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   BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17   

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BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17 (https://dejure.org/2017,52377)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2017 - 1 B 131.17 (https://dejure.org/2017,52377)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2017 - 1 B 131.17 (https://dejure.org/2017,52377)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Klärungsbedürftigkeit in Bezug auf den anzuwendenden rechtlichen Maßstab; Verpflichtung der Tatsachengerichte zur Auseinandersetzung mit abweichenden Würdigungen vergleichbarer ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Klärungsbedürftigkeit in Bezug auf den anzuwendenden rechtlichen Maßstab; Verpflichtung der Tatsachengerichte zur Auseinandersetzung mit abweichenden Würdigungen vergleichbarer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Militärdienstverweigerung als Asylgrund

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Revisionszulassung wegen Verletzung eines allgemeinen Erfahrungssatzes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Länderleitentscheidungen in Asylverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Beweiswürdigung als Verfahrensfehler

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (93)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2016 - 1 A 10922/16

    Keine generelle Flüchtlingseigenschaft für Syrer

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    Denn das Berufungsgericht hat - wie sich aus der auf Seite 12 seines Urteils erfolgten Bezugnahme auf sein Urteil vom 16. Dezember 2016 (1 A 10922/16 - juris Rn. 54 ff.) ergibt - angenommen, dass keine beachtlich wahrscheinliche Verknüpfung einer möglicherweise allein wegen illegaler Ausreise, Asylantragstellung sowie längerem Auslandsaufenthalt drohende Verfolgungshandlung mit Verfolgungsgründen im Sinne des § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3a Abs. 3 AsylG vorliegt.

    Dies ergibt sich insbesondere nicht schon aus der Formulierung "bloß potentielle Gegner und bloß potentielle Informationsquellen" in dem in Bezug genommenen Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - (vgl. dazu bereits BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 - Rn. 11).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    Das von der Beschwerde herangezogene Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - (juris Rn. 64) gibt einen so weitreichenden Schluss nicht her.

    a) Die Beschwerde hält zum einen in diesem Zusammenhang für verfahrensfehlerhaft, dass das Berufungsgericht auf eine Reihe von Erkenntnismitteln neueren Datums nicht eingegangen und keine Auseinandersetzung mit den Urteilen des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - und vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 -, dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A sowie dem Urteil des EGMR vom 15. Oktober 2015 (Nr. 40081/14, 40088/14 und 40127/14, L. M. u.a./Russland) erfolgt sei.

  • BVerwG, 24.04.2017 - 1 B 22.17

    Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Syrien; Flüchtlingsschutz; illegale

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 24. April 2017 (1 B 22.17 - juris Rn. 11) bekräftigt hat, reicht für die nach § 3a Abs. 3 AsylG geforderte Verknüpfung von (möglicher) Verfolgungshandlung mit dem Verfolgungsgrund aus, dass das Regime einem Rückkehrer eine bestimmte politische Überzeugung bzw. Regimegegnerschaft lediglich zuschreibt (§ 3b Abs. 2 AsylG), wie auch sonst "unerheblich ist, ob er aufgrund dieser Meinung, Grundhaltung oder Überzeugung tätig geworden ist" (§ 3b Abs. 1 Nr. 5 AsylG).

    Dies ergibt sich insbesondere nicht schon aus der Formulierung "bloß potentielle Gegner und bloß potentielle Informationsquellen" in dem in Bezug genommenen Urteil vom 16. Dezember 2016 - 1 A 10922/16 - (vgl. dazu bereits BVerwG, Beschluss vom 24. April 2017 - 1 B 22.17 - Rn. 11).

  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 54.88

    Sachverhaltswürdigung - Richterliche Überzeugungsbildung - Asylbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob es gegen die allgemeinen Beweiswürdigungsgrundsätze verstößt, zu denen Verstöße gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1975 - 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; vom 31. Januar 1989 - 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213 S. 57 f. und vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16).
  • BVerwG, 15.10.1991 - 1 C 24.90

    Melderechtliche Qualifikation - Hauptwohnung - Gesetzliche Regelungsvermutung

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    Das Berufungsgericht hat bereits nicht, wie von den Klägern behauptet (Seite 42 der Beschwerdeschrift), einen allgemeinen Erfahrungssatz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, d.h. einen jedermann zugänglichen, nach allgemeiner Erfahrung unzweifelhaft geltenden und durch keine Ausnahme durchbrochenen Satz (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983 - 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 und vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24.90 - BVerwGE 89, 110 ) des Inhalts aufgestellt, "dass diktatorische Regime, die mit militärischen Mitteln um die Macht im Staat kämpfen, Wehrdienstentzieher selbst dann nicht als politische Gegner betrachten, wenn sie ansonsten (vermeintliche) politische Gegner politisch verfolgen und mit brutaler Härte dabei offensichtlich (...) Opfer unter der Zivilbevölkerung zumindest billigend in Kauf nehmen." Vielmehr hat es unter Berücksichtigung mehrerer Erkenntnisquellen angenommen, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass die syrischen Sicherheitsbehörden nach Syrien zurückkehrende Männer, die sich dem Wehrdienst in Syrien selbst oder durch Flucht ins Ausland entzogen haben, allein aufgrund dieser Wehrdienstentziehung eine regimefeindliche Handlung unterstellen.
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 860.82

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    Das Berufungsgericht hat bereits nicht, wie von den Klägern behauptet (Seite 42 der Beschwerdeschrift), einen allgemeinen Erfahrungssatz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, d.h. einen jedermann zugänglichen, nach allgemeiner Erfahrung unzweifelhaft geltenden und durch keine Ausnahme durchbrochenen Satz (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983 - 9 C 860.82 - BVerwGE 67, 83 und vom 15. Oktober 1991 - 1 C 24.90 - BVerwGE 89, 110 ) des Inhalts aufgestellt, "dass diktatorische Regime, die mit militärischen Mitteln um die Macht im Staat kämpfen, Wehrdienstentzieher selbst dann nicht als politische Gegner betrachten, wenn sie ansonsten (vermeintliche) politische Gegner politisch verfolgen und mit brutaler Härte dabei offensichtlich (...) Opfer unter der Zivilbevölkerung zumindest billigend in Kauf nehmen." Vielmehr hat es unter Berücksichtigung mehrerer Erkenntnisquellen angenommen, dass es keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass die syrischen Sicherheitsbehörden nach Syrien zurückkehrende Männer, die sich dem Wehrdienst in Syrien selbst oder durch Flucht ins Ausland entzogen haben, allein aufgrund dieser Wehrdienstentziehung eine regimefeindliche Handlung unterstellen.
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 30.05

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob es gegen die allgemeinen Beweiswürdigungsgrundsätze verstößt, zu denen Verstöße gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1975 - 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; vom 31. Januar 1989 - 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213 S. 57 f. und vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    Das Ergebnis der gerichtlichen Beweiswürdigung ist vom Revisionsgericht nur daraufhin überprüfbar, ob es gegen die allgemeinen Beweiswürdigungsgrundsätze verstößt, zu denen Verstöße gegen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze, die allgemeinen Erfahrungssätze und die Denkgesetze gehören (BVerwG, Urteile vom 6. Februar 1975 - 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; vom 31. Januar 1989 - 9 C 54.88 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 213 S. 57 f. und vom 3. Mai 2007 - 2 C 30.05 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 50 Rn. 16).
  • VGH Hessen, 06.06.2017 - 3 A 3040/16

    Flüchtlingsanerkennung für syrische Bürgerkriegsflüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    a) Die Beschwerde hält zum einen in diesem Zusammenhang für verfahrensfehlerhaft, dass das Berufungsgericht auf eine Reihe von Erkenntnismitteln neueren Datums nicht eingegangen und keine Auseinandersetzung mit den Urteilen des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - und vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 -, dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A sowie dem Urteil des EGMR vom 15. Oktober 2015 (Nr. 40081/14, 40088/14 und 40127/14, L. M. u.a./Russland) erfolgt sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2017 - A 11 S 511/17

