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BVerwG, 21.09.1995 - 1 B 137.94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundbeitrag zur Industrie- und Handelskammer - Tragung der Kosten einer Industrie- und Handelskammer durch Beiträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Mainz, 01.04.1993 - 1 K 2463/92
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.1994 - 11 A 11508/93
- BVerwG, 21.09.1995 - 1 B 137.94
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.03.1980 - 6 B 69.79
Rechtsanwendung der Vorinstanz - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerde
Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 1 B 137.94
Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung im wesentlichen nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -). - BVerwG, 12.05.1993 - 1 B 95.92
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bayerische Rechtsanwaltsversorgung - …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 1 B 137.94
Auch die im Beschwerdevorbringen möglicherweise enthaltene Rüge, das maßgebliche Landesrecht verstoße gegen vorrangiges Bundesrecht, rechtfertigt demnach nicht die Zulassung der Grundsatzrevision, wenn sie wie hier nicht auf eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts führt, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (Beschluß vom 12. Mai 1993 - BVerwG 1 B 95.92 - Buchholz 430.4 Versorgungsrecht Nr. 24). - BVerwG, 17.08.1994 - 1 B 146.94
Anforderungen an die "Darlegung" der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache …
Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 1 B 137.94
Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz, die ihrer Entscheidung im wesentlichen nichtrevisibles Landesrecht zugrunde gelegt hat, kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache selbst dann nicht dargelegt werden, wenn die Beschwerde zur Begründung ihrer abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (Beschlüsse vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - Buchholz 238.95 SZG Nr. 14 und vom 17. August 1994 - BVerwG 1 B 146.94 -). - BVerwG, 26.06.1990 - 1 C 45.87
Anforderungen an die Mitgliedsbeiträge zur IHK
Auszug aus BVerwG, 21.09.1995 - 1 B 137.94
Ebensowenig muß geklärt werden, daß die Aufteilung der Beiträge in einen Grundbeitrag und eine Umlage dem geltenden Recht in der damals geltenden wie auch in der jetzigen Fassung entspricht (vgl. Urteil vom 26. Juni 1990 - BVerwG 1 C 45.87 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 22).
- BVerwG, 27.10.1998 - 1 C 19.97
Industrie- und Handelskammer; Mitgliedschaft; Beitrag; Kammerbeitrag; …
Zum anderen besteht insoweit über das Satzungsrecht der Kammern die Möglichkeit der "Feinregulierung" durch Erlaß, Stundung oder Niederschlagung (vgl. auch Beschluß vom 21. September 1995 BVerwG 1 B 137.94 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 24). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1997 - 25 A 4720/94
Gewerberecht: Begriff der Betriebsstätte i.S. von § 2 Abs. 1 IHKG
Zum einen ist anerkannt, daß auch von Kammerzugehörigen mit Betriebsstätten in mehreren Kammerbezirken und demzufolge mehrfacher Kammermitgliedschaft jedenfalls dann jeweils ein einheitlicher Grundbetrag ohne Bindung an den im Steuermeßbescheid ausgewiesenen Zerlegungsanteil erhoben werden darf, wenn - wie hier - das jeweilige Satzungsrecht ausreichende Möglichkeiten vorsieht, aus der mehrfachen Heranziehung zu Grundbeiträgen resultierenden besonderen Härten - etwa durch Erlaß, Stundung oder Niederschlagung - zu begegnen, vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. September 1995 - 1 B 137.94 -, Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 24. - VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 14 S 2726/00
Handwerkskammer - Beitragspflichtiger - Filialbetrieb - Beitragsstaffelung nach …
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Falle der Heranziehung überregional tätiger Unternehmen zu einem IHK-Beitrag bereits früher entschieden, dass von einem Gewerbetreibenden, der in mehreren Kammerbezirken Betriebsstätten unterhält, auch mehrfach ein jeweils einheitlicher, d.h. ungekürzter (Grund-)Beitrag erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.09.1995 - 1 B 137/94 -, Buchholz 430.3, Nr. 24;… Urt. v. 27.10.1998 - 1 C 19.97 -, GewArch 1999, 73;… ebenso auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 12.01.1994 - 11 A 11508/93 -, GewArch 1994, 415) und dies u.a. damit begründet, dass einer im Einzelfall tatsächlich auftretenden Härte durch Erlass, Stundung oder Niederschlagung abgeholfen werden könne. - VG Osnabrück, 08.12.2005 - 1 A 330/05
Beitrag; Beitragsermäßigung; Beitragsfreistellung; Beitragsordnung; …
Zum anderen besteht insoweit über das Satzungsrecht der Kammern die Möglichkeit der "Feinregulierung" durch Erlass, Stundung oder Niederschlagung (vgl. auch Beschluss vom 21. September 1995 - BVerwG 1 B 137.94 - Buchholz 430.3 Kammerbeiträge Nr. 24).".