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   VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20   

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https://dejure.org/2020,11036
VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20 (https://dejure.org/2020,11036)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.05.2020 - 1 B 1308/20 (https://dejure.org/2020,11036)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20 (https://dejure.org/2020,11036)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • doev.de PDF

    Verweigerung der Dienstleistung; Grundschulunterricht während der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Grundschullehrerin darf während der Corona-Pandemie zum Präsenzunterricht herangezogen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 787
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nach der in Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gewährleisteten Rechtsschutzgarantie jedoch dann, wenn eine bestimmte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig erscheint, wenn also der Antragstellerin bei einer Verweisung auf die Durchführung des Hauptsacheverfahrens unzumutbare und möglicherweise nicht wiedergutzumachende Nachteile drohen und darüber hinaus ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2013 - 6 VR 3/13 -, Hess. VGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 2132/93 - und vom 27. Februar 1995 - 1 TG 3178/94 -).
  • VG Frankfurt/Main, 06.05.2020 - 9 L 1127/20

    Lehrerin muss auch ohne ausgefeilten Hygieneplan in die Schule

    Auszug aus VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 5. Mai 2020 - 9 L 1127/20.F - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 23.03.2020 - 2 BvR 2051/19

    Versagung von Eilrechtsschutz in beamtenrechtlichem Konkurrentenstreit ohne

    Auszug aus VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20
    Entgegen der Auffassung der Antragstellerin findet eine Prüfung mit dem Beweismaß des Hauptsacheverfahrens grundsätzlich nur dann statt, wenn - anders als hier - das Eilverfahren das Hauptsacheverfahren vollständig ersetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2020 - 2 BvR 2051/19 - IÖD 2020, 98, 101).
  • VGH Hessen, 09.01.2008 - 1 TG 2464/07

    Antragserweiterung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 14.05.2020 - 1 B 1308/20
    Soweit die Antragstellerin im Beschwerdeverfahren erstmals isoliert die Verpflichtung des Antragsgegners im Wege der einstweiligen Anordnung zur Einhaltung der in dem Hauptantrag genannten arbeitsschutzrechtlichen Regelungen beansprucht, ist dies eine Antragserweiterung, die im Beschwerdeverfahren unzulässig ist (st. Rspr. vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 1 TG 2464/07 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VG Trier, 08.02.2022 - 7 K 3107/21

    Klage eines Lehrers gegen Corona-Tests bei Schülern erfolglos

    Das Beibringen neuer Kompetenzen und das Beobachten bzw. Überprüfen, ob diese richtig anwendet werden, gehört zu den Kernkompetenzen und -aufgaben von Lehrkräften (OVG NRW, Beschluss vom 22. April 2021 - 13 B 559/21.NE -, Rn. 72; HessVGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20 -, Rn. 21; beide juris).

    Folglich muss ein gerechter Ausgleich zwischen der Einsatzpflicht des Beamten und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn dergestalt erfolgen, dass von der Einsatzpflicht grundsätzlich nur nach dem Maßstab der Unzumutbarkeit abgewichen werden darf (HessVGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 a.a.O., Rn. 10; Sobotta, in: jurisPR-ArbR 11/2021 Anm. 2, Abschnitt D.).

    Das nach alledem verbleibende (Rest-)Risiko einer Infektion mit dem SARS-CoV-2 während der von ihm beaufsichtigten Selbsttestungen und einer anschließenden Erkrankung an COVID-19 ist dem Kläger zuzumuten (so auch in einem vergleichbaren Fall: HessVGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 a.a.O., Rn. 18).

  • VG Karlsruhe, 29.09.2023 - 14 K 2292/21

    Feststellung des Verlustes der Dienstbezüge für nicht in Präsenz geleistete

    Lehrer sind grundsätzlich während der Zeit ihrer festgesetzten Unterrichtsstunden als sog. Pflichtstunden sowie während weiterer anlassbezogener Dienstpflichten (z.B. Teilnahme an Klassenkonferenzen, Gespräch mit Eltern, Pausenaufsicht etc.) zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2016 - 2 C 24.14 - juris Rn. 19; Rn. 12; VGH Hessen, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 12; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 Rn. 13).