    Asyl; Syrien; Verfolgungsgefahr bei Wehrdienstentziehung; Erster Asylstaat

    Auszug aus BVerwG, 05.12.2017 - 1 B 131.17
    a) Die Beschwerde hält zum einen in diesem Zusammenhang für verfahrensfehlerhaft, dass das Berufungsgericht auf eine Reihe von Erkenntnismitteln neueren Datums nicht eingegangen und keine Auseinandersetzung mit den Urteilen des Verwaltungsgerichts Baden-Württemberg vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - und vom 14. Juni 2017 - A 11 S 511/17 -, dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Juni 2017 - 3 A 3040/16.A sowie dem Urteil des EGMR vom 15. Oktober 2015 (Nr. 40081/14, 40088/14 und 40127/14, L. M. u.a./Russland) erfolgt sei.
  • BVerfG, 14.11.2016 - 2 BvR 31/14

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als

  • BVerwG, 20.04.2015 - 1 B 1.15

    Erteilung eines Verbots einer strafgesetzwidrigen Vereinigung i.R.d.

  • EGMR, 15.10.2015 - 40081/14

    Russland verurteilt - Keine Zwangsausweisung nach Syrien

  • BVerwG, 10.03.2015 - 1 B 7.15

    Nachweis systemischer Mängel beim Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 23.09.2011 - 1 B 19.11

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung;

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

  • BVerwG, 20.12.2007 - 10 B 75.07

    Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Begründungserfordernis,

  • BVerwG, 06.04.1992 - 9 C 143.90

    Asyl - Verfolgungsschutz - Nachfluchtgrund - Heirat

  • BVerwG, 20.08.2003 - 1 B 463.02

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus

  • BVerwG, 09.05.2003 - 1 B 217.02

    Irak, Verletzung der Aufklärungspflicht, grundsätzliche Pflicht der

  • BVerwG, 01.04.2014 - 1 B 1.14

    Aufenthaltsrecht eines Kindes bei Aufenthalt aus humanitären Gründen der Eltern;

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 B 70.17

    Asylantrag; Auslandsaufenthalt; Divergenz; Flüchtlingsschutz; Grundsätzliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

    Auch die nationale Rechtsprechung verlangt zu Recht eine derartige Verknüpfung (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 1 B 131/17 - juris Rn. 10; Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 31/18 - juris Rn. 14, 34).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 3 B 23.17

    Keine Flüchtlingseigenschaft für syrische Männer allein wegen

    Dies gilt vor allem, wenn sich ein Beteiligter einzelne tatrichterliche Feststellungen eines Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs als Parteivortrag zu eigen macht und es sich dabei um ein zentrales und entscheidungserhebliches Vorbringen handelt (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 1 B 131/17 - juris Rn. 19).

    Hinzukommen muss vielmehr eine "Verknüpfung" zwischen Handlung und Verfolgungsgrund, d.h. die Verfolgung muss "wegen" bestimmter Verfolgungsgründe drohen (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 1 B 131/17 - juris Rn. 10).

    Das Urteil des EuGH vom 26. Februar 2015 - C 472/13 (juris) weist schon deswegen nicht auf eine klärungsbedürftige Zweifelsfrage zu Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95/EU, der die Fälle des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) der Richtlinie 2011/95/EU gerade nicht von dem Verknüpfungserfordernis ausnimmt, weil es sich zur Auslegung dieser Regelung nicht zu verhalten hatte (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 1 B 131/17 - juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2018 - 3 B 28.17

    Unverfolgt ausgereister Syrer aus Homs im wehrdienstfähigen Alter;

    Dies gilt vor allem, wenn sich ein Beteiligter einzelne tatrichterliche Feststellungen eines Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs als Parteivortrag zu eigen macht und es sich dabei um ein zentrales und entscheidungserhebliches Vorbringen handelt (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 1 B 131/17 - juris Rn. 19).

    Hinzukommen muss vielmehr eine "Verknüpfung" zwischen Handlung und Verfolgungsgrund, d.h. die Verfolgung muss "wegen" bestimmter Verfolgungsgründe drohen (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 1 B 131/17 - juris Rn. 10).

    Das Urteil des EuGH vom 26. Februar 2015 - C 472/13 (juris) weist schon deswegen nicht auf eine klärungsbedürftige Zweifelsfrage zu Art. 9 Abs. 3 der Richtlinie 2011/95/EU, der die Fälle des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) der Richtlinie 2011/95/EU gerade nicht von dem Verknüpfungserfordernis ausnimmt, weil es sich zur Auslegung dieser Regelung nicht zu verhalten hatte (BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2017 - 1 B 131/17 - juris Rn. 10).

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