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   OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08 (https://dejure.org/2009,94115)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.01.2009 - 1 B 1286/08 (https://dejure.org/2009,94115)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 (https://dejure.org/2009,94115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Münster - 11 L 404/08
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin, 08.04.2004 - 8 S 37.04
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08
    Soweit teilweise vertreten wird, die entsprechende Anwendung des auch sonst im Beschwerdeverfahren anwendbaren § 91 VwGO auf eine Antragserweiterung verbiete sich im Eilverfahren nach § 80 bzw. § 123 VwGO, weil sich § 146 Abs. 4 VwGO entnehmen lasse, dass das Beschwerdeverfahren möglichst zügig und beschränkt auf die Gründe durchgeführt werden solle, die in Auseinandersetzung mit der Entscheidung erster Instanz (und dementsprechend deren Streitgegenstand) von dem Beschwerdeführer geltend gemacht werden könnten, Vgl. etwa VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 1. September 2004 - 12 S 1750/04 -, VBlBW 2004, 483; OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72; OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 2004 - 8 S 37/04 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O., § 146 Abs. 33, trägt diese Begründung jedenfalls nicht einen umfassenden Ausschluss der (entsprechenden) Anwendung des § 91 VwGO bei Beschwerden in sog. Eilverfahren unter Einschluss auch von Konstellationen der vorliegenden Art. Denn hier hat sich durch die nachträgliche Weiterumsetzung des Antragstellers der ursprüngliche Streitstoff, wie er Gegenstand des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie der fristgerechten Beschwerdebegründung gewesen ist, gerade nicht wesentlich geändert, wird demzufolge weder das gesetzliche Darlegungsgebot nach § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO ausgehöhlt noch das Verfahren in beachtlicher Weise verkompliziert bzw. die Entscheidung verzögert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2006 - 1 B 278/06
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08
    vgl. Senatsbeschluss vom 31. Mai 2006 - 1 B 278/06 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2004 - 12 S 1750/04

    Jahresfrist bei irreführender Rechtsmittelbelehrung; Notwendiger Lebensunterhalt

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08
    Soweit teilweise vertreten wird, die entsprechende Anwendung des auch sonst im Beschwerdeverfahren anwendbaren § 91 VwGO auf eine Antragserweiterung verbiete sich im Eilverfahren nach § 80 bzw. § 123 VwGO, weil sich § 146 Abs. 4 VwGO entnehmen lasse, dass das Beschwerdeverfahren möglichst zügig und beschränkt auf die Gründe durchgeführt werden solle, die in Auseinandersetzung mit der Entscheidung erster Instanz (und dementsprechend deren Streitgegenstand) von dem Beschwerdeführer geltend gemacht werden könnten, Vgl. etwa VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 1. September 2004 - 12 S 1750/04 -, VBlBW 2004, 483; OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72; OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 2004 - 8 S 37/04 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O., § 146 Abs. 33, trägt diese Begründung jedenfalls nicht einen umfassenden Ausschluss der (entsprechenden) Anwendung des § 91 VwGO bei Beschwerden in sog. Eilverfahren unter Einschluss auch von Konstellationen der vorliegenden Art. Denn hier hat sich durch die nachträgliche Weiterumsetzung des Antragstellers der ursprüngliche Streitstoff, wie er Gegenstand des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie der fristgerechten Beschwerdebegründung gewesen ist, gerade nicht wesentlich geändert, wird demzufolge weder das gesetzliche Darlegungsgebot nach § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO ausgehöhlt noch das Verfahren in beachtlicher Weise verkompliziert bzw. die Entscheidung verzögert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2006 - 1 B 1886/06

    Rechtmäßigkeit einer Versetzungsentscheidung i.R.e. beamtenrechtlichen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08
    vgl. in diesem Zusammenhang Senatsbeschluss vom 14. November 2006 - 1 B 1886/06 -, juris.
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2006 - 2 NB 410/06

    Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08
    vgl. insoweit auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 6. Oktober 2006 - 2 NB 410/06 -, NVwZ-RR 2007, 356.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.2002 - 18 B 1136/02

