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   BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06   

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BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06 (https://dejure.org/2006,12096)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.2006 - 1 B 13.06 (https://dejure.org/2006,12096)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 2006 - 1 B 13.06 (https://dejure.org/2006,12096)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zurückverweis zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zur Verfahrensbeschleunigung; Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Fehlens eines bestimmten Antrags in dem Berufungsbegründungsschriftsatz durch den Verwaltungsgerichtshof

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.04.2001 - 1 C 33.00

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06
    Dem Erfordernis, dass die Begründung einen bestimmten Antrag enthalten muss, ist auch Genüge getan, wenn ein solcher Antrag zwar nicht ausdrücklich formuliert worden ist, sich aber das Ziel der Berufung aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz deutlich ergibt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2004 BVerwG 1 B 59.04 juris unter Hinweis auf Kopp/ Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124a Rn. 30, 32; vgl. ferner allgemein Beschluss vom 2. Oktober 2003 BVerwG 1 B 33.03 NVwZ-RR 2004, 220 und Urteil vom 23. April 2001 BVerwG 1 C 33.00 BVerwGE 114, 155 = Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 20).

    Der Kläger hat mit seiner auf den Zulassungsantrag und den Zulassungsbeschluss Bezug nehmenden Berufungsbegründung hinreichend klargestellt, dass er die Berufung (unter Weiterverfolgung seines erstinstanzlichen Begehrens) durchführen will; dies genügt für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung (vgl. Urteil vom 23. April 2001 a.a.O. BVerwGE 114, 155 ).

    Aus der in dem zitierten Urteil des Senats vom 23. April 2001 (a.a.O. BVerwGE 114, 155 ) ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidung des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 30. Juni 1998 ( BVerwG 9 C 6.98 BVerwGE 107, 117) ergibt sich entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs nichts Abweichendes.

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Rüge der unrechtmäßigen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06
    Dem Erfordernis, dass die Begründung einen bestimmten Antrag enthalten muss, ist auch Genüge getan, wenn ein solcher Antrag zwar nicht ausdrücklich formuliert worden ist, sich aber das Ziel der Berufung aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz deutlich ergibt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2004 BVerwG 1 B 59.04 juris unter Hinweis auf Kopp/ Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124a Rn. 30, 32; vgl. ferner allgemein Beschluss vom 2. Oktober 2003 BVerwG 1 B 33.03 NVwZ-RR 2004, 220 und Urteil vom 23. April 2001 BVerwG 1 C 33.00 BVerwGE 114, 155 = Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06
    Dem Erfordernis, dass die Begründung einen bestimmten Antrag enthalten muss, ist auch Genüge getan, wenn ein solcher Antrag zwar nicht ausdrücklich formuliert worden ist, sich aber das Ziel der Berufung aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz deutlich ergibt (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 2004 BVerwG 1 B 59.04 juris unter Hinweis auf Kopp/ Schenke, VwGO, 13. Auflage, § 124a Rn. 30, 32; vgl. ferner allgemein Beschluss vom 2. Oktober 2003 BVerwG 1 B 33.03 NVwZ-RR 2004, 220 und Urteil vom 23. April 2001 BVerwG 1 C 33.00 BVerwGE 114, 155 = Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus BVerwG, 17.05.2006 - 1 B 13.06
    Aus der in dem zitierten Urteil des Senats vom 23. April 2001 (a.a.O. BVerwGE 114, 155 ) ausdrücklich in Bezug genommenen Entscheidung des früher für das Asylrecht zuständigen 9. Senats vom 30. Juni 1998 ( BVerwG 9 C 6.98 BVerwGE 107, 117) ergibt sich entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs nichts Abweichendes.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18

    Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in

    Dies ist für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichend (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 B 37.10 -, juris Rn. 8 bis 11 m.w.N., Beschluss vom 17. Mai 2006 - 1 B 13.06 -, juris, Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 96/13

    Erhöhung der beantragten Planbetten im Rahmen der Verpflichtungsklage;

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 - NVwZ-RR 2004, 541; Beschluss vom 17.05.2006 - 1 B 13.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 32).
  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 9.09

