Rechtsprechung
BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung eines vorläufigen Aufenthaltsrechtes - Erlass einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung - Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVFG § 27 Abs. 2
Vertriebenenrecht: Kein Aufenthaltsrecht bei Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 12.08.1993 - 4 K 3691/92
- VGH Baden-Württemberg, 21.03.1994 - 1 S 2519/93
- BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88
Voraussetzungen für das Bleiberecht nach Art. 116 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94
Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein vorläufiges Bleiberecht begründet (BVerfG NVwZ 1985, 33 [BVerfG 14.08.1984 - 2 BvR 845/84]; InfAuslR 1990, 297 ; InfAuslR 1992, 131).Allerdings wäre eine einstweilige Ausreiseverpflichtung dann im Hinblick auf ein möglicherweise bestehendes Aufenthaltsrecht als Deutscher verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Ausreisepflicht dem Betroffenen die Möglichkeit nimmt oder unzumutbar erschwert, sein Vertriebenenanerkennungsverfahren wirkungsvoll weiter zu betreiben oder bei einer ihm günstigen Entscheidung endgültig wieder in das Bundesgebiet einzureisen (BVerfG InfAuslR 1990, 297 ).
- BVerfG, 25.02.1992 - 2 BvR 182/92
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Versagung des Bleiberechts vor …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94
Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein vorläufiges Bleiberecht begründet (BVerfG NVwZ 1985, 33 [BVerfG 14.08.1984 - 2 BvR 845/84]; InfAuslR 1990, 297 ; InfAuslR 1992, 131). - BVerwG, 11.07.1994 - 9 B 288.94
Vertriebene - Härtefall - Aufnahmebescheid - Bleiberecht nach …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94
Auch ein Antrag nach § 27 Abs. 2 BVFG auf Erteilung eines Aufnahmebescheids im Härtefall verleiht dem Antragsteller grundsätzlich kein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1994 - BVerwG 9 B 288.94 - Buchholz 412.3 § 27 b BVFG Nr. 1). - BVerfG, 14.08.1984 - 2 BvR 845/84
Verfassungsrechtliche Voraussetzungen für die Annahme des Bleiberechts eines …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1995 - 1 B 131.94
Deutscher nach Art. 116 Abs. 1 GG ein vorläufiges Bleiberecht begründet (BVerfG NVwZ 1985, 33 [BVerfG 14.08.1984 - 2 BvR 845/84]; InfAuslR 1990, 297 ; InfAuslR 1992, 131).
- OVG Niedersachsen, 28.10.1999 - 11 L 286/99
Ausschluss von Asyl und Abschiebungsschutz; Abschiebungsschutz; Asylausschluss; …
Denn wenn im Hinblick auf eine günstige Sozialprognose ein Strafrest zur Bewährung ausgesetzt worden ist, fehlt es in der Regel an einer Wiederholungsgefahr (…BVerwG, Beschl. v. 22.10.1994, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 22.9.1995 - OVG Bs IV 87/95 -, InfAuslR 1996, 102;… Hailbronner, a.a.O., § 51 Rdnr. 38). - BVerwG, 19.12.1997 - 9 B 599.97
Antrag auf Erteilung eines Aufnahmebescheids - Voraussetzungen als Spätaussiedler …
Entgegen der Ansicht der Beschwerde bietet der vorliegende Fall auch keine Gelegenheit zu einer Weiterführung der in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 1994 - BVerwG 9 B 288.94 - (Buchholz 412.3 § 27 b BVFG Nr. 1) und vom 25. Oktober 1995 - BVerwG 1 B 131.94 - (Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 7) enthaltenen Grundsätze, da der Kläger keine ausländerrechtliche Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltserlaubnis oder Duldung erstrebt, sondern sein Begehren auf Erteilung eines Aufnahmebescheids gerichtet ist. - VG Göttingen, 05.03.2002 - 4 B 4021/02
Aufenthaltsgenehmigung; Aufnahmebewerber; außergewöhnliche Härte; …
Es ist dem Aufnahmebewerber zuzumuten, das Aufnahmeverfahren einschließlich eines etwaigen Klageverfahrens von seinem Heimatland zu betreiben (BVerwG, Beschluss vom 25.10.1995 -1 B 131.94-, InfAuslR 1996, 102;… Hess. VGH, a.a.O.;… OVG Lüneburg, a.a.O.;… Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 1 Rdnr. 19). - OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2002 - 14 B 53/02
eigenständige Aufenthaltserlaubnis, besondere Härte, Duldung, rechtliche …
Mit dem BVerwG geht die Kammer vielmehr davon aus, dass ein Aufnahmeverfahren nach den §§ 26 ff BVFG den Erlass einer Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung nicht hindert und dass auch ein Antrag nach § 27 Abs. 2 BVFG dem Antragsteller grundsätzlich kein Bleiberecht verleiht (Urteil v. 25.10.1995 - 1 B 131.94 - InfAuslR 1996, 102).