    (1) Schwerwiegende objektiv bestehende arbeitsmedizinische Mängel des Arbeitsplatzes mit akuter gesundheitlicher Gefährdung des Beamten können das Fernbleiben vom Dienst rechtfertigen, wenn sie der Dienstherr trotz Kenntnis nicht abstellt, da er damit gegen den Fürsorgegrundsatz verstößt (vgl. Kathke, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: Februar 2022, § 11 LBesGBW Rn. 88; zum Verweigerungsrecht entsprechend § 273 BGB: Hessischer VGH, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 10; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.1.2021 - 12 B 1/21 - juris Rn. 7).

    Ein Recht zur Verweigerung der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur dann, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 10; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 - juris Rn. 11).

    (2) Entsprechend dem für Beamte unmittelbar anwendbaren Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 4 ArbSchG, welches durch die Regelungen der Arbeitsstättenverordnung noch näher konkretisiert wird, ist der Dienstherr verpflichtet, die Arbeit so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst geringgehalten wird, § 4 Nr. 1 ArbSchG, und spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigungsgruppen zu berücksichtigen, § 4 Nr. 6 ArbSchG, (vgl. VGH Hessen, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 10; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 - juris Rn. 11).

    Der Regelbetrieb einer Schule erfolgt jedoch grundsätzlich durch Präsenzunterricht vor Ort (vgl. zur Dienstpflicht vor Ort auch BVerwG, Urteil vom 23.6.2016 - 2 C 24.14 - juris Rn. 19; Rn. 12; VGH Hessen, Beschluss vom 14.5.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 12; VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.8.2020 - 12 B 45/20 Rn. 13).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 63/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Termin für die Kommunalwahlen 2020 und

    Bei einer Gesamtbevölkerung von 17, 93 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen war angesichts dessen jedenfalls ab der zweiten Aprilhälfte das Infektionsrisiko für den Einzelnen statistisch gesehen - auch unter Berücksichtigung einer nicht zu vernachlässigenden Dunkelziffer an Infizierten - vertretbar (vgl. zur Einschätzung des Ansteckungsrisikos einer Grundschullehrerin auch VGH HE, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20, juris, Rn. 17 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Bei einer Gesamtbevölkerung von 17, 93 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen war angesichts dessen jedenfalls ab der zweiten Aprilhälfte das Infektionsrisiko für den Einzelnen statistisch gesehen - auch unter Berücksichtigung einer nicht zu vernachlässigenden Dunkelziffer an Infizierten - vertretbar (vgl. zur Einschätzung des Ansteckungsrisikos einer Grundschullehrerin auch VGH HE, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20, juris, Rn. 17 ff.).
  • VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 45/20

    Verwaltungsgericht Schleswig entscheidet über Eilanträge von beamteten

    Ein Recht zur Verweigerung (bzw. Befreiung von) der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (VGH Kassel, Beschluss vom 14.05.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn.10 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 19.01.2021 - 12 B 1/21

    Corona-Krise; Weigerung eines Lehrers, der einer Risikogruppe angehört,

    Ein Recht zur Verweigerung der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (HessVGH, Beschluss vom 14.05.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 10 mit weit. Nachw.).
  • VG Schleswig, 29.10.2020 - 12 B 66/20

    Coronakrise: Lehrer wird nicht von Präsenzunterricht entbunden

    Ein Recht zur Verweigerung der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (HessVGH, Beschluss vom 14.05.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 10 mit weit. Nachw.).
  • VG Schleswig, 21.10.2020 - 12 B 64/20

    Corona-Krise; Befreiung eines Lehrers vom Präsenzunterricht

    Ein Recht zur Verweigerung der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20 -, Rn. 10, juris, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 18.08.2020 - 12 B 53/20

    Präsenzunterricht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Ein Recht zur Verweigerung der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 1 B 1308/20 -, Rn. 10, juris, m.w.N.).
  • VG Schleswig, 15.10.2020 - 12 B 52/20

    Heranziehung eines Lehrers zum Präsenzunterricht in Zeiten der Corona-Pandemie

    Ein Recht zur Verweigerung der Arbeits- oder Dienstleistung besteht nur, wenn diese bei Nichteinhaltung der Schutzvorschriften unzumutbar ist (HessVGH, Beschluss vom 14.05.2020 - 1 B 1308/20 - juris Rn. 10 mit weit. Nachw.).
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