Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,308
BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85 (https://dejure.org/1985,308)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1985 - 1 B 136.85 (https://dejure.org/1985,308)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1985 - 1 B 136.85 (https://dejure.org/1985,308)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,308) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Staatsangehörigkeitsbehörde - Verzicht auf deutsche Staatsangehörigkeit - Mehrstaater - Wehrpflichtiger - Unbedenklichkeitserklärung - Verwaltungsstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2205
  • NVwZ 1986, 758 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.05.1983 - 1 C 56.79

    Verurteilung zur Einbürgerung - § 65 Abs. 2 VwGO, notwendige Beiladung des

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85
    Insoweit liegt es hier ebenso wie z.B. in Fällen, in denen eine Einbürgerung der Zustimmung des Bundesministers des Innern bedarf und diese nicht erteilt worden ist (BVerwGE 67, 173 [BVerwG 16.05.1983 - 1 C 56/79]; vgl. ferner BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
  • BVerfG, 13.04.1978 - 2 BvF 1/77

    Wehrpflichtnovelle

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85
    Indem das Gesetz Wehrpflichtige von der Genehmigung des Verzichts ausnimmt, wenn nicht die zuständige Wehrbehörde die Unbedenklichkeit erklärt und damit das Hindernis für die Genehmigung im Einzelfall ausräumt, will es allgemein die der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland dienende Wehrpflicht und damit auch die durch weitgehende Gleichbehandlung gekennzeichnete Wehrgerechtigkeit (vgl. dazu BVerfGE 48, 127 ) sichern.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1985 - 1 B 136.85
    Insoweit liegt es hier ebenso wie z.B. in Fällen, in denen eine Einbürgerung der Zustimmung des Bundesministers des Innern bedarf und diese nicht erteilt worden ist (BVerwGE 67, 173 [BVerwG 16.05.1983 - 1 C 56/79]; vgl. ferner BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]).
  • OVG Niedersachsen, 30.03.2010 - 11 LA 246/09

    Vereinbarkeit der Prüfung der Sachkunde auf der Grundlage des § 11 Abs. 2 Nr. 1

    Eine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt nicht in Betracht, wenn sich die Frage so, wie sie mit dem Antrag aufgeworfen worden ist, im Rechtsmittelverfahren nicht stellt, ferner dann nicht, wenn sich die Frage nach dem Gesetzeswortlaut ohne Weiteres eindeutig beantworten lässt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 8.12.1985 - BVerwG 1 B 136.85 -, Buchholz 130 § 22 RuStAG) oder sie in der Rechtsprechung - namentlich des Bundesverwaltungsgerichts oder des beschließenden Senats - geklärt ist.
  • BSG, 21.03.2006 - B 5 RJ 54/04 R

    Fremdrentenrecht - Vertriebeneneigenschaft - Überprüfung der Feststellung der

    Damit entfällt jegliche unmittelbare Rechtsbeziehung des Betroffenen zur Vertriebenenbehörde; die Feststellung erfolgt vielmehr auf Ersuchen der Leistungsbehörde als verwaltungsinterne Mitwirkungshandlung ausschließlich dieser gegenüber und stellt mangels unmittelbarer Rechtswirkung im Verhältnis zum Bürger keinen Verwaltungsakt iS des § 31 Satz 1 SGB X dar (so auch OVG Nordrhein-Westfalen DVBl 1999, 1221; vgl auch BVerwGE 34, 65, 68; BVerwG NJW 1986, 2205, 2206).
  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 6/15

    Besetzung einer Notarstelle: Rechnerische Ermittlung der für die Bewertung der

    Nicht klärungsbedürftig ist eine Frage, deren Beantwortung sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 8/11, juris Rn. 3; vom 23. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 6/11, juris Rn. 3; BVerwG, NJW 1986, 2205).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht