/05, 1 B 128/05 (https://dejure.org/2005,11235)
OVG Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2005 - 1 B 119/05, 1 B 128/05 (https://dejure.org/2005,11235)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bremen.de PDF

    Weiterhin Einreiseverbot für Imam aus Ägypten

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung und Volltext)

    Ägyptischer Imam: Vorerst Einreiseverbot für das Beschwerdeverfahren

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 11 Abs 1; AufenthG § 11 Abs 2; AufenthG § 5 Abs 1; AufenthG § 54 Nr 5a; AufenthG § 55 Abs 2 Nr 8; AufenthG § 7 Abs 2; AufenthG § 84 Abs 2; VwGO § 80 Abs 5
    Weiterhin Einreiseverbot für Imam aus Ägypten - Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; Betretenserlaubnis; Hassprediger; Nachträgliche Verkürzung; Rechtsschutzbedürfnis; Vorläufiger Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage ; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Ausweisung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1 ; AufenthG § 84 Abs. 2 S. 1; VwGO § 80 Abs. 5; AufenthG § 54 Nr. 5 a; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8 b; StGB § 130; StGB § 140 Nr. 2
    D (A), Ägypter, Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis, Nachträgliche Befristung, Sofortvollzug, Regelausweisung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Beschwerde, Rechtsschutzbedürfnis, Wiedereinreiseverbot, Sperrwirkung, Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, ...

  • Judicialis

    AufenthG § 5 Abs. 1; ; AufenthG § 7 Abs. 2; ; AufenthG § 11 Abs. 1; ; AufenthG § 11 Abs. 2; ; AufenthG § 54 Nr. 5a; ; AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 8; ; AufenthG § 84 Abs. 2; ; VwGO § 80 Abs. 5

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 643
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05
    War die Voraussetzung von Anfang an nicht vorhanden, ist dies der Behörde aber erst nachträglich bekannt geworden, ist die nachträgliche Befristung ausgeschlossen (BVerwGE 98, 298 ).

    Soweit die nachträgliche Verkürzung deshalb nicht auf § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG gestützt werden kann, findet sie ihre Rechtsgrundlage in § 48 BremVwVfG, ohne dass es einer richterlichen Umdeutung der Verfügung bedürfte (BVerwGE 98, 298 ).

  • BGH, 17.10.1978 - 1 StR 318/78

    Den öffentlichen Frieden gefährdende Billigung von Straftaten - Billigung von

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05
    Die Strafbarkeit nach § 140 Nr. 2 StGB setzt voraus, dass konkret bezeichnete Straftaten gebilligt werden (BGH, Urt. v. 10.10.1978 - 1 StR 318/78 - ).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05
    § 114 Satz 2 VwGO erlaubt nur die Ergänzung von defizitären Ermessenserwägungen, nicht aber die erstmalige Ausübung des Ermessens nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens (BVerwG NJW 1999, 2912; BVerwGE 106, 351 ).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05
    Darauf, ob der Ausländer im konkreten Einzelfall auch tatsächlich ausgewiesen werden kann, kommt es nicht an (vgl. BVerwGE 102, 12 ).
  • VGH Bayern, 04.06.1997 - 6 ZS 97.1305
    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05
    Das Oberverwaltungsgericht hat das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen eine Ausweisung nur dann verneint, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung die Rechtsstellung des Ausländers nicht verbessern kann, weil ein Aufenthaltsrecht auch unabhängig von der Ausweisung nicht mehr besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98 - NVwZ-RR 1998, 204).
  • OVG Bremen, 19.03.1998 - 1 BB 68/98

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Isolierter Antrag; Ausweisung;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05
    Das Oberverwaltungsgericht hat das Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsmittels gegen eine Ausweisung nur dann verneint, wenn die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung die Rechtsstellung des Ausländers nicht verbessern kann, weil ein Aufenthaltsrecht auch unabhängig von der Ausweisung nicht mehr besteht (vgl. zuletzt Beschl. v. 19.03.1998 - 1 BB 68/98 - NVwZ-RR 1998, 204).
  • OVG Bremen, 13.03.1997 - 1 B 28/97

    Ausweisung; Abschiebung; Einstweiliger Rechtsschutz; Einreise ; Aufenthalt ;

