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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1995 - 1 B 13189/95   

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https://dejure.org/1995,13017
OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1995 - 1 B 13189/95 (https://dejure.org/1995,13017)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.11.1995 - 1 B 13189/95 (https://dejure.org/1995,13017)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. November 1995 - 1 B 13189/95 (https://dejure.org/1995,13017)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.06.1969 - IV C 77.67

    Verletzung subjektiver Rechte durch Einziehung einer Straße?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1995 - 1 B 13189/95
    Für die örtliche Reichweite des gesteigerten Gemeingebrauchs gilt jedenfalls, daß er sich nur auf die Wege, den Weg oder den Wegeteil bezieht, auf deren bzw. dessen Vorhandensein der Grundeigentümer für die Zugänglichkeit seines Grundstückes angewiesen ist (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 1969, BVerwGE 32, S. 222 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 15.75

    Anliegergebrauch - Anlieger - Anliegerrecht - Genehmigung fremder

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1995 - 1 B 13189/95
    Dieses Angewiesensein umschließt als Erfordernis in erster Linie den Zugang des Grundstücks zur Straße und seine Zugänglichkeit von der Straße her (BVerwG, Urteil vom 29. April 1977, BVerwGE 54, S. 1 ff.; vgl. auch Kodal/Krämer, Straßenrecht, 5. Auflage, Kapitel 25 Rn. 3 ff., 18, 50).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.1986 - 1 B 73/86

    Widmung einer Straße als Gemeindestraße für den öffentlichen Verkehr ;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1995 - 1 B 13189/95
    Für den Fall der Widmung hat dies der Senat in seinem Beschluß vom 28. November 1986 (1 B 73/86 mit Rechtsprechungs- und Literaturhinweisen) im einzelnen dargelegt.
  • BVerwG, 21.06.1972 - I B 7.72

    Entschädigung für die Erstellung eines Gutachtens im Auftrag der Regierung von

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.1995 - 1 B 13189/95
    Soweit der Senat in der Vergangenheit eine die Rechte des Anliegers weiter fassende Meinung vertreten hat (Beschluß vom 04. März 1958, Amtliche Sammlung Band 6, S. 402 f.; Beschluß vom 10. Juli 1972 - 1 B 7/72 -), hält er hieran nicht mehr fest.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.12.2005 - 6 B 11634/05

    Kein Abwehranspruch gegen die Platzierung eines Weihnachtsmarktstandes in einer

    Die dem Anlieger durch eine bestimmte Lenkung des Verkehrsstroms eröffnete Chance, einen besonderen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, zählt auch nicht zum grundgesetzlich geschützten Anliegergebrauch (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.; Beschluss vom 21.11.1995 - 1 B 13189/95.OVG - Beschluss vom 3. Mai 2005, - 6 A 12064/04.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Neustadt, 13.03.2006 - 3 K 723/05

    Kein Recht des Straßenanliegers auf Beibehaltung einer unveränderten Zufahrt

    Das Anliegerrecht gibt dem Anlieger lediglich insoweit ein Abwehrrecht, als er auf den Bestand und die Nutzung der Straße für die Nutzbarkeit seines Grundstücks angewiesen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 1995 - 1 B 13189/95.OVG -, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.1996 - 1 A 10464/95

    Klage eines Geschäftsinhabers gegen Einziehung eines Fußwegs

    Entscheidungserheblich ist allein, ob die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird (vgl. insoweit auch Bogner, Das Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz, in Praxis der Gemeindeverwaltung L 12 Rheinland-Pfalz S. 125; Prandl/Gillessen, Bayerisches Straßen- und Wegegesetz, 5. Auflage, Art. 17, Anmerkung 1; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 21. November 1995 - 1 B 13189/95.OVG -).
  • VG Neustadt, 29.10.2020 - 4 K 310/20

    Straßenwidmung mit deklaratorischer Wirkung; Klagebefugnis des Straßenanliegers

    Aufgrund der konkreten Umstände des vorliegenden Falles scheidet gleichwohl die Verletzung eigener Rechte des Klägers so offenkundig aus, dass bereits die Möglichkeit einer solchen Rechtsverletzung zu verneinen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. November 1995 - 1 B 13189/95.OVG - juris).
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