    Beschwerde mit einem Antrag, der in der ersten Instanz nicht gestellt wurde;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2009 - 1 B 1286/08
    Soweit teilweise vertreten wird, die entsprechende Anwendung des auch sonst im Beschwerdeverfahren anwendbaren § 91 VwGO auf eine Antragserweiterung verbiete sich im Eilverfahren nach § 80 bzw. § 123 VwGO, weil sich § 146 Abs. 4 VwGO entnehmen lasse, dass das Beschwerdeverfahren möglichst zügig und beschränkt auf die Gründe durchgeführt werden solle, die in Auseinandersetzung mit der Entscheidung erster Instanz (und dementsprechend deren Streitgegenstand) von dem Beschwerdeführer geltend gemacht werden könnten, Vgl. etwa VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 1. September 2004 - 12 S 1750/04 -, VBlBW 2004, 483; OVG NRW, Beschluss vom 25. Juli 2002 - 18 B 1136/02 -, NVwZ-RR 2003, 72; OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 2004 - 8 S 37/04 -, juris; Kopp/Schenke, a.a.O., § 146 Abs. 33, trägt diese Begründung jedenfalls nicht einen umfassenden Ausschluss der (entsprechenden) Anwendung des § 91 VwGO bei Beschwerden in sog. Eilverfahren unter Einschluss auch von Konstellationen der vorliegenden Art. Denn hier hat sich durch die nachträgliche Weiterumsetzung des Antragstellers der ursprüngliche Streitstoff, wie er Gegenstand des angefochtenen Beschlusses des Verwaltungsgerichts sowie der fristgerechten Beschwerdebegründung gewesen ist, gerade nicht wesentlich geändert, wird demzufolge weder das gesetzliche Darlegungsgebot nach § 146 Abs. 4 Sätze 3 und 6 VwGO ausgehöhlt noch das Verfahren in beachtlicher Weise verkompliziert bzw. die Entscheidung verzögert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2019 - 1 B 631/18

    Angemessenheit eines durch eine Umsetzung übertragenen Dienstpostens; Bewertung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Juni 2001- 1 B 789/01 -, juris, Rn. 9, und vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 -, Rn. 28.

    vgl. etwa OVG NRW, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 -, juris, Rn. 28, am Ende.

    vgl. in diesem Zusammenhang etwa den Beschluss des Senats vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 -, juris, Rn. 28.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2011 - 1 B 829/11

    Überprüfung der Zuweisung eines Beamten der deutschen Telekom AG in ein

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2011 - 1 B 96/11

    Einstweiliger Rechtschutz eines Beamten bei der Deutschen Telekom AG gegen die

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

  • BVerwG, 16.09.2019 - 5 P 5.18

    Abweichung vom dienstrechtlichen Fachsprachgebrauch; Befristung;

    Denn jede auflösende Befristung bewirkt ohne weiteren Rechtsakt die Beendigung der Maßnahme mit Beginn des festgesetzten Endtermins (vgl. bezüglich der Annahme der Erledigung einer befristeten Umsetzung infolge der Beendigung der Befristung z.B. VGH Mannheim, Beschluss vom 16. September 2003 - PL 15 S 1104/03 - IÖD 2003, 263 und OVG Münster, Beschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - juris).
  • VG Aachen, 25.10.2012 - 1 K 1885/11

    Zulässigkeit der dauerhaften Zuweisung einer dem Amt entsprechenden Tätigkeit

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2011 - 1 B 452/11

    Verwendung von Beamten auf einem amtsangemessenen Arbeitsposten ist bis zu einer

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - 1 B 628/11

    Hinweis auf amtsangemessene Beschäftigung und personalwirtschaftliches Interesse

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2011 - 1 B 629/11

    Hinweis auf amtsangemessene Beschäftigung und personalwirtschaftliches Interesse

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

    vgl. Senatsbeschluss vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.).

  • VG Ansbach, 18.03.2019 - AN 1 S 17.02405

    Schadensersatz bei Verstoß gegen versorgungsrechtliche Anzeigepflicht

    Hierunter wird im verwaltungsgerichtlichen Verfahren etwa auch die Fallgruppe gefasst, dass die Behörde den ursprünglich angefochtenen Verwaltungsakt ohne wesentliche Änderungen hinsichtlich des Inhalts sowie der rechtlichen und/oder tatsächlichen Voraussetzungen durch einen anderen (wiederholenden) Verwaltungsakt ersetzt und die Klage nunmehr gegen Letzteren gerichtet wird (vgl. OVG NW, B.v. 14.1.2009 - 1 B 1286/08 - juris; Schenke in Kopp/Schenke, VwGO, § 91 Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.2012 - 1 B 1518/11

    Wertigkeit des bekleideten Dienstpostens oder Arbeitspostens bzw. der (aktuell)

    vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Januar 2009 - 1 B 1286/08 - (n.v.) und vom 8. Oktober 2009 - 1 B 509/09 - , juris, Rn. 40 = NRWE, Rn. 41.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2009 - 1 B 509/09

    Untersagung der faktischen Besetzung einer vakanten Amtsleiterstelle; Auswahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2013 - 1 B 1197/12

    Verwaltungsaktqualität einer Anordnung bezogen auf die Teilnahme an einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2011 - 1 B 605/11

    Rechtmäßigkeit der Zuweisung eines beschäftigten Postmitarbeiters an einen

  • VG Köln, 30.08.2022 - 19 L 840/22
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