    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05
    Wie der Senat bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, wäre es mit dem verfassungsrechtlichen Gebot effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht vereinbar, wenn die bloße Wirksamkeit der Ausweisung bis zur Klärung des Rechtsstreits in der Hauptsache einem Einreise- und Aufenthaltsbegehren des Ausländers trotz ernsthafter Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ausweisung und damit auch der durch sie ausgelösten Sperrwirkung entgegenstünde (Beschl. v. 13.03.1997 - 1 B 28/97 - ).
  • Drs-Bund, 08.11.2001 - BT-Drs 14/7386
    Auszug aus OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 119/05
    Geschützt wird die Fähigkeit des Staates, sich nach innen und außen gegen Angriffe und Störungen zur Wehr zu setzen (BVerwGE 96, 86 ; ähnlich die Begründungen zu den Entwürfen des Terrorismusbekämpfungsgesetzes, BT-Drs. 14/7386 , S. 54 und des Zuwanderungsgesetzes, BT-Drs. 15/420, S. 70).
  • OVG Bremen, 02.09.2008 - 1 A 161/06

    Ausreisebeschränkung gegenüber Fußball-Hooligans - Ermessen; Hooligans;

    Die Gefährdung der (inneren) Sicherheit in diesem Sinne setzt voraus, dass die Sicherheit der Einrichtungen des Bundes und der Länder, der Amtsführung ihrer Organe und des friedlichen und freien Zusammenlebens der Bewohner, ferner der Sicherheit lebenswichtiger Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen gefährdet ist und diese Gefährdung die bloße Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit in beachtlichem Maße übersteigt (vgl. für das Ausländerrecht BVerwGE 96, 86 ; OVG Bremen NVwZ-RR 2006, 643 ).
  • OVG Bremen, 20.06.2005 - 1 B 128/05

    Aufenthalt, Ägypten

    OVG: 1 B 119/05 OVG: 1 B 128/05.

    Die Beschwerdeverfahren 1 B 119/05 und 1 B 128/05 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

  • VGH Bayern, 17.07.2009 - 19 CS 08.2512

    Ausländerrecht; Ausweisung wegen (Verdacht) der Gefährdung der freiheitlichen

    Darüber hinaus muss eine auf Tatsachen gestützte, nicht lediglich entfernte Möglichkeit eines Schadenseintritts bestehen (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.6.2005, NVwZ-RR 2006, 643 n.w.N.).

    Ungeachtet dessen erscheint auch die weitere Voraussetzung einer auf Tatsachen gestützten, nicht lediglich entfernten Möglichkeit eines Schadenseintritts (vgl. OVG Bremen, B.v. 20.6.2005, NVwZ-RR 2006, 643) - jedenfalls nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand - zumindest zweifelhaft.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.10.2007 - 2 M 206/07

    Ausweisung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung

    Die Sperrwirkungen der Ausweisung greifen allerdings aus Gründen effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) dann nicht, wenn die Ausweisung bereits bei der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ernstlichen Zweifeln begegnet (vgl. VGH BW, Beschlüsse v. 14.02.2007, a. a. O., u. v. 12.05.2005 - 13 S 195/05 -, InfAuslR 2005, 313; OVG Bremen, Beschl. v. 20.06.2005 - 1 B 128/05, 1 B 119/05 -, NVwZ-RR 2006, 643; OVG NW, Beschl. v. 09.03.2007 - 18 B 2533/06 -, InfAuslR 2007, 233).
  • VG Bremen, 31.10.2005 - 4 K 1083/05

    Aufenthaltsrechtliche Maßnahmen gegen sogenannten "Hassprediger"

    Auf die Beschwerden der Beteiligten hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 20.06.2005 (1 B 119/05, 1 B 128/05) den Beschluss der Kammer vom 14.04.2005 aufgehoben.
  • BPatG, 01.04.2009 - 29 W (pat) 78/06
    Er hatte nämlich in diesen Verfahren 29 W (pat) 79/06, 119/06 und 128/05 dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften vier Fragen zur Berücksichtigung von Voreintragungen im Rahmen der Erhaltung der gleichen Wettbewerbschancen vorgelegt (vgl. GRUR 2008, 164 ff.).
  • VG Berlin, 07.05.2012 - 35 L 370.11

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung einer Aufenthaltserlaubnis wegen

    Diese Sperrwirkung greift nach überwiegender Ansicht in der Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht im vorliegenden Verfahren anschließt, unabhängig davon, ob die Ausweisung bereits bestandskräftig oder zumindest sofort vollziehbar ist (vgl. z.B. VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Februar 2007 - OVG 13 S 1969/06 -, Rn. 11; OVG Bremen, Beschluss vom 20. Juni 2005 - OVG 1 B 128/05 u. OVG 1 B 119/05 -, Rn. 11; beide zit. nach juris; zur Diskussion Oberhäuser, in: Hofmann/Hoffmann , Ausländerrecht, Kommentar, 2008, § 11 Rn. 6 ff. m.w.Nachw.).
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