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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95   

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https://dejure.org/1995,9748
OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95 (https://dejure.org/1995,9748)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.12.1995 - 1 B 13193/95 (https://dejure.org/1995,9748)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 (https://dejure.org/1995,9748)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Baurecht ; Einstweilige Anordnung ; Gestattung einer Nutzungsänderung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 11.03.1991 - 2 S 1.91

    Bauplanungsrecht, Vorbescheid, Einstweilige Anordnung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95
    Ob dem in dieser Absolutheit zu folgen ist (anderer Ansicht: OVG Lüneburg, Beschluß vom 26. Oktober 1979, BRS 35 Nr. 174; in der Tendenz ebenso OVG Berlin, Beschlüsse vom 14. März 1989, BRS 49 Nr. 162 und vom 11. März 1991, NVwZ 1991, 1198), hat der beschließende Senat allerdings bereits in seinem oben erwähnten Beschluß vom 18. September 1991 für zumindest zweifelhaft gehalten.

    Eine derartige Ausnahmekonstellation im Baurecht halten auch andere Obergerichte für möglich (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 11. März 1991 a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 26. Oktober 1979, BRS 35 Nr. 174; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13. Dezember 1991, VBl BW 1992, 179; OVG Bautzen, Beschluß vom 06. Mai 1993, NVwZ 1994, 81; Bayerischer VGH, Beschluß vom 14. März 1977, VerwRspr.

  • OVG Sachsen, 06.05.1993 - 1 S 104/93

    Keine Baugenehmigung im Eilverfahren (II)

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95
    Eine derartige Ausnahmekonstellation im Baurecht halten auch andere Obergerichte für möglich (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 11. März 1991 a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluß vom 26. Oktober 1979, BRS 35 Nr. 174; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 13. Dezember 1991, VBl BW 1992, 179; OVG Bautzen, Beschluß vom 06. Mai 1993, NVwZ 1994, 81; Bayerischer VGH, Beschluß vom 14. März 1977, VerwRspr.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.1990 - 2 B 11182/90

    Privater Hörfunkveranstalter; Zulassung eines Bewerbers; Einstweiliger

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.1995 - 1 B 13193/95
    Daher ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, daß das Gericht der Behörde erforderlichenfalls durch einstweilige Anordnung aufgegeben kann, dem Antragsteller eine "vorläufige Genehmigung" zuzusprechen (OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 15. März 1988, AS 15, 97 und vom 25. Juni 1990, NVwZ 1990, 1087).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 C 3.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; vorläufige Entgeltgenehmigung; vorläufiger

    In dem zuletzt genannten Fall stellt sich auch der behördliche Umsetzungsakt regelmäßig nur als einstweilige, auf Prozessrecht beruhende Gestattung zugunsten des Antragstellers dar, seine mit dem Antrag verfolgten tatsächlichen Interessen wahrzunehmen, nicht aber als ein auf einer materiellen Rechtsgrundlage beruhender Verwaltungsakt (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95.OVG - [...] Rn. 5; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - NVwZ-RR 2006, 162).
  • OVG Bremen, 25.02.2005 - 1 B 41/05

    500 qm große ärztliche Gemeinschaftspraxis in einem reinen Wohngebiet - freie

    Es zielt vielmehr auf eine einstweilige, auf Prozessrecht beruhende Gestattung ab, bis zur endgültigen Entscheidung über die Baugenehmigung vorläufig bestimmte tatsächliche Interessen wahrzunehmen, soweit dies zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist (OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 07.12.1995 - 1 B 13193/95 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.06.2021 - 2 M 42/21

    Gestattung von Baumaßnahmen und Nutzungsänderung im vorläufigen

    Eine solche Gestattung kann zur Abwendung wesentlicher Nachteile im Sinne von § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO auch dann zulässig und geboten sein, wenn das materielle Recht keine ausdrückliche Ermächtigung zum Erlass einer vorläufigen Genehmigung enthält oder diese sogar ausschließt (OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 1 B 41/05 - juris Rn. 3 f., OVG RP, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 - juris Rn. 5, m.w.N.).
  • VG Mainz, 11.09.2020 - 1 L 530/20

    Corona-Bekämpfungsverordnung: Prostitutionsvermittlung keine Prostitutionsstätte

    Die Gefährdung der Existenzgrundlage stellt zwar in der Regel ein Indiz dafür da, dass ein schwerer und unzumutbarer, anders nicht abwendbarer Nachteil vorliegt, der eine Vorwegnahme der Hauptsache ausnahmsweise rechtfertigt (vgl. Nds.OVG, Beschluss vom 12. März 2012 - 8 ME 159/11 -, juris, Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 -, juris, Rn. 9).
  • VG Halle, 07.04.2021 - 2 B 86/21
    Nach der auch von den Antragstellern zitierten Rechtsprechung wird es nicht schlechterdings für ausgeschlossen gehalten, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, die dem jeweiligen Antragsteller die Ausübung der mit der Genehmigung verbundenen Interessen ermöglicht (OVG Koblenz, Urteil vom 07. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 -, Rn. 5, juris unter Bezugnahme auf: OVG A-Stadt, Beschluss vom 11. März 1991 a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 1979, BRS 35 Nr. 174; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13. Dezember 1991, VBl BW 1992, 179; OVG Bautzen, Beschluss vom 06. Mai 1993, NVwZ 1994, 81; Bayerischer VGH, Beschluss vom 14. März 1977, VerwRspr.
  • VG Düsseldorf, 23.09.2002 - 25 L 3662/02

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung

    Dass die Verweisung auf Entschädigungsansprüche für sie unzumutbar ist, ist nicht ersichtlich, sodass dahinstehen kann, ob der Antragstellerin überhaupt materiell-rechtlich ein Anspruch auf die begehrte Genehmigung zusteht, zum Vorstehenden vgl. auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 1979, BRS 35 Nr. 174; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95 -.
  • VG Koblenz, 25.01.2005 - 7 L 85/05

    Erteilung eines Bauvorbescheides im Eilrechtsschutzverfahren

    Die Kammer sieht auch keinen Fall für gegeben, wonach aus Gründen des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes eine auf Prozessrecht beruhende Gestattung auszusprechen wäre (siehe hierzu OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - 1 B 13193/95.OVG -, Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Gestattung einer Nutzungsänderung).
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