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   BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97   

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BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97 (https://dejure.org/1997,6076)
BVerwG, Entscheidung vom 27.06.1997 - 1 B 132.97 (https://dejure.org/1997,6076)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Juni 1997 - 1 B 132.97 (https://dejure.org/1997,6076)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung aus spezialpräventiven Gründen - Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Bindung der Verwaltungsgerichte an eine Prognose der Strafgerichte bei der Begründung einer Ausweisungsverfügung mit spezialpräventiven Erwägungen - Darlegung der grundsätzlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.10.1989 - 1 B 106.89

    Trennung zwischen Ausweisungsverfahren und erneuter Gestattung des Aufenthalts -

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
    Der Kläger führt aus, das Berufungsgericht sei von einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1989 - BVerwG 1 B 106.89 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 119) abgewichen, weil es seiner Entscheidung Straftaten für die Beurteilung der Gefahrenprognose zugrunde gelegt habe, die erst nach dem maßgebenden Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens begangen worden seien.

    Auch das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57 und vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8), die auch dem erwähnten Beschluß vom 16. Oktober 1989 (a.a.O.) zugrunde liegt.

  • BVerwG, 29.11.1978 - 1 B 418.78
    Auszug aus BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
    Auch das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57 und vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8), die auch dem erwähnten Beschluß vom 16. Oktober 1989 (a.a.O.) zugrunde liegt.
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 25.94

    Ausländerrecht - Voraussetzungen für den erhöhten Ausweisungsschutz nach § 48

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
    Abgesehen davon ist das Berufungsgericht nicht von der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts, daß für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung maßgebend ist (vgl. z.B. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - InfAuslR 1997, 152; Beschluß vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 129.96 -) abgewichen, sondern hat sie gerade seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
    Außerdem ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß die Ausländerbehörden und die Verwaltungsgerichte bei Begründung einer Ausweisungsverfügung mit spezialpräventiven Erwägungen nicht an eine Prognose der Strafgerichte gebunden sind (vgl. z.B. Urteil vom 27. August 1996 - BVerwG 1 C 8.94 - Buchholz 402.240 § 13 AuslG 1990 Nr. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 129.96

    Verwaltungsverfahren - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts durch Vermittlung einer

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
    Abgesehen davon ist das Berufungsgericht nicht von der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts, daß für die rechtliche Beurteilung der Ausweisungsverfügung grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung maßgebend ist (vgl. z.B. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 25.94 - InfAuslR 1997, 152; Beschluß vom 5. Mai 1997 - BVerwG 1 B 129.96 -) abgewichen, sondern hat sie gerade seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 16.11.1992 - 1 B 197.92

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernis in der Revision - Ausweisung

    Auszug aus BVerwG, 27.06.1997 - 1 B 132.97
    Auch das steht im Einklang mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschlüsse vom 29. November 1978 - BVerwG 1 B 418.78 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 57 und vom 16. November 1992 - BVerwG 1 B 197.92 - Buchholz 402.26 § 12 AufenthG/EWG Nr. 8), die auch dem erwähnten Beschluß vom 16. Oktober 1989 (a.a.O.) zugrunde liegt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.06.2010 - 2 L 292/08

    Kosten einer archäologischen Dokumentation aus Anlass von Ausgrabungen im Bereich

    Auch wenn für die rechtliche Beurteilung des Verwaltungsakts die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung maßgebend ist, dürfen die Tatsachengerichte Erkenntnismittel auswerten, die nach Erlass des Widerspruchsbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit der im Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.06.1997 - 1 B 132.97 -, Juris).
  • VG Regensburg, 22.02.2021 - RN 5 S 20.3242

    Bescheid, Erkrankung, Versorgung, Krankenhaus, Widerruf, Vollziehung,

    Zudem können solche Erkenntnismittel herangezogen und ausgewertet werden, die erst nach Erlass der letzten Behördenentscheidung entstanden oder zugänglich geworden sind, wenn sich daraus Anhaltspunkte für das Vorliegen eines den Erlass des Verwaltungsaktes rechtfertigenden Sachverhalts im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung ergeben (BVerwG, Beschluss vom 27.06.1997 Az. 1 B 132.97).
  • VG Hamburg, 14.03.2022 - 17 K 4793/21

    Erfolgreiche Klage gegen die Rückforderung einer bewilligten und ausgezahlten

    Angaben, Erläuterungen und Unterlagen, die Aufschluss geben oder zumindest relevante Anhaltspunkte liefern können, wie sich die Sachlage seinerzeit dargestellt hat, sind einzubeziehen, auch wenn sie erst im gerichtlichen Verfahren eingeführt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, jeweils juris).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 64.14

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem

    Soweit im Übrigen von der anwaltlich vertretenen Klägerin einzelne Passagen zur Problematik von entscheidungserheblichen Zeitpunkten einerseits aus dem angegriffenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts und andererseits aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 B 132.97 - juris) einander gegenübergestellt werden (z.B. S. 14 f.) und im Rahmen der "Grundsatzrügen" ausgeführt wird, diese seien widersprüchlich, wird schon keine bestimmte, als für das angestrebte Revisionsverfahren klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage aufgeworfen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 535/04

    Rechtmäßige Ausweisung eines im Maßregelvollzug untergebrachten

    Für die rechtliche Beurteilung einer Ausweisungsverfügung ist nach innerstaatlichem deutschem Recht grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgebend (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 17.11.1994 - 1 B 224.94 -, InfAuslR 1995, 150; vom 17.1.1996 - 1 B 3.96 -, InfAuslR 1996, 137; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - ; vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288, vom 18.9.2001 - 1 C 17.00 -, NVwZ 2002, 339, und vom 8.1.2003 - 1 B 253.02 - Urteile vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, BVerwGE 102, 249, und - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; vom 28.1.1997 - 1 C 17.94 -, InfAuslR 1997, 296 und vom 7.12.1999 - 1 C 13.99 -, BVerwGE 110, 140; sowie VGH Bad.-Württ., Urteile vom 4.12.1996 - 11 S 2511/96 -, vom 28.7.1999 - 11 S 2387/98 -, vom 19.4.2000 - 11 S 1387/99 -, VBlBW 2001, 25, vom 28.11.2002 - 11 S 1270/02 - und vom 27.1.2004 -10 S 1610/03 -).

    Dies gilt unabhängig davon, dass die Gerichte Erkenntnismittel auswerten dürfen, die nach Erlass des letzten Behördenbescheides entstanden sind, wenn ihnen Anhaltspunkte für die Richtigkeit oder auch für die Unrichtigkeit der im Zeitpunkt dieser Entscheidung getroffenen Einschätzung entnommen werden können (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 25.94 -, InfAuslR 1997, 152; Beschlüsse vom 5.5.1997 - 1 B 129.96 -, AuAS 1997, 218; vom 27.6.1997 - 1 B 132.97 - und vom 23.5.2001 - 1 B 125.00 -, NVwZ 2001, 1288).

  • VG Kassel, 04.04.2016 - 1 L 2532/15

    Relevanz des besonderen Artenschutzrechts im Rahmen einer standortbezogenen

    Denn hierbei handelt es sich nicht um nachträgliche Veränderungen der Sachlage, die zu Lasten des Betreibers grundsätzlich nicht berücksichtigt werden dürfen, sondern lediglich um spätere Erkenntnisse hinsichtlich der ursprünglichen Sachlage (vgl. OVG NRW, Urteil vom 10. November 2015 - 8 A 1031/15 -, Rn. 74 f., juris m. w. N.; BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 B 132/97 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl., § 113 Rn. 53).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 10 B 65.14

    Rechtmäßigkeit einer Heranziehung zu einer Ex-post-Finanzierung nach dem

    Soweit im Übrigen von der anwaltlich vertretenen Klägerin einzelne Passagen zur Problematik von entscheidungserheblichen Zeitpunkten einerseits aus dem angegriffenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts und andererseits aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 B 132.97 - juris) einander gegenübergestellt werden (z.B. S. 14 f.) und im Rahmen der "Grundsatzrügen" ausgeführt wird, diese seien widersprüchlich, wird schon keine bestimmte, als für das angestrebte Revisionsverfahren klärungsbedürftig angesehene Rechtsfrage aufgeworfen.
  • VG Hamburg, 28.04.2023 - 16 K 5209/21

    Rechtswidrige Rückforderung einer Corona-Soforthilfe

    Angaben, Erläuterungen und Unterlagen, die Aufschluss geben oder zumindest relevante Anhaltspunkte liefern können, wie sich die Sachlage seinerzeit dargestellt hat, sind einzubeziehen, auch wenn sie erst im gerichtlichen Verfahren eingeführt werden (VG Hamburg, Urt. v. 14.3.2022, 17 K 4793/21, juris Rn. 106 ff. m.V.a. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1997, 1 B 132/97; OVG Lüneburg, Beschl. v. 24.5.2012, 8 LA 198/11, jeweils juris; VG Hamburg, Urt. v. 28.9.2022, 17 K 4829/21, juris Rn. 97).
  • BVerwG, 23.05.2001 - 1 B 125.00

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausweisung; deklaratorische

    Im Übrigen berücksichtigt die Beschwerde nicht, dass das Berufungsgericht (vgl. UA S. 10) ausdrücklich eine Bindung der Ausländerbehörde an die tatsächlichen Feststellungen und an die Beurteilung des Strafrichters - hier des Urteils des LG Kempten vom 18. August 1988 - verneint hat (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - BVerwG 1 B 132.97 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2012 - 8 LA 198/11

    Streichung aus der Architektenliste wegen Unzuverlässigkeit

    Denn maßgeblich ist die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung objektiv bestehende Sachlage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.1997 - 1 B 132.97 -, juris Rn. 7; BVerwG, Beschl. v. 16.10.1989 - 1 B 106.89 -, juris Rn. 6; Urt. v. 20.10.1955 - I C 156.53 -, BVerwGE 2, 259, 260 f.; Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/v. Albedyll, VwGO, 5. Aufl., § 113 Rn. 42; Kopp/Schenke, a.a.O., § 113 Rn. 53; Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl., § 113 Rn. 101; Schenke, Die Bedeutung einer nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eintretenden Veränderung der Rechts- oder Sachlage für die Anfechtung eines Verwaltungsakts, in: NVwZ 1986, 522, 529).

    Ob darüber hinaus auch der dem weiteren Bußgeldbescheid vom 21. April 2010 zugrunde liegende Sachverhalt bei der Feststellung der Unzuverlässigkeit berücksichtigt werden durfte, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. zur Möglichkeit, auch nachträglich entstandene Umstände zur Bestätigung einer bereits bestehenden Prognose heranzuziehen: BVerwG, Beschl. v. 27.6.1997, a.a.O., m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.2002 - 11 S 1270/02

    Ausweisung EG-Angehöriger - "Gesetzmäßigkeitsüberprüfung"; Revisionsverfahren

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2599/04

    Tatbezogene Ausnahmen von der Regelausweisung nur beim Fehlen von spezial- und

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2002 - 11 S 255/02

    Ausweisung eines türkischen Straftäters - Lockspitzel

  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

  • VG Karlsruhe, 29.11.2004 - 10 K 891/03

    Parallele Prüfung der Europäischen Menschenrechtskonvention neben der

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2003 - 11 S 973/03

    Ausweisungsschutz bei türkischem Straftäter - assoziationsrechtliche Lage

  • VG Hamburg, 28.09.2022 - 17 K 4829/21

    Rückforderung einer Zuwendung im Rahmen des Hamburger Corona Soforthilfe

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.552

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2007 - 8 LA 88/07

    Prüfung der Zuverlässigkeit bei einem in Vermögensverfall geratenen und wegen

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.551

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.558

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

  • OVG Berlin, 13.04.2004 - 8 N 59.02

    Türkischer Staatsangehöriger, Ausweisung, besonderer Ausweisungsschutz,

  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.2003 - 11 S 535/02

    Ausweisung wegen Drogendelikts - Wiederholungsgefahr trotz Therapie

  • VG Sigmaringen, 14.04.2005 - 8 K 429/03

    Jugendlicher Ausländer - Regelausweisung nach Verurteilung trotz

  • BVerwG, 03.08.1998 - 1 B 76.98

    Ausweisung wegen schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung

  • VG Köln, 16.10.2003 - 20 K 3952/02
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