    Auslösung einer besonderen Prüfungspflicht eines Beamten durch Änderung

    Dem Erfordernis, dass die Berufungsbegründung einen bestimmten Antrag enthalten muss, ist auch Genüge getan, wenn ein solcher Antrag zwar nicht ausdrücklich formuliert worden ist, sich aber das Ziel der Berufung aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz deutlich ergibt (vgl. Beschluss vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 13.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 32 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 17.09.2007 - 1 B 324/06

    Rückbauverfügung; Kulturdenkmal; Geschichtliche Bedeutung; Umgestaltung;

    Das Ziel der Berufung ergibt sich aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz aber hinreichend deutlich (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschl. v. 17.5.2006 - 1 B 13.06 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2011 - 2 B 37.10

    Berufungsbegründung; Antragserfordernis; Dienstunfall; Anerkennung durch

    Diesem Antragserfordernis ist genügt, wenn in der Berufungsbegründung hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (Beschlüsse vom 16. Dezember 2004 - BVerwG 1 B 59.04 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 28 S. 36 und vom 17. Mai 2006 - BVerwG 1 B 13.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 32 S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2023 - 12 S 1835/21

    Ausstellung einer Aufenthaltskarte - Nachhaltiges Gebrauchmachen von dem

    Mit dem Erfordernis eines "bestimmten Antrags" verlangt § 124a Abs. 3 Satz 4 VwGO nicht, dass ein ausdrücklicher Berufungsantrag gestellt wird; dem Antragserfordernis wird regelmäßig entsprochen, wenn in dem einzureichenden Schriftsatz hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass, in welchem Umfang und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will; es genügt, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache seiner Einlegung allein oder in Verbindung mit den während der Rechtsmittelfrist abgegebenen Erklärungen im Wege der Auslegung erkennbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.03.2005 - 6 C 8.04 -, juris Rn. 16, und Beschluss vom 17.05.2006 - 1 B 13.06 -, juris Rn. 2, jeweils m.w.N.; Stuhlfauth in: Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 8. Aufl. 2021, § 124a Rn. 36).
  • VGH Hessen, 03.05.2017 - 1 A 1806/16

    Finanzieller Ausgleich eines Lebensarbeitszeitkontos

    Ein ausdrücklicher Antrag ist mithin entbehrlich, wenn das Rechtsschutzziel eindeutig feststeht (vgl. Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, Kommentar, 6. Aufl., 2014, § 124a Rdnr. 36 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 1 B 13.06 -, juris Rdnr. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2020 - 2 LB 11/20

    Berücksichtigung von ruhegehaltsfähigen Vordienstzeiten eines Soldaten

    Dies ist für eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung ausreichend (vgl. dazu Urteil des Senats vom 30. Januar 2019 - 2 LB 90/18 -, Juris, Rn. 62 mit Verweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2011 - 2 B 37.10 -, Juris Rn. 8 bis 11 m. w. N. und vom 17. Mai 2006 - 1 B 13.06 -, Juris, Rn. 3).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2014 - 8 A 10302/14

    Keine Bäckereifiliale mit Sitzplätzen in Altstadt von Bernkastel-Kues

    Diesem Erfordernis ist bereits Genüge getan, wenn sich das Ziel der Berufung aus dem fristgerecht eingereichten Schriftsatz deutlich ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2006 - 1 B 13.06 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 32 sowie juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist, dass hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt, dass und weshalb der Berufungsführer an der Durchführung des zugelassenen Berufungsverfahrens festhalten will (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.03.2004 - 4 C 6.03 - NVwZ-RR 2004, 541; Beschluss vom 17.05.2006 - 1 B 13.06 - Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 32).
  • VGH Bayern, 21.03.2007 - 12 B 04.975

    Sozialhilfe, Überleitung eines Schadensersatzanspruches, Negativevidenz,

  • BVerwG, 14.12.2006 - 1 B 272.06

    Revision, Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenzrüge, Berufungsbegründung,

  • OVG Niedersachsen, 22.02.2012 - 7 LC 83/10

    Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde als sachlich zuständige Trägerin für ein

  • BVerwG, 04.04.2007 - 1 B 30.07

    Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Verfahrensmangel, Umdeutung,

  • VGH Hessen, 10.08.2021 - 1 A 312/19

    Beihilferechtlicher Bemessungssatz für Aufwendungen der Deutschen Stiftung

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