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   BVerwG, 02.09.1997 - 1 B 135.97, 1 PKH 10.97   

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BVerwG, 02.09.1997 - 1 B 135.97, 1 PKH 10.97 (https://dejure.org/1997,8865)
BVerwG, Entscheidung vom 02.09.1997 - 1 B 135.97, 1 PKH 10.97 (https://dejure.org/1997,8865)
BVerwG, Entscheidung vom 02. September 1997 - 1 B 135.97, 1 PKH 10.97 (https://dejure.org/1997,8865)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freiwillige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen türkischen Arbeitnehmer - Ernsthafte Bemühungen um eine neue Beschäftigung im Inland - Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft - Zugehörigkeit zum regulären ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 1 B 135.97
    Das gilt jedenfalls für Ausländer, die wie der Kläger die dritte Stufe des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erreicht haben, und bedarf keiner Klarstellung in einem Revisionsverfahren, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften diese Frage bereits geklärt hat (Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 - NVwZ 1997, 677 [EuGH 23.01.1997 - C 171/95]).
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 1 B 135.97
    Sie setzt - wie der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - (Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 9 = InfAuslR 1997, 8) betont hat - voraus, daß der Kläger den regulären Arbeitsmarkt nicht endgültig verlassen wollte.
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 1 B 135.97
    Denn bei einer zweijährigen freiwilligen Abwesenheit fehlt es nicht nur an einem räumlichen Bezug oder einer sonstigen engen Verbindung zum Mitgliedstaat (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93 - NVwZ 1995, 1093), sondern vor allem auch an ernsthaften Bemühungen um eine neue Beschäftigung im Inland.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.04.2002 - 11 S 1823/01

    Aufenthaltsermittlungsversuch vor öffentlicher Zustellung; Ausweisung eines

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass er zu diesem Zeitpunkt noch dem regulären Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland angehört hat (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 2.9.1997 - 1 B 135.97 -, Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 18 B 330/01
    vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 2. September 1997 - 1 B 135/97 -, Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 13.
  • VG Sigmaringen, 16.01.2004 - 8 K 2196/03

    Regelausweisung einer türkischen Staatsangehörigen wegen serienmäßiger

    Es ist nichts dafür ersichtlich, dass sie zu diesem Zeitpunkt noch dem regulären Arbeitsmarkt der Bundesrepublik Deutschland angehört hat (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 02.09.1997 - 1 B 135.97 -).
  • VG Berlin, 24.08.2007 - 10 V 21.06

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis eines assoziationsberechtigten türkischen

    Dies ist in erster Linie anhand objektiver Umstände zu beurteilen und tritt bei längerer Abwesenheit ohne berechtigten Grund auch dann ein, wenn der Arbeitnehmer beabsichtigt, sich später wieder in den Arbeitsmarkt des Mitgliedstaates einzugliedern (zu Letzterem vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. September 1997 - 1 B 135/97 -, Buchholz 402.240 § 6 AuslG 1990 Nr. 13).
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Volltextveröffentlichung

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    Freiwillige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen türkischen Arbeitnehmer - Ernsthafte Bemühungen um eine neue Beschäftigung im Inland - Zugehörigkeit zum Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft - Zugehörigkeit zum regulären ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 24.94

    Ausländerrecht: Ausweisung eines assoziationsrechtlich privilegierten türkischen

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 1 PKH 10.97
    Sie setzt - wie der beschließende Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 24.94 - (Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 9 = InfAuslR 1997, 8) betont hat - voraus, daß der Kläger den regulären Arbeitsmarkt nicht endgültig verlassen wollte.
  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 1 PKH 10.97
    Das gilt jedenfalls für Ausländer, die wie der Kläger die dritte Stufe des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 erreicht haben, und bedarf keiner Klarstellung in einem Revisionsverfahren, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften diese Frage bereits geklärt hat (Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95 - NVwZ 1997, 677 [EuGH 23.01.1997 - C 171/95]).
  • EuGH, 06.06.1995 - C-434/93

    Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus BVerwG, 02.09.1997 - 1 PKH 10.97
    Denn bei einer zweijährigen freiwilligen Abwesenheit fehlt es nicht nur an einem räumlichen Bezug oder einer sonstigen engen Verbindung zum Mitgliedstaat (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93 - NVwZ 1995, 1093), sondern vor allem auch an ernsthaften Bemühungen um eine neue Beschäftigung im Inland.
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