Rechtsprechung
   BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1673
BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91 (https://dejure.org/1991,1673)
BVerwG, Entscheidung vom 04.11.1991 - 1 B 132.91 (https://dejure.org/1991,1673)
BVerwG, Entscheidung vom 04. November 1991 - 1 B 132.91 (https://dejure.org/1991,1673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,1673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländer - Unselbstständige Erwerbstätigkeit - Aufenthaltsgenehmigung - Öffentliches Interesse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 268
  • DVBl 1992, 295
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 04.10.1988 - 1 C 1.88

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.

    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).

  • BVerwG, 03.11.1989 - 1 B 142.89

    Studenten aus Entwicklungsländern - Fehlerfreie Ermessensausübung -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.
  • BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86

    Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Bei der Ermessensentscheidung dürfen daher - wie in der Vergangenheit (vgl. Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 31 = InfAuslR 1989, 37 ; Beschluß vom 3. November 1989 - BVerwG 1 B 142.89 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 103) - entwicklungs- und einwanderungspolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschland, soweit diese nicht bereits die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ausschließen (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 3 AuslG 1990), Berücksichtigung finden, in Deutschland ausgebildeten Fach- und Führungskräften aus Entwicklungsländern grundsätzlich nur vorübergehend den Aufenthalt im Inland zu gestatten und allgemein einer Zuwanderung insbesondere dieses Personenkreises entgegenzuwirken.
  • BVerwG, 27.06.1984 - 1 B 64.84

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Einbürgerungsermessen -

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).
  • BVerwG, 02.07.1982 - 1 B 62.82

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Dieses darf die Behörde, wie sie es hier bei der Ermessensausübung getan hat, grundsätzlich gegenüber den genannten gegenläufigen Interessen zurückstellen (vgl. auch Beschluß vom 2. Juli 1982 - BVerwG 1 B 62.82 -, Urteil vom 4. Oktober 1988 - BVerwG 1 C 1.88 - a.a.O., Beschluß vom 27. Juni 1984 - BVerwG 1 B 64.84 - InfAuslR 1984, 319).
  • BVerwG, 01.12.1981 - 1 B 156.81
    Auszug aus BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 132.91
    Im übrigen kann es keinem Zweifel unterliegen, daß das Einstellungsinteresse eines privaten Unternehmens allein grundsätzlich weder ein öffentliches noch ein besonderes öffentliches Interesse an der Beschäftigung eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland begründet (Beschluß vom 1. Dezember 1981 - BVerwG 1 B 156.81 -).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 22.17

    Keine beschäftigungsrechtliche Privilegierung des Wechsels vom familiären

    Da das öffentliche Interesse ausdrücklich nur in begründeten Einzelfällen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führen kann, muss es über das Interesse des Arbeitgebers an der Einstellung eines bestimmten ausländischen Arbeitnehmers (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. November 1991 - 1 B 132.91 - Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 1 = juris Rn. 6 zum öffentlichen Interesse an der Beschäftigung eines Ausländers nach § 10 Abs. 1 und 2 AuslG 1990 i.V.m. § 5 Nr. 2, § 8 AAV) und erst recht über das private Beschäftigungsinteresse des Ausländers hinausgehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.1992 - 11 S 3162/91

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Versagung der Erteilung einer

    Zum öffentlichen Interesse im Sinne von § 8 AAV (im Anschluß an BVerwG, Beschluß vom 4.11.1991, 1 B 132/91, InfAuslR 1992, 4 = DVBl 1992, 295).

    Dies gilt auch dann, wenn diese Beschäftigung arbeitsmarktpolitisch unbedenklich ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4.11.1991, InfAuslR 1992, 4 = DVBl. 1992, 295).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.2003 - 10 S 2112/02

    Aufenthaltserlaubnis für Berufssportler - Vereinswechsel - Folgenbeseitigung bei

    § 10 Abs. 1 AuslG i.V.m. § 5 AAV vermittelt aber keinen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, sondern lediglich einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über den Aufenthaltserlaubnisantrag, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorliegen (vgl. allgemein zur AAV, GK-AuslR, § 10, Rn. 19; zu § 5 Nr. 2 und 8 AAV: BVerwG, Beschl. v. 04.11.1991 - 1 B 132.91 - NVwZ 1992, 268).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2006 - 18 B 613/06

    Beschäftigung Erwerbstätigkeit Arbeitgeber Unternehmer öffentliches Interesse

    hierzu BVerwG, Beschluss vom 4.11.1991 - 1 B 132.91 -, InfAuslR 1992, 4.
  • VGH Hessen, 21.09.1994 - 10 UE 548/94

    Keine Aufenthaltserlaubnis aufgrund Mitgliedschaft im Ausländerbeirat;

    Es ist vielmehr ein überwiegendes öffentliches Interesse daran anzuerkennen, daß ein Ausländer, dem - wie dem Kläger - über einen längeren Zeitraum befristete Aufenthaltserlaubnisse zu Ausbildungszwecken aus entwicklungspolitischen Gesichtspunkten erteilt worden sind, nach Abschluß der Ausbildung in sein Heimatland zurückkehrt, um die hier erworbenen Fachkenntnisse dort anwenden zu können (BVerwG, 04.11.1991, EZAR 025 Nr. 2 = BayVBl. 1992, 313 = DVBl. 1992, 295).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2001 - 13 S 625/01

    Stillhalteklausel des EWGAssRBes 1/80 Art 13 - ordnungsgemäßer Aufenthalt

    Denn das Einstellungsinteresse eines privaten Unternehmens begründet kein öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4.11.1991 - 1 B 132/91 -, InfAuslR 1992, 4 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.10.1993 - 11 S 1487/93 -).
  • VG Berlin, 04.04.2019 - 24 K 61.18

    § 26 Abs. 2 BeschV; eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzende

    Das rein privatwirtschaftliche (Einstellungs-) Interesse des Arbeitgebers begründet grundsätzlich kein öffentliches Interesse (s. BVerwG, Beschluss vom 4.November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 -, NVwZ 1992, 268 und OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5. Juli 2017 - 3 B 21.16 -, juris, Rn. 23 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 02.03.1999 - 1 B 8.99

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Verlängerung einer

    Nichts anderes besagt der von dem Kläger herangezogene Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 - (Buchholz 402.240 § 10 AuslG 1990 Nr. 1).
  • VGH Hessen, 12.02.1993 - 13 TH 1373/92

    Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken bei Aufenthalt aus

    Auch in diesen Fällen steht dem verständlichen Wunsch des Arbeitgebers, den Ausländer in seinem Betrieb weiterbeschäftigen zu können, und dem privaten Interesse des Ausländers selbst an der Fortsetzung seines Aufenthaltes im Bundesgebiet ein überwiegendes öffentliches Interesse entgegen, daß ein Ausländer, dem über einen längeren Zeitraum unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten eine qualifizierte Ausbildung in Deutschland ermöglicht worden ist, umgehend in sein Heimatland zurückkehrt, um die hier erworbenen Fachkenntnisse dort anwenden zu können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 4. November 1991 - BVerwG 1 B 132.91 -, BayVBl. 1992, 313; Beschluß des Senats vom 5. August 1992 - 13 TH 506/92 -).
  • LSG Bayern, 17.06.2004 - L 11 AL 406/03

    Gewährung von Arbeitslosengeld an einen Asylanten; Verbot der Erwerbstätigkeit an

    Über die ausländerrechtliche Zulässigkeit der Beschäftigung entscheidet die Ausländerbehörde unter Berücksichtigung der einwanderungspolitischen und ausländerrechtlich bedeutsamen Gesichtspunkte (BVerwG NVwZ 1992, 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.1993 - 1 S 892/93

    Aufenthaltsgenehmigung nach der Arbeitsaufenthalteverordnung - Verneinung des

  • VG Berlin, 09.07.2014 - 3 L 410.14

    Einreisevisa, um sich in die Betriebs-und Geschäftsführung einzuarbeiten

  • BVerwG, 04.11.1991 - 1 B 128.91

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1993 - 11 S 1487/93

    Aufenthaltsbewilligung zum Zwecke der Familienzusammenführung: Einschränkung bei

  • VG Lüneburg, 01.08.2003 - 3 B 84/02

    Arbeitskraft; Asyl; Asylbewerber; Aufenthalt; Aufenthaltsbewilligung; Ausbildung;

  • VG Karlsruhe, 14.09.1998 - 5 K 2834/96

    Verpflichtungsbegehren auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Erteilung der

  • VG Frankfurt/Oder, 23.08.1996 - 3 L 265/96

    Erteilung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis; Mitgesellschafter einer

  • OVG Niedersachsen, 02.09.1999 - 11 M 3164/99

    Aufenthaltsgenehmigung in Ausnahmefällen bei besonderem öffentlichen Interesse an

  • VG Würzburg, 08.04.2022 - W 7 K 21.465

    Unzulässige Klage gegen nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 24.02.2005 - 27 A 132.